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Aktuelle Aufschläge Hypothekar-Kredite 2022

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
27.12.2021 - 24.12.2022
1.902 Antworten | 236 Autoren 1902
92
1994
Wie immer um diese Zeit der Themenstart des neuen Thread' s für 2022, Stand 27.12.2021.

Hier zum Nachlesen der 2021er Thread:
https://www.energiesparhaus.at/forum-aktuelle-aufschlaege-hypothekar-kredite-2021/60184

Es soll das Spektrum der Möglichkeiten abgebildet werden. Ausreißer nach unten wird es geben, keine Frage, sollten aber nicht als Regelfall hier angeführt werden.

Angaben wie gewohnt unverbindlich, da eine konkrete Zusage erst nach Sichtung aller einreichrelevanter Unterlagen und Informationen sowie Genehmigung durch die finanzierende Bank erfolgen kann.

Finanziert werden können: 

 • Neubau
 • Umschuldungen
 • Haus- und/oder Wohnungskauf
 • sowie Sanierungsmaßnahmen

Die nachstehenden Top-Konditionen skizzieren den Best-Case zweier österreichischer Retailbanken mit Filialnetz für die physische Begleitung durch die Krediphase für unselbstständig Erwerbstätige, voragesetzt, die 2 wichtigsten Paramter werden erfüllt:

 • 100% Besicherung (Loan to Value)
 • die Raten-Leistbarkeitsprich und einhergehend damit die Verschuldungsquote, kurz, DSTI.  Die Verschuldungsquote wird in Zukunft eines stärkere Rolle bei der Kreditvergabe spielen.

Konditionen:

Fixzinsen: 

 • 10J FIX: ab 0,625%
 • 15J FIX: ab 0,875%
 • 20J Fix: ab 1,125%
 • 25J FIX: ab 1,250%

Anschlusszinssatz variabel: Aufschlag ab 0,75% auf den 3-ME mit Weitergabe des negativen Euribor-Satzes.  

variabler Zinssatz:  

Aufschlag ab 0,75% auf den 3ME. Durch die Weitergabeverpflichtung des derzeit negativen Euribors (0,5%, je nach Rundung, Stand 27.12.2021) aktueller Sollzinssatz: 0,250%.
   
Bei Haus- bzw. ETW-Kauf bzw. Umschuldung soll hier auch der ING-Thread meines Kollegen LiConsult nicht unerwähnt bleiben:
https://www.energiesparhaus.at/forum-ing-wohnkredit-2019/54203

Allgemeines rund ums Finanzieren, Kreditrechner, FAQ´s zu den gängigen Fragen wie Definitionserklärungen, Sicherheiten, benötigte Unterlagen, Kontaktmöglichkeit, Kreditrechner uvm. werden auf meiner Homepage 
 
https://www.finanzierungsvermittlung.at/

zusammengefasst und erklärt. 

Links für alle wichtigen Versicherungen rund ums Thema Hausbauen:

https://www.energiesparhaus.at/forum-versicherungen-und-absicherungen/43330
https://www.energiesparhaus.at/hausbau/finanzierung.htm

Zum Einlesen, Prämien online-Berechnung und natürlich auch gerne persönlich:
https://www.generali.at/alexander.reinhardt/

In diesem Sinne wieder auf einen regen Austausch hier im Forum, viel Gesundheit und die besten Konditionen für 2022!

  •  LiConsult
  •   Gold-Award
19.10.2022  (#1661)

zitat..
Something schrieb: Danke @speeeedcat & @LiConsult für die Antworten.

👍 + Gratulation zur Fixzinsvereinbarung

Nochmal kurz zum Thema Rückvergütung Gebühren bei vorzeitiger Tilgung anbei eine heute vom Fachverband Finanzdienstleister (WKO) verlautbarte Info betreffend die Sicht des Generalanwaltes des EuGH (Europäischer Gerichtshof) zu einem Rechtsstreit zwischen dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) und der Bank Austria:

"Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vertrat in einem Rechtsstreit (C-555/21) zwischen dem Konsumentenschutzverein und der Bank Austria folgende Ansicht: 
Wird ein Immobiliendarlehen vom Kreditnehmer vorzeitig rückgezahlt, beschränkt sich die Ermäßigung auf den Betrag für die noch ausstehenden Leistungen. Steuern, Verwaltungsgebühren oder Gebühren für Dienstleistungen - wie etwa Immobilienbewertung oder Vermittlung - gehören nicht dazu.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) beanstandete konkret eine von der Bank Austria verwendete Klausel, wonach bei vorzeitiger Darlehensrückzahlung zwar die Zinsen und die laufzeitabhängigen Kosten verringert werden, aber nicht die laufzeitunabhängigen Bearbeitungsspesen. Der Oberste Gerichtshof hat dazu den EuGH um Auslegung der EU-Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge ersucht.

Der Generalanwalt stellte nun klar, dass nur die vom Kreditnehmer zu zahlenden Zinsen und die von der Laufzeit abhängigen Kosten verhältnismäßig zu verringern seien. Die EU-Richter folgen in ihrem Urteil üblicherweise dem Generalanwalt in vier von fünf Fällen."


1
  •  stefano
  •   Bronze-Award
19.10.2022  (#1662)
Dei Entscheidung wundert mich nicht. Alles andere macht auch irgendwie keinen Sinn.

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  •  andi102
  •   Bronze-Award
20.10.2022  (#1663)
Ich finde es schon etwas kurios, dass die Leistungen von vermittler, immobilienbewerter, bausparkasse (vermittlungsprovision) und bank (bag) unterschiedlich bewertet werden. Ich glaube das alte system war besser, jetzt ist es halt im zinssatz eingepreist.

1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
21.10.2022  (#1664)
Eine Kehrtwende?

https://www.derstandard.at/story/2000140185989/finanzminister-brunner-will-regeln-fuer-kreditvergabe-wieder-lockern

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
21.10.2022  (#1665)
Das wäre schwer zu hoffen.
So ist es derzeit nicht nur für jüngere KN so gut wie nicht möglich, sondern auch für KN mit Wohnungseigentum, das während der Bauphase bewohnt wird und bis zum Einzug/Verkauf der immo zwischenfinanziert werden muss.
Das Ausnahmekontingent ist dafür leider zu wenig. Die Hypo Nö hat da lustiger Weise dieses Ausnahmekontingent von Start weg für die WBF reserviert ....

1
  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
21.10.2022  (#1666)
Zu hoffen wäre, dass die Kriterien erreicht werden können (!) weil nur den Kredit bekommen aber dann damit zugrunde gehen wäre wohl kaum zielführend. 
Also lieber schauen, dass den Menschen mehr übrig bleibt zum Leben.... 


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  •  michi21
21.10.2022  (#1667)

zitat..
Gemeinderat schrieb:

Zu hoffen wäre, dass die Kriterien erreicht werden können (!) weil nur den Kredit bekommen aber dann damit zugrunde gehen wäre wohl kaum zielführend. 

Also lieber schauen, dass den Menschen mehr übrig bleibt zum Leben....

Kannst du lesen?

zitat..
speeeedcat schrieb:

So ist es derzeit nicht nur für jüngere KN so gut wie nicht möglich, sondern auch für KN mit Wohnungseigentum, das während der Bauphase bewohnt wird und bis zum Einzug/Verkauf der immo zwischenfinanziert werden muss.

 
 


1
  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
21.10.2022  (#1668)
Und kannst du verstehen, worauf ich mich bezogen habe? 
Bitte einen respektvolleren Umgangston an den Tag legen, gell...


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  •  andi102
  •   Bronze-Award
21.10.2022  (#1669)

zitat..
speeeedcat schrieb:

Das wäre schwer zu hoffen.
So ist es derzeit nicht nur für jüngere KN so gut wie nicht möglich, sondern auch für KN mit Wohnungseigentum, das während der Bauphase bewohnt wird und bis zum Einzug/Verkauf der immo zwischenfinanziert werden muss.
Das Ausnahmekontingent ist dafür leider zu wenig. Die Hypo Nö hat da lustiger Weise dieses Ausnahmekontingent von Start weg für die WBF reserviert ....

Für die Zwischenfinanzierung gibt es ein Ausnahmenkontingent, dafür ist ja das Kontingent gedacht (und nicht um die Verordnung zu umgehen).

Der Zinsanstieg hat die Verordnung sicher verschärft, ich halte sie aber weiterhin für richtig und wichtig. Müssen halt die Verkäufer die Preise senken, wenn sie sonst nicht mehr verkaufen können (und ja, das werden sie).

Einen Punkt in der Verordnung kann ich persönlich trotzdem nicht nachvollziehen. Warum ist die Grenze 40% vom Einkommen so starr? Jemand der mehr verdient, braucht nicht zwangsweise mehr zum (über-)leben bzw. kann sparsamer leben.
Beispiel:
Einkommen 3.000 Euro, max. Rate 1.200, bleiben 1.800 für den Rest
Einkommen 4.000 Euro, max. Rate 1.600, bleiben 2.400 für den Rest

Wir werden sehen wo die Reise hingeht, das muntere Geldverschenken (heute Pendler Oberösterreich) geht weiter. Damit auch die Inflation.


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  •  Muehl4tler
  •   Bronze-Award
21.10.2022  (#1670)

zitat..
andi102 schrieb: Wir werden sehen wo die Reise hingeht, das muntere Geldverschenken (heute Pendler Oberösterreich) geht weiter. Damit auch die Inflation.

Meine Güte, da gehts um Menschen mit weniger als 28.000 Einkommen pro Jahr.
Das ist also zumindest zielgerichteter als 99% der sonstigen Förderungen.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
22.10.2022  (#1671)

zitat..
andi102 schrieb: Für die Zwischenfinanzierung gibt es ein Ausnahmenkontingent, dafür ist ja das Kontingent gedacht (und nicht um die Verordnung zu umgehen).

Das Kontingent ist eben nicht für die klassische ZwFi gedacht. Denn rein für diese wäre das Kontingent zu gering.
Die klassische Jungfamilie mit niedrigerem Einkommen und die Jungfamilie mit guter Ausbildung (fertiges Studium) und Jobaussichten wäre die Zielgruppe.
Obwohl eine ZwiFi natürlich auch diese Zielgruppe betreffen kann.

zitat..
andi102 schrieb: Einen Punkt in der Verordnung kann ich persönlich trotzdem nicht nachvollziehen. Warum ist die Grenze 40% vom Einkommen so starr? Jemand der mehr verdient, braucht nicht zwangsweise mehr zum (über-)leben bzw. kann sparsamer leben.
Beispiel:
Einkommen 3.000 Euro, max. Rate 1.200, bleiben 1.800 für den Rest
Einkommen 4.000 Euro, max. Rate 1.600, bleiben 2.400 für den Rest

Die Verordnung passt im Verhältnis schon. 
Nur: höheres Einkommen --> gehobenere Ausstattung/Hausgröße/Lage. Somit höherer Kredit --> höhere Kreditrate.

Das kann ich selber wunderbar statistisch anhand meiner vermittelten Finanzierungen ableiten.

zitat..
Muehl4tler schrieb: Meine Güte, da gehts um Menschen mit weniger als 28.000 Einkommen pro Jahr.
Das ist also zumindest zielgerichteter als 99% der sonstigen Förderungen.

👍


1
  •  Zwosti
  •   Bronze-Award
22.10.2022  (#1672)

zitat..
Muehl4tler schrieb:

──────
andi102 schrieb: Wir werden sehen wo die Reise hingeht, das muntere Geldverschenken (heute Pendler Oberösterreich) geht weiter. Damit auch die Inflation.
───────────────

Meine Güte, da gehts um Menschen mit weniger als 28.000 Einkommen pro Jahr.
Das ist also zumindest zielgerichteter als 99% der sonstigen Förderungen.

...und da reden wir ja von Brutto.


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
22.10.2022  (#1673)

zitat..
andi102 schrieb: Für die Zwischenfinanzierung gibt es ein Ausnahmenkontingent, dafür ist ja das Kontingent gedacht (und nicht um die Verordnung zu umgehen).

Die institutsbezogenen Ausnahmekontingente stehen verordnungsgemäß ausschließlich zur Ausweitung der Obergrenzen für Beleihungsquote, Schuldendienstquote und Laufzeit zur Verfügung. Diese Kontingente sind mehr als knapp bemessen und werden (bei jenen Banken mit denen wir zusammenarbeiten) wie schon mehrmals erwähnt aktuell vorrangig für die Beleihungsquote verwendet. Der Einsatz bei Zwischenfinanzierungen spielt aufgrund der nur sehr überschaubaren Ertragsmöglichkeit für die Banken keine Rolle.
Von Umgehung kann daher in keinster Weise die Rede sein - eher werden durch den Miteinbezug von Förderungen und Zwischenfinanzierungen in diese (nicht nur in dieser Hinsicht) weltfremde "Rechenarchitektur" völlig normale Wirtschaftstransaktionen (mutwillig?) verunmöglicht.

zitat..
andi102 schrieb: Müssen halt die Verkäufer die Preise senken, wenn sie sonst nicht mehr verkaufen können (und ja, das werden sie).

So ist anscheinend das Ansinnen der Behörde. Der wirtschaftspolitische Lenkungseffekt geht leider einmal mehr in die komplett falsche Richtung .... zum vermeintlichen Schutz systemischer Risiken .... bei nachgewiesenen Ausfallsraten von deutlich unter 1%.

zitat..
andi102 schrieb: Einen Punkt in der Verordnung kann ich persönlich trotzdem nicht nachvollziehen. Warum ist die Grenze 40% vom Einkommen so starr?

Dafür gibt es die Ausnahmekontingente (die derzeit wie erwähnt eher für die Beleihungsquote verwendet werden). Es ist ein zutiefst österreichischer Zugang, Regularien zu formulieren und diese dann durch Ausweichmöglichkeiten so weit zu verunstalten, dass die maximale Verwirrung und der maximale Administrationsaufwand für alle garantiert ist.

zitat..
andi102 schrieb: Wir werden sehen wo die Reise hingeht, das muntere Geldverschenken (heute Pendler Oberösterreich) geht weiter. Damit auch die Inflation.

Das ist in der gegenwärtigen Situation das geringste Problem.

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  •  andi102
  •   Bronze-Award
22.10.2022  (#1674)

zitat..
LiConsult schrieb:

──────
andi102 schrieb: Wir werden sehen wo die Reise hingeht, das muntere Geldverschenken (heute Pendler Oberösterreich) geht weiter. Damit auch die Inflation.
───────────────

Das ist in der gegenwärtigen Situation das geringste Problem.

Das ist nicht das geringste Problem, das ist die Wurzel allen Übels. Ohne dem jahrelangen Geldverschenken und Schuldenmachen wären wir jetzt nicht in dieser Situation. Schön langsam beginnen es die Verantwortlichen zu kapieren.

Nur wie will die Behörde jetzt argumentieren? Die Preise sind nicht gefallen, wir lockern trotzdem? Vor 15 Jahren waren die jetztigen Regeln gelebte Praxis und es funktionierte super. Am lautesten schreien diejenigen, die jetzt weniger Geschäft haben werden, da oftmals die Kosten in % anfallen (auf Kosten der jungen Familien, um es mal plakativ auszudrücken). Ich konnte vor 12 Jahren bei meiner Immobiliensuche JEDE Position verhandeln. Vom Makler (den wir beim endgültigen Kaufobjekt zum Glück nicht hatten - mehr wie 1,5% hätte ich niemals bezahlt), über den Verkäufer (rund 100.000 in einem Jahr runter gegangen) bis zum Notar.

BTW: Mir fällt bei mir in der Region auf, dass schön langsam Objekte inseriert werden, die früher unter der Hand verkauft/vermietet wurden. Bleibt also spannend.

PS: Wenn die Löhne nächstes Jahr massiv nach oben angepasst werden, sollte es wieder etwas besser werden. Man muss dem Markt einfach Zeit geben.


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
22.10.2022  (#1675)

zitat..
andi102 schrieb: Nur wie will die Behörde jetzt argumentieren? Die Preise sind nicht gefallen, wir lockern trotzdem?

Noch ist es ja nicht soweit. Der Finanzminister hat ja lediglich die Überprüfung angekündigt. Wir werden sehen, wie weit sich jeder verbiegen muss, um die Richtung zu ändern.

zitat..
andi102 schrieb: Vor 15 Jahren waren die jetztigen Regeln gelebte Praxis und es funktionierte super.

Hat bislang auch super funktioniert. Mir wäre nicht bekannt, dass von den vergangenen Bankenpleiten auch nur eine ansatzweise auf zu offensive Kreditvergabepraxis im privaten Wohnkreditbereich zurückzuführen war. Und darauf zielt die Verordnung ja ab - auf die Reduktion banksystemischer Risiken.

zitat..
andi102 schrieb: Am lautesten schreien diejenigen, die jetzt weniger Geschäft haben werden, da oftmals die Kosten in % anfallen (auf Kosten der jungen Familien, um es mal plakativ auszudrücken).

Die Republik auch? (Stichwort Gerichtsgebühren Eintragung Eigentumsrecht, Pfandrecht, etc.).

Es geht u.a. darum, dass ganz gewöhnliche Transaktionsvorgänge nicht mehr möglich sind.

Beispiel: Habe aktuell eine 58 jährige Kundin - 5k netto, Staatsbedienstete. Wohnungsverkauf 700k - Wohnungskauf 800k, Zwischenfinanzierung 700k, Endfinanzierung 100k. Nicht möglich, da Zwischenfinanzerung auf maximal 22 Jahre kalkulatorisch als Abstattungskredit dargestellt werden muss. Vorher - kein Thema, heute - nahezu (bin aktuell am Verhandeln) nicht möglich.
Gut? Sinnvoll? eher nicht.

zitat..
andi102 schrieb: Ich konnte vor 12 Jahren bei meiner Immobiliensuche JEDE Position verhandeln. Vom Makler (den wir beim endgültigen Kaufobjekt zum Glück nicht hatten - mehr wie 1,5% hätte ich niemals bezahlt), über den Verkäufer (rund 100.000 in einem Jahr runter gegangen) bis zum Notar.

Ist das Verhandlungspotential JEDER Position ein Maß für das Funktionieren eines Marktes?

btw: Der Staat lässt gebührenseitig nicht mit sich handeln. Der Kaufvertragserrichter und Treuhänder lässt auch heute mit sich handeln (außer bei größeren Wohnbauprojekten).

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  •  andi102
  •   Bronze-Award
22.10.2022  (#1676)

zitat..
LiConsult schrieb:

──────
andi102 schrieb: Am lautesten schreien diejenigen, die jetzt weniger Geschäft haben werden, da oftmals die Kosten in % anfallen (auf Kosten der jungen Familien, um es mal plakativ auszudrücken).
───────────────

Die Republik auch? (Stichwort Gerichtsgebühren Eintragung Eigentumsrecht, Pfandrecht, etc.).

Es geht u.a. darum, dass ganz gewöhnliche Transaktionsvorgänge nicht mehr möglich sind.

Beispiel: Habe aktuell eine 58 jährige Kundin - 5k netto, Staatsbedienstete. Wohnungsverkauf 700k - Wohnungskauf 800k, Zwischenfinanzierung 700k, Endfinanzierung 100k. Nicht möglich, da Zwischenfinanzerung auf maximal 22 Jahre kalkulatorisch als Abstattungskredit dargestellt werden muss. Vorher - kein Thema, heute - nahezu (bin aktuell am Verhandeln) nicht möglich.
Gut? Sinnvoll? eher nicht.

──────

Warum 22 Jahre? Wegen dem Alter darf keine Bank diskriminieren. Meiner Meinung nach müssten 35 Jahre möglich sein.


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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
22.10.2022  (#1677)
Ist nicht 80 Jahre so eine Höchstgrenze?

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  •  Muehl4tler
  •   Bronze-Award
22.10.2022  (#1678)

zitat..
andi102 schrieb:

Warum 22 Jahre? Wegen dem Alter darf keine Bank diskriminieren. Meiner Meinung nach müssten 35 Jahre möglich sein.

sorry, aber bei deinen Antworten fällt schon auf: Starke Meinung, wenig Fachwissen.


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
22.10.2022  (#1679)

zitat..
andi102 schrieb: Warum 22 Jahre? Wegen dem Alter darf keine Bank diskriminieren. Meiner Meinung nach müssten 35 Jahre möglich sein.

Das Höchstalter ist weder gesetzlich (Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz, Verbraucherkreditgesetz) noch im Rahmen von Richtlinien (Verbraucherkreditrichtlinie) oder auch nicht in den von der EBA (Europäische Bankenaufsicht) publizierten, aktuellen Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung festgelegt.

Kreditgeber müssen nur für sich intern ein Höchstalter definieren, das bei heimischen Instituten überwiegend "in der Gegend" von 80 Jahren angesiedelt ist. Ich persönlich halte diese Grenze als maximal sinnvoll, da man sich bezogen auf das aktuelle Regelpensionsalter hier ohnehin schon sehr weit im Ruhestand befindet.

Eine zu diesem Zeitpunkt noch 35 jährige Kreditverpflichtung (Endalter im oben beschriebenen Beispiel 93) sind meiner Ansicht hier nicht möglich.

Auch handelt es sich um keine Diskriminierung. Keine Bank ist verpflichtet, ein Kreditgeschäft einzugehen. Welches Gericht sollte sie dazu verpflichten?


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  •  andi102
  •   Bronze-Award
22.10.2022  (#1680)
Es gibt eine art freiwillige Selbstverpflichtung. Außerdem: Ein solcher fall ist grundsätzlich bei einigen banken bewilligbar 😉

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
22.10.2022  (#1681)

zitat..
andi102 schrieb: Es gibt eine art freiwillige Selbstverpflichtung.

Was soll das sein?

zitat..
andi102 schrieb: Außerdem: Ein solcher fall ist grundsätzlich bei einigen banken bewilligbar 😉

Endalter 93 - in D vielleicht, früher mit Ausnahmen in Ö. Heute sehe ich keine Chance. Welche Banken konkret hast du da im Auge?


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