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300.000€ kredit mit 2600€ einkommen ?

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  •  Beti
19.8.2013 - 26.5.2014
104 Antworten 104
104
ich überlege mit meinem freund ein haus zu bauen, das grundstück dafür bekomme ich bald und eigenmittel von 100.000,- habe ich . für das haus plane ich insgesamt um die 400.000,- also fehlen 300.000,-
zusammen verdienen wir netto aber nur um die 2600 (sind gerade erst mit ausbildungen fertig)
ist es realistisch damit einen kredit zu bekommen ?
möchlichst lange laufzeit wäre gut das die monatlichen raten leistbar sind für uns ...

  •  deejay
23.8.2013  (#81)

zitat..
Makra schrieb: Also eines ist klar, wenn nur einer im GB steht muss dieser natürlich auch Alleinschuldner sein!


und wie soll das bei der Threaderstellerin funktionieren?
geht ja zu zweit schon garnicht, wie soll das alleine gehen.


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  •  Makra
23.8.2013  (#82)

Wir sind uns ja alle einig, dass die Kredithöhe und das Vorhaben bei der Threadstellerin sowiso mehr als risikobehaftet ist.

Deshalb hab ich jetzt die restliche Diskussion ums GB als "Grundsatzdiskussion" aufgefasst...

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  •  deejay
23.8.2013  (#83)
die frage die sich für mich stellt, kann jemand einen Kredit für ein haus nehmen, obwohl er keine Sicherheit bieten kann. angenommen, der freund nimmt 50% des Kredit steht aber nicht im GB, die Bank will aber eine Sicherheit von seinen 50%, wie funktioniert das dann?

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  •  atma
  •   Gold-Award
23.8.2013  (#84)
die bank hat ja sowieso das grundbuch... da is es egal, welchem der beiden das zu 100% oder 50% gehört, solangs den beiden gehört ;)

wir haben auch einige im bekanntenkreis, die gemeinsam gebaut haben, der partner aber ned im grundbuch steht... ich hoffe, dass da nie was sein wird...

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  •  samoth
  •   Gold-Award
23.8.2013  (#85)
ich versteh´den Gedankengang, den Freund nicht ins Grundbuch eintragen zu lassen ned wirklich.
Ein Haus ist ja nicht was, was man für sich allein kauft/baut wie ein paar Schuhe, sondern was gemeinsames, das ja auch verbindend sein soll.
Bei uns hab den Grundstückskauf und Hausbau großteils (ca. 85%) ich allein finanziert, es stand aber nie zur Debatte bwz. wär mir nicht in den Sinn gekommen meine Frau nicht ins Grundbuch zu lassen. Entweder ist man eine Familie und zieht das ganze gemeinsam durch, oder man sollte es lassen.

Ist aber nur meine eigene, altmodische Meinung.

lg
tom



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  •  Breitfuss
23.8.2013  (#86)
Altmodische Meinung - Viele ältere Leute mit altmodischer Meinung (vor allem in landwirtschaftlich dominierten Gegenden) wollen aber ihre hart erarbeiteten Grundstücke dauerhaft in Familienbesitz sehen und nicht etwa die Ex-Schwiegerkinder auszahlen müssen (um das Familiengrundstück wieder zu bekommen), die auch ins Grundbuch gekommen sind obwohl sie nicht wirklich was beigetragen haben.

Heutzutage gehen ja schon enorm viele Ehen (meist nach besonders pompösen Hochzeiten) nach wenigen Jahren in die Brüche.


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
23.8.2013  (#87)
sehe das weniger emotionslos, wie breitfuss.
da mittlerweile jede 2. ehe geschieden wird, stehe ich dem bedingungslosen, selbstverständlichen miteintrag ins GB bei null beisteuerung durch den jeweiligen partner eher kritisch gegenüber....

@kirschmuffin: wisst´s schon, wie´s weitergeht?

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  •  rk515
  •   Bronze-Award
23.8.2013  (#88)
bei uns ist es ebenfalls so. der grund gehört mir alleine. aus dem grund, weils mein erbteil war.

meine frau hat natürlich auch geld ins bauprjekt gesteckt. über dies wurde buch geführt und es existiert eine schriftliche vereiunbarung, dass im falle einer trennung se das geld 1:1 raus bekommt.

für den falle des todes muss die frau nicht zwangshaft ins GB.

für das gibs testamente. und wir haben das auch während des bauens gemacht.

da steht drinnen, dass sie alleinerbin ist. also dezitiert auch die liegenschaft bekommtn (um etwaigen diskussione über die pflichtteile wegzunehmen, um des gehts ja nicht)

aber wenn ich sterbe, bekommt sie die liegenschaft.
wenn die ehe auseinader geht, werden die eingebrachten eigenmittel ausbezahlt.
wäre se im GB, dann ginge im falle einer scheidung das haus drauf. da ch es sicher verkaufen müsste, um ihr die hälfte auszuzahlen.
diese vorgehensweise ist auch eine absicherng mal für die männerwelt.

denn angenommen:

es kommt zur scheidung. wir haben 2 kinder, jeder familienrichter sagt dann, dass sich die kinder hier schon eingewöht haben und hier in den KIGA oder schule gehen, als bleibt die frau mit den kindern im haus.
so läufts leider ab.

und wenn die frau nicht im GB ist, dann besteht somit die reelle chance, dass der mann das haus behält und die frau lediglcih auszahlen muss.

a bissi absicherung für die männerwelt ist schon gut. obs immer so funktioniert hängt natürlich vom streitgrad und vom familienrichter ab. und von deinem anwalt wie gut der ist. *g*

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  •  andelal
  •   Silber-Award
23.8.2013  (#89)

zitat..
rk515 schrieb: aber wenn ich sterbe, bekommt sie die liegenschaft.


Und wenn du stirbst und 2 Kinder hast?

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  •  Kirschmuffin
23.8.2013  (#90)
.

@ Speeedcat: wir bekommen nächste Woche den Einreichplan und die aktualisierte Kostenschätzung, du stehst für die KW 36 auf meiner To-Do List emoji

@ All: Bzgl- Trennungsfolgenvereinbarung. Das ganze ist noch im Prozess, aber im Moment sind wir so: Es gibt eine genaue Auflistung, wer wieviel in Form von Kohle und Grund eingebracht hat. Ab Zeitpunkt der Fertigstellung werden alle neuen, durch das Projekt entstandenen Kosten 50/50 geteilt, unabhängig von Einkommensunterschied/Karenzzeit/blablabla.
In den nächsten Jahren gibts im Haushaltsplan eine schöööne Excelliste. Dort eingetragen werden Summen, die unabhängig von Gehalt/Verdienst an einen von uns gehen (also nicht an die Familie). zB:
A: eingebrachte Schenkung von Omi am X.X.201X, über Wert zB 10.000, eingelegt in Kreditrückzahlung am ... DAS fließt dann natürlich in den eingebrachten Wert mit ein und ist bei einer Trennung zu berücksichtigen.

Diese schöne Excelliste wird alle heiligen Zeiten zB 5 Jahre beim Notar deponiert.

Sollten wir uns trennen, steht Ihr zu: Wert des eingebrachten Grundes zum Zeitpunkt der Überschreibung + alles an Bar was sie mitgenommen/durch Schenkung und Erbe eingebracht hat + 50% des Hauswerts. Ihm steht zu: alles an bar was er eingebracht hat + eingebrachte Extras + 50% des Hauswerts... Wir gehen davon aus, dass wir das Haus bei Trennung verkaufen müssen.

Weiters gibt es ein wechselseitiges Testament.

Wenn wir Kinder bekommen, werden wir heiraten.
Wie dann die Aufteilung funktioniert mit Kindern und Besitz, ist noch nicht ganz geklärt, aber es hilft irgendwie schon, wenn ich wo stehen habe, wieviel meinem Partner zusteht. Auch wenn ich es vll nicht gleich auszahlen kann.
Ein Krieg von wegen: du bist seit 5 Jahren daheim und machst "nur" Haushalt und ich habe 5 Jahre mein Gehalt ins Haus und die Kinder gesteckt, daher bekomm ich mehr, ist somit von vornherein hoffentlich nicht Thema.

Abgesehen davon: werden wir hoffentlich friedlich zusammen alt!
Und: Ich weiß, wie es ist nichts zu haben, dass das Leben in einer Wohnung auch schön ist, und irgendwann später erben sowieso die Kinder, das kann ich mitentscheiden.

Aber: das alles wird auch ein Notar kompetent in Worte fassen und schön ordentlich niederschreiben. Wenn er einen besseren Vorschlag hat, nehmen wir den gerne an. Keiner von uns will dem anderen bei einer Trennung die Hosen ausziehen, langfristig gehts hier um das Erbe unserer Kinder. Verwandte von mir habens mit dem System auch ohne Rosenkrieg hinbekommen. Ich gehe vom Besten aus emoji

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  •  Beti
24.8.2013  (#91)
solang mein freund nicht zwingend ins grundbuch muss läuft das ganze nur auf meinen namen da eben meine mutter will das es "in der familie bleibt"
außerdem sind sowohl grundstück und die 150.000 € alles nur von mir allein also sind die raten für ihn dann eig sowas wie miete , wenn was passiert soll er selbstverständlich nicht ohne irgendwas da stehen ! bei todesfall ist er schon der haupterbe aber falls wir uns trennen sollten (ich hoffe zwar nicht!) gestehe ich ihm den teil zu den er finanziert und an arbeit hinein gesteckt hat
in 2 wochen hab ich den termin für die grundstücksüberschreibung da lass ich mich gleich mal aufklären wie wir das am intelligentesten machen

wow das die förderungen so viel sind wusst ich nicht :O , werd ich mich mal erkundigen !

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  •  deejay
24.8.2013  (#92)
na der wird sich freuen wenn er bei dir auf miete ist.

ich hörs schon: "das ist mein haus, du hast da nichts zu melden".

ich habe bis dato das Gefühl, wie wenn du hier gar nicht verstehen willst was dir hier die Leute sagen.
so wie du es dir hier vorstellst, wird es nicht funktionieren!!

p.s.: die "Förderungen" klingen zwar recht nett, das Geld ist aber auch nicht geschenkt.
wenn ich bei eurem einkommen nur daran denke, dass das Land Geld zu den raten sich in 20 Jahren z.b. mit 600€ zusätzlich zu buche schlägt, frag ich mich wie das noch gehen soll.


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  •  Beti
24.8.2013  (#93)
Die wohnung grad läuft auch auf meinen namen und es gibt keine probleme , wenn ich ihm sowas sag wie "es is mein haus du hast nix zu melden" dann rennt mit mir oder unserer beziehung was falsch
Und sicher versteh ich was mir die leute hier sagen wir haben uns jetzt mittlerweile auch schon kleinere häuser angeschaut , wenn ich die meinungen anderer nicht annehmen wollen würde sollt ich ja nicht in ein forum schreiben

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  •  sir_rws
24.8.2013  (#94)
@all:

Bitte die oben geschriebene "Vermutungen" (Wünsche?) was Erbrecht, Trennungsfolgenvereinbarungen etc. Anbelangt gleich wieder vergessen. Das funktioniert nicht so. Bitte solche Konstrukte nur gemeinsam mit spezialisierten (!) RAs machen (Tipps für Wien und Linz gerne per PN)

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  •  rk515
  •   Bronze-Award
26.8.2013  (#95)

zitat..
andelal schrieb: Und wenn du stirbst und 2 Kinder hast?


aufgrund des testamentes bekommt sie die liegenschaft. die kinder bekommen den pflichtteil.

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  •  andelal
  •   Silber-Award
26.8.2013  (#96)

zitat..
rk515 schrieb: aufgrund des testamentes bekommt sie die liegenschaft. die kinder bekommen den pflichtteil.


Das geht, dass die Kinder nichts von der Liegenschaft bekommen?

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  •  j.schneeweiss
  •   Silber-Award
26.8.2013  (#97)


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  •  andelal
  •   Silber-Award
26.8.2013  (#98)
Das meine ich ja. Ich frag wirklich so blöd, weil ich mich noch nicht näher damit befasst habe. Meiner Laienmeinung nach kann man die Kinder nicht von der Liegenschaft ausschliessen, oder?

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  •  rk515
  •   Bronze-Award
26.8.2013  (#99)
wenn ich sterbe, ist meine frau die alleineigentümerin der liegenschaft.
die kinder bekommen den pflichtteil.
wie auch immer das dann geregelt wird bekommen die kinder dann den pflichtteil in form von geld ausbezahlt.

aber grundbücherlich wird die liegenschaft meiner frau übergeben.
der pflichtteil wird wahrscheinlich beim pflegschaftsgericht hinterlegt und mündelsicher angelegt.


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  •  andelal
  •   Silber-Award
26.8.2013  (#100)
Pfff, hab da mal ein bissl gegoogelt - so klar ist das alles anscheindend nicht. Auch nicht am Falle einer Scheidung. Da kann hundertmal der Mann alleine im Grundbuch stehen.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
26.8.2013  (#101)
wäre interessant, in einem neuen thread darüber zu diskutieren. ausserdem wird der TE da zugesapmmtemoji.
magst ned einen aufmachen, andelal?

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