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Heute Bestätigung von thiemenergy erhalten für: nur einspeisen 11,48 kWh geschätzte Jahreseinspeisemenge 6000 kWh E-Auto: nein WPWP [Wärmepumpe]: ja |
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was meinst du mit 11,48 kWh? |
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Sollte wohl kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] heißen. |
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Weisst du wieviel Einspeiser/Bezieher dort sind? |
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Sorry, Tippfehler, natürlich 11,48 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Nein, leider keine Ahnung wie viele Einspeiser/Bezieher. Aber frag vielleicht am besten mal direkt nach: thiemenergy@solah.at +43 660 7019578 |
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Hab mich jetzt auch angemeldet, kann ja nur von Vorteil sein, sollte man was über die BEG los werden. Edit: das ging schnell, gerade die Anfrage zur Datenfreigabe bekommen (50min nach Registrierung) |
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Hab nachgefragt und nur eine Standart Mail bekommen, ich soll mich anmelden und dann wird Strom abgenommen sofern ihn wer braucht^^ Wieviel zahlen Sie, bzw. Grundgebühr? |
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9c, keine Grundgebühr |
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Danke |
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Kann ich eigentlich z.b.bei thiemenergy als einspeiser teilnehmen und zusätzlich selbst noch eine eigene regionale EEG (für die Verwandtschaft) gründen? Kurz gesagt: in 2 verschiedene Energiegemeinschaften einspeisen? |
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Ja, musst nur einen Schlüssel einstellen, welche eeg wieviel von dir bekommt |
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Ja geht. Pass halt auf, daß durch den statischen Schlüssel du in Summe nicht weniger in deine beiden EGs einspeist (im Vergleich zu einer einzigen). Das ist der Grund, warum ich noch keine zweite EG gegründet habe. 1 |
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Habt ihr euch eigentlich schon mal die Dokumente von Thiemenergy durchgelesen? z.B.: Quelle: https://workdrive.zohopublic.eu/external/45d0ce21d01b128960840a54ce66b64a4915d45342265c00e6d173015ff2d2c7?layout=list Schließt das nicht z.B. die Mehrfachteilnahme an EGs aus? Und warum geht quasi der Betrieb der PV Anlage an die BEG? |
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Kommt von §16d Abs 5 EIWOG wo steht: "Die Betriebs- und Verfügungsgewalt der Erzeuger liegt bei der Energiegemeinschaft". Bei Überschusseinspeisern kannst das aber nicht vollständig erfüllen, da sonst die EG den Zählpunkt und damit den Netzvertrag übernehmen müsste. Geht aber nicht, da Bezug und Erzeugungszählpunkt nicht zwei verschiedenen (Rechts-) Personen zugeordnet werden kann. Deswegen gibts ja die Vereinbarung für Überschusseinspeiser, wo eben rechtlich sichergestellt wird, dass das EIWOG erfüllt ist, aber du deine Verträge behälst |
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OK Danke und wie ist das bei Volleinspeiser? |
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Das finde ich auch etwas blöd, ändert sich das vielleicht im neuen ElWOG? |
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bei denen ists eben genau anders: hier hat die EEG nicht nur Verfügungs und Betriebsgewalt, sondern hat auch den Zählpunkt inne. Und das darf sie auch, da es hier ja keinen Verbraucher gibt (und damit zwei Zählpunkte), sondern nur einen Erzeuger. Die EEG muss aber nicht der Eigentümer sein....kann es aber sein.... :) Möglich, wobei ich mir nicht sicher bin ob das im ElWOG steht oder woanders |
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Hat vielleicht jemand einen Link bei der Hand was man als Privater alles braucht um eine EG zu gründen? Würde gerne eine kleine bei uns im Ort machen |
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Ist das in irgendeiner Form negativ für mich als Überschußeinspeiser? |
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Da steht alles drinnen: https://energiegemeinschaften.gv.at/ |
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Nein. Die Anlage gehört ja dir und du musst sie warten und dafür sorgen, dass sie läuft. Zumindest sollte das so in deinen Verträgen stehen ;) nur so geht's im Moment, da die EG nur so als Strom Händler auftreten kann im Moment und ja mit deiner Einspeisung rechnet - deswegen ja die Passagen über deine Pflichten. Den restlichen Überschuss (welcher nicht von der EG verbraucht wird), bekommst ja wieder retour. Ist halt nur ein rechtliches Konstrukt, damit das Ganze funktioniert 1 |
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