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👍 + Gratulation zur Fixzinsvereinbarung Nochmal kurz zum Thema Rückvergütung Gebühren bei vorzeitiger Tilgung anbei eine heute vom Fachverband Finanzdienstleister (WKO) verlautbarte Info betreffend die Sicht des Generalanwaltes des EuGH (Europäischer Gerichtshof) zu einem Rechtsstreit zwischen dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) und der Bank Austria: "Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vertrat in einem Rechtsstreit (C-555/21) zwischen dem Konsumentenschutzverein und der Bank Austria folgende Ansicht: Wird ein Immobiliendarlehen vom Kreditnehmer vorzeitig rückgezahlt, beschränkt sich die Ermäßigung auf den Betrag für die noch ausstehenden Leistungen. Steuern, Verwaltungsgebühren oder Gebühren für Dienstleistungen - wie etwa Immobilienbewertung oder Vermittlung - gehören nicht dazu. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) beanstandete konkret eine von der Bank Austria verwendete Klausel, wonach bei vorzeitiger Darlehensrückzahlung zwar die Zinsen und die laufzeitabhängigen Kosten verringert werden, aber nicht die laufzeitunabhängigen Bearbeitungsspesen. Der Oberste Gerichtshof hat dazu den EuGH um Auslegung der EU-Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge ersucht. Der Generalanwalt stellte nun klar, dass nur die vom Kreditnehmer zu zahlenden Zinsen und die von der Laufzeit abhängigen Kosten verhältnismäßig zu verringern seien. Die EU-Richter folgen in ihrem Urteil üblicherweise dem Generalanwalt in vier von fünf Fällen." |
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Dei Entscheidung wundert mich nicht. Alles andere macht auch irgendwie keinen Sinn. |
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Ich finde es schon etwas kurios, dass die Leistungen von vermittler, immobilienbewerter, bausparkasse (vermittlungsprovision) und bank (bag) unterschiedlich bewertet werden. Ich glaube das alte system war besser, jetzt ist es halt im zinssatz eingepreist. |
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Eine Kehrtwende? https://www.derstandard.at/story/2000140185989/finanzminister-brunner-will-regeln-fuer-kreditvergabe-wieder-lockern |
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Das wäre schwer zu hoffen. So ist es derzeit nicht nur für jüngere KN so gut wie nicht möglich, sondern auch für KN mit Wohnungseigentum, das während der Bauphase bewohnt wird und bis zum Einzug/Verkauf der immo zwischenfinanziert werden muss. Das Ausnahmekontingent ist dafür leider zu wenig. Die Hypo Nö hat da lustiger Weise dieses Ausnahmekontingent von Start weg für die WBF reserviert .... |
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Zu hoffen wäre, dass die Kriterien erreicht werden können (!) weil nur den Kredit bekommen aber dann damit zugrunde gehen wäre wohl kaum zielführend. Also lieber schauen, dass den Menschen mehr übrig bleibt zum Leben.... |
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Kannst du lesen? ||
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Und kannst du verstehen, worauf ich mich bezogen habe? Bitte einen respektvolleren Umgangston an den Tag legen, gell... |
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Für die Zwischenfinanzierung gibt es ein Ausnahmenkontingent, dafür ist ja das Kontingent gedacht (und nicht um die Verordnung zu umgehen). Der Zinsanstieg hat die Verordnung sicher verschärft, ich halte sie aber weiterhin für richtig und wichtig. Müssen halt die Verkäufer die Preise senken, wenn sie sonst nicht mehr verkaufen können (und ja, das werden sie). Einen Punkt in der Verordnung kann ich persönlich trotzdem nicht nachvollziehen. Warum ist die Grenze 40% vom Einkommen so starr? Jemand der mehr verdient, braucht nicht zwangsweise mehr zum (über-)leben bzw. kann sparsamer leben. Beispiel: Einkommen 3.000 Euro, max. Rate 1.200, bleiben 1.800 für den Rest Einkommen 4.000 Euro, max. Rate 1.600, bleiben 2.400 für den Rest Wir werden sehen wo die Reise hingeht, das muntere Geldverschenken (heute Pendler Oberösterreich) geht weiter. Damit auch die Inflation. |
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Hallo speeeedcat, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Aktuelle Aufschläge Hypothekar-Kredite 2022 |
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Hallo andi102, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Meine Güte, da gehts um Menschen mit weniger als 28.000 Einkommen pro Jahr. Das ist also zumindest zielgerichteter als 99% der sonstigen Förderungen. 1 |
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Das Kontingent ist eben nicht für die klassische ZwFi gedacht. Denn rein für diese wäre das Kontingent zu gering. Die klassische Jungfamilie mit niedrigerem Einkommen und die Jungfamilie mit guter Ausbildung (fertiges Studium) und Jobaussichten wäre die Zielgruppe. Obwohl eine ZwiFi natürlich auch diese Zielgruppe betreffen kann. Die Verordnung passt im Verhältnis schon. Nur: höheres Einkommen --> gehobenere Ausstattung/Hausgröße/Lage. Somit höherer Kredit --> höhere Kreditrate. Das kann ich selber wunderbar statistisch anhand meiner vermittelten Finanzierungen ableiten. 👍 |
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...und da reden wir ja von Brutto. |
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Die institutsbezogenen Ausnahmekontingente stehen verordnungsgemäß ausschließlich zur Ausweitung der Obergrenzen für Beleihungsquote, Schuldendienstquote und Laufzeit zur Verfügung. Diese Kontingente sind mehr als knapp bemessen und werden (bei jenen Banken mit denen wir zusammenarbeiten) wie schon mehrmals erwähnt aktuell vorrangig für die Beleihungsquote verwendet. Der Einsatz bei Zwischenfinanzierungen spielt aufgrund der nur sehr überschaubaren Ertragsmöglichkeit für die Banken keine Rolle. Von Umgehung kann daher in keinster Weise die Rede sein - eher werden durch den Miteinbezug von Förderungen und Zwischenfinanzierungen in diese (nicht nur in dieser Hinsicht) weltfremde "Rechenarchitektur" völlig normale Wirtschaftstransaktionen (mutwillig?) verunmöglicht. So ist anscheinend das Ansinnen der Behörde. Der wirtschaftspolitische Lenkungseffekt geht leider einmal mehr in die komplett falsche Richtung .... zum vermeintlichen Schutz systemischer Risiken .... bei nachgewiesenen Ausfallsraten von deutlich unter 1%. Dafür gibt es die Ausnahmekontingente (die derzeit wie erwähnt eher für die Beleihungsquote verwendet werden). Es ist ein zutiefst österreichischer Zugang, Regularien zu formulieren und diese dann durch Ausweichmöglichkeiten so weit zu verunstalten, dass die maximale Verwirrung und der maximale Administrationsaufwand für alle garantiert ist. Das ist in der gegenwärtigen Situation das geringste Problem. |
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Das ist nicht das geringste Problem, das ist die Wurzel allen Übels. Ohne dem jahrelangen Geldverschenken und Schuldenmachen wären wir jetzt nicht in dieser Situation. Schön langsam beginnen es die Verantwortlichen zu kapieren. Nur wie will die Behörde jetzt argumentieren? Die Preise sind nicht gefallen, wir lockern trotzdem? Vor 15 Jahren waren die jetztigen Regeln gelebte Praxis und es funktionierte super. Am lautesten schreien diejenigen, die jetzt weniger Geschäft haben werden, da oftmals die Kosten in % anfallen (auf Kosten der jungen Familien, um es mal plakativ auszudrücken). Ich konnte vor 12 Jahren bei meiner Immobiliensuche JEDE Position verhandeln. Vom Makler (den wir beim endgültigen Kaufobjekt zum Glück nicht hatten - mehr wie 1,5% hätte ich niemals bezahlt), über den Verkäufer (rund 100.000 in einem Jahr runter gegangen) bis zum Notar. BTW: Mir fällt bei mir in der Region auf, dass schön langsam Objekte inseriert werden, die früher unter der Hand verkauft/vermietet wurden. Bleibt also spannend. PS: Wenn die Löhne nächstes Jahr massiv nach oben angepasst werden, sollte es wieder etwas besser werden. Man muss dem Markt einfach Zeit geben. |
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Noch ist es ja nicht soweit. Der Finanzminister hat ja lediglich die Überprüfung angekündigt. Wir werden sehen, wie weit sich jeder verbiegen muss, um die Richtung zu ändern. Hat bislang auch super funktioniert. Mir wäre nicht bekannt, dass von den vergangenen Bankenpleiten auch nur eine ansatzweise auf zu offensive Kreditvergabepraxis im privaten Wohnkreditbereich zurückzuführen war. Und darauf zielt die Verordnung ja ab - auf die Reduktion banksystemischer Risiken. Die Republik auch? (Stichwort Gerichtsgebühren Eintragung Eigentumsrecht, Pfandrecht, etc.). Es geht u.a. darum, dass ganz gewöhnliche Transaktionsvorgänge nicht mehr möglich sind. Beispiel: Habe aktuell eine 58 jährige Kundin - 5k netto, Staatsbedienstete. Wohnungsverkauf 700k - Wohnungskauf 800k, Zwischenfinanzierung 700k, Endfinanzierung 100k. Nicht möglich, da Zwischenfinanzerung auf maximal 22 Jahre kalkulatorisch als Abstattungskredit dargestellt werden muss. Vorher - kein Thema, heute - nahezu (bin aktuell am Verhandeln) nicht möglich. Gut? Sinnvoll? eher nicht. Ist das Verhandlungspotential JEDER Position ein Maß für das Funktionieren eines Marktes? btw: Der Staat lässt gebührenseitig nicht mit sich handeln. Der Kaufvertragserrichter und Treuhänder lässt auch heute mit sich handeln (außer bei größeren Wohnbauprojekten). |
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Warum 22 Jahre? Wegen dem Alter darf keine Bank diskriminieren. Meiner Meinung nach müssten 35 Jahre möglich sein. |
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Ist nicht 80 Jahre so eine Höchstgrenze? |
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sorry, aber bei deinen Antworten fällt schon auf: Starke Meinung, wenig Fachwissen. |
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Das Höchstalter ist weder gesetzlich (Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz, Verbraucherkreditgesetz) noch im Rahmen von Richtlinien (Verbraucherkreditrichtlinie) oder auch nicht in den von der EBA (Europäische Bankenaufsicht) publizierten, aktuellen Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung festgelegt. Kreditgeber müssen nur für sich intern ein Höchstalter definieren, das bei heimischen Instituten überwiegend "in der Gegend" von 80 Jahren angesiedelt ist. Ich persönlich halte diese Grenze als maximal sinnvoll, da man sich bezogen auf das aktuelle Regelpensionsalter hier ohnehin schon sehr weit im Ruhestand befindet. Eine zu diesem Zeitpunkt noch 35 jährige Kreditverpflichtung (Endalter im oben beschriebenen Beispiel 93) sind meiner Ansicht hier nicht möglich. Auch handelt es sich um keine Diskriminierung. Keine Bank ist verpflichtet, ein Kreditgeschäft einzugehen. Welches Gericht sollte sie dazu verpflichten? |
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Es gibt eine art freiwillige Selbstverpflichtung. Außerdem: Ein solcher fall ist grundsätzlich bei einigen banken bewilligbar 😉 |
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Was soll das sein? Endalter 93 - in D vielleicht, früher mit Ausnahmen in Ö. Heute sehe ich keine Chance. Welche Banken konkret hast du da im Auge? |
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