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Was man hier nicht vergessen darf: Der Estrichleger WILL nicht kooperieren und "dank" fehlender schriftlicher Vetragsabwicklung hat er auch gute Chancen, es nicht zu MÜSSEN. Man geht hier offenbar immer noch von Firmen aus, die sowas wie ne Ehre haben und lösungsorientiert sind. Is hier aber nicht, drum setz ich mich für meinen Teil in solchen Situationen lieber damit auseinander, auf welche kreativen Ideen der Vertragspartner noch so kommen könnte. Und man sollte nicht glauben, welche Kreativität manche an Tag legen, wenn es darum geht, sich aus der Verantwortung zu ziehen oder das Gegenüber durch Zeitschinden mürbe zu machen. Wieder mal die große Kluft zwischen "Recht haben" und "Recht bekommen". Da die wannenförmige Ausbildung des Garagenbodens eben nicht zwingend in den Zuständigkeitsbereich des Estrichlegers fällt - ja er muss ja ned mal vorbereitende Maßnahmen treffen, da mit einem Dichtantrich unter den Fliesen und ner kleinen Schwelle die Forderung genauso erfüllt ist. Also würde ich mich auf Planersteller (der hat eh schon klein beigegeben) und Fliesenleger (der hätte die Chance gehabt, die Wanne herzustellen) konzentrieren. Weil der Aufwand beim Estrichleger vermutlich ned dafürsteht und ich von dem auch keine Ersatzleistung - neuer Estrich - haben wollte). Geht natürlich nur wenn der Fliesenleger ned aus ner steuerschonenden Region oder dem Umfeld der Nachbarschaftshilfe kommt. Keine Frage, dass des ein Signal in die falsche Richtung ist ... aber ein Signal in die richtige Richtung ist hier mit massivem Aufwand verbunden (man könnte genausogut die Baubehörde in die Pflicht nehmen, die offensichtlich mangelhafte Pläne durchgehen lässt und meint, mit nem Hinweis auf die Wanne sei alles gut) und für die Katz, solange die 99 anderen Bauherren schon morgen in die Retter-in-der-Not-, Geiz-ist-Geil- oder Seriosität-wird-überbewertet-Falle tappen. Denn der Lerneffekt MUSS bei den BAUHERREN stattfinden - diverse Firmen können, wollen oder müssen ned lernen. Ned müssen z.B., weil die Masche bei 8 von 10 Bauherren durchgeht und so immer noch genug im Börsel bleibt, um diverse Rechtsstreits und Schadenersatzforderungen abdecken zu können. |
Also hätte der Fliesenleger seine Fliesen ned legen dürfen, ohne die Beschaffenheit des Untergrunds zu kennen. Der Fliesenleger kommt im dem Spiel aber nur peripher vor.
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@Michael138 - Wie hast du deine Sache gelöst? Bzw. was ist herausgekommen mit Fa. Függer? |
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@Hinterholz08: Leider unschön und mit einem bleibenden Negativeindruck über die Fa. Függer. Ich hatte ja viel mit dem damaligen Geschäftsführer der Fa. Függer telefoniert, welcher auch vor Ort war, um sich alles anzusehen. Wir einigten uns darauf, dass es am "einfachsten" wäre, auf eine Fläche etwas größer als das Auto den Estrich wegzustemmen, den Boden mit Dichtanstrich zu verlegen und dann befahrbare Gitter einzulegen. Kann man sich vorstellen, wie einen in den Boden eingelassenen Fussabstreifer vor der Haustüre, nur in gross. Dazu wurde vom örtlichen Baumeister ein KV eingeholt, dieser dann an Fa. Wolf und Fa. Függer übermittelt. Während Wolf recht rasch einer teilweisen Kostenübernahme (bei ca. 3500,- ) zustimmte, wollte Függer plötzlich nichts mehr davon wissen. Erschwerend kam dazu dass es bei Fa. Függer einen Wechsel der Geschäftsführung gab, und der neue Geschäftsführer 1.garnichts von dem Thema wusste (wissen wollte) und 2.uns in mehreren Telefonaten und E-Mails beschimpfte und uns die Schuld gab Nachdem es uns zu schade war, unsere Zeit mit jemandem der offensichtlich den Intellekt einer Walnuss hat zu vergeuden, haben wir uns selbst an die Instandsetzung gemacht. 3 Tage Arbeit, zuerst den Boden mit dem Betonschneider aufschneiden, alles rausstemmen, säubern, mit Estrich auf die gewünschte Höhe bringen, versiegeln und dann die Gitter rein. Funktioniert prima. Fakt ist dass aus unserer Sicht die Fa. Függer einen gravierenden Fehler bei Beratung gemacht hat (fehlender Hinweis auf die verpflichtende Garagenversiegelung) und dann nicht dafür grade stehen wollte. Unterlagen waren natürlich keine vorhanden, anscheinend eine Masche ja nichts schriftlich zu machen. Von einer Zusammenarbeit mit Fa. Függer raten wir jedem ab. 1 |
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Wie sieht das mitn den Gitern aus? Kenne nur diese Waben Gitter fürn Rasen.... |
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Interessant... die besagte Firma wird ja immer wieder in einem gewissen Gebiet empfohlen, was Ausführung / Termintreue / Preis betrifft... aber anscheinend gehts auch mal in die andere Richtung! ng bautech |
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Danke Michael138! - Wir erleben gerade eine sehr ähnliche Geschichte! Und das Verhalten ist genau so, wie du es beschreibst! |
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@ Inneuendo: Diese Gitter sind vom Steiner, finde sie jetzt auf die Schnelle grad nicht. Abmessungen ca. 1,5 x 1m, sind eigentlich für Treppen als Trittflächen gedacht. Sieht ungefähr so aus: Bildquelle: http://www.piccube.de/bilder_speicher/uploads/picCube_8e9b3c8af1.jpg @ bautech: Wir sind leider auf diese Firma "reingefallen" nachdem sie bei Pfusch am Bau als "Retter in der Not" auftrat. Anmerkung am Rande, das Bauherrenhilfe-Team war zwar ganz nett, konnten aber in der Angelegenheit auch nicht weiterhelfen. Hier wäre eine Begehung / Besichtigung durch einen Sachverständigen und dann eine kostenpflichtige Beurteilung notwendig gewesen. War für uns dann nicht weiter interessant. @ Hinterholz08: Auch mit Függer? Darf ich fragen, worum es geht? Kann nur empfehlen, alles schriftlich zu machen, jede Vereinbarung, Telefonnotizen etc. Wir hatten wie gesagt ausser dem Angebot nichts schriftliches und anschließend wusste natürlich niemand bei Függer etwas von einer Vereinbarung oder von Bauvorschriften der Gemeinde. |
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Gitter gefunden:
http://www.josefsteiner.at/stufen/gitterroste-podeste/30x30-mm-gitterrost-podeste-feuerverzinkt-lange-in-mm-1500-breite-in-mm-1000-tragstabe-in-mm-30-3-gewicht-in-kg-pro-stk-42.html Wir haben jetzt 6 Stück hier liegen. Vorher wurde der Boden mit Fliessestrich wieder bis auf das gewünschte Niveau gebracht. Dadadurch, dass die Gitter plan auf dem Boden aufliegen ist auch die Gefahr von Verbiegen etc. nicht gegeben. |
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Wäre es nicht einfacher gewesen, die Garage einfach auf Hobbyraum oder Ähnliches umzutaufen? Muss ja nicht gerade ein Auto drinnen stehen, während der Kollaudierung, sofern es diese überhaupt noch gibt! Fertigstellungsanzeige genügt ja, oder?
Und wie es schon angesprochen wurde, wenn in einem Carport Rasengittersteine verlegt sind, das geht? Glaube nicht, dass die "öldicht" sind! |
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@Michael:
Hinterher ist man natürlich immer klüger: Aber ihr hättet euch das alles sparen können, denn mittlerweile gibts dies Bestimmung im NÖ Baurecht nicht mehr... |
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hab jetzt nicht alles durchgelesen - Aber die technische Loesung ist nun ja ok, und manchmal ist es gscheiter sich 3 Tage reinzuhauen als ewig weiterzuaergern, ging mir ja gleich mit meiner Dampfbremsengeschichte.
Gut geloest. |
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Das problem ist dabei nur, dass die firmen dann weiter pfuschen. Hier gilt es halt ganz massiv (gerechtfertigte) negativwerbung zu machen! |
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Negativwerbung ist Revolverblattl- und Sensations-TV-menthalität ... sie nimmt dem vermeintlichen Kontrahenten jede Möglichkeit der Reaktion ... und von gerechtfertigt kann hier keine Rede sein. Es gibt nix Schriftliches, es gibt keinen fähigen Baukoordinator und der Streit wurde dem Entgegenkommen vom 1.9.2014 vorgezogen http://www.energiesparhaus.at/forum/34123_3, das Verfahren in die Länge gezogen. Und jetzt, nachdem man sich selbst auf den kürzeren Ast gesetzt und diesen noch selber abgesägt hat, verschafft man sich noch Genugtuung durch blindes hintreten. Ja, das verbessert die Situation im Baugewerbe nachhaltig #-/ |
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@2moose: Du scheinst dich ja bestens mit unserem Problem auszukennen. Und von Entgegenkommen Seitens Függer kann ja nicht die Rede sein, wenn zuerst eine halbwarme Zusage gemacht wird, dann ein Wechsel der Geschäftsleitung erfolgt und dann plötzlich von nichts mehr gewusst wird. Aber gut so hat jeder seine Meinung. |
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@Karl10 Die Bestimmung für den öldichten Anstrich ist gefallen, oder auch das anfallende Flüßigkeiten aufgesammelt werden müssen? |
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Beratungsresistenz? Masochismus? Gutgläubigkeit lass ich nach 15 Monaten Problemwälzerei nimmer gelten. |
Schon, sind ja gut beschrieben. Du hast im Februar 2014! erstmals von den Problemen geschrieben. Und die sind allesamt drauf basiert, dass nix schriftlich festgelegt wurde. Hast Du nach Auftreten der Probleme begonnen, alles schriftlich festzuhalten ... ich meine, außer den Problemen? Scheinbar nicht, Du verlässt Dich wieder auf eine "halbwarme Zusage" wie Du selber schreibst.
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Ja, habe ich, ist alles dokumentiert. Bringt / brachte mir jedoch leider nichts, wenn die ausführende Firma Függer sich dann auf "uns ist das scheissegal, wir machen sicher nichts" versteift. Und wie schon geschrieben, habe ich keine Lust/Zeit mit einem offensichtlich sehr dummen Menschen länger ums Recht zu diskutieren. Jetzt kann man jahrelang ums Recht streiten, oder das nehmen was man hat und die Arbeit selbst machen. Offiziell durften wir die Garage ja nicht als solche benutzen, da ohne die Öldichte Ausführung keine Fertigstellung / Benutzungsbewilligung erteilt wurde. |
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Weil ich aus eigener beruflicher Erfahrung weiß, wie zermürbend die Lösungsfindung mit nicht finden wollenden Partnern ist, hab ich am 1.9.2014 geschrieben: Dir war damals wohl noch mehr nach Pokern mit Aussicht Kostenabwälzung |
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Wie gesagt, ist mittlerweile alles erledigt, wahrscheinlich besser, als wenn wir es an jemanden Dritten vergeben hätten. |
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Nee ... so gibt es nun eine erprobte Nachrüst-Lösung für künftige Kunden |
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Ja, war Fa. Függer. Haben alles abgestritten, nur hatte ich halt Beweise und nach 9 Wochen Streit wurde es dann doch behoben. Aber echt enttäuschend, wenn Vereinbarungen plötzlich abgestritten werden. Da verlierst du den Glauben an das Gute im Menschen! |