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Das ist ein starkes Stück...vor allem von dem Verkäufer des Grundstücks, denn dieser hätte euren Nachbarn davon in Kenntnis setzen müssen dass er nicht mehr Eigentümer des Grundes ist und daher auch keine Zeichnungsberechtigung besitzt. Schließlich gibt es abseits von Bebauungsrichtlinien immer wieder Kleinigkeiten über die man sich mit seinen Nachbarn einig werden muss. Bei uns war es zB. so, dass die Gemeinde unsere Fassadenüberhöhung auf dem Kulanzweg durchgewunken hätte, ein Nachbar sich daran aber gestoßen hat und wir darum nochmals mit leichten Veränderungen ganz nach Bauordnung einreichen mussten. |
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Leider nimmt die Gemeinde bzw. der Planersteller den Grundbuchauszug her für die Einreichunterlagen. Wenn da nichts vermerkt ist, dass ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, hast als neuer Eigentümer praktisch Pech gehabt. Der Bauwerber kann meist auch nicht wissen, wem der Grund gehört, und verlässt sich aufs Grundbuch.
Der Vorbesitzer hätte das eigentlich aufklären sollen, wenn du mich fragst, kannst nur dem einen Vorwurf machen. |
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ihr habt allen ernstes vor eintragung in das grundbuch - alles bezahlt? welcher notar hat denn das durchgezogen? hat der keinen rangordnungsbeschluss eingeholt und bei der lastenfreien übergabe die freiheit von anstehenden verfahren ned reingeschrieben? das ist hart an der grenze...
die nachbarn + gemeinde haben aufgrund des öffentlichkeitsgrundsatzes des grundbuchs zumindest offiziell vollkommen rechtens gehandelt, denn es gilt, was im grundbuch steht. solange ihr ned im grundbuch steht, seid ihr nur "außerbücherliche" eigentümer, die zählen ned. wann genau habt ihr den kaufvertrag unterschrieben und der verkäufer die pläne genehmigt? da durch das bauverfahren aber zumindest duldungspflichten im rahmen der bauführung als lasten entstehen und der verkäufer diesen wesentlichen umstand offenbar verschwieg, ist es eine frage, ob dadurch der wert des gerundstücks beeinträchtig ist und er samt dem notar über (vorvertragliche) aufklärungspflcihten verstoßen hat. der verkäufer sowieso, der notar, weil er den punkt betreffend aufklärung, haftung des verkäufers und lastenfreie übergabe benachteiligend geregelt hätte. würde mal mit der rechtsschutzversicherung und dem notar bzw. der notariatskammer reden. |
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Hallo creator, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Hallo - wie creator schon sagt, Geld ohne Grundbuch geht gar nicht. habt ihr das über einen Notar gemacht?
wisst ihr, wann die Nachbarn die unterschriften eingeholt haben und wann ihr den Kaufvertrag beim Notar unterschrieben habt? vielleicht hat sich das überschnitten? lg johannes |
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ich nehme an das die plan unterzeichnung von euren verkäufer aber auch nicht erst vor einer woche gewesen ist.
der nachbar wird sicher so nett sein und euch die pläne zeigen, ändern kannst sowieso nichts mehr. natürlich hätte er euch fragen sollen, aber welchen schaden habt ihr dadurch? ihr könnt euch auch gerne jetzt gegen alles quer stellen, bedenkt aber dabei das ihr 1. dort auch noch bauen wollt 2. werdet ihr dann wahrscheinlich ein leben lang nebeneinander wohnen. ein jahrelanger nachbarschaftsstreit ist sicherlich auch eine beschäftigung, aber ob ich die haben möchte? |
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stimmt! |
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ja, soviel wir wissen dauert das auch einige zeit bis das mit dem
grundbuch durch ist, drum wird sich das überschnitten haben. allerdings finde ich eben auch, dass es ein starkes stück vom grundstücksverkäufer ist, dass der das einfach so unterschreibt, obwohl der grund gem. kaufvertrag und bezahlung ja schon uns gehört. die anderen nachbarn, mit denen wir eben gestern geredet haben, haben eine normale bauverhandlung durchgeführt (kein verkürztes Verfahren) und hier haben wir aber schon im märz eine schriftl. einladung zur bauverhandlung bekommen. deshalb waren wir ja auch so verwundert, weshalb wir nun nichts davon erfahren haben.... wie gesagt, die werden wohl hoffentlich gem. bebauungsrichtlinie bauen. das heißt wir haben sicher nichts zu beanstanden. wollte eben nur wissen was ihr dazu sagt und ob das so rechtens abgelaufen ist.... das mit dem baustromkabel stört uns an sich auch nicht, es wäre nur schön gewesen, wenn man uns gefragt hätte. ich kann ja auch nicht einfach auf fremden grundstücken irgendwelche pflöcke einschlagen usw.... wir können halt derzeit nicht mal gscheit auf unser grundstück gehen (müssen über das auf den pflöcken gespannte baustromkabel drüberklettern), geschweige denn unser auto auf unserem grund parken. drum mein ich halt, dass es nett gewesen wär, wenn man uns gefragt hätte... klar werden wir uns jetzt nicht daran aufreiben, aber sagen werden wirs schon, denn wer weiß was sonst als nächstes auf unserem grundstück passiert... |
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nix tun ist immer schlechtzumindest alles fotografieren und dokumentieren wäre nicht blöd. ob ihr den baustrom dulden müsst, ist vor ort zu entscheiden - das wäre eine last, die verschwiegen wurde... gibt zumindest schadenersatz vom verkäufer... und grund für eine besitzstörungsklage. |
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@hiddenmaxx - Woow - dann hatten wir ja direkt Glück!
Unsere Grundbuchseintragung hat grade mal 14 Tage gedauert!!! In insgesamt 14 Tagen war vom Kaufvertrag bis endgültigem Grundbucheintrag alles über die Bühne gegangen - sind auch in OÖ :) @BK1982 ... ja, ich würde das aus so sehen, dass der Grundstückverkäufer Euch einfach übergangen hat... so die Unterzeichung nicht schon früher, also noch vor Eurer Unterschrift am Kaufvertrag, stattfand... Und ich seh's auch aus der Warte der neu hinzugekommenen Nachbarn, die grade zu bauen beginnen..., die verlassen sich bzw. müssen sich auf die Aussagen der Gemeinde verlassen können... (Unsere Nachbarschaftsliste hat auch nach der zweiten Anfrage an die Gemeinde noch immer ned gepasst... war aber reiner Zufall, dass wir bemerkt haben, dass der Nachbar neben uns nimmer der Bauer sein kann, der den Grund verkauft hatte) Wenn man sich auf die Gmde ned verlassen kann rennst dir am Ende echt die Hacken ab.. bis man alle Nachbarn samt Unterschriften beisammen hat.. speziell die, die noch ned auf dem Grundstück gebaut haben und wo Gmde keine Tel-nummern von hat... das ist oft Irrsinn! Und bös' sind die andren dann auf die meist eher "unschuldigen" Neuen... die gar ned wußten, dass da ein andrer Besitzer darauf ist... wegen Überschneidung... ich würd' auch einfach zu den betreffenden neuen Nachbarn gehen, die da zu bauen begonnen haben.. ihnen die Hand reichen.. mich offiziell vorstellen.. und das Mißverständnis (ohne Gezicke, Anspielungen oder böse Blicke) klären... wirst sehen... die sind sicher nett.. und auch erstmal sicher erstaunt! Könnt' ja mal nett nachfragen.. wie lange sie gedenken die Pfosten auf Eurem Grund zu belassen... wenn sie störend sind... denn nett nachzufragen ist schließlich Euer Recht... gehört ja euch der Grund. :) Achja.. und wenn ihr gleich beim nett Nachfragen seid.. würd' ich mir auch gleich den Plan mal zeigen/erklären lassen... (wenn sich geweigert wird... einfach zur Gemeinde gehen.. die macht das dann auf JEDEN FALL!! zumindest in OÖ ist das so!!! - wennst direkter Nachbar bist denn's betrifft!!) lg und viel Glück! (und blooooß ned zu streiten anfangen!!! dann habt's des womöglich ein Leben lang!!) clamata PS.: hab grade noch gelesen, dass Ihr auf Euer Grundstück kraxeln müsst!!! OOOPS!! daas ist aber ned die feine englische Art!! Das würd' ich auf jeden Fall ersuchen abzustellen.. nett und höflich doch bestimmt! Und bestimmt gibt's da auch eine Lösung, die beide Teile glücklich machen wird/kann!! Sowas müsst Ihr aber echt ned hinnehmen... |
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also den kaufvertrag haben wir schon anfang oktober 2011
unterzeichnet. der vertrag hatte jedoch eine aufschiebende bedingung, da das grundstück noch nicht gewidmet war und wir natürlich erst bezahlen mussten als die widmung durch war. das war heuer im april. lt. den anderen nachbarn ist das aber noch nicht lange her, dass sie aufgrund des verkürzten verfahrens der neuen nachbarn auf deren plänen unterschreiben mussten. ja, wie gesagt, auf der gesamten oberen länge unseres grundstücks wurden pflöcke eingeschlagen und obenauf die baustromleitung gelegt - sieht aus wie ein kleiner zaun über den wir drüber kraxeln müssen.... |
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creators tips sind wie immer sehr fachlich und korrekt. trotzdem für die praxis ned immer praktisch. besitzstörungsklage hin oder her, die ist einfach nicht dienlich für die zukunft.
es soll nachbarn geben die können sogar mit einander, helfen dort und da mal zusammen. auch diese möglichkeit kann man in erwegung ziehen. man kann sich ja gemeinsam ansehen ob man den baustrom nicht etwas verändern kann damit man das grundstück ordentlich betreten kann. wie heißts so schön, durchs reden kommen die leute zam! auch wird er dir den plan ohne weiteres zeigen, häuslbauer sind ja eh immer super stolz auf ihr werk. kannst ja nett verkaufen das du dir tipps holen möchtest, wirst sehen, der redet sich den mund fusslig und erklärt dir alles genauestens. ein nettes hallo ich bin der nachbar,..... ist sicherlich besser als der eingeschriebene brief vom anwalt oder gericht. den grundstücksverkäufer kannst ja auf die zehen steigen, aber ich rate dir, versuch mit dem nachbar gut auszukommen sonst wird euer traumhaus bald zum albtraum. 3 |
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Hallo BK1982, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Baubeginn ohne Einverständn. v. Nachbarn |
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ich würde das auch so wie humi handhaben, -
und an eine besitzstörungsklage nur denken wenn du wirklich in deinem besitz gestört bist, wie dauerhafte lagerungen, parken von baumaschinen, nachweisbare verunreinigung und mistablagerung. alles andere würde ich als nachbarschaftshilfe, wenn auch ungefragt, betrachten. die bauphase ist für alle beteiligten eine situation wo schnell einmal die nerven blank liegen, wenn man ein wenig großzügig sein kann, sollte man es. |
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*g* also besitzstörungsklage werden wir deswegen keine
einreichen *g*... wir wollen heute nur mal zum grundstück fahren und schauen ob wir die nachbarn antreffen um uns mit ihnen bekannt zu machen und mit ihnen zu quatschen. vl. können sie ja mehr licht ins dunkel bringen wie das genau abgelaufen ist mit ihrem verkürzten bauverfahren und wie sie zu den namen der nachbarn gekommen sind und warum wir da gefehlt haben usw.... und wie gesagt, das mit dem baustrom stört uns jetzt nicht so arg, wir würden uns das nur gern mit ihnen für die zukunft ausreden, damit wir bei derartigen angelegenheiten in zukunft gefragt werden - ist ja alles kein problem wenn man höflich gefragt wird und man sich das ausreden kann. vl. brauchen wir ja auch mal was von ihnen und eine hand wäscht ja bekanntlich die andere... die frage war halt nur, ob hier jmd. die rechtliche seite genauer kennt... ob der grundverkäufer das einfach so unterschreiben kann, obwohl das grundstück eigentlich schon uns gehört... |
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wenn er es eine minute bevor du den vertrag beim notar - unterschrieben hast,
getan hat dann ja, er durfte es. da gilt nicht die unterschrift eines allfälligen vorvertrages, sondern die definitive kaufvertragsunterfertigung. je nach vertragsbedingungen könnte auch das einlangen der kaufsumme auf dem treuhandkonto der relevante zeitpunkt sein. eine freundliche aktion ist so eine zeitliche überschneidung natürlich nicht. ich würde das etwas auf cool machen, liegstühle einpacken und auf der bausstelle picknicken, und warten ob der nachbar kommt und ganz auf relaxed tun und ihn reden lassen, wenn er nicht ganz angrennt ist, weiß er ja auch dass einige worte notwendigen wären. schau bald dass du auch einen bauplan bekommst und lass ihm im gegenzug auch gleich unterschreiben. ganz cool ist es wenn du dir zuerst seine pläne am bauamt anschaust und kopien machst, sag einfach freundlich du hattest noch keine gelegenheit den nachbarn zu treffen. wenn die pläne ganz grausames (subjektive anrainerrechte) beinhalten und die unterschrift des verkäufer zeitlich nicht hinhaut, dann hast du jetzt einspruchsmöglichkeit, bin nicht sicher ich denke 30tagefrist, aber da ist umgehend der weg zum anwalt notwendig. dann ghts los mit baueinstellung neuerlicher verhandlung eventuell rückbau. |
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ich bin überzeugt davon das die gemeinde noch immer nicht weiß das ihr die neuen grundstücksbesitzer seits.
die erfahren sowas meist als letzers, wenn das grundbuch schon bei euch liegt. |
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wenn ihr seit oktober nicht in der lage wart, euch dort in der nachbarschaft und auf der gemeinde vorzustellen, läuft das eben so, wie es gelaufen ist. ihr habt um rechtlichen rat gefragt, die situation wie o.a. beschrieben und die rechtliche antwort habe ich gegeben - nicht mehr. besitzstörung ist an kurze fristen gebunden. wenn ihr die verstreichen lässt - mein problem ist das ned... |
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also was die gemeinde betrifft, die wissen schon lang, dass wir
grundstücksbesitzer sind. wir waren schon öfter auf der gemeinde, auch z.b. als wir in die pläne der anderen nachbarn einsicht genommen haben bei deren bauverhandlung (zu der wir schriftl. eingeladen wurden), als wir die bebauungsrichtlinie von der gemeinde erhalten haben waren wir auch dort um diese noch im detail durchzusprechen, usw.... also falls unsere neuen nachbarn die namen der umliegenden nachbarn von der gemeinde bekommen haben, dann frag ich mich echt warum wir da nicht dabei waren.... |
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Das würde ich event. auch gleich mal die gemeinde fragen. Die gibt ja vor von wem aller die Unterschrift kommen muss bzw. ladet zur Verhandlung ein.
Deine Nachbarn können da wohl nix dafür. Der grundverkäufer aber auf jedenfall, der hat ja unterschrieben und euch nix gesagt. |
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war das anfang oktober der kaufvertrag oder ein vorvertrag? - wann wurde der kaufpreis eingezahlt?
möglicherweise hatte der nachbar schon vorher seine pläne fertig und das vereinfachte verfahren am laufen. |