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und hast du nun die fliesen direkt auf den Fliesestrich gelegt?
du könntest auch die Fliesen, da wo das Auto steht raushauen, es gibt auch so große Schleifscheiben, damit kannst du auch später noch ein Gefälle reinschleifen. auf die Wagen breite von 3m ist das gefälle nicht schlimm, und wennst in der Mitte ausstemmst und zu einem Rigol bzw Senke umwandelst. |
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Ja Fliesen sind direkt am Estrich, keine Abdichtung etc. Die Idee mit Abschleifen ist uns auch schon gekommen. Problem ist dann halt nur die Mitte, was kann man da nehmen? Normales Rigol? Die Auffangwanne sollte ja mindestens 1 Tankfüllung fassen... Ideen haben wir ja genug, mir geht es ums Prinzip, warum ich jetzt der Dumme bin, der das machen darf, wenn es jemand anders verpfuscht hat. |
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Hauptschuld trägt hier die Fa. Wolf! Im Einreichplan ist das Gefälle und der Ölfang nicht eingezeichnet.
Gibts einen Polierplan? Steht im Baubescheid, dass einer herzustellen ist? Weiters ist es sehr wohl möglich, in eine Bodenplatte ein Gefälle einzubauen! Fließestrich in der Garage ist eher kontraproduktiv wie johro schon schrieb! Der sit auch mit Abdichtung kontraproduktiv! Wie will/Soll amn in einen Fließestrich EIn Gefälle einbauen? Bzw. Wäre ein Gefälle in der Bodenplatte gewesen, Wäre es dann weg. Hier war der Estrichleger etwas "kopflos". Was für einen Bodenaufbau hat die Fa. Wolf für die Garage vorgegeben? |
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ganz ehrlich... jetzt ist's fertig! wer macht die überprüfung bei der fertigstellung? fa. wolf? dann sollte das ja aufgrund ihres verschlafens bei der einreichung kein problem sein!
nebenbei wie schauts mit be und entlüftung aus? sehe ich auch nicht eingezeichnet? fenster zählt nicht! 200 cm² öffnung pro stellplatz |
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@Stefan: Stimmt, Gefälle und Ölfang fehlen. Bildausschnitt ist aus dem Polierplan.
Anbei der Ausschnitt aus dem Bescheid der Gemeinde. Dieses Formular hat Wolf sowie der Estrichleger erhalten. |
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@flomax: Richtig "Überprüfung" macht der Wolf. Be- und Entlüftung ist zwar kein Thema, aber es gibt an der hinteren Seite der Garage ein Fenster und vorne ein grosses Tor. Der Motor läuft nicht länger als 30 Sekunden, das ist kein Problem. |
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ui, da ist wohl noch mehr schief gegangen :(
bei der belüftung gehts nicht so sehr um die gase... eher, dass die feuchtigkeit raus kann und alles abtrocknen kann... denn, wie du schon richtig geschrieben hast bleibt dir das wasser sonst stehn... |
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Das wollte ich jetzt zwar nicht hören aber gut, noch ein Punkt. Also in erster Instanz mal den Wolf konfrontieren? |
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red mal mit Wolf, und dann hoffe, dass sie dir die bestätigung austellen und die gemeinde das annimmt (die Fa. Wolf könnte ja auch sagen, dass du das Gefälle mit dem Estrich machen hättest müssen)
für die Probleme mit dem Wasser/Schnee vom Auto wäre das schon zu überlegen, die Schleifmaschienen haben Staubsauger anschluss, und die 3x5m ist auch nicht die Welt. für die Senke mit einer großen Hilti in der mitte wegstemmen bis auf die Bodenplatte, mit Trennscheibe ein schönes Rechteck schneiden. Anschliessend würde ich die Senke mit 3maligen Epoxy abdichten, es Estrich mit Dichtanstrich für Dusche/Bad anstreichen und dann wieder Fliesen legen. vielleicht kannst dir das Werkzeug vom Estrichleger oder |
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Ich sag mal so, um die fehlende Be- und Entlüftung würde ich mir mehr sorgen machen als um die Wannenartige Ausführung! So wie ichs bei dir jetzt sehe ist von der Belüftung keine Rede, weder im Plan noch im Bescheid, dann wurde es einfach so genehmigt von der Gemeinde... die Wannenartige Ausführung wurde gefordert, hier heißts nun mit Wolf kontakt aufnehmen und das Gespräch suchen, über den rest schweigen wir hier mal |
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Um die Bestätigung gehts nicht, sondern um die Ausführung. Genau auf das redet sich der Wolf aus, wir hätten für das Gefälle sorgen sollen. @flomax: Red dich ruhig über den Rest aus... |
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OH, ich glaub jetzt kapier ichs, Wolf weigert sich eine Bestätigung auszustellen, weil du das Gefälle nicht ausgeführt hast? (habe ich das richtig verstanden?) wenn man die Belüftung unbedingt "will" kann man das auch über das Tor machen. Entweder einlernen das es nicht ganz schließt, unten einen Stopper montieren oder die Laufschiene so montieren, dass das letzte element des Tors nicht andrückt. halte ich persönlich für nicht nötig, da man bei motorlauf eh immer das Tor offen hat. |
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Nein, sorry. Der Wolf bestätigt das quasi "blind". Und ich weiss auch nicht, ob die Gemeinde jemanden vorbeischickt. Aber nochmals, uns geht es nicht um die Bestätigung, sondern um die korrekte Ausführung, die hier offensichtlich nicht gemacht wurde.
Das Garagentor nicht komplett schliessen ist keine Alternative. |
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Hier ist leider einiges schief gelaufen, angefangen vom Planer bis zur Estrichfirma...
Kurz für mich selbst zusammengefasst: - Wolf war der Erbauer der Garage, ebenso wie der Bauführer und Planer. Im Plan kein Gefälle ausgewiesen, ebenso unfähig, mit Beton ein Gefälle auszubilden... - Die Baubehörde hätt auch auf einen Planungsmangel hinweisen können und eine Planauswechslung bestehen können, haben sie aber nicht... bei einer Firma wie der genannten kann ich es bis zu einem gewissen Grad verstehen, dass eine Auflage im Bescheid reichen sollt (aber es nicht tut, wie wir hier leider erfahren). - Der Estricher ist sich entgegen seiner Tätigkeit als Unternehmen keiner Schuld bewußt, da alles nach Plan gebaut wurde... So wie ich das sehe würd ich die Fa. Wolf in die Pflicht nehmen... Du als Bauherr mußt keine Kenntnisse über Technik geschweige denn über die gültige Bauordnung haben. Konfrontier mal die Fa. Wolf damit, dass die Bauausführung bei Euch im Ort stichprobenartig überprüft wird und Du als Bauherr (nachweislich, also per mail oder schriftlich über die gute, alte Post) hier Bedenken hinsichtlich der plangemäßen Ausführung hast... hier kannst mMn den Hebel ansetzen! ng bautech |
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dann bekommt er gar keine Bestätigung und er muss den selbst beauftragten Estrich mit Gefälle ausführen gibt es in den Plänen einen Schnitt wie der Boden in der Garage aufzubauen ist? |
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@bautech: Ja deine Zusammenfassung stimmt, und nimmt dem Estrichleger hier die Schuld. Danke vielmals. @johro: Möglich, aber dann muss zumindestens der Wolf dafür Sorge tragen, dass das Gefälle nachträglich erstellt wird, nicht wir. Das ist mir dann egal, da nicht ich dafür zahlen muss. |
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öh, warum? du hast doch den Estrich vergeben und der gute Mann hat dir den falschen Estrich gemacht und auch noch dazu ohne Gefälle. (hast du nun auf den Plänen einen Schnitt wie der Bodenaufbau aussehen soll?) vielleicht brauchst du auch gar keine Gefälle sondern nur eine Wanne? die Epoxy-Arbeiter haben mir erzählt, dass die das oft machen und Quasi einen dichte Epoxy-Wanne machen und bei der Einfahrt dann eine Leiste aufstellen welche mit vergossen wird. Haben sie bei uns bei der hinteren Tür so gemacht. |
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Nein, kein Schnitt vorhanden. Gefälle ist notwendig, sonst rinnt ja nichts in die Wanne rein... Werde mal meinen Anwalt dazu befragen. |
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Hier war wieder die Baubehörde nachlässig... so was hat normalerweise im Plan dargestellt zu sein! @johro Schau mal, genau dazu sind Pläne da! Wenn ich als Unbedarfter einer Firma den Plan in die Hand drück und sag ich möchte eine plangemäße Ausführung, dann hat das Hand und Fuß zu haben... Ende! Wenn Wolf die unvollständigen Pläne liefert sinds dafür haftbar... Einzig die Tatsache, dass es im Plan nicht dargestellt wurde und im Bescheid von der Behörde als Auflage verlangt (glaub ich mal... Bestätigung des TE hierzu fehlt, aber für die Fertigstellung wirds ja gefordert...) wird, nimmt den Estrichleger in die Pflicht - er hat die Hinweispflicht als Fachfirma! Somit dürfte er mWn gar keine nicht der Bauordnung entsprechende Ausführung anbieten geschweige denn ausführen! ng bautech |
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ich bin gespannt was raus kommt ich würde auch den Estrichleger als ersten in die Pflicht nehmen (aber wenn der schon einen Flies-Estrich gemacht hat, aber vielleicht hat er es eh gesagt und Michael sagte nein, er möchte einen möglichst gleichmäßigen Estrich->Bauunternehmen sind mit allen Wassern gewaschen ) |
das muss nicht sein, Wanne heist es darf nichts raus rinnen, dh einen Leiste bei dem Garagentor und du hast einen Wanne.
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Eigentlich ein planungsfehler, der estrichleger hätte aber im Rahmen seiner himweispflicht schreien müssen |