|
|
||
Achtung, Veräußerungsverbot hat nichts mit Nutzungserlaubnis zu tun Es ist aber seine Mauer und seine PV Panele, da hast du kein Mitspracherecht, solange das ordnungsgemäß auf _seinem_ Grundstück mit den notwendigen behördlichen Bewilligungen, Auflagen usw. gebaut wurde. Es ist vollkommen egal, ob man das hässlich findet. Klug ists natürlich nicht, weil man zb. eine Hecke davor pflanzen könnte oder das selbst auf dem eigenen Grundstück mit Sichtschutz unbrauchbar machen könnte. |
||
|
||
Geiler Typ. Also ne PV an der Grundstückseinfriedung mit direkt angrenzendem Nachbar... kann man machen. 🤣 Wenn die Geometer Daten für euch sprechen würd ich mal fragen ob er gleich abreissen will oder was er dafür haben will damit ihr euch dranhängt. So pro Paneel vlt 20 Euro, kosten eh nix mehr laut ihm... |
||
|
||
stimmt schon. aber ich bleib dabei, sowas macht_man_nicht_so Geiler Typ. rechtlich gesehen ist es auch völlig ok wenn ich 1kg bohnen esse und dann in der vollen Bim rumfurze. Darf mich halt nicht wundern wenns ärger gibt. 😅 |
||
|
||
Mieser Vergleich Macht man es dann auch nicht so, ein Haus nach seinen Wünschen zu bauen, weil du es hässlich findest? Muss man dich da auch um Erlaubnis fragen, ob du's schön findest? Ist dasselbe wie der Zaun. Vollkommen egal ob's dir gefällt, wenn's rechtlich ok ist dann darf er das immer machen, egal was andere denken. Zum Thema: Wurd eh schon mehrfach gesagt, ohne Geometer macht eine weiter Diskussion hier keinen Sinne |
||
|
||
erneuerbare energie hin oder her, aber da hätt ich auch ganz plötzlich lust auf eine großbestellung bei heckenpflanzendirekt.at. |
||
|
||
Das ist kein Vergleich, weil das ist Aufgabe der Gemeinde den rechtlichen Rahmen für stimmiges Ortsbild zu schaffen. Aber wenn jemand etwas macht, wovon vorwiegend wer anderes betroffen ist, dann ist es unabhängig vom rechtlichen schon mal eine Frage von Charakter/Präpotenz, ob man mit dem Betroffenen spricht oder nicht. Meine Antwort wäre auch: Geometer, evtl. anonyme Anzeige an Gemeinde (falls Einfriedung >1,5m nicht eingereicht wurde), Abmahnung bzgl. Grundstücksverletzung, notfalls einklagen. Selbst wenn man sich nirgendwo durchsetzt (falls Katasterplan nicht ab 80iger-Jahre geometer-vermessen war, Mauer ordentlich eingereicht ist, Grenzverlauf für Richter nicht sehr genau ist,...) steht es einem immer noch frei rasch wachsende Hecke (zB Kirschlorbeer Sorte Novita) oder selbst nochmals einen eigenen PV-Zaun davor zu stellen. |
||
|
||
Natürlich ist's ein Vergleich. Abgenommen der Zaun passt rechtlich so - dann kann man's schon hässlich finden, ändert aber nix dran, dass man's genau so machen darf. Ich bin auch dafür, die Nachbarn einzubinden. Nur ist's mir im Endeffekt egal ob derjenige das schön findet oder nicht, wenn ich's darf, dann muss er/sie schon gute Gründe liefern, es anders zu machen. Wenn's rechtlich nicht passt ist es klarerweise ein anderer Fall. |
||
|
||
Und wenn es rechtlich passt, dann passt es auch ein Abdeckplane 10cm davor am eigenen Grundstück hinzubauen..oder eine Hecke oder eine eigene Mauer, oder eine eigene PV. Der Vergleich mit in der Bim pfurzen ist nicht mies, der passt schon so. Das rechtliche ist der Rahmen, den man auch wissen sollte, man kann aber durchaus in dessem auch ein A. sein, was dem Gegenüber auch wieder entsprechendes Verhalten fördert. 1 |
||
|
||
Ist nur einmal kurz angeschnitten worden, aber wie schaut das eigentlich unterirdisch aus? Schon mal den Spaten angesetzt und geschaut, wie das Fundament ausgeführt wurde? Wenn der sichtbare Teil der Mauer tatsächlich genau auf der Grenze stehen sollte, würde es mich doch sehr wundern, wenn sie fürs Fundament nicht fröhlich auf dem Nachbargrund betoniert haben. Geometer bestellen, dann liegen die Karten auf dem Tisch und man sieht weiter. |
||
|
||
@kf1811 gibts schon News zu dem Thema? Die Masse an Einträgen spiegelt wider, dass es doch so einige Leute interessiert, was hier nun Sache ist. Ich drück dir die Daumen! LG |
||
|
||
Hallo! Danke für die vielen Rückmeldungen zum Thema! 👍 Ich glaube nicht, dass das Fundament in unseren Grund herein ragt. Müsste man ggf auch nochmal kontrollieren. Ich werde diese Woche eine Vermessung beauftragen und euch dann mitteilen was rausgekommen ist. 😊 LG |
||
|
||
Eine geringfügige Überbauung ist im Einzelfall zu akzeptieren (Stichwort "Schikaneeinwand" z.B. OGH 4 Ob 170/21k). Die Aussagen unserer Hobbyforumsjuristen sind daher möglicherweise nicht ganz zutreffend, es ist immer eine Einzelfallbetrachtung notwendig. MFG Ein Jurist 1 |
||
|
||
Bis jetzt ist nicht einmal geklärt, ob überhaupt eine Überbauung vorliegt. Das sollte zuerst festgestellt werden. Als nächstes die Frage, ob die Kombination Mauer und PV Module in dieser Höhe überhaupt zulässig ist. |
||
|
||
GEometer kostet nicht die Welt mit 2tsd bis Du und dein Bruder dabei, gemaß Euren Anteilen am Grundsstück. |
||
|
||
Das ist viel zu teuer. Hab gerade ein Grundstück vermessen lassen kostet ca. 3-400 €. |
||
|
||
Also als einer dieser Hobbyjuristen, wenn ich mir den genannten Fall ansehe; Eckpunkte sind mal sicher guter Glauben. Kein guter Glauben auf der anderen Seite (analog zum Ersitzen) auch hier jedenfalls keine Schikaneeinwand (muss in dem Fall geklärt werden, ob und wie bei Überbauung verhanden). Auf der anderen Seite die 7 Jahre. Die vermutete Motivation des Klägers erst nach 7 Jahren da tätig zu werden für diesen negativ ausgelegt wird. Schon daher ist es wichtig, solche Sachen sofort zu beanstanden, auch wenn man (noch) ein gutes Nachbarschaftsverhältnis hat nach dem Sprichwort - "strenge Rechnung, gute Freundschaft". |
||
|
||
Aber: Was sagt jetzt der OGH in diesem Fall dazu? Die Vorinstanzen gaben der Klage statt. Der OGH hat die Revision zurückgewiesen. Eine missbräuchliche Rechtsausübung bzw. Schikane wurde verneint. "Der Umstand, dass eine bloß geringe Fläche vom Überbau betroffen sei, reicht allein noch nicht aus, um schon deshalb Schikane zu bejahen" Es kann also (in Ausnahmefällen) zulässig sein, heißt aber nicht, dass eine geringfügige Überbauung automatisch zulässig ist. Was bedeutet das für den gegenständlichen Fall: Sofort alles in einem Gedächtnisprotokoll dokumentieren, was angeblich zugesagt wurde, was dann wirklich ausgeführt wurde, was die Gemeinde dazu sagt, was als Einwände von der geschädigten Seite vorgebracht wurden. Nicht lange zuwarten, sofort agieren, um mögliche Angriffspunkte iSd "Schikane" abzuwehren. |
Korrekt, den Punkt dieser Möglichkeit kannte ich nicht und hast du dankenswerter Weise aufgebracht. ||
|
||
Wie bereits angesprochen zielt die Judikatur bzw. der OGH immer auf eine Einzellfallbetrachtung bei der Anwendung des Schikaneeinwands. Hier müssen die (begründeten) Interessen beider Parteien zu Grunde gelegt bzw. entsprechend gewürdigt werden. Beispiel: Wie groß ist die Überbauung? Reden wir von 5mm oder 50cm? (Daher Geometer beauftragen) Wusste der Errichter von seiner Überbauuung (wissentlich, grobe Fahrlässigkeit) oder war er sich der Überbauung gar nicht bewusst und hat diese im Guten Glauben an die Rechtmässigkeit der Ausführung durchgeführt? Gibt es Nutzungseinschränkungen der anderen Partei? (z.B ganzjähriger Schattenwurf - Optik ist hier kein Grund) Wie hoch wäre der Aufwand bzw. die Kosten des Rückbaus? z.B. Kosten von 20.000€ für den Rückbau wären unverhältnismässig bei einem geringfügigen Überbau Was beide Parteien (mündlich) vereinbart haben bzw. deren Aussagen ist zwar entsprechend zu würdigen bei der Entscheidung, wird aber mEn keine große Rolle spielen. Gemeinde ist wieder eine andere Baustelle - meine Ausführung sind der privatrechtliche Aspekt, die Bauordnung der öff. rechtliche Aspekt. Beide können zum Erfolg führen. |
||
|
||
DrShouter, ich würde von all deinen Punkten trotzdem als "Hobbyjurist" sagen, wenn der gute Glauben fehlt, dann ist das alles nicht relevant, wenn die Gegenseite es bewusst daruf ankommen hat lassen, kann man nicht sagen, och das ist aber jetzt teuer. (Also vermutung guter Glauben kann man z.B. beim Grenzstein setzen, wenn sich bei der Geometervermessung z.B. heraus stellt, dass dieser falsch ist), aber nach dem Foto, die Mauer geht genau auf die Mitte des Grenzsteins, also die Module ragen da dann sicher drüber, wo ist hier guter Glauben? Und eben im besagte Fall, wurde die Schikane scheinbar gesehen, dass Jahre später beeinsprucht wurde und nicht sofort, womit die Motivlage eine "Schikane" schien. Zuletzt ja, die öffentlichrechtliche Frage ob die Mauer/PV-Anlage so überhaupt in Ordnung ist, ist eine ganz andere Baustelle.. |
||
|
||
Der Threadersteller schildert uns seine Sicht der Dinge. Der Nachbar hat wiederum eine andere. Darum bin ich vorsichtig mit einer Festlegung bzw. traue ich mich ohne Details keine fundierte juristische Beurteilung abzugeben. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass der Fall vl gar nicht so klar ist, ie von manchen dargestellt. Aus persönlicher privater Erfahrung kann ich jedoch sagen, dass ein Grenzstein (oder im unseren Fall ein Grenzschwammerl) nie zu 100% stimmt und man sich da sehr schnell um ein paar cm verhaut. Deshalb habe ich auch vorab nochmals alles vom Geometer vermessen lassen. 1 |
||
|
||
Also ich denke der Threadersteller sitzt am längeren Ast, er braucht ja nur vor den PV Modulen eine Hecke pflanzen , dann wird der Nachbar wahrscheinlich von selbst die PV Module woanders platzieren. Mfg Sektionschef |
Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen
Kostenlos registrieren [Mehr Infos]