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Gerade die Ablehnung des Antrages erhalten weil: 1. irgendwo auf der Rechnung im Kleingedruckten steht, dass alle An- und Abfahrten im Preis inkludiert sind (darf laut Richtlinie des Handwerkerbonuses nicht stehen) 2. auf meiner Rechnung steht Lieferdatum und nicht Leistungszeitraum Genau der selbe Mist wie bei PV/Speicherförderung. Es ist zum speim. Ich bin beschäftigt, meine Handwerker sind beschäftigt, irgendjemand bei der Buchhaltungsagentur des Bundes ist beschäftigt. Allein die Arbeitszeit der involvierten Personen übersteigt schon fast die Höhe der Förderung. Toll. #Effizienz |
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Naja, es gab einen klaren Leitfaden für die Rechnung mit Musterrechnung. Regeln sind eben Regeln. Da darf man dann nicht böse sein. Ich hab mir extra eine neue Rechnung laut Leitfaden erstellen lassen von unserer Handwerkerfirma und die hat dann gepasst und sofort genehmigt. |
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Blöd halt wenn der Leitfaden erst einige Monate nach Rechnungsstellug veröffentlicht wird ;) Ich lass jetzt auch Rechnungen neu ausstellen die dem Leitfaden entsprechen - trotzdem wie bei den Schildbürgern.... |
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Mir hat die Zaunbaufirma 45 EUR nachgelassen für 3 Social Media Bewertungen. Danke fein - nur die Rechnung wurde auch auf Nachfrage NIE korrigiert. Somit ist der von mir bezahlte Betrag (Beleg) um 45 EUR niedriger als die Rechnung. Jetzt liegt das zur Prüfung bei den Herrschaften vom Handwerkerbonus. Ergo kann ich entweder dem Beleg nachlaufen (werde ich machen) und um Korrektur ersuchen oder sie "erlauben" es (was ich bezweifle) und es geht auch so. Bis dato noch keine Antwort, Fall wartet seit 3 Wochen. |
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Ich glaube 90% der Rechnungen die so rausgeschickt werden entsprechen der Vorgaben dort nicht. Mir war gleich klar, dass ich eine neue extra dafür ausgestellte Rechnung brauche damit man "besteht" |
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War bei uns kein Thema. Wusste nichtmal was von den Regeln, nur, dass die Arbeitszeiten extra ausgewiesen sein müssen. hat gleich gepasst und die 2k sind heute aufs Konto |
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Hat schon wer eine Rechnung mit Skonto (also geringerer Überweisungsbetrag) genehmigt bekommen? |
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Uns ist wegen dem Skontoabzug der Antrag abgelehnt worden. Steht jetzt auch irgendwo bei der Einreichung dass man Skonto berücksichtigen muss und den Betrag entsprechend reduzieren muss. |
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Welchen Betrag? |
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Der eingereichte Netto-Betrag der Arbeitsleistung muss um das Skonto reduziert werden. Steht mittlerweile ganz zu Beginn auf https://handwerkerbonus.gv.at |
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Super, danke, das hab ich garnicht gesehen! |
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Wie lange wartet man derzeit auf eine Rückmeldung bzw. Auszahlung? |
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Ich warte seit 6 Wochen, dass mein Fall beantwortet wird :/ |
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Habs am 17.07. eingereicht, am 14.08. genehmigt bekommen und warte jetzt auf die Auszahlung. Angeblich innerhalb von 2 Wochen d.h. am 28.08 spätestens. Geht bei mir un nur 580€. |
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Ich hab auch am 17.07. eingereicht, aber noch keine Rückmeldung bekommen. |
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Eine Frage zur Einreichung, vlt weiß das jemand? In den FAQs auf deren Homepage hab ich dazu leider nichts gefunden. Angenommen ich hab zB eine Rechnung vom Erdbauer mit Arbeitszeit 2000€, eine Rechnung vom Hafner für die Kaminofen-Herstellung mit Arbeitszeit 2000€. Kann ich dann zB bei meinem Antrag mehrere Rechnungen, also auch von verschiedenen Gewerken, einreichen, um das Maximum auszuschöpfen? Weil sonst könnte ja nur jemand das Maximum rausholen, wenn wer eine Rechnung hat mit 10k Arbeitszeit. |
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Steht doch recht eindeutig auf der Webseite: |
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Oh, da hab ich scheinbar drübergelesen. Sorry, aber danke 🙏🏼 |
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Also bei mir hat es von der Einreichung (16. Juli in der Nacht) bis zur Auszahlung Anfang August gerade einmal 2 Wochen gedauert.. Sanierungsbonus ist eine ganz andere Geschichte.. |
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Na fein, nun immerhin nach 2 Monaten klar, dass mein Spezialfall umsonst ist - also reiche ich mal neu ein.... |
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Weiß jetzt nicht, ob das schon geklärt wurde - habe dazu im Fred nichts gefunden. Es geht um den Handwerkerbonus beim Neubau: Aus den FAQ: "WER kann den Handwerkerbonus beantragen? Die Maßnahme „Handwerkerbonus“ richtet sich ausschließlich an natürliche Personen. Die Antragstellerin / der Antragsteller muss die Wohneinheit, an dem die Arbeitsleistungen durchgeführt werden, für private Wohnzwecke nutzen und dort mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sein. -> Wir bauen ab Anfang Oktober neu und haben am Ort an dem die Arbeitsleistungen erbracht werden (Baustelle) natürlich noch keinen Wohnsitz (jedenfalls 2024) gemeldet. Verhindert das den Handwerkerbonus beim Neubau? Hat jemand, der Häuslbauer ist, bereits erfolgreich eingereicht? Wenn man sich den Beispielfall4 aus den FAQ liest, dann sollte ein Neubau auch gefördert werden, trotzdem bleibt meines Erachtens der Widerspruch mit dem oben geschriebenen (fett) ("Beispielfall 4: Eine Familie (Mutter, Vater und zwei volljährige Kinder) entschließt sich ihren lang gehegten Traum vom Einfamilienhaus zu erfüllen. Dafür fallen zahlreiche Arbeiten von verschiedenen Handwerkern an. Im Oktober 2024 reicht der Familienvater die Rechnungen von Maurer, Dachdecker und Zimmermann gesammelt ein, welche eine Arbeitsleistung von 24.500 € netto verrechnet haben. Dafür bekommt er den Höchstfördersatz 2024 von 2.000 € zurückerstattet. Die Familie lebt aktuell noch in einer Wohnung, welche sie im Juli 2024 ausmalen lassen, wofür der Maler eine Arbeitsleistung von 1600 € netto verrechnet. Die Familienmutter reicht diese Rechnung ein und bekommt 320 € zurückerstattet. Die Mutter und der Vater können 2024 keine weiteren Anträge für die Wohnsitze stellen, wohl aber können die volljährigen Kinder bezüglich der Wohnung Anträge bis zur max. Förderhöhe stellen.") Danke! |
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