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Gerade nachgelesen. Wenn ich in OÖ wohne und die Familie in einem anderen Bundesland, dann macht das wohl keinen Sinn. Zumindest ist alles auf lokal und regional ausgelegt. Wobei ich den 64% Satz bei regional nicht verstanden habe, da lokal ja noch näher sein sollte. ![]() |
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Netzgebühren sparst du nur wenn du am gleichen Trafo oder gleichen Umspannwerk bist. |
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Alles klar macht auch Sinn. Noch eine blöde Frage: Kann ich die 4kW bei der Ömag einspeisen (Limit) und den Rest im die EG? Oder geht nur entweder, oder? |
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Warum ? Wenn du eine eigene EG hast, hast du keine laufenden Kosten. Damit gibt es nur positive Nutzen. Wie viel, hängt von deiner Konstellation ab. Lies dich dich bitte ein wie Strom in EGs "zugewiesen" wird. www.energiegemeinschaften.gv.at Bei einer Überschussanlage wird zuerst der Strom im Haus verbraucht, der Rest wird eingespeist. Vom eingespeisten Strom wird im 15min Raster "bilanziell" geschaut, wieviel Strom eingespeist wird und wieviel bei den anderen Verbrauchern in der EG in diesen 15 min verbraucht wird und entsprechend "abgerechnet". Der restliche Überschuss geht an die OeMAG. Das machen die Netzbetreiber automatisch und kostenlos für dich. Solange die Strombezugskosten der Verbraucher höher als die Vergütung für's einspeisen sind (zBsp OeMAG), ist die EG insgesamt gesehen "vorteilhaft". Was in der Regel der Fall ist. |
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Wenn du als Verbraucher in einer regionalen EEG auf Netzebene 4 oder 5 angeschlossen bist, gibt es 64% auf die Netzgebühren, wenn du auf Netzebene 6 oder 7 hängst nur 28 %. Da es bei einer lokalen EEG (alle am gleichen Trafo) per Definition keine Netzebene 4/5 gibt, gibt es dort diesen Unterschied nicht, sondern nur "flat" 57% |
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Sorry wenn ich schon lästig bin. Für mich ist wichtig, dass ich auch in der Nacht einspeisen kann. Angeblich ist das bei der Oemag eine Graubereich und nicht überall erlaubt. Denn wir wollen 18,5kWp machen, haben aber ein Einspeiselimit von 4kW und nur 6000kWh Jahresverbrauch. Der 22kW Speicher sollte im Sommer in der Nacht vollständig enladen, damit ich ihn über den Tag wieder befüllen kann. Ansonsten ist der PV Strom im Sommer größtenteils verloren. bzw umsonst. |
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Bei einer EG ist das einspeisen aus der Batterie definitiv erlaubt, siehe Koordinationsstelle des Ministeriums. Bei 18,5 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] und 22 kWh Batterie kannst du folgende technische "Rahmenbedingungen" annehmen: Im Sommer an einem sonnigen Tag hast du ca. 11 Stunden Vollauslastung der Leitung bei 4 kW = 44 kWh. Insgesamt wird nicht mehr als ca. 50 kWh ohne Batterie einspeisbar sein. Wenn du eine Südanlage hast, kann die im Sommer bis ca. 6,5 kWh/kWp produzieren = max 120 kWh/Tag. D.h. du musst einen internen Bedarf tagsüber von ca. 50 kWh haben, um mit einer 22 kWh Batterie, die gesamte Produktion nutzen zu können. Wird ohne eAuto schwierig. Das gute ist: Es gibt auch im Somme nicht immer nur optimale Tage |
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Danke für die tollen Infos. Im Sommer haben wir im Durchschnitts - Tagesverbrauch von nur 10-15 kwh |
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du musst deinen netzbetreiber fragen bzw in deinen netzzugangsvertrag schauen, ob dieser dir genehmigt hat aus dem speicher ins netz zu entladen bei manchen netzbetreibern ist es erlaubt, viele verbieten es aktuell |
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Wenn ich bei einer EG bin, dann pfeif ich dezent auf den Netzbetreiber, mit Hinweis auf PVAndyE. 😅 |
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Wenn die 4 kW-Limitierung der Netzbetreiber vorgibt, kannst vermutlich auch in eine EG nicht mehr einspeisen - denke ich. Bist dir sicher, dass das Limit von der ÖMAG kommt? |
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Nein die kommt von NetzOÖ. Aber wenn ich in der Nacht in die EG 3kW einspeise, weil gerade dort nicht mehr anfällt, dann würden die restlichen 1kW an die Ömag gehen. Zumindest hat es PVAndy so beschrieben. Die 3kW sind rechtlich ok, aber die 1kW machen mir Sorgen. |
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Wenn du so einen Netzbetreiber hast, einfach (konstruktiv) der e-Control melden oder die Koordinationsstelle kontaktieren. Die Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften hat gemeinsam mit der e-Control, Österreich Energie (in Vertretung für die Netzbetreiber) und dem Ministerium diese Sache letztes Jahr gemeinsam geklärt - weil es eben unterschiedliche Interpretationen von Mitarbeitern der Netzbetreiber gegeben hat. Das "Verbot" eines Netzbetreibers würde die Umsetzung der gesetzlichen Grundlage für EGs zuwider laufen, deshalb wurde das zwischen den offiziellen Stellen abgestimmt und geklärt. Bitte die u.a. Rahmenbedingungen berücksichtigen . https://energiegemeinschaften.gv.at/speichereinbindung-in-energiegemeinschaften/ ![]() |
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Siehe im Screenshot "Dieser wird aus der Sicht der EG gleichbehandelt wie jener Strom aus der PV Anlage...." Auch beim Strom, der direkt aus der PV Anlage kommt, ist es unvermeidlich, daß du zum Zeitpunkt der Einspeisung nicht weißt, wieviel Strom die Verbraucher zum gleichen Zeitpunkt benötigen und der Überschuss zu deinem Stromabnehmer geht. Das wird auch ganz normal vom Netzbetreiber so abgerechnet. Wichtig ist, daß du niemals (weder Tag noch Nacht) mehr als 4 kW technisch einspeist. Die Kombination peak-shaving unter Tags mit zeitversetztem einspeisen in der Nacht ist für das Netz weniger belastend, als wenn deine Anlage die typische PV Einspeisekurve ohne Limit hätte. |
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Dem netzbetreiber ist egal wem du deinen strom verkaufst ![]() er bekommt die daten und verteilt sie weiter 🤷♀️ sein netz - seine regeln wie von pvandy geschrieben kann man den netzbetreiber natürlich darauf hinweisen, es gilt dennoch immer was im aufrechten netzzugangsvertrag drinnen steht |
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Wenn "seine Regeln" der aktuellen Gesetzeslage zuwiderlaufen, sehe ich mich nicht länger daran gebunden. 😉 |
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Um das hier abzuschließen, ich bin seit dem WE stolzer Besitzer eines BYD HVM 13,8kWh Speichers. Dieser wird in den nächsten Monaten noch um zumindest zwei Module erweitert. |
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Wir werden uns auch BYD HWM 22kwh holen. |
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