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Zuerst einmal ein großes Dankeschön an die vielen Experten hier im Forum. Hab in den letzten Wochen die Diskussion mitverfolgt und sehr sehr viele nützliche Infos erhalten. Stehe nun kurz vor Unterzeichnung des Kreditvertrages bei der BA und wollte nachfragen wie lange man normalerweise Zeit hat um den Vertrag zu unterschreiben wenn dieser in der lokalen Filiale vorliegt? Die Gültigkeitsdauer des Angebots wird ja recht oft mit 14 Tagen angegeben (bei Erhalt des Rechenbeispiels, im ESIS Merkblatt, etc.). Nachdem die Vertragserstellungs selbst einige Wochen gedauert hat können es ja aber fast nicht nur 14 Tage sein 🤔 Hat jemand Erfahrungen wie schnell man den Vertrag unterzeichnen sollte um die Konditionen zu sichern? Danke für eure Einblicke! |
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Wenn die Kreditvertragsunterlagen vorliegen, dann ist die Kondition bereits gesichert. Bei der Bank Austria ist die Voraussetzung zur Kreditvertragserstellung die Bestätigung des bereits risikogenehmigten Rechenbeispiels - mit der Bestätigung ist die Kondition gesichert. Danach wird mit ein paar Tagen Abstand das ESIS übermittelt. Die Erstellung der Kreditvertragsunterlagen benötigt aktuell etwa knapp 2 Wochen. Wichtig ist auch, was im Kaufvertrag betreffend das Datum zur Überweisung der Treuhandvaluta steht. Die Frist zum Unterfertigungstermin hat jedenfalls keinen Einfluss auf die Kondition (wobei man sich freilich nicht "einige Wochen" Zeit nehmen sollte). 1 |
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Danke für die schnelle Antwort @LiConsult ! Ok, das sollte sich dann ausgehen. Der Kaufvertrag ist noch nicht unterzeichnet, sollte in den nächsten 1,5 - 2 Wochen passieren. Ich wollte den Kreditvertrag idealerweise erst unterschreiben wenn der Kaufvertrag unterschrieben ist. Danke nochmal! |
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👍 Ja - das passt dann ganz gut. Wäre aber auch kein Problem, den Kreditvertrag vorher zu unterschreiben. Dann kannst du die Pfandbestellungsurkunde gleich bei der Kaufvertragsunterfertigung vom anwesenden Notar mitbeglaubigen lassen (ansonsten hättest du einen "Extraweg"). Ist aber Geschmacksache. 1 |
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Guter Tipp. Wollte ursprünglich auf das Unterzeichnen des KVs warten damit alles 100% fixiert ist. Vom Kreditvertrag zurückzutreten falls der KV aus irgendeinem Grund doch nicht zustande kommt (äußerst unwahrscheinlich) wird ja nicht so einfach sein vermutlich. |
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Ja, das wäre natürlich etwas mühsamer, aber auch kein "Beinbruch", da ja die Vertragsgrundlage (Kauf einer Immobilie) entfallen würde. Geld wäre ja noch keines geflossen, Pfandrecht wäre auch noch nicht intabuliert, etc.. 1 |
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Interessant. Nicht dass ich's drauf ankommen lassen will, aber weißt du welche Kosten auf einen in so einem Fall zukommen würden? Teile der Bearbeitungsgebühren? Zinsen? Pönale? |
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Du hast Zeit genug, wenn die Veträge in der Filiale aufliegen. Auch ein Monat sollte kein Problem darstellen. Deswegen mein Tipp: alles Zug um Zug. Unteschreibe in Ruhe den Kaufvertrag, dann ist da alles unter Dach und Fach. Dann U-Termin bei der Bank, den Kreditvetrag unterzeichnen und die Pfandurkunde beglaubigen lassen. Das geht meist gleich ums Eck mit. Somit gibt es überhaupt keine Evetualitäten und Diskussionen im Anlassfall. Frage: welche Kondition hast du noch abgreifen können? Ab Mittwoch sind wir ja bei 3,75% für 20 und 25J FIX. 1 |
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Die Bearbeitungsgebühr ist einer der ersten Posten, die dem Kredit angelastet werden. Zinsen fallen noch keine an, da nichts ausbezahlt wurde - Pönale ebenso wenig. Meiner Ansicht nach wird der Vertrag dann einfach storniert. Ist wie gesagt auch keine Seltenheit, dass der Kreditvertrag vorher unterfertigt wird. Wenn du betreffend Kaufvertrag auch keine Bedenken hast, dann wird das OK sein. 1 |
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apropos bearbeitungsgebühren: lt. eugh urteil sind bearbeitungsgebühren bei vorzeitiger rückzahlung ja anteilig rückzuerstatten. dies gilt auch bei umschuldung, oder? |
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freilich - die umgeschuldete Finanzierung unterliegt auch bei der neuen Bank den Bestimmungen des (konkret §20) Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes, demnach gilt: "Die vom Kreditnehmer zu zahlenden Zinsen verringern sich bei vorzeitiger Kreditrückzahlung entsprechend dem dadurch verminderten Außenstand und gegebenenfalls entsprechend der dadurch verkürzten Vertragsdauer; die Kosten verringern sich verhältnismäßig." |
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Hallo LiConsult, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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ok. und das gilt ebenso beim bestehenden darlehen (welches jetzt umgeschuldet wird), nehme ich an!? d.h. bei der restschuldbestätigung müssten dann irgendwo diese anteiligen bearbeitungsgebühren aufscheinen. anteilg heißt hier restlaufzeit/gesamtlaufzeit, oder? wenn wir vor 8 jahren 3.000,-- bag bezahlt haben und jetzt umschulden, müssten wir bei einer gesamtlaufzeit von 30j, 3.000,-- x (30-8)/30 = 2.200,-- zurück bekommen. rechnet man das so? |
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Da ich auch gerade umschulden will, wie ist das mit der BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] und der Vermittlungsprovision? Diese ist ja Bestandteil der BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] und nicht rückzahlbar. Ist ja dann auch verwirrend. Grundsätzlich müsste doch die Bank bei vorzeitiger Rückzahlung trotzdem von der BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] den Anteil erforderlichen Anteil zurückzahlen. Wie wird das in der Praxis gehandhabt? |
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Nein, es gibt keine Rückwirkung bei Hypothekarkrediten. Die neue Rechtslage gilt nur für Verträge, die ab Inkrafttreten der Gesetzesänderung per 01.01.2021 abgeschlossen werden (bei Verbraucherkrediten für Verträge, die nach dem 11.9.2019 geschlossen und ab 2021 vorzeitig rückgezahlt werden). Für Hypothekarkredite die vor 2021 geschlossen wurden, gibt es somit keine anteilige Rückverrechnung. |
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Die Vermittlungsprovision ist von der anteiligen Rückverrechnung nicht berücksichtigt. genau so 1 |
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Entweder wird die BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] von der finanzierenden Bank eingehoben und davon ein prozentueller Anteil an Provision an den Vermittler ausbezahlt. Davon kann die BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] aliquot bei Verträgen ab 2021 rückgefordert werden, die Vermittlungsprovision, die als solche ausgewiesen wurde, jedoch nicht. Oder es wird keine BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] eingehoben, dafür die Kontoführungsgebühr dementsprechend hoch gesetzt. --> keine Rückverrechnung der Kontoführungsgebühr. Oder eine Vermittlungsprovision separat angesetzt und ausgewiesen --> keine Rückverrechnung der Provision möglich. Oder eine BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] ohne Provision verrechnet. --> aliquote Rückverrechnung der BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] möglich, nicht jedoch von der Provision. Oder Verrechnung einer BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] ohne Provision UND erhöhte Kontoführungsgebühr. --> aliquote Rückverrechnung der BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] möglich. Also es ist sogut wie alles möglich.🤪 |
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... stimmt, oder keine BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] verrechnet und dennoch Vermittlungsprovision ausgewiesen. Am Ende ist es einfach: a) Gebühren, die für die gesamte Laufzeit einmalig am Laufzeitbeginn eingehoben werden (Bearbeitungsgebühren), sind per Gesetz bei vorzeitiger Rückzahlung aliquot zurückzuzahlen. b) Gebühren, die über die Laufzeit gleichmäßig verteilt werden, wie z.B. (durch die Bearbeitungsgebühr erhöhte) Kontoführungsgebühren, sind davon freilich nicht betroffen, da diese mit dem vorzeitigen Ende des Kredites (für die ursprünglich vereinbarte Gesamtkreditlaufzeit) anteilsmäßig ohnehin entfallen. Wird die Bearbeitungsgebühr als Einmalbetrag ausgewiesen, dann ist im Falle einer Vermittlertätigkeit die Vermittlergebühr ebenfalls gesondert dargestellt. Die Aliquotierung durch ein vorzeitige Komplettilgung betrifft jedenfalls ausschließlich den Teil der bankseitigen Bearbeitungsgebühr. |
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So ist es - und Gott sei dank. Denn sonst wäre auf einem Schlag das Berufsfeld des Vermittlers völlig uninteressant, weil nicht kalkulierbar, wenn bereits verdientes Geld 30 oder mehr Jahre rückverrechenbar wäre. Man stelle sich das in anderen Berufszweigen vor. Ich behaupte, das wäre sehr zum Nachteil der Kreditnehmer. 1 |
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Danke @speeeedcat & @LiConsult für die Antworten. 2,75% für 25J FIX. |
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Das ist sehr schön und könnte vielleicht sogar die gesamte LZ nicht unterboten werden😊 |
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👍 + Gratulation zur Fixzinsvereinbarung Nochmal kurz zum Thema Rückvergütung Gebühren bei vorzeitiger Tilgung anbei eine heute vom Fachverband Finanzdienstleister (WKO) verlautbarte Info betreffend die Sicht des Generalanwaltes des EuGH (Europäischer Gerichtshof) zu einem Rechtsstreit zwischen dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) und der Bank Austria: "Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vertrat in einem Rechtsstreit (C-555/21) zwischen dem Konsumentenschutzverein und der Bank Austria folgende Ansicht: Wird ein Immobiliendarlehen vom Kreditnehmer vorzeitig rückgezahlt, beschränkt sich die Ermäßigung auf den Betrag für die noch ausstehenden Leistungen. Steuern, Verwaltungsgebühren oder Gebühren für Dienstleistungen - wie etwa Immobilienbewertung oder Vermittlung - gehören nicht dazu. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) beanstandete konkret eine von der Bank Austria verwendete Klausel, wonach bei vorzeitiger Darlehensrückzahlung zwar die Zinsen und die laufzeitabhängigen Kosten verringert werden, aber nicht die laufzeitunabhängigen Bearbeitungsspesen. Der Oberste Gerichtshof hat dazu den EuGH um Auslegung der EU-Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge ersucht. Der Generalanwalt stellte nun klar, dass nur die vom Kreditnehmer zu zahlenden Zinsen und die von der Laufzeit abhängigen Kosten verhältnismäßig zu verringern seien. Die EU-Richter folgen in ihrem Urteil üblicherweise dem Generalanwalt in vier von fünf Fällen." |
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