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Eigentlich ein planungsfehler, der estrichleger hätte aber im Rahmen seiner himweispflicht schreien müssen |
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Nix anderes hab ich gesagt, thomasdoe hats entkompliziert... |
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Guten Morgen, also von einem Querschnitt war nie die Rede, wurde auch nicht angefordert. Beim Gespräch mit dem Estrichleger wurden wir niemals drauf hingewiesen, dass ein Gefälle mit Fliess-Estrich nicht möglich ist, bzw. hier ein Zementestrich benötigt wird. Dass es sich um eine Garage handelt war auch klar... |
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wie schon gesagt nur auf die firmen jetzt hinzeigen ist aber auch ein wenig übertrieben... gibt genug bauherren die versuchen dass sie zb. die belüftung und den anstrich nicht machen müssen und auch so die fertigstellung bekommen!
@michael138 den bescheid hast DU bekommen und in dem ist auch drinnen gestanden was du ausführen musst, gelesen wirst du ihn ja haben und hoffentlich auch verstanden... |
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also ich bin auch der Meinung das hier der Wolf die Hauptschuld trägt (Planungsfehler).
Den wenn es im Plan so eingezeichnet ist, dann sollte sich der Estrichleger ja auch daran halten. Es hätte ja auch sein können, dass es wirklich bewusst so gewünscht wurde. Eine wannenförmige Ausbildung ist ja kein Gefälle, sondern einfach nur eine Absenkung. Hat euch der Estrichleger gefragt wie weit er vom fertigen Niveau drunter bleiben soll?. wenn ja dann hat er ja alles nach deinen wünschen gemacht. wichtig wäre ja auch noch zu wissen ob es von der Belastung her überhaupt möglich gewesen wäre ein Gefälle einzubauen -> das hätte die Firma Wolf im Plan einzeichnen und prüfen müssen. bei uns hat der Estrich (Zementestrich) mit 10-11cm angefangen, damit er in der Mitte noch 6-7cm hat. und die anderen Punkte vom Baubescheid betreffen ja normalerweise den Belag. wenn du noch nicht alles bezahlt hast, könntest du ja bei Wolf eine Lösung / Kostenminderung einfordern. Ich hab meine Garage noch nicht fertig, aber hab schon von vielen (auch hier im Forum) gehört, dass im Winter doch viel Wasser anfallen kann. Die meisten haben sich aber nachträglich für eine Leistenvariante entschieden. Gruß ThinkAbout |
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@flomax: Sorry, aber ich glaube du hast nicht verstanden worum es geht. Klar habe ich den Bescheid bekommen, und diesen auch an die ausführenden Firmen weitergeleitet. Von einer Fachfirma erwarte ich, dass sie diesen Bescheid liest und danach handelt. Wenn das nicht der Fall ist/war, besteht Handlungsbedarf.
@ThinkAbout: Ist schon alles bezahlt. Ob der Estrichleger gefragt hat, daran kann ich mich nicht mehr erinnern. |
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Für mich ist der Bauführer für die Fach-, Termin- und qualitätsgerechte Ausführung der Bauarbeiten im Rahmen des Werkvertrages verantwortlich. Kurz gesagt die Firma Wolf ist verantwortlich. Vom Estrichleger haben Sie das was Sie bestellt haben bekommen und ich bin auch davon überzeugt dass jemand dem Estrichleger gezeigt hat wo der Meterriss ist bzw. wie hoch der Estrich sein darf. Aus meiner Sicht kann die Estrichfirma nicht schuld sein. |
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@ Nichtraucher: Danke für die Antwort, stimme Ihnen hier zu. Allerdings hätte uns der Estrichleger - der ja gewusst hat, dass es sich um eine Garage handelt und die NÖ Baubestimmungen kannte - darauf hinweisen müssen, dass kein Fliessestrich mit Gefälle möglich ist. Daher hat er meiner Meinung nach zumindestens eine Teilschuld. |
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nur steht nirgends das ihr in der Garage einen Gefälleestrich machen musstet. Nur das es als Wanne ausgebildet werden soll.
Ich glaube auch das dort einer von den Wolf Leuten / oder sogar ihr selbst eine Höhe vorgegeben hat/habt. Und das hier niemand auf der Baustelle den Baubescheid gelesen hat. könnt ihr das Auto schon in die Garage stellen? Gab es schon mal ein Wasserproblem (Schnee, Wasser vom Auto)? Dann lässt sich auch leichter verhandeln, wenn man das Problem zeigen kann. Weil zumindest dort wo das Auto steht sollten vom Wolf zwei Rigolstreifen eingeschlitzt werden. Die Rigol wirst wahrscheinlich selbst kaufen müssen. Wer dann die Abdichtung + Erneuerung Fliesen macht, ist halt dann noch abzuklären. Vielleicht sind die ja eh Kulant. Gruß ThinkAbout |
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Hallo Michael138, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Garage Pfusch - Wer ist schuld? |
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@Thinkabout: Was wäre der Unterschied von einem Gefälle zu einer Wanne? Wir haben für den Estrich keine Höhe angegeben, das kam wenn dann vom Wolf, wir haben diese Information nur weitergegeben. Ja wir können das Auto abstellen, das Wasser rinnt dann unter die Regale, was nicht Sinn der Sache ist. |
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Hat die ausführende Firma nicht trotzdem die Hinweispflicht, dass es so nicht den gültigen Regelwerken entspricht bzw zumindest die Verantwortung, den Baubescheid auf genau so was hin zu überprüfen? Ich seh hier auch Wolf als Hauptschuldigen, den Estricher würd ich trotzdem eine Teilschuld geben... Kostenteilung zwischen den beiden wäre anzudenken! ng bautech |
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@Bautech: Sehe ich mittlerweile genauso. |
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Update: Wolf und Estrichleger werden von uns bezüglich der Situation kontaktiert und um Lösungsvorschläge ersucht. Für den Fall der Fälle haben wir einen Rechtsanwalt parat.
Vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen. |
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Wenn ich das richtig verstanden habe dann hat der TE hier nicht den Einreichplan reingestellt sondern den Polierplan. Ersteres wäre aber der baugenehmigungstechnisch relevante Plan!
Möglicherweise ist ja beim Erstellen der Polierplanung aus der Einreichplanung einiges vergessen worden - das würde die Haftungsfrage wesentlich vereinfachen. Und bitte lasst die fehlende Lüftung nicht unter den Tisch fallen! Die gehört unbedingt nachgerüstet (z.B. neben dem Garagentor in Höhe 40cm und auf der Garagenrückwand diagonal zur vorderen knapp unter der Decke). |
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@sir_rws: Soweit ich mich erinnern kann, war am Einreichplan auch keine Auffangwanne eingezeichnet. Den Polierplan hatte ich gerade zur Hand. Was ich nicht ganz nachvollziehen kann ist die Aufregung um die Lüftung. - es gibt ein Doppelfenster an der Garagenrückseite - das Garagentor schliesst nicht luftdicht - der Motor läuft nicht bei geschlossenem Garagentor |
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ich sehs so wie du, ich halte die Lüftung für was theoretisches, was dir praktisch keinen Vorteil bringt im Gegensatz zum Gefälle/Wanne, das ist wirklich ärgerlich.
du könntest es als Druckmittel nehmen und ihnen dann die Lüftung "erlassen" dafür sollen sie sich wegen dem gefälle was einfallen lassen |
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Kurzes Update zum Stand der Dinge:
Wolf und Estrichleger waren zu einer vor Ort Besichtigung hier, nach langen Diskussionen haben wir uns darauf geeinigt, dass es das "einfachste" wäre, in den Garagenboden in Fahrzeuggrösse eine Senke zu machen und diese dann mit Dichtanstrich auszumalen. Alle Parteien waren sich einig und wir holten ein Angebot von einem örtlichen Baumeister zwecks Kosten ein. Dieses haben wir an Wolf und den Estrichleger geschickt. Während Wolf der Zahlung von 1/3 der Kosten sofort zustimmte, wusste man beim Estrichleger plötzlich nichts mehr davon. Um es jetzt klar zu sagen, es geht hier um die - vielen sicherlich als "Retter in der Not" aus Pfusch am Bau bekannt - Fa. Függer Estrich. Dass diese Fima, die wir aufgrund der genannten Tatsache (man geht ja davon aus, dass wenn die Firma im Fernsehen erscheint, denen was an ihrem Ruf liegt...) gewählt hatten. Fakt ist, dass wir uns vom neuen Geschäftsführer per Telefon und Mail beflegeln lassen durften, von einer Hinweispflicht als Fachfima wollte man auch nichts wissen. Die Bauherrenhilfe konnte uns bis dato leider auch nicht weiterhelfen, da fast die gesamte Korrespondenz mit Függer telefonisch geschah. (bzw. die wesentlichen Teile) Wir raten jedem davon ab mit Fa. Függer zu arbeiten und wenn dann alles schriftlich festzuhalten und ein dickes Fell für die anschliessenden Streitereien zu haben. |
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Du glaubst doch ned, dass eine publicitygei.e Firma ohne einem Fernsehteam auf der Baustelle auch nur einen Finger rührt!? Mit der Nennung der Firma handelst Du Dir jedenfalls mehr Probleme als Nutzen ein und begibst Dich auf das selbe Niveau. Nur halt ohne "Retter in der Not". => hau den Estrich raus und lass es ordentlich machen. |
Sorry, wenn ich es so direkt formuliere ... aber Dir ist echt nicht zu helfen.
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2moose - Warum bist du der Meinung, dass er sich mit der Nennung der Firma mehr Probleme einheimst, bzw. aufs selbe Niveau begibt???
Er hat beauftragt, er hat bezahlt, was soll er jetzt machen, er kann nur seine Erfahrungen kundtun, und informieren.... Lg Ocp |
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@michael138 - Die Prüf- und Warnpflicht hat er als AN sowieso, Hinweispflicht nach ON B2110 auch!
Kuck mal... http://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%BCf-_und_Warnpflicht ng bautech |
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Zitat: "hau den Estrich raus und lass es ordentlich machen" - Nein 2moose, leider bin ich hier nicht deiner Meinung....
Das wäre das falsche Signal..... Lg Ocp |