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PV-Module ragen über Grundgrenze [OÖ]

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  •  kf1811
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
19.8. - 20.9.2024
111 Antworten | 40 Autoren 111
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122

Hallo!

Ich hätte eine Frage zu folgendem Sachverhalt.

Unser Nachbar kam vor einiger Zeit mit dem Anliegen zu uns, eine Betonmauer errichten zu wollen. Dies konnte jedoch nur über unseren Grund erfolgen (Aushub wurde auf unserem Grund zwischengelagert und später auch über unseren Grund abtransportiert, Arbeiter auf unserem Grund, ...). Wir haben seinem Vorhaben zugestimmt, da wir uns prinzipiell gut verstehen und ein vertrauensvolles Verhältnis haben. Er hat auch vorab gemeint, dass er mit der Mauer 30cm hinter der Grundgrenze bleiben wird und diese durchgehend die selbe Höhe haben wird. Im Nachhinein hat sich aber herausgestellt, dass er vorab nicht die genaue Grundgrenze ermitteln lassen hat und sich seiner Aussage nach nur an einem Metallpfosten orientiert hat, der zuvor dort Stand. Die Mauer wurde letztendlich auch mit Stufen, also Höhenunterschieden ausgeführt und als diese fertig war, wurden zusätzlich auf unserer Seite der Mauer auch noch PV Panele angebracht. Das hat unser Misstrauen geweckt und wir haben einen Blick auf den Grenzstein geworfen. Tatsächlich liegt die Mauer mehr oder weniger exakt auf der Grundgrenze und die PV Module ragen ca. 8cm in unseren Grund. Ich hab ihn darauf angesprochen, und er meinte, dass der Grenzstein nicht stimmen wird und beteuerte, dass er sicher alles richtig gemacht hat, da die Mauer ja immerhin 20k€ gekostet hat, aber wir gerne eine Geometer Vermessung machen können. Ich bin eigentlich überzeugt, dass der Grenzstein korrekt ist und komme mir vom Nachbarn etwas veräppelt vor, da wir ihn schon mehrmals für diverse Tätigkeiten auf unseren Grund gelassen haben und es immer ein Entgegenkommen unsererseits gab. Aber dass er uns weder über die tatsächliche Höhe der Mauer noch über die Panele vorab informiert hat und mit diesem nach aktuellem Stand sogar die Grundgrenze überschreitet finde ich einfach frech. Wie sollte man in so einem Fall am besten vorgehen? Ist der "Überbau" als zu geringfügig zu betrachten, als dass man hier die Abnahme der Module fordern könnte? Sollte man die Grenze vermessen lassen? Danke für eure Antworten.

LG

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  •  Pete
  •   Bronze-Award
19.8.2024  (#21)
Hab ihr vielleicht Kinder oder Enkel die gerne Fußballspielen emoji, so eine tolle Betonmauer wird oft als Bande benutzt... also wenn mein Nachbar auf meiner Grundstücksseite sowas aufstellen würde wäre ich not amused und ich hätte schon ne Koniferenhecke davor, oder der Elfmeterkiller hätte mal ein paar mal ordentlich draufgehalten mit der Lederwuchtel *hehe*.

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  •  christoph1703
19.8.2024  (#22)
Noch eine Idee: Vielleicht will er euch die PV günstigst verkaufen? Dann wärs kein Mangel mehr, sondern ein Feature 😁
Mir tuts immer weh, wenn gegen erneuerbare Energien gehetzt wird, auch wenn das ein echt blöder Fall ist. Wir sind ja da auch beim Energiesparhaus. Drum such ich nach Lösungen, mit denen beide Seiten glücklich werden.

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Hallo kf1811,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: PV-Module ragen über Grundgrenze

  •  purrtastic
  •   Bronze-Award
19.8.2024  (#23)

zitat..
rabaum schrieb:

Dann verkaufst du einen Mangel gleich mit, sofern überhaupt so verkäuflich. Am Ende klagt dich der Käufer auch noch auf Rückabwicklung. Lauter unnedige Baustellen.

Das ist tatsächlich eine perfide Geschichte! Der Nachbar, der ja auch Käufer sein will, macht sich damit das eigene Objekt günstiger, da er einen Mangel einbaut für alle anderen Käufer (ich mein jeder anderer Interessent der kommt und das sieht, denkt sich, was soll das da.???)

Also für mich wäre sowas abschreckend.. 


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  •  rabaum
  •   Gold-Award
19.8.2024  (#24)

zitat..
christoph1703 schrieb: gegen erneuerbare Energien gehetzt wird

Solltest Strafverteidiger werden, von denen hört man aktuell auch recht skurrile Verteidigungsstrategien. 🤣

Nochmal, das alles hat nichts mit PV zu tun.


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  •  gdfde
  •   Gold-Award
19.8.2024  (#25)

zitat..
kf1811 schrieb: aber wir gerne eine Geometer Vermessung machen können. Ich bin eigentlich überzeugt, dass der Grenzstein korrekt ist

Grenzsteine sind immer heikel und dienen eher der grundsätzlichen Orientierung.
Wenn ich so knapp hinbaue, bzw. mein Nachbar das vor hat, würde ich mich nicht drauf verlassen.
Wo ist jetzt tatsächlich die Grenze lt. Grenzstein? auf der linken, auf der rechten Seite oder gar in der MItte des Grenzsteins?

Also einfach die paar Punkte vom Geometer ausmessen lassen, das kostet nun wirklich nicht viel und ihr brauchts die Fakten ohnehin für die weiteren Diskussionen mit dem nachbarn.


zitat..
JoeSi schrieb: Mauer, Einfriedung (what ever) bis 2m höhe über Bodenniveau istweder Bewilligungspflichtig noch Anzeigepflichtig bei der Baubehörde

Das stimmt so nicht, lt. oö Bauordnung ist eine Einfriedung bis 1,5 anzeige- und bewilligungsfrei.

So wie´s auf den Fotos aussieht, ist die Mauer höher als 1,5 Meter, d.h. der nächste Schritt wäre beim Bauamt (Gemeinde) wegen der Baubewilligung zu fragen (und da auch gleich die PV Panele mit abklären lassen, ob die überhaupt so angebracht werden dürfen).

Wenn sich dann rausstellt, dass die Mauer zum Teil auf eurem Grundstück steht, ist sie ohnehin nicht bewilligungsfähig.
Die Baubehörde kann keine Bauwerke auf fremden Grundstücken bewilligen.


zitat..
ThinkAbout05 schrieb: das was mich persönlich mehr stören würde, ist die tatsache, dass die panelle auf eurer seite sind. wie ist das geregelt wegen eventuellen wartungsarbeiten?

das kann man alles regeln bzw. ist es in der Bauordnung eh geregelt:

"Gemäß 15 Abs. 1 Oö. Bauordnung 1994 haben die Eigentümer die vorübergehende Benützung von Grundstücken insbesondere zur Ausführung von Bauvorhaben zu dulden, wenn diese Arbeiten auf andere Weise nicht oder nur unter unzumutbar hohen Kosten durchgeführt werden können und der widmungsgemäße Gebrauch der in Anspruch genommenen Grundstücke dadurch keine unverhältnismäßige Behinderung erfährt.
Von einer beabsichtigten Grundinanspruchnahme ist nach dem Abs. 4 dieser Gesetzesstelle der Eigentümer mindestens vier Wochen vorher unter genauer Angabe der Art und der Dauer der beabsichtigten Inanspruchnahme vom Bauwerber schriftlich zu verständigen. Wird die Inanspruchnahme verweigert, hat die Baubehörde (= Gemeinde) auf Antrag über die Notwendigkeit, die Art, den Umfang und die Dauer der Inanspruchnahme (außer im Fall von Sicherungsmaßnahmen bei Gefahr in Verzug) mit Bescheid zu entscheiden.
Die Inanspruchnahme hat unter möglichster Schonung der Grundstücke und baulichen Anlagen sowie der Rechte der Betroffenen zu erfolgen. Nach Beendigung der Inanspruchnahme ist der frühere Zustand soweit als möglich wieder herzustellen (Abs. 6)."
 

zitat..
kf1811 schrieb: Das ist auch was mich ärgert bzw. vor allem die Selbstverständlichkeit und Dreistigkeit diese einfach ohne Einverständnis und Nichteinhaltung der Grundgrenze anzubringen. Die Panele sind gemessen am vorhandenen Grenzstein definitiv auf unserem Grund, aber er streitet das aktuell ab. Der Grenzstein der sicher richtig ist, stimmt seiner Meinung nach nicht.

Wie gesagt, solange das mit dem Grenzverlauf nicht geklärt ist, ist alles Mutmaßung.
zb. wenn die Mauer (und die Panele) doch auf deinem Grundstück ist, vielleicht noch <1,5 Meter hoch ist, muß er dich gar nicht fragen...ist ja schliesslich sein Grundstück, auf dem er tun und lassen kann, was er will.


zitat..
kf1811 schrieb: Achja und auf einen Urlaub oder Ausflug tät er uns ja auch gerne eingeladen, als Dankeschön, dass er über unseren Grund die Mauer aufstellen durfte.

Auf so etwas würde ich mich gar nicht einlassen, es sollte schließlich alles rechtens sein und dann braucht´s solche Almosen nicht.

Selbst wenn er geringfügig überbaut hat, kann man das ganze gütlich lösen, zb. die paar cm dem Nachbarn verkaufen (und er übernimmt die Kosten des Grenzverhandlsungsverfahrens).


zitat..
Pete schrieb: also wenn mein Nachbar auf meiner Grundstücksseite sowas aufstellen würde wäre ich not amused und ich hätte schon ne Koniferenhecke davor, oder der Elfmeterkiller hätte mal ein paar mal ordentlich draufgehalten mit der Lederwuchtel *hehe*.

Was gibt dir das Recht, dass du glaubst, die Mauer des Nachbarn nutzen zu dürfen als Bande?
Da bist du auf sehr dünnem Eis unterwegs, wenn du den Besitz des Nachbarn nutzt und im schlechtesten Fall sogar noch beschädigst emoji




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  •  coisarica
  •   Gold-Award
19.8.2024  (#26)
wenn ihr ohnehin dort wegziehen wollt, ist das verhältnis zum nachbarn ja erstmal nebensächlich.
vielmehr würde ich vor einem geplanten verkauf daruf achten, dass die grundgrenzen unbelastet sind. wer kauft schon gern ein grundstück wo des nachbars pv steht?

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  •  christoph1703
19.8.2024  (#27)

zitat..
rabaum schrieb: Solltest Strafverteidiger werden, von denen hört man aktuell auch recht skurrile Verteidigungsstrategien. 🤣

Du verstehst mich falsch, was der Nachbar da abgezogen hat, ist nicht ok. Aber die PV kann ja auch nix dafür und im Endeffekt leistet die einen kleinen Beitrag für die Welt, in der wir alle leben. Ressourcenverschwendung ist das einzige was ich noch mehr hasse als solche Nachbarn. Aber die Diskussion bewegt sich in eine andere Richtung, drum halt ich mich jetzt raus 😅


1
  •  rabaum
  •   Gold-Award
19.8.2024  (#28)

zitat..
gdfde schrieb: kann man das ganze gütlich lösen, zb. die paar cm dem Nachbarn verkaufen

Ja Moment mal, wir sind ja nicht im wilden Westen oder eher Osten.

Achtung beißender Vergleich, aber ich kann doch nicht wo anders einfallen, machen was ich will und am Ende Frieden anbieten, aber damit alles bekommen haben, was ich wollte.

Wieso sollte man auch nur einen cm von seinem Grund hergeben, nur weil jemand zu blöd ist, seine eigene Grundgrenze zu beachten? Da gibt es eine ganz klare Null-Toleranz.

2
  •  rabaum
  •   Gold-Award
19.8.2024  (#29)

zitat..
christoph1703 schrieb: Aber die PV kann ja auch nix dafür

"Kann nicht wenigstens einmal auch jemand an die Kinder äääh PV denken". 😭

😜


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  •  altehuette
  •   Gold-Award
19.8.2024  (#30)
Hat der Nachbar keine andere Möglichkeit für die Aufstellung bzw. Dachmontage?

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
19.8.2024  (#31)
Genauso gut könntest ja selber dort vor seinen Paneelen eine PV hinstellen, bzw. mal der neue Besitzer, oder ein Gartenhäuschen?
Da wäre mir der Nachbar auch zu weit gegangen!

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  •  Miike
  •   Gold-Award
19.8.2024  (#32)

zitat..
coisarica schrieb: wenn ihr ohnehin dort wegziehen wollt, ist das verhältnis zum nachbarn ja erstmal nebensächlich.
vielmehr würde ich vor einem geplanten verkauf daruf achten, dass die grundgrenzen unbelastet sind. wer kauft schon gern ein grundstück wo des nachbars pv steht

+1

Ich sehe das als Wertminderung eurer Liegenschaft, wenn die PV so bleibt wie sie ist. Unabhängig davon ob die Grenze verletzt ist oder nicht. Als potentieller Käufer würde ich mich fragen, ob ich mir als künftiger Besitzer Ärger einhandle mit den fremden Modulen im eigenen Garten. 

Wenn's ohnedies der Nachbar kauft, ist es natürlich kein Problem. Aber warum später nicht (einem Makler geben und) zu einem höheren Preis am Markt anbieten und schauen was passiert. 

1
  •  gdfde
  •   Gold-Award
19.8.2024  (#33)

zitat..
rabaum schrieb: Wieso sollte man auch nur einen cm von seinem Grund hergeben, nur weil jemand zu blöd ist, seine eigene Grundgrenze zu beachten? Da gibt es eine ganz klare Null-Toleranz.

Grundsätzlich stimm ich dir schon zu, gerade bei der Grenzthematik.
Auch macht der Ton die Musik.

Aber der Grenzverlauf ist noch nicht exakt ermittelt, Grenzsteine haben meistens eine gewissen Toleranz.

Der TE muß sowieso etwas unternehmen, wenn er nix macht, wirds nach x Jahren ersessen und noch schwieriger.

Sollte sich herausstellen, dass der Nachbar um ein paar cm überbaut hat und man auf sein Recht pochen, wird´s wohl zu einem langen mühsamen Gerichtsverfahren kommen.
Die Richter versuchen natürlich als erstes auch einen Vergleich zu erwirken und die Verhältnismässigkeit abzuwägen...und das wären da potentiell vielleicht 1 oder 2 m2.


zitat..
altehuette schrieb: Da wäre mir der Nachbar auch zu weit gegangen!

Man muß unterscheiden, worums jetzt dem TE geht.
Gehts ihm um die vermeintliche Überbauung oder will er sich die schirchen PV MOdule nicht anschauen.

Bei zweiteren hat er eher wenig MItspracherecht.




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  •  Miike
  •   Gold-Award
19.8.2024  (#34)

zitat..
gdfde schrieb: Bei zweiteren hat er eher wenig MItspracherecht.

Naja, gewisses Mitspracherecht würde sich durch die Vermessung ergeben 😉
Also, Geometer herbestellen und dann schaut man weiter. Eins nach dem anderen.


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  •  rabaum
  •   Gold-Award
19.8.2024  (#35)

zitat..
gdfde schrieb: ein paar cm überbaut hat

zitat..
gdfde schrieb: zu einem langen mühsamen Gerichtsverfahren kommen.

zitat..
gdfde schrieb: Grenzsteine haben meistens eine gewissen Toleranz.

Das sehe ich komplett anders. Da ist nichts lange und nichts mühsam. Wenn drüber, dann drüber. Die Beweisführung ist einfachst mittels Geometer zu erbringen. Der Grenzstein (den Bauern früher gerne auch mal umgemäht haben) ist unerheblich, es gilt die DKM.


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  •  gdfde
  •   Gold-Award
19.8.2024  (#36)

zitat..
Miike schrieb: Also, Geometer herbestellen und dann schaut man weiter. Eins nach dem anderen.

Genau, würd sogar noch einen Schritt zurück machen und das über die nicht vorhandene Baubewilligung spielen...also beim Gemeindeamt/Bürgermeister nachfragen, warum´s zu der Mauer keine Bewilligung gibt.

Dann müßte nämlich der Nachbar für den Nachweis der richtigen Lage des Bauwerks sorgen (und das geht nicht mittels Grenzstein) und die Kosten dafür auch tragen.


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  •  purrtastic
  •   Bronze-Award
19.8.2024  (#37)

zitat..
gdfde schrieb:

Sollte sich herausstellen, dass der Nachbar um ein paar cm überbaut hat und man auf sein Recht pochen, wird´s wohl zu einem langen mühsamen Gerichtsverfahren kommen.

Sehe ich anders, das wäre eine Eigentumsfreiräumungsklage, und bei Eigentum macht der Staat normalerweise kurzen Prozess.

Da ist nur zu klären. Ist das Grundstück im Eigentum des Klägers, ist das Eigentum beeinträchtigt (das heißt wird die Grundstücksgrenze überschritten), und hat der beklagte evt. einen Titel das zu tun (Pachtvertrag oder so ähnlich).

Was hier alles zu lesen war, wäre das alles schnell erledigt. Einzig halt die Sache ob die Grundstücksgrenze überschritten ist oder nicht, ist unsicher und da sind sich eh alle einig, dass es essenziell ist.


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  •  Muehl4tler
  •   Bronze-Award
19.8.2024  (#38)

zitat..
gdfde schrieb:

──────..
Miike schrieb: Also, Geometer herbestellen und dann schaut man weiter. Eins nach dem anderen.
───────────────

Genau, würd sogar noch einen Schritt zurück machen und das über die nicht vorhandene Baubewilligung spielen...also beim Gemeindeamt/Bürgermeister nachfragen, warum´s zu der Mauer keine Bewilligung gibt.

Dann müßte nämlich der Nachbar für den Nachweis der richtigen Lage des Bauwerks sorgen (und das geht nicht mittels Grenzstein) und die Kosten dafür auch tragen.

Je nach Bundesland, in dem Fall OÖ, und exakter Höhe könnte es auch nur eine Bauanzeige sein, oder nicht?

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
19.8.2024  (#39)
In OÖ bis 1,50 m sogar anzeige- und bewilligungsfrei. Wir kennen aber die genaue Höhe noch nicht. 

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  •  Shan
  •   Gold-Award
19.8.2024  (#40)
@kf1811 

Wenn irgendein Kind aus Versehen ein Panel beim Fußballspielen etc. kaputt macht, wird das an der Haushaltsversicherung eben jenes Kindes hängen bleiben und sicher nicht die Versicherung des Nachbarn zahlen. Sprich Prämien könnten sich dadurch erhöhen bzw. manch eine Haushaltsversicherung kündigt Leute, die öfter als einmal einen Schaden melden.

Irgendwie ist das einschränkend wenn man im eigenen Garten beim Spielen aufpassen muss. Ich frag mich gerade ob man so einfach eine PV Anlage quasi statt Zaun machen kann und wie dass dann mit dem Nachbarn ausschaut, wenn der irgenwo davor eine Gartenhütte oder ähnliches stellen will bzw. kann manches im Garten dann nicht mehr so einfach gemacht werden wie ohne PV des Nachbarn.

Im Endeffekt tät ich mich nicht freuen, wenn das einer unserer Nachbarn machte. Auf der anderen Seite habe ich die Erfahrung gemacht, dass man tunlichst versuchen sollte gut mit den Nachbarn auszukommen. Selbst wenn man im Recht ist, hat man durch einen Streit mehr Nachteile als durchs Nachgeben. Wenn du weißt, dass ihr weit genug weg kommt und er euch nichts kann, dann wäre es problemloser sein Recht einzufordern. Positiv ist auf jeden Fall dass ihr den Nachbarn schon länger kennt und habt. Sprecht eure Sorgen vielleicht einmal offen an, vielleicht ist er empathisch genug euch von sich aus eine Lösung anzubieten. Wäre ja in seinem Interesse, da er euer Grundstück kaufen möchte ...

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Hallo Shan, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  PV2023
  •   Bronze-Award
19.8.2024  (#41)
Ich habe jetzt mal den ganzen Thread durchgelesen.
Warum nicht gleich dem Nachbarn zum Wunschpreis, mit der Auflage des darin Wohnens bis Einzug ins neue Haus, verkaufen? Dann wäre jeder Grenzstreit doch überflüssig? Man würde sich auch den späteren Verkauf ersparen, hätte Geldmittel für das neue Haus sofort usw....
Sollte er den Peis drücken wollen, darauf aufmerksam machen, dass ihr euch sonst auch genau anschauen müsst, was da rechtens ist und was nicht.

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