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PV-Module ragen über Grundgrenze [OÖ]

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  •  kf1811
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
19.8. - 20.9.2024
111 Antworten | 40 Autoren 111
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Hallo!

Ich hätte eine Frage zu folgendem Sachverhalt.

Unser Nachbar kam vor einiger Zeit mit dem Anliegen zu uns, eine Betonmauer errichten zu wollen. Dies konnte jedoch nur über unseren Grund erfolgen (Aushub wurde auf unserem Grund zwischengelagert und später auch über unseren Grund abtransportiert, Arbeiter auf unserem Grund, ...). Wir haben seinem Vorhaben zugestimmt, da wir uns prinzipiell gut verstehen und ein vertrauensvolles Verhältnis haben. Er hat auch vorab gemeint, dass er mit der Mauer 30cm hinter der Grundgrenze bleiben wird und diese durchgehend die selbe Höhe haben wird. Im Nachhinein hat sich aber herausgestellt, dass er vorab nicht die genaue Grundgrenze ermitteln lassen hat und sich seiner Aussage nach nur an einem Metallpfosten orientiert hat, der zuvor dort Stand. Die Mauer wurde letztendlich auch mit Stufen, also Höhenunterschieden ausgeführt und als diese fertig war, wurden zusätzlich auf unserer Seite der Mauer auch noch PV Panele angebracht. Das hat unser Misstrauen geweckt und wir haben einen Blick auf den Grenzstein geworfen. Tatsächlich liegt die Mauer mehr oder weniger exakt auf der Grundgrenze und die PV Module ragen ca. 8cm in unseren Grund. Ich hab ihn darauf angesprochen, und er meinte, dass der Grenzstein nicht stimmen wird und beteuerte, dass er sicher alles richtig gemacht hat, da die Mauer ja immerhin 20k€ gekostet hat, aber wir gerne eine Geometer Vermessung machen können. Ich bin eigentlich überzeugt, dass der Grenzstein korrekt ist und komme mir vom Nachbarn etwas veräppelt vor, da wir ihn schon mehrmals für diverse Tätigkeiten auf unseren Grund gelassen haben und es immer ein Entgegenkommen unsererseits gab. Aber dass er uns weder über die tatsächliche Höhe der Mauer noch über die Panele vorab informiert hat und mit diesem nach aktuellem Stand sogar die Grundgrenze überschreitet finde ich einfach frech. Wie sollte man in so einem Fall am besten vorgehen? Ist der "Überbau" als zu geringfügig zu betrachten, als dass man hier die Abnahme der Module fordern könnte? Sollte man die Grenze vermessen lassen? Danke für eure Antworten.

LG

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
21.8.2024  (#61)

zitat..
kf1811 schrieb: (1) der Grund meines Onkels den wir mitnutzen dürfen solange meine Oma lebt, weil da ein Veräußerungsverbot drauf ist

Achtung, Veräußerungsverbot hat nichts mit Nutzungserlaubnis zu tun emoji

zitat..
Andi1979 schrieb: mich würde sowas ärgern. hässliche 2 meter mauer mit PV modulen auf der Nachbarseite - wer sowas plant darf sich nicht wundern.

Es ist aber seine Mauer und seine PV Panele, da hast du kein Mitspracherecht, solange das ordnungsgemäß auf _seinem_ Grundstück mit den notwendigen behördlichen Bewilligungen, Auflagen usw. gebaut wurde.
Es ist vollkommen egal, ob man das hässlich findet.

Klug ists natürlich nicht, weil man zb. eine Hecke davor pflanzen könnte oder das selbst auf dem eigenen Grundstück mit Sichtschutz unbrauchbar machen könnte.


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  •  Innuendo
  •   Gold-Award
21.8.2024  (#62)
Geiler Typ. Also ne PV an der Grundstückseinfriedung mit direkt angrenzendem Nachbar... kann man machen. 🤣
Wenn die Geometer Daten für euch sprechen würd ich mal fragen ob er gleich abreissen will oder was er dafür haben will damit ihr euch dranhängt. So pro Paneel vlt 20 Euro, kosten eh nix mehr laut ihm...

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  •  Andi1979
  •   Gold-Award
21.8.2024  (#63)

zitat..
gdfde schrieb:
kein Mitspracherecht

stimmt schon. aber ich bleib dabei, sowas macht_man_nicht_so
Geiler Typ.
rechtlich gesehen ist es auch völlig ok wenn ich 1kg bohnen esse und dann in der vollen Bim rumfurze. Darf mich halt nicht wundern wenns ärger gibt. 😅


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  •  thohem
21.8.2024  (#64)

zitat..
Andi1979 schrieb: rechtlich gesehen ist es auch völlig ok wenn ich 1kg bohnen esse und dann in der vollen Bim rumfurze. Darf mich halt nicht wundern wenns ärger gibt.

Mieser Vergleich 

Macht man es dann auch nicht so, ein Haus nach seinen Wünschen zu bauen, weil du es hässlich findest? Muss man dich da auch um Erlaubnis fragen, ob du's schön findest?
Ist dasselbe wie der Zaun. Vollkommen egal ob's dir gefällt, wenn's rechtlich ok ist dann darf er das immer machen, egal was andere denken. 

Zum Thema: 
Wurd eh schon mehrfach gesagt, ohne Geometer macht eine weiter Diskussion hier keinen Sinne 


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  •  rocko567
22.8.2024  (#65)
erneuerbare energie hin oder her, aber da hätt ich auch ganz plötzlich lust auf eine großbestellung bei heckenpflanzendirekt.at.

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
25.8.2024  (#66)

zitat..
thohem schrieb: Macht man es dann auch nicht so, ein Haus nach seinen Wünschen zu bauen, weil du es hässlich findest?

Das ist kein Vergleich, weil das ist Aufgabe der Gemeinde den rechtlichen Rahmen für stimmiges Ortsbild zu schaffen.

Aber wenn jemand etwas macht, wovon vorwiegend wer anderes betroffen ist, dann ist es unabhängig vom rechtlichen schon mal eine Frage von Charakter/Präpotenz, ob man mit dem Betroffenen spricht oder nicht.

Meine Antwort wäre auch: Geometer, evtl. anonyme Anzeige an Gemeinde (falls Einfriedung >1,5m nicht eingereicht wurde), Abmahnung bzgl. Grundstücksverletzung, notfalls einklagen.

Selbst wenn man sich nirgendwo durchsetzt (falls Katasterplan nicht ab 80iger-Jahre geometer-vermessen war, Mauer ordentlich eingereicht ist, Grenzverlauf für Richter nicht sehr genau ist,...) steht es einem immer noch frei rasch wachsende Hecke (zB Kirschlorbeer Sorte Novita) oder selbst nochmals einen eigenen PV-Zaun davor zu stellen.


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  •  thohem
25.8.2024  (#67)

zitat..
cc9966 schrieb: Das ist kein Vergleich, weil das ist Aufgabe der Gemeinde den rechtlichen Rahmen für stimmiges Ortsbild zu schaffen.

Natürlich ist's ein Vergleich. Abgenommen der Zaun passt rechtlich so - dann kann man's schon hässlich finden, ändert aber nix dran, dass man's genau so machen darf. Ich bin auch dafür, die Nachbarn einzubinden. Nur ist's mir im Endeffekt egal ob derjenige das schön findet oder nicht, wenn ich's darf, dann muss er/sie schon gute Gründe liefern, es anders zu machen.

Wenn's rechtlich nicht passt ist es klarerweise ein anderer Fall. 


1
  •  purrtastic
  •   Bronze-Award
26.8.2024  (#68)
Und wenn es rechtlich passt, dann passt es auch ein Abdeckplane 10cm davor am eigenen Grundstück hinzubauen..oder eine Hecke oder eine eigene Mauer, oder eine eigene PV.

Der Vergleich mit in der Bim pfurzen ist nicht mies, der passt schon so. Das rechtliche ist der Rahmen, den man auch wissen sollte, man kann aber durchaus in dessem auch ein A. sein, was dem Gegenüber auch wieder entsprechendes Verhalten fördert.

2
  •  Bembel
  •   Bronze-Award
26.8.2024  (#69)
Ist nur einmal kurz angeschnitten worden, aber wie schaut das eigentlich unterirdisch aus? Schon mal den Spaten angesetzt und geschaut, wie das Fundament ausgeführt wurde? Wenn der sichtbare Teil der Mauer tatsächlich genau auf der Grenze stehen sollte, würde es mich doch sehr wundern, wenn sie fürs Fundament nicht fröhlich auf dem Nachbargrund betoniert haben.

Geometer bestellen, dann liegen die Karten auf dem Tisch und man sieht weiter.

1
  •  scarpej
  •   Bronze-Award
26.8.2024  (#70)
@kf1811 gibts schon News zu dem Thema? Die Masse an Einträgen spiegelt wider, dass es doch so einige Leute interessiert, was hier nun Sache ist. 
Ich drück dir die Daumen!

LG

1
  •  kf1811
26.8.2024  (#71)
Hallo!

Danke für die vielen Rückmeldungen zum Thema! 👍

Ich glaube nicht, dass das Fundament in unseren Grund herein ragt. Müsste man ggf auch nochmal kontrollieren. 

Ich werde diese Woche eine Vermessung beauftragen und euch dann mitteilen was rausgekommen ist. 😊

LG


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  •  DrShouter
  •   Gold-Award
29.8.2024  (#72)
Eine geringfügige Überbauung ist im Einzelfall zu akzeptieren (Stichwort "Schikaneeinwand" z.B. OGH 4 Ob 170/21k).

Die Aussagen unserer Hobbyforumsjuristen sind daher möglicherweise nicht ganz zutreffend, es ist immer eine Einzelfallbetrachtung notwendig.

MFG
Ein Jurist

2
  •  Bembel
  •   Bronze-Award
29.8.2024  (#73)
Bis jetzt ist nicht einmal geklärt, ob überhaupt eine Überbauung vorliegt. Das sollte zuerst festgestellt werden.

Als nächstes die Frage, ob die Kombination Mauer und PV Module in dieser Höhe überhaupt zulässig ist. 

1
  •  mycastle
  •   Gold-Award
1.9.2024  (#74)
GEometer kostet nicht die Welt mit 2tsd bis Du und dein Bruder dabei, gemaß Euren Anteilen am Grundsstück.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
2.9.2024  (#75)

zitat..
mycastle schrieb: GEometer kostet nicht die Welt mit 2tsd bis Du und dein Bruder dabei

Das ist viel zu teuer.

Hab gerade ein Grundstück vermessen lassen kostet ca. 3-400 €.


1
  •  purrtastic
  •   Bronze-Award
2.9.2024  (#76)

zitat..
DrShouter schrieb:

Eine geringfügige Überbauung ist im Einzelfall zu akzeptieren (Stichwort "Schikaneeinwand" z.B. OGH 4 Ob 170/21k).

Die Aussagen unserer Hobbyforumsjuristen sind daher möglicherweise nicht ganz zutreffend, es ist immer eine Einzelfallbetrachtung notwendig.

MFG
Ein Jurist

Also als einer dieser Hobbyjuristen, wenn ich mir den genannten Fall ansehe; Eckpunkte sind mal sicher guter Glauben. Kein guter Glauben auf der anderen Seite (analog zum Ersitzen) auch hier jedenfalls keine Schikaneeinwand (muss in dem Fall geklärt werden, ob und wie bei Überbauung verhanden).

Auf der anderen Seite  die 7 Jahre. Die vermutete Motivation des Klägers erst nach 7 Jahren da tätig zu werden für diesen negativ ausgelegt wird. Schon daher ist es wichtig, solche Sachen sofort zu beanstanden, auch wenn man (noch) ein gutes Nachbarschaftsverhältnis hat nach dem Sprichwort - "strenge Rechnung, gute Freundschaft".


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  •  rabaum
  •   Gold-Award
2.9.2024  (#77)

zitat..
DrShouter schrieb: Einzelfallbetrachtung

Korrekt, den Punkt dieser Möglichkeit kannte ich nicht und hast du dankenswerter Weise aufgebracht.

zitat..
DrShouter schrieb: OGH 4 Ob 170/21k

Aber: Was sagt jetzt der OGH in diesem Fall dazu? 
Die Vorinstanzen gaben der Klage statt. Der OGH hat die Revision zurückgewiesen.
Eine missbräuchliche Rechtsausübung bzw. Schikane wurde verneint.

"Der Umstand, dass eine bloß geringe Fläche vom Überbau betroffen sei, reicht allein noch nicht aus, um schon deshalb Schikane zu bejahen"

Es kann also (in Ausnahmefällen) zulässig sein, heißt aber nicht, dass eine geringfügige Überbauung automatisch zulässig ist. 

Was bedeutet das für den gegenständlichen Fall: Sofort alles in einem Gedächtnisprotokoll dokumentieren, was angeblich zugesagt wurde, was dann wirklich ausgeführt wurde, was die Gemeinde dazu sagt, was als Einwände von der geschädigten Seite vorgebracht wurden. Nicht lange zuwarten, sofort agieren, um mögliche Angriffspunkte iSd "Schikane" abzuwehren.


1
  •  DrShouter
  •   Gold-Award
2.9.2024  (#78)

zitat..
rabaum schrieb:

Aber: Was sagt jetzt der OGH in diesem Fall dazu? 
Die Vorinstanzen gaben der Klage statt. Der OGH hat die Revision zurückgewiesen.
Eine missbräuchliche Rechtsausübung bzw. Schikane wurde verneint.

"Der Umstand, dass eine bloß geringe Fläche vom Überbau betroffen sei, reicht allein noch nicht aus, um schon deshalb Schikane zu bejahen"

Es kann also (in Ausnahmefällen) zulässig sein, heißt aber nicht, dass eine geringfügige Überbauung automatisch zulässig ist. 

Was bedeutet das für den gegenständlichen Fall: Sofort alles in einem Gedächtnisprotokoll dokumentieren, was angeblich zugesagt wurde, was dann wirklich ausgeführt wurde, was die Gemeinde dazu sagt, was als Einwände von der geschädigten Seite vorgebracht wurden. Nicht lange zuwarten, sofort agieren, um mögliche Angriffspunkte iSd "Schikane" abzuwehren.

Wie bereits angesprochen zielt die Judikatur bzw. der OGH immer auf eine Einzellfallbetrachtung bei der Anwendung des Schikaneeinwands. Hier müssen die (begründeten) Interessen beider Parteien zu Grunde gelegt bzw. entsprechend gewürdigt werden.

Beispiel:
Wie groß ist die Überbauung? Reden wir von 5mm oder 50cm? (Daher Geometer beauftragen)
Wusste der Errichter von seiner Überbauuung (wissentlich, grobe Fahrlässigkeit) oder war er sich der Überbauung gar nicht bewusst und hat diese im Guten Glauben an die Rechtmässigkeit der Ausführung durchgeführt?
Gibt es Nutzungseinschränkungen der anderen Partei? (z.B ganzjähriger Schattenwurf - Optik ist hier kein Grund)
Wie hoch wäre der Aufwand bzw. die Kosten des Rückbaus? z.B. Kosten von 20.000€ für den Rückbau wären unverhältnismässig bei einem geringfügigen Überbau

Was beide Parteien (mündlich) vereinbart haben bzw. deren Aussagen ist zwar entsprechend zu würdigen bei der Entscheidung, wird aber mEn keine große Rolle spielen.

Gemeinde ist wieder eine andere Baustelle - meine Ausführung sind der privatrechtliche Aspekt, die Bauordnung der öff. rechtliche Aspekt. Beide können zum Erfolg führen.

1
  •  purrtastic
  •   Bronze-Award
2.9.2024  (#79)
DrShouter, ich würde von all deinen Punkten trotzdem als "Hobbyjurist" sagen, wenn der gute Glauben fehlt, dann ist das alles nicht relevant, wenn die Gegenseite es bewusst daruf ankommen hat lassen, kann man nicht sagen, och das ist aber jetzt teuer. (Also vermutung guter Glauben kann man z.B. beim Grenzstein setzen, wenn sich bei der Geometervermessung z.B. heraus stellt, dass dieser falsch ist), aber nach dem Foto, die Mauer geht genau auf die Mitte des Grenzsteins, also die Module ragen da dann sicher drüber, wo ist hier guter Glauben?

Und eben im besagte Fall, wurde die Schikane scheinbar gesehen, dass Jahre später beeinsprucht wurde und nicht sofort, womit die Motivlage eine "Schikane" schien.

Zuletzt ja, die öffentlichrechtliche Frage ob die Mauer/PV-Anlage so überhaupt in Ordnung ist, ist eine ganz andere Baustelle.. 

1
  •  DrShouter
  •   Gold-Award
2.9.2024  (#80)

zitat..
purrtastic schrieb:

DrShouter, ich würde von all deinen Punkten trotzdem als "Hobbyjurist" sagen, wenn der gute Glauben fehlt, dann ist das alles nicht relevant, wenn die Gegenseite es bewusst daruf ankommen hat lassen, kann man nicht sagen, och das ist aber jetzt teuer. (Also vermutung guter Glauben kann man z.B. beim Grenzstein setzen, wenn sich bei der Geometervermessung z.B. heraus stellt, dass dieser falsch ist), aber nach dem Foto, die Mauer geht genau auf die Mitte des Grenzsteins, also die Module ragen da dann sicher drüber, wo ist hier guter Glauben?

Und eben im besagte Fall, wurde die Schikane scheinbar gesehen, dass Jahre später beeinsprucht wurde und nicht sofort, womit die Motivlage eine "Schikane" schien.

Zuletzt ja, die öffentlichrechtliche Frage ob die Mauer/PV-Anlage so überhaupt in Ordnung ist, ist eine ganz andere Baustelle..

Der Threadersteller schildert uns seine Sicht der Dinge. Der Nachbar hat wiederum eine andere. Darum bin ich vorsichtig mit einer Festlegung bzw. traue ich mich ohne Details keine fundierte juristische Beurteilung abzugeben. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass der Fall vl gar nicht so klar ist, ie von manchen dargestellt.

Aus persönlicher privater Erfahrung kann ich jedoch sagen, dass ein Grenzstein (oder im unseren Fall ein Grenzschwammerl) nie zu 100% stimmt und man sich da sehr schnell um ein paar cm verhaut. Deshalb habe ich auch vorab nochmals alles vom Geometer vermessen lassen. 

2
  •  Sektionschef
  •   Gold-Award
2.9.2024  (#81)
Also ich denke der Threadersteller sitzt am längeren Ast, er braucht ja nur vor den PV Modulen eine Hecke pflanzen
, dann wird der Nachbar wahrscheinlich von selbst die PV Module woanders platzieren.
Mfg
Sektionschef

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