« Baurecht  |

PV-Module ragen über Grundgrenze [OÖ]

Teilen: facebook    whatsapp    email
 1  2 ... 3  4  5  6 
  •  kf1811
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
19.8. - 20.9.2024
111 Antworten | 40 Autoren 111
11
122

Hallo!

Ich hätte eine Frage zu folgendem Sachverhalt.

Unser Nachbar kam vor einiger Zeit mit dem Anliegen zu uns, eine Betonmauer errichten zu wollen. Dies konnte jedoch nur über unseren Grund erfolgen (Aushub wurde auf unserem Grund zwischengelagert und später auch über unseren Grund abtransportiert, Arbeiter auf unserem Grund, ...). Wir haben seinem Vorhaben zugestimmt, da wir uns prinzipiell gut verstehen und ein vertrauensvolles Verhältnis haben. Er hat auch vorab gemeint, dass er mit der Mauer 30cm hinter der Grundgrenze bleiben wird und diese durchgehend die selbe Höhe haben wird. Im Nachhinein hat sich aber herausgestellt, dass er vorab nicht die genaue Grundgrenze ermitteln lassen hat und sich seiner Aussage nach nur an einem Metallpfosten orientiert hat, der zuvor dort Stand. Die Mauer wurde letztendlich auch mit Stufen, also Höhenunterschieden ausgeführt und als diese fertig war, wurden zusätzlich auf unserer Seite der Mauer auch noch PV Panele angebracht. Das hat unser Misstrauen geweckt und wir haben einen Blick auf den Grenzstein geworfen. Tatsächlich liegt die Mauer mehr oder weniger exakt auf der Grundgrenze und die PV Module ragen ca. 8cm in unseren Grund. Ich hab ihn darauf angesprochen, und er meinte, dass der Grenzstein nicht stimmen wird und beteuerte, dass er sicher alles richtig gemacht hat, da die Mauer ja immerhin 20k€ gekostet hat, aber wir gerne eine Geometer Vermessung machen können. Ich bin eigentlich überzeugt, dass der Grenzstein korrekt ist und komme mir vom Nachbarn etwas veräppelt vor, da wir ihn schon mehrmals für diverse Tätigkeiten auf unseren Grund gelassen haben und es immer ein Entgegenkommen unsererseits gab. Aber dass er uns weder über die tatsächliche Höhe der Mauer noch über die Panele vorab informiert hat und mit diesem nach aktuellem Stand sogar die Grundgrenze überschreitet finde ich einfach frech. Wie sollte man in so einem Fall am besten vorgehen? Ist der "Überbau" als zu geringfügig zu betrachten, als dass man hier die Abnahme der Module fordern könnte? Sollte man die Grenze vermessen lassen? Danke für eure Antworten.

LG

_aktuell/20240818301804.jpg

_aktuell/20240818413515.jpg

_aktuell/2024081894158.jpg

  •  purrtastic
  •   Bronze-Award
18.9.2024  (#101)
Hast du übrigens hier schon geantwortet, ob das Grundstück bereits im digitalen Kataster ist? Wenn Nein wäre das sowieso an der höchsten Zeit. 

1
  •  gdfde
  •   Gold-Award
19.9.2024  (#102)

zitat..
kf1811 schrieb: Die Wahrscheinlichkeit, dass auch die Position der Mauer nicht in Ordnung ist, erscheint mir eher gering und ich müsste wohl im Fall, dass sie passt, die Kosten selber tragen. Das wars mir dann in dem Moment irgendwie nicht wert.

Die Kosten mußt du ohnehin immer selbst tragen, auch wenn sich rausstellt, dass die Mauer auf deinem Grundstück steht...der Nachbar hat den Geometer ja nicht beauftragt.

zitat..
ds50 schrieb: Vielleicht lässt du den Vermessungstermin notfalls auf einen Urlaub des Nachbarn fallen, er muss davon ja nix mitbekommen.

Wozu?
Das ist ja kein Geheimnis oder verbotenes, verruchtes.

zitat..
kf1811 schrieb: Laut Vermessungsbüro kommt es schonmal vor, dass Grenzsteine je älter sie sind, bis zu 15cm von den tatsächlichen Grenzpunkten abweichen

Korrekt, die Grenzsteine sind ein ungefährer Orientierungspunkt.
Nie im Leben würde ich mich drauf verlassen, wenn ich etwas in Grenznähe hinstelle.
Aber das ist alles nicht dein Problem.

Ich würde dir wirklich empfehlen, dein Grundstück vermessen zu lassen und dann in den digitalen Kataster eintragen lassen (inkl. Grenzverhandlung usw.).

Dann ist ein für alle mal Ruhe und es gibt kein Ersitzen mehr.
Nach 30 Jahren ist die Mauer, die ev. auf deinem Grundstück steht, ersessen und du kannst nichts mehr dagegen tun.

Falls die Mauer tatsächlich auf deinem Grundstück (auch teilweise) steht, kannst dich immer noch nachträglich mit deinem Nachbarn auf eine Lösung einigen.

zitat..
kf1811 schrieb: Also mal schauen wie schnell er da jetzt eine Absturzsicherung hinzaubert und die Teile ummontiert. Ob's einen optischen Vorteil bringt, wage ich zu bezweifeln

Ähmm, das wird ja dann noch schlimmer, dann sind die Panele noch höher montiert und du hast das Risiko, dass sie dir samt Absturzsicherung bei Sturm aufn Kopf fliegen.

Wie gesagt, das würde ich auf alle Fälle mit der Baubehörde besprechen (auch schon die Mauer an sich) und mich nicht abschasseln lassen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, handelt es sich dabei um keine Einfriedung, sondern um eine Stützmauer und die müsste ohnehin von der Baubehörde bewilligt worden sein (alleine schon wegen Statik, Abflußverhältnisse Oberflächenwasser usw.)

Eine Einfriedung ist, wenn auf beiden Seiten annähernd gleiches Niveau ist.




1
  •  HelmutG
19.9.2024  (#103)

zitat..
Lu1994 schrieb:

Bei dem Preis hast du dann aber nur die eine Seite angefragt, wir haben nämlich für 4 Seiten gute 2k gezahlt

Ich würde den Grund vermessen lassen, dann hast ewig Ruhe und es gibt keine Ersitzung, wir sind sogar draufgekommen, dass unser Grund größer ist, als eingefriedet

Ich habe gerade für 4 Seiten 520€ inkl. Mwst bezahlt.
Da dürfte es deutliche Unterschiede geben!
Mich als Nachbar würde interessieren, wie hoch die Mauer tatsächlich ist.
1,50m darf die Stützmauer ohne Bewilligung in OÖ sein. Dazu noch 1m Absturzsicherung.
Gemessen wird vom Ausgangsniveau.


1
  •  Muehl4tler
  •   Bronze-Award
19.9.2024  (#104)

zitat..
gdfde schrieb: Wenn ich das richtig verstanden habe, handelt es sich dabei um keine Einfriedung, sondern um eine Stützmauer und die müsste ohnehin von der Baubehörde bewilligt worden sein (alleine schon wegen Statik, Abflußverhältnisse Oberflächenwasser usw.)

In OÖ anzeigepflichtig ja, nicht bewilligungspflichtig.


1
  •  gdfde
  •   Gold-Award
19.9.2024  (#105)

zitat..
HelmutG schrieb: Ich habe gerade für 4 Seiten 520€ inkl. Mwst bezahlt.

inkl. Eintrag in den Grenzkataster? Das kann ich mir fast nicht vorstellen.
Ich hab kürzlich angefragt bei unserem Geometer, das würde ca. 1500-2000 € kosten.
Die "normale" Vermessung von einem Grundstück hat ca. 350 € gekostet (4 Eckpunkte).
Ansonsten bringt die Vermessung (rechtlich) nicht viel, ausser dass du weisst, wo genau die Grundgrenzen sind.

zitat..
HelmutG schrieb: 1,50m darf die Stützmauer ohne Bewilligung in OÖ sein. Dazu noch 1m Absturzsicherung.

zitat..
Muehl4tler schrieb: In OÖ anzeigepflichtig ja, nicht bewilligungspflichtig.

Stimmt, hab grad in der OÖ Bauordnung nachgesehn, da gibts bundeslandspezifische Unterschiede.


14.Ziffer 14

Stützmauern und freistehende Mauern mit einer Höhe von mehr als 1,50 Meter über dem jeweils tiefer gelegenen Gelände, sowie Stützmauern mit einer aufgesetzten Einfriedung mit einer Gesamthöhe von mehr als 2,50 Meter über dem jeweils tiefer gelegenen Gelände;


Die PV Panele, sollten sie dann an die Absturzsicherung angebracht werden, könnten anzeigepflichtig sein:


die Anbringung oder Errichtung von nach dem Oö. Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2006 nicht bewilligungspflichtigen Photovoltaikanlagen sowie von thermischen Solaranlagen,
  • a)Litera a

    soweit sie frei stehen und ihre Höhe mehr als 2 m über dem künftigen Gelände beträgt oder

  • b)Litera b

    soweit sie an baulichen Anlagen angebracht werden und die Oberfläche der baulichen Anlage um mehr als 1,5 m überragen;






  • 1
    •  HelmutG
    19.9.2024  (#106)
    Hab mir die Rechnung nochmal angesehen. Grenzkatastar war nicht notwendig, da schon eingetragen.
    Ich habe nochmals vermessen lassen, da ich eine Stützmauer 1,50 + 1m Absturzsicherung an der Grundgrenze gemacht habe. Um sicher zu gehen, habe ich nach 15 Jahren nochmal vermessen lassen, damit das wirklich passt.

    1
    •  JoeSi
    •   Bronze-Award
    19.9.2024  (#107)
    Ich hab 2013 für den Geometer 1500€ gezahlt. 
    Es wurden aus meinem (LN) 2260qm Grundstück ein 1000qm großer Baugrund heraus vermessen, rechtsgültige Urkunden inkl. neuem Grundplan und digitale Erfassung gemacht.
    Standort OÖ.


    1
    •  MalcolmX
    •   Gold-Award
    20.9.2024 14:28  (#108)
    Mittlerweile kostet Vermessung, Grundverhandlung und Eintrag in den Kataster rund 2500-300€.
    Eine simple Grenzfeststellung kostet aber weniger.

    1
    •  tomsl
    •   Bronze-Award
    20.9.2024 14:44  (#109)
    Gibt es in OÖ kein Webgis, in dem man die Grundstücke abfragen kann? So hab ich nämlich gesehen, dass 3 Grundstücke um mich herum im Grenzkataster waren und mir daraufhin die Eintragung gespart.
    Vielleicht ist ja @kf1811 's Nachbar zufällig im Grenzkataster?

    1
    •  Muehl4tler
    •   Bronze-Award
    20.9.2024 16:41  (#110)

    zitat..
    tomsl schrieb:

    Gibt es in OÖ kein Webgis, in dem man die Grundstücke abfragen kann? So hab ich nämlich gesehen, dass 3 Grundstücke um mich herum im Grenzkataster waren und mir daraufhin die Eintragung gespart.
    Vielleicht ist ja @kf1811 's Nachbar zufällig im Grenzkataster?

    Weiß nicht, meinst du sowas? 
    https://wo.doris.at/weboffice/synserver?project=weboffice&client=core&user=guest&view=dkm 


    1
    •  tomsl
    •   Bronze-Award
    20.9.2024 18:06  (#111)
    Ja genau.

    1


    Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
    Einloggen

     Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

    Nächstes Thema: Hang/Böschung an Grundstücksgrenze