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Baubeginn ohne Einverständn. v. Nachbarn

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  •  BK1982
15.6. - 18.6.2012
66 Antworten 66
66
Hallo,

vl. gibt es hier in diesem Forum ja jmd. der sich mit sowas auskennt...
Also, folgendes Situation:
als wir gestern nach ca. 1,5 Wochen wieder mal unser
Grundstück "besuchten", sahen wir, dass auf dem
Nachbarsgrundstück (direkter Nachbar) bereits ein
Kellergeschoß steht.

Wir waren sehr verwundert, da wir weder zu einer
Bauverhandlung geladen waren, noch irgendeine Info bekamen,
dass unser Nachbar schon zu bauen beginnt.

Andere Nachbarn, die bereits bauen und gestern auf ihrer
Baustelle waren, erzählten uns, dass es hier ein verkürztes
Bauverfahren gab (Stmk.), und dass die direkten Nachbarn (30
Meter Umkreis) nur unterschreiben mussten.
Uns (und wir sind direkter Nachbar) hat jedoch niemand
diesbezüglich angesprochen, wir wussten von dem Bau der
Nachbarn gar nichts.

Lt. der gestern getroffenen Nachbarn hat aber der Grundstücks-
verkäufer (also der, der uns unser Grundstück verkauft hat)
die Pläne der Nachbarn unterzeichnet.
Und zwar angeblich deshalb, weil noch derweil er im Grundbuch
steht. Dabei haben wir einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag
unterschrieben und das Grundstück auch schon bezahlt, die Eintragung ins Grundbuch ist gerade am Laufen.

Weiß jmd. ob das rechtens ist? Immerhin gehört das Grundstück
durch den unterschriebenen Kaufvertrag ja schon uns, und
bezahlt ist es auch. Wir können ja nichts dafür, dass die
Grundbucheintragung ein wenig dauert und immerhin sind WIR die
direkten Nachbarn und nicht der Grundstücksverkäufer.

Ich mein, es wird schon alles gem. Bebauungsrichtlinie seine
Richtigkeit haben, trotzdem hätten wir gern die Pläne gesehen,
da die ja unsere direkten südlichen Nachbarn sind.

Außerdem haben sie Holzpflöcke über unser Grundstück geschlagen
und darauf die Leitung für ihren Baustrom verlegt. Da wären
wir auch gern gefragt worden......

LG

  •  Sebastian_wien
15.6.2012  (#1)
Das ist ein starkes Stück...vor allem von dem Verkäufer des Grundstücks, denn dieser hätte euren Nachbarn davon in Kenntnis setzen müssen dass er nicht mehr Eigentümer des Grundes ist und daher auch keine Zeichnungsberechtigung besitzt.
Schließlich gibt es abseits von Bebauungsrichtlinien immer wieder Kleinigkeiten über die man sich mit seinen Nachbarn einig werden muss.

Bei uns war es zB. so, dass die Gemeinde unsere Fassadenüberhöhung auf dem Kulanzweg durchgewunken hätte, ein Nachbar sich daran aber gestoßen hat und wir darum nochmals mit leichten Veränderungen ganz nach Bauordnung einreichen mussten.

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  •  ambia
15.6.2012  (#2)
Leider nimmt die Gemeinde bzw. der Planersteller den Grundbuchauszug her für die Einreichunterlagen. Wenn da nichts vermerkt ist, dass ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, hast als neuer Eigentümer praktisch Pech gehabt. Der Bauwerber kann meist auch nicht wissen, wem der Grund gehört, und verlässt sich aufs Grundbuch.

Der Vorbesitzer hätte das eigentlich aufklären sollen, wenn du mich fragst, kannst nur dem einen Vorwurf machen.

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  •  creator
  •   Gold-Award
15.6.2012  (#3)
ihr habt allen ernstes vor eintragung in das grundbuch - alles bezahlt? welcher notar hat denn das durchgezogen? hat der keinen rangordnungsbeschluss eingeholt und bei der lastenfreien übergabe die freiheit von anstehenden verfahren ned reingeschrieben? das ist hart an der grenze...
die nachbarn + gemeinde haben aufgrund des öffentlichkeitsgrundsatzes des grundbuchs zumindest offiziell vollkommen rechtens gehandelt, denn es gilt, was im grundbuch steht. solange ihr ned im grundbuch steht, seid ihr nur "außerbücherliche" eigentümer, die zählen ned.

wann genau habt ihr den kaufvertrag unterschrieben und der verkäufer die pläne genehmigt?
da durch das bauverfahren aber zumindest duldungspflichten im rahmen der bauführung als lasten entstehen und der verkäufer diesen wesentlichen umstand offenbar verschwieg, ist es eine frage, ob dadurch der wert des gerundstücks beeinträchtig ist und er samt dem notar über (vorvertragliche) aufklärungspflcihten verstoßen hat. der verkäufer sowieso, der notar, weil er den punkt betreffend aufklärung, haftung des verkäufers und lastenfreie übergabe benachteiligend geregelt hätte.

würde mal mit der rechtsschutzversicherung und dem notar bzw. der notariatskammer reden.


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  •  hiddenmaxx
15.6.2012  (#4)
da bahnt sich halt schon im vorfeld - ein nachbarschaftskrieg an...

ob das letztendlich einen gute ausgangsposition für euer bauvorhaben ist?

würde die zähne zusammenbeißen und nix unternehmen. das kabel stört euch im moment eh nicht und am bauvorhaben hättet ihr in der regel eh nix ändern können (zumindest haben wir hier so gut wie nie tragbare einwände von nachbarn).

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  •  johro
  •   Gold-Award
15.6.2012  (#5)
Hallo - wie creator schon sagt, Geld ohne Grundbuch geht gar nicht. habt ihr das über einen Notar gemacht?

wisst ihr, wann die Nachbarn die unterschriften eingeholt haben und wann ihr den Kaufvertrag beim Notar unterschrieben habt? vielleicht hat sich das überschnitten?

lg
johannes

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  •  humi
15.6.2012  (#6)
ich nehme an das die plan unterzeichnung von euren verkäufer aber auch nicht erst vor einer woche gewesen ist.
der nachbar wird sicher so nett sein und euch die pläne zeigen, ändern kannst sowieso nichts mehr.

zitat..
Außerdem haben sie Holzpflöcke über unser Grundstück geschlagen
und darauf die Leitung für ihren Baustrom verlegt. Da wären
wir auch gern gefragt worden......


natürlich hätte er euch fragen sollen, aber welchen schaden habt ihr dadurch?
ihr könnt euch auch gerne jetzt gegen alles quer stellen, bedenkt aber dabei das ihr

1. dort auch noch bauen wollt
2. werdet ihr dann wahrscheinlich ein leben lang nebeneinander wohnen.

ein jahrelanger nachbarschaftsstreit ist sicherlich auch eine beschäftigung, aber ob ich die haben möchte?



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  •  hiddenmaxx
15.6.2012  (#7)
bis die sache beim grundbuch durch ist - und dann bei der gemeinde ankommt, vergehen schon mal ein paar monate. zumindest hier in oö.

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  •  humi
15.6.2012  (#8)

zitat..
bis die sache beim grundbuch durch ist
und dann bei der gemeinde ankommt, vergehen schon mal ein paar monate. zumindest hier in oö.


stimmt!

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  •  BK1982
15.6.2012  (#9)
ja, soviel wir wissen dauert das auch einige zeit bis das mit dem
grundbuch durch ist, drum wird sich das überschnitten haben.
allerdings finde ich eben auch, dass es ein starkes stück vom
grundstücksverkäufer ist, dass der das einfach so unterschreibt,
obwohl der grund gem. kaufvertrag und bezahlung ja schon uns
gehört.

die anderen nachbarn, mit denen wir eben gestern geredet haben,
haben eine normale bauverhandlung durchgeführt (kein verkürztes
Verfahren) und hier haben wir aber schon im märz eine schriftl.
einladung zur bauverhandlung bekommen. deshalb waren wir ja auch
so verwundert, weshalb wir nun nichts davon erfahren haben....

wie gesagt, die werden wohl hoffentlich gem. bebauungsrichtlinie
bauen. das heißt wir haben sicher nichts zu beanstanden.
wollte eben nur wissen was ihr dazu sagt und ob das so rechtens
abgelaufen ist....
das mit dem baustromkabel stört uns an sich auch nicht, es wäre
nur schön gewesen, wenn man uns gefragt hätte. ich kann ja auch
nicht einfach auf fremden grundstücken irgendwelche pflöcke
einschlagen usw.... wir können halt derzeit nicht mal gscheit
auf unser grundstück gehen (müssen über das auf den pflöcken
gespannte baustromkabel drüberklettern), geschweige denn unser
auto auf unserem grund parken. drum mein ich halt, dass es nett
gewesen wär, wenn man uns gefragt hätte...
klar werden wir uns jetzt nicht daran aufreiben, aber sagen
werden wirs schon, denn wer weiß was sonst als nächstes auf
unserem grundstück passiert...

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  •  creator
  •   Gold-Award
15.6.2012  (#10)
nix tun ist immer schlechtzumindest alles fotografieren und dokumentieren wäre nicht blöd. ob ihr den baustrom dulden müsst, ist vor ort zu entscheiden - das wäre eine last, die verschwiegen wurde... gibt zumindest schadenersatz vom verkäufer... und grund für eine besitzstörungsklage.

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  •  clamata
15.6.2012  (#11)
@hiddenmaxx - Woow - dann hatten wir ja direkt Glück!
Unsere Grundbuchseintragung hat grade mal 14 Tage gedauert!!!
In insgesamt 14 Tagen war vom Kaufvertrag bis endgültigem Grundbucheintrag alles über die Bühne gegangen - sind auch in OÖ :)

@BK1982 ... ja, ich würde das aus so sehen, dass der Grundstückverkäufer Euch einfach übergangen hat... so die Unterzeichung nicht schon früher, also noch vor Eurer Unterschrift am Kaufvertrag, stattfand...
Und ich seh's auch aus der Warte der neu hinzugekommenen Nachbarn, die grade zu bauen beginnen..., die verlassen sich bzw. müssen sich auf die Aussagen der Gemeinde verlassen können... (Unsere Nachbarschaftsliste hat auch nach der zweiten Anfrage an die Gemeinde noch immer ned gepasst... war aber reiner Zufall, dass wir bemerkt haben, dass der Nachbar neben uns nimmer der Bauer sein kann, der den Grund verkauft hatte) Wenn man sich auf die Gmde ned verlassen kann rennst dir am Ende echt die Hacken ab.. bis man alle Nachbarn samt Unterschriften beisammen hat.. speziell die, die noch ned auf dem Grundstück gebaut haben und wo Gmde keine Tel-nummern von hat... das ist oft Irrsinn!

Und bös' sind die andren dann auf die meist eher "unschuldigen" Neuen... die gar ned wußten, dass da ein andrer Besitzer darauf ist... wegen Überschneidung...

ich würd' auch einfach zu den betreffenden neuen Nachbarn gehen, die da zu bauen begonnen haben.. ihnen die Hand reichen.. mich offiziell vorstellen.. und das Mißverständnis (ohne Gezicke, Anspielungen oder böse Blicke) klären... wirst sehen... die sind sicher nett.. und auch erstmal sicher erstaunt!

Könnt' ja mal nett nachfragen.. wie lange sie gedenken die Pfosten auf Eurem Grund zu belassen... wenn sie störend sind... denn nett nachzufragen ist schließlich Euer Recht... gehört ja euch der Grund. :)

Achja.. und wenn ihr gleich beim nett Nachfragen seid.. würd' ich mir auch gleich den Plan mal zeigen/erklären lassen... (wenn sich geweigert wird... einfach zur Gemeinde gehen.. die macht das dann auf JEDEN FALL!! zumindest in OÖ ist das so!!! - wennst direkter Nachbar bist denn's betrifft!!)

lg und viel Glück! (und blooooß ned zu streiten anfangen!!! dann habt's des womöglich ein Leben lang!!)

clamata

PS.: hab grade noch gelesen, dass Ihr auf Euer Grundstück kraxeln müsst!!! OOOPS!! daas ist aber ned die feine englische Art!! Das würd' ich auf jeden Fall ersuchen abzustellen.. nett und höflich doch bestimmt! Und bestimmt gibt's da auch eine Lösung, die beide Teile glücklich machen wird/kann!! Sowas müsst Ihr aber echt ned hinnehmen...

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  •  BK1982
15.6.2012  (#12)
also den kaufvertrag haben wir schon anfang oktober 2011
unterzeichnet. der vertrag hatte jedoch eine aufschiebende
bedingung, da das grundstück noch nicht gewidmet war und wir
natürlich erst bezahlen mussten als die widmung durch war.
das war heuer im april.

lt. den anderen nachbarn ist das aber noch nicht lange her,
dass sie aufgrund des verkürzten verfahrens der neuen nachbarn
auf deren plänen unterschreiben mussten.

ja, wie gesagt, auf der gesamten oberen länge unseres grundstücks
wurden pflöcke eingeschlagen und obenauf die baustromleitung
gelegt - sieht aus wie ein kleiner zaun über den wir drüber
kraxeln müssen....

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  •  humi
15.6.2012  (#13)
creators tips sind wie immer sehr fachlich und korrekt. trotzdem für die praxis ned immer praktisch. besitzstörungsklage hin oder her, die ist einfach nicht dienlich für die zukunft.
es soll nachbarn geben die können sogar mit einander, helfen dort und da mal zusammen. auch diese möglichkeit kann man in erwegung ziehen.
man kann sich ja gemeinsam ansehen ob man den baustrom nicht etwas verändern kann damit man das grundstück ordentlich betreten kann. wie heißts so schön, durchs reden kommen die leute zam!
auch wird er dir den plan ohne weiteres zeigen, häuslbauer sind ja eh immer super stolz auf ihr werk.
kannst ja nett verkaufen das du dir tipps holen möchtest, wirst sehen, der redet sich den mund fusslig und erklärt dir alles genauestens.
ein nettes hallo ich bin der nachbar,..... ist sicherlich besser als der eingeschriebene brief vom anwalt oder gericht.
den grundstücksverkäufer kannst ja auf die zehen steigen, aber ich rate dir, versuch mit dem nachbar gut auszukommen sonst wird euer traumhaus bald zum albtraum.

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Hallo BK1982,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Baubeginn ohne Einverständn. v. Nachbarn

  •  ekndeg
  •   Silber-Award
15.6.2012  (#14)
ich würde das auch so wie humi handhaben, -
und an eine besitzstörungsklage nur denken wenn du wirklich in deinem besitz gestört bist, wie dauerhafte lagerungen, parken von baumaschinen, nachweisbare verunreinigung und mistablagerung. alles andere würde ich als nachbarschaftshilfe, wenn auch ungefragt, betrachten.

die bauphase ist für alle beteiligten eine situation wo schnell einmal die nerven blank liegen, wenn man ein wenig großzügig sein kann, sollte man es.

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  •  BK1982
15.6.2012  (#15)
*g* also besitzstörungsklage werden wir deswegen keine
einreichen *g*...
wir wollen heute nur mal zum grundstück fahren und schauen ob
wir die nachbarn antreffen um uns mit ihnen bekannt zu machen
und mit ihnen zu quatschen.
vl. können sie ja mehr licht ins dunkel bringen wie das genau
abgelaufen ist mit ihrem verkürzten bauverfahren und wie sie
zu den namen der nachbarn gekommen sind und warum wir da
gefehlt haben usw....
und wie gesagt, das mit dem baustrom stört uns jetzt nicht so
arg, wir würden uns das nur gern mit ihnen für die zukunft
ausreden, damit wir bei derartigen angelegenheiten in zukunft
gefragt werden - ist ja alles kein problem wenn man höflich
gefragt wird und man sich das ausreden kann. vl. brauchen wir
ja auch mal was von ihnen und eine hand wäscht ja bekanntlich
die andere...

die frage war halt nur, ob hier jmd. die rechtliche seite
genauer kennt... ob der grundverkäufer das einfach so
unterschreiben kann, obwohl das grundstück eigentlich schon
uns gehört...

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  •  ekndeg
  •   Silber-Award
15.6.2012  (#16)
wenn er es eine minute bevor du den vertrag beim notar - unterschrieben hast,

zitat..
die frage war halt nur, ob hier jmd. die rechtliche seite
genauer kennt... ob der grundverkäufer das einfach so
unterschreiben kann, obwohl das grundstück eigentlich schon
uns gehört...


getan hat dann ja, er durfte es.
da gilt nicht die unterschrift eines allfälligen vorvertrages, sondern die definitive kaufvertragsunterfertigung. je nach vertragsbedingungen könnte auch das einlangen der kaufsumme auf dem treuhandkonto der relevante zeitpunkt sein.

eine freundliche aktion ist so eine zeitliche überschneidung natürlich nicht.

ich würde das etwas auf cool machen, liegstühle einpacken und auf der bausstelle picknicken, und warten ob der nachbar kommt und ganz auf relaxed tun und ihn reden lassen, wenn er nicht ganz angrennt ist, weiß er ja auch dass einige worte notwendigen wären.

schau bald dass du auch einen bauplan bekommst und lass ihm im gegenzug auch gleich unterschreiben.

ganz cool ist es wenn du dir zuerst seine pläne am bauamt anschaust und kopien machst, sag einfach freundlich du hattest noch keine gelegenheit den nachbarn zu treffen.

wenn die pläne ganz grausames (subjektive anrainerrechte) beinhalten und die unterschrift des verkäufer zeitlich nicht hinhaut, dann hast du jetzt einspruchsmöglichkeit, bin nicht sicher ich denke 30tagefrist, aber da ist umgehend der weg zum anwalt notwendig. dann ghts los mit baueinstellung neuerlicher verhandlung eventuell rückbau.

1
  •  humi
15.6.2012  (#17)
ich bin überzeugt davon das die gemeinde noch immer nicht weiß das ihr die neuen grundstücksbesitzer seits.
die erfahren sowas meist als letzers, wenn das grundbuch schon bei euch liegt.

1
  •  creator
  •   Gold-Award
15.6.2012  (#18)

zitat..
wir können halt derzeit nicht mal gscheit
auf unser grundstück gehen (müssen über das auf den pflöcken
gespannte baustromkabel drüberklettern), geschweige denn unser
auto auf unserem grund parken

also den kaufvertrag haben wir schon anfang oktober 2011
unterzeichnet.

lt. den anderen nachbarn ist das aber noch nicht lange her,
dass sie aufgrund des verkürzten verfahrens der neuen nachbarn
auf deren plänen unterschreiben mussten.
*g* also besitzstörungsklage werden wir deswegen keine
einreichen *g*...


wenn ihr seit oktober nicht in der lage wart, euch dort in der nachbarschaft und auf der gemeinde vorzustellen, läuft das eben so, wie es gelaufen ist.

ihr habt um rechtlichen rat gefragt, die situation wie o.a. beschrieben und die rechtliche antwort habe ich gegeben - nicht mehr.

besitzstörung ist an kurze fristen gebunden. wenn ihr die verstreichen lässt - mein problem ist das ned...



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  •  BK1982
16.6.2012  (#19)
also was die gemeinde betrifft, die wissen schon lang, dass wir
grundstücksbesitzer sind. wir waren schon öfter auf der gemeinde,
auch z.b. als wir in die pläne der anderen nachbarn einsicht
genommen haben bei deren bauverhandlung (zu der wir schriftl.
eingeladen wurden), als wir die bebauungsrichtlinie von der
gemeinde erhalten haben waren wir auch dort um diese noch im
detail durchzusprechen, usw....

also falls unsere neuen nachbarn die namen der umliegenden
nachbarn von der gemeinde bekommen haben, dann frag ich mich
echt warum wir da nicht dabei waren....

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  •  humi
16.6.2012  (#20)
Das würde ich event. auch gleich mal die gemeinde fragen. Die gibt ja vor von wem aller die Unterschrift kommen muss bzw. ladet zur Verhandlung ein.
Deine Nachbarn können da wohl nix dafür. Der grundverkäufer aber auf jedenfall, der hat ja unterschrieben und euch nix gesagt.

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  •  ekndeg
  •   Silber-Award
16.6.2012  (#21)
war das anfang oktober der kaufvertrag oder ein vorvertrag? - wann wurde der kaufpreis eingezahlt?

möglicherweise hatte der nachbar schon vorher seine pläne fertig und das vereinfachte verfahren am laufen.

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