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Konditionenanpassung Wüstenrot: Ab 25.11. sind die bestmöglichen Konditionen für die 20-jährige Fixzinslaufzeit ab 3,90% p.a. (bzw. ab 3,75% p.a. im Rahmen einer Mischfinanzierung (mind. 50% variabel)) möglich. Adaption der Zinsuntergrenze beim Bausparlehen mit Grundbuch-Besicherung Die neue Zinsbandbreite beim Bausparlehen mit grundbücherlicher Besicherung beträgt 1,90% bis 6,00% p.a. Die definierte Zinsbandbreite gilt unverändert für 20 Jahre ab Genehmigung. |
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Hallo LiConsult, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Hallo @speeeedcat, Wie ist das bei der BAWAG, muss ich Rechnungen vorweisen wen ich Geld ausbezahlt haben möchte? Danke für die Rückmeldung, |
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Hallo Dom, ja sicher 😉! Nach Unterfertigung des Kredites fließt eine sofortige Erstauszahlung von 30% des Kreditbetrages (max. € 50.000,-). lg |
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50k ja - und der Rest als Teilzuzählung dann je Rechnung zB ... bei mir halt :) |
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Kann man auch anders ausmachen bei der Bawag. Die 50k bekommt man aber anscheinend immer sofort, auch bei tilgungsfreier Zeit. |
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Default ist das so. Müsste man bei KV-Unterschrift erfragen, ich weiß es leider nicht. |
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Naja sofort war es nicht. Mit der ersten Teilzuzählung hat mir der Bankbetreuer es überwiesen. Vorher wärs ja auch sinnfrei gewesen (also vor Baubeginn / erste Teilrechnung). Dann hätte ich nur mehr Zinsen zu zahlen gehabt. Eigentlich hätte er sich auch die 50k sparen können, aber die werden so oder so bald fällig, also macht es auch nichts mehr. |
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Hallo! Ich hätte eine grundsätzliche Frage zu Fixzinskrediten: Sind bzw. können in den Verträgen Bedingungen festgelegt sein, dass die Bank den Fixzins nur bis zu einer gewissen Grenze einhalten muss? Also z.B. Fixzins 4% für 15 Jahre, aber nur solange der 3M-Euribor unter 6% liegt. Das hat mir kürzlich ein Bekannter erzählt, der aber mehr mit Krediten für Firmen zu tun hat... |
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Das wäre mir unbekannt. Fixzins bleibt Fixzins. Von der Raiffeisen kenne ich es nur, dass der variable gedeckelt wurde zb.: Zinssatz kann steigen (3M Euribor) jedoch maximal 6% zB. Ob das wirklich so ist, weiß ich nicht, aber beim Fixzins fährt die Eisenbahn drüber, solange man in deren Laufzeit ist... |
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Nein. Es kann aber sein, dass ein Zinsskorridor zur Anwendung kommt. Dabei wird der gewünschte (aktuelle) Fixzinssatz gelocked (Marge plus aktueller SWAP-Zinssatz, z.B. 4%), es gilt aber vertraglich vereinbart, dass der Zinssatz eine gewisse Zinsuntergrenze nicht unterschreiten UND eine vereinbarte Zinsobergrenze (z.B. 6%) nicht übersteigen kann. |
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So eine Vereinbarung gibt es zumindest im Verbraucherkreditgeschäft nicht. Bei Kommerzkrediten "ticken die Uhren" freilich anders. Hier wird es davon abhängen, was vertraglich festgehalten ist. Zwischen Unternehmen (Bank - Geschäftskunde) kann vieles vereinbart werden, was im Verbraucherbereich unwirksam wäre. Für den beschriebenen Fall schließe ich nicht aus, dass durch z.B. ein bestimmtes Zinsoptionenmodell Bandbreiten festgelegt wurden, die bei Eintreten eines bestimmten Zinssatzes des Underlyings (z.B. 3M EURIBOR) ausgelöst werden. Müsste man sich im Detail den Vertrag ansehen. |
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und ja wissen wird, dass du Verbraucher bist und somit das HiKrG angewendet wird. Somit meinte er aller Wahrscheinlichkeit |
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ja - die "Bandbreiten-Kredite" (z.B. Volksbank) sind freilich "verbraucherkompatibel" (wobei ich sowohl die Kalkulation als auch Produktgestaltung nur in Abhängigkeit vom Geldmarktindikator (z.B. 3M EURIBOR) und nicht SWAP-basiert kenne). Eine Konstruktion wie wo es keine Bandbreite, sondern nur einen Fixzinssatz gibt, ist mir auch im Verbraucherbereich unbekannt. |
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So sah das bei mir aus damals: Und hier das von der Volksbank damals: Beide sind wie du weißt gegen die BAWAG gescheitert (und gegen die BA wären sie es, hätte ich mit denen was zusammengebracht). |
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Ich denke, das liegt nur am korrekten Ausdruck von chrle und eine Bandbreite gemeint war. Aber was weiß man schon 😀😌. |
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Das Raiffeisenangebot beinhaltet die bei Bauspardarlehen übliche Zinsober- und Untergrenze und ist jedenfalls nicht zu verwechseln mit Bandbreiten, die sich für bestimmte Kreditvarianten aufgrund der Produktkalkulation ergeben. Das Volksbank-Angebot ist ein "einfaches" Fixzinsangebot mit anschließender variabler Zinsberechnung. |
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Genau. Hinweisen wollte ich vor allem auf die rot unterstrichenen Teile - eben der Teil mit der Zinsobergrenze und bei der Volksbank auf den (rechtlich nicht zulässigen?!) Teil mit der Umschuldung, wobei sich der Satzteil wohl nicht auf die Umschuldung an sich bezieht (die ja nicht ausgeschlossen werden darf bei Konsumenten!?) sondern auf deren pönalefreiheit? Aber selbst dann wären es halt die klassischen 1% auf das aushaftende umzuschuldende Obligo? |
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@Gemeinderat: typische Ober- und Untergrenze bei der Raika, zwischen 1,5% und 6%. Die Volksbank hatte das damals nicht in deinem Angebot. Die 1,25% waren der BAWAG-Best-Case (ok, ein paar wenige Male habe ich auch 1,125% bekommen, das musste jetzt sein ;)). Die BA hatte seinerzeit maximal 20J FIX im Angeobt und war im Kommerzkundenbereich zu dieser Zeit wirklich schlecht bei der Bewertung der Unternehmes-Kennzahlen - UND mit langem Genehmigungsprozess. Das hat sich aber extrem gebessert, das muss ich ganz klar sagen. Bei dementsprechenden Betriebskennzahlen waren kurz danach die gleichen Top-Konditionen wie im reinen Privatkundenbereich möglich und sind es noch immer. Der Entscheidungsprozess dauert vielleicht eine Woche länger ggü. einer reinen Mortgae-Finanzierung bei unselbstständig Tätigen, vroasugesetzt, alle einreichrelevanten Unterlagen sind vorhanden. Das zu Evaluieren und dementsprechend aufzubereiten ist Aufgabe des (guten) Vermittlers. Somit würde ich mir eine Einreichung Komerzkunden persönlich nur über Vermittler "antun". Du weißt sicher noch, welch Menge Arbeit das bei dir war und wie lange die Prüfung bei der BAWAG gedauert hat, bis nach Monaten schlussendlich der Kreditvertrag geschrieben werden konnte. Im Normalfall hat keiner die Zeit - und auch nicht die Muse. Selbstständiger finanziert Privatliegenschaft (Hausneubau- oder Kauf/Kauf ETW): ja, die BA hat da wirklich ihre Hausaufgaben gemacht und daraus gelernt, das muss man ganz wertfrei und klar sagen. |
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Korrekt! Dieser Passus hätte bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung niemals gehalten. Korrekt. Nicht mehr, maximal weniger, wenn sich der Anwalt auf die Pönale freie Sondertilgungsmögklichkeit bezieht (benachteiligende Klausulierung würde mMn. nicht halten bei Umschuldung). |
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Richtig - die Antwort hast du dir selbst gegeben - die Pönalefreiheit für (Sonder-)Tilgungen wird gewährt, außer im Falle der Abdeckung durch Umschuldung. Das ist rechtlich freilich zulässig, da die Bank die für dich günstigere Pönalefreiheit ausspricht und sich nur für den Fall der Umschuldung auf die gesetzlich mögliche Pönaleverrechnung zurückzieht. Die Sondertilgung per se ist (und war auch zum Zeitpunkt der Angebotslegung) freilich jederzeit möglich. Ja - im Falle der Umschuldung wären die maximal 1% Pönale angefallen. |
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Sehr gut. Das sind sicher gute Details, die hier einige interessieren, und deren fachkundige und stetig professionelle Beantwortung für die Finanzexperten speeeedcat und LiConsult spricht *daumen hoch*. Ad BA - ja es lag sicher vor allem auch am Betreuer, der einfach keine Lust hatte, sich das anzutun, aber wie erwähnt ist dieser Eindruck dann halt für die Kundschaft entscheidend - aber der gute Mann wird schon damit leben können. Ad BAWAG: ja, weiß ich sogar - ganz auf BA Niveau kamen sie nicht aber auch das war möglich. Mit den 30 Jahren, 25 fix 1,25% und 0,875% Aufschlag auf den 3M sowie 1% BAG war ich aber sehr zufrieden und bin es noch :) Bei BA gabs ja manchmal sogar unter 1% oder 1% - dafür aber eher so 10-15 Jahre fix. Das waren halt noch Zeiten ... vor einem knappen Jahr (lol) ... |
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