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Hab ihr vielleicht Kinder oder Enkel die gerne Fußballspielen , so eine tolle Betonmauer wird oft als Bande benutzt... also wenn mein Nachbar auf meiner Grundstücksseite sowas aufstellen würde wäre ich not amused und ich hätte schon ne Koniferenhecke davor, oder der Elfmeterkiller hätte mal ein paar mal ordentlich draufgehalten mit der Lederwuchtel *hehe*. |
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Noch eine Idee: Vielleicht will er euch die PV günstigst verkaufen? Dann wärs kein Mangel mehr, sondern ein Feature 😁 Mir tuts immer weh, wenn gegen erneuerbare Energien gehetzt wird, auch wenn das ein echt blöder Fall ist. Wir sind ja da auch beim Energiesparhaus. Drum such ich nach Lösungen, mit denen beide Seiten glücklich werden. |
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Hallo kf1811, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: PV-Module ragen über Grundgrenze |
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Das ist tatsächlich eine perfide Geschichte! Der Nachbar, der ja auch Käufer sein will, macht sich damit das eigene Objekt günstiger, da er einen Mangel einbaut für alle anderen Käufer (ich mein jeder anderer Interessent der kommt und das sieht, denkt sich, was soll das da.???) Also für mich wäre sowas abschreckend.. |
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Solltest Strafverteidiger werden, von denen hört man aktuell auch recht skurrile Verteidigungsstrategien. 🤣 Nochmal, das alles hat nichts mit PV zu tun. |
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Grenzsteine sind immer heikel und dienen eher der grundsätzlichen Orientierung. Wenn ich so knapp hinbaue, bzw. mein Nachbar das vor hat, würde ich mich nicht drauf verlassen. Wo ist jetzt tatsächlich die Grenze lt. Grenzstein? auf der linken, auf der rechten Seite oder gar in der MItte des Grenzsteins? Also einfach die paar Punkte vom Geometer ausmessen lassen, das kostet nun wirklich nicht viel und ihr brauchts die Fakten ohnehin für die weiteren Diskussionen mit dem nachbarn. Das stimmt so nicht, lt. oö Bauordnung ist eine Einfriedung bis 1,5 anzeige- und bewilligungsfrei. So wie´s auf den Fotos aussieht, ist die Mauer höher als 1,5 Meter, d.h. der nächste Schritt wäre beim Bauamt (Gemeinde) wegen der Baubewilligung zu fragen (und da auch gleich die PV Panele mit abklären lassen, ob die überhaupt so angebracht werden dürfen). Wenn sich dann rausstellt, dass die Mauer zum Teil auf eurem Grundstück steht, ist sie ohnehin nicht bewilligungsfähig. Die Baubehörde kann keine Bauwerke auf fremden Grundstücken bewilligen. das kann man alles regeln bzw. ist es in der Bauordnung eh geregelt: "Gemäß 15 Abs. 1 Oö. Bauordnung 1994 haben die Eigentümer die vorübergehende Benützung von Grundstücken insbesondere zur Ausführung von Bauvorhaben zu dulden, wenn diese Arbeiten auf andere Weise nicht oder nur unter unzumutbar hohen Kosten durchgeführt werden können und der widmungsgemäße Gebrauch der in Anspruch genommenen Grundstücke dadurch keine unverhältnismäßige Behinderung erfährt. Von einer beabsichtigten Grundinanspruchnahme ist nach dem Abs. 4 dieser Gesetzesstelle der Eigentümer mindestens vier Wochen vorher unter genauer Angabe der Art und der Dauer der beabsichtigten Inanspruchnahme vom Bauwerber schriftlich zu verständigen. Wird die Inanspruchnahme verweigert, hat die Baubehörde (= Gemeinde) auf Antrag über die Notwendigkeit, die Art, den Umfang und die Dauer der Inanspruchnahme (außer im Fall von Sicherungsmaßnahmen bei Gefahr in Verzug) mit Bescheid zu entscheiden. Die Inanspruchnahme hat unter möglichster Schonung der Grundstücke und baulichen Anlagen sowie der Rechte der Betroffenen zu erfolgen. Nach Beendigung der Inanspruchnahme ist der frühere Zustand soweit als möglich wieder herzustellen (Abs. 6)." Wie gesagt, solange das mit dem Grenzverlauf nicht geklärt ist, ist alles Mutmaßung. zb. wenn die Mauer (und die Panele) doch auf deinem Grundstück ist, vielleicht noch <1,5 Meter hoch ist, muß er dich gar nicht fragen...ist ja schliesslich sein Grundstück, auf dem er tun und lassen kann, was er will. Auf so etwas würde ich mich gar nicht einlassen, es sollte schließlich alles rechtens sein und dann braucht´s solche Almosen nicht. Selbst wenn er geringfügig überbaut hat, kann man das ganze gütlich lösen, zb. die paar cm dem Nachbarn verkaufen (und er übernimmt die Kosten des Grenzverhandlsungsverfahrens). Was gibt dir das Recht, dass du glaubst, die Mauer des Nachbarn nutzen zu dürfen als Bande? Da bist du auf sehr dünnem Eis unterwegs, wenn du den Besitz des Nachbarn nutzt und im schlechtesten Fall sogar noch beschädigst |
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wenn ihr ohnehin dort wegziehen wollt, ist das verhältnis zum nachbarn ja erstmal nebensächlich. vielmehr würde ich vor einem geplanten verkauf daruf achten, dass die grundgrenzen unbelastet sind. wer kauft schon gern ein grundstück wo des nachbars pv steht? |
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Du verstehst mich falsch, was der Nachbar da abgezogen hat, ist nicht ok. Aber die PV kann ja auch nix dafür und im Endeffekt leistet die einen kleinen Beitrag für die Welt, in der wir alle leben. Ressourcenverschwendung ist das einzige was ich noch mehr hasse als solche Nachbarn. Aber die Diskussion bewegt sich in eine andere Richtung, drum halt ich mich jetzt raus 😅 |
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Ja Moment mal, wir sind ja nicht im wilden Westen oder eher Osten. Achtung beißender Vergleich, aber ich kann doch nicht wo anders einfallen, machen was ich will und am Ende Frieden anbieten, aber damit alles bekommen haben, was ich wollte. Wieso sollte man auch nur einen cm von seinem Grund hergeben, nur weil jemand zu blöd ist, seine eigene Grundgrenze zu beachten? Da gibt es eine ganz klare Null-Toleranz. 1 |
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"Kann nicht wenigstens einmal auch jemand an die Kinder äääh PV denken". 😭 😜 |
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Hat der Nachbar keine andere Möglichkeit für die Aufstellung bzw. Dachmontage? |
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Genauso gut könntest ja selber dort vor seinen Paneelen eine PV hinstellen, bzw. mal der neue Besitzer, oder ein Gartenhäuschen? Da wäre mir der Nachbar auch zu weit gegangen! |
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+1 Ich sehe das als Wertminderung eurer Liegenschaft, wenn die PV so bleibt wie sie ist. Unabhängig davon ob die Grenze verletzt ist oder nicht. Als potentieller Käufer würde ich mich fragen, ob ich mir als künftiger Besitzer Ärger einhandle mit den fremden Modulen im eigenen Garten. Wenn's ohnedies der Nachbar kauft, ist es natürlich kein Problem. Aber warum später nicht (einem Makler geben und) zu einem höheren Preis am Markt anbieten und schauen was passiert. |
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Grundsätzlich stimm ich dir schon zu, gerade bei der Grenzthematik. Auch macht der Ton die Musik. Aber der Grenzverlauf ist noch nicht exakt ermittelt, Grenzsteine haben meistens eine gewissen Toleranz. Der TE muß sowieso etwas unternehmen, wenn er nix macht, wirds nach x Jahren ersessen und noch schwieriger. Sollte sich herausstellen, dass der Nachbar um ein paar cm überbaut hat und man auf sein Recht pochen, wird´s wohl zu einem langen mühsamen Gerichtsverfahren kommen. Die Richter versuchen natürlich als erstes auch einen Vergleich zu erwirken und die Verhältnismässigkeit abzuwägen...und das wären da potentiell vielleicht 1 oder 2 m2. Man muß unterscheiden, worums jetzt dem TE geht. Gehts ihm um die vermeintliche Überbauung oder will er sich die schirchen PV MOdule nicht anschauen. Bei zweiteren hat er eher wenig MItspracherecht. |
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Naja, gewisses Mitspracherecht würde sich durch die Vermessung ergeben 😉 Also, Geometer herbestellen und dann schaut man weiter. Eins nach dem anderen. |
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Das sehe ich komplett anders. Da ist nichts lange und nichts mühsam. Wenn drüber, dann drüber. Die Beweisführung ist einfachst mittels Geometer zu erbringen. Der Grenzstein (den Bauern früher gerne auch mal umgemäht haben) ist unerheblich, es gilt die DKM. ||
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Genau, würd sogar noch einen Schritt zurück machen und das über die nicht vorhandene Baubewilligung spielen...also beim Gemeindeamt/Bürgermeister nachfragen, warum´s zu der Mauer keine Bewilligung gibt. Dann müßte nämlich der Nachbar für den Nachweis der richtigen Lage des Bauwerks sorgen (und das geht nicht mittels Grenzstein) und die Kosten dafür auch tragen. |
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Sehe ich anders, das wäre eine Eigentumsfreiräumungsklage, und bei Eigentum macht der Staat normalerweise kurzen Prozess. Da ist nur zu klären. Ist das Grundstück im Eigentum des Klägers, ist das Eigentum beeinträchtigt (das heißt wird die Grundstücksgrenze überschritten), und hat der beklagte evt. einen Titel das zu tun (Pachtvertrag oder so ähnlich). Was hier alles zu lesen war, wäre das alles schnell erledigt. Einzig halt die Sache ob die Grundstücksgrenze überschritten ist oder nicht, ist unsicher und da sind sich eh alle einig, dass es essenziell ist. |
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Je nach Bundesland, in dem Fall OÖ, und exakter Höhe könnte es auch nur eine Bauanzeige sein, oder nicht? |
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In OÖ bis 1,50 m sogar anzeige- und bewilligungsfrei. Wir kennen aber die genaue Höhe noch nicht. |
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@kf1811 Wenn irgendein Kind aus Versehen ein Panel beim Fußballspielen etc. kaputt macht, wird das an der Haushaltsversicherung eben jenes Kindes hängen bleiben und sicher nicht die Versicherung des Nachbarn zahlen. Sprich Prämien könnten sich dadurch erhöhen bzw. manch eine Haushaltsversicherung kündigt Leute, die öfter als einmal einen Schaden melden. Irgendwie ist das einschränkend wenn man im eigenen Garten beim Spielen aufpassen muss. Ich frag mich gerade ob man so einfach eine PV Anlage quasi statt Zaun machen kann und wie dass dann mit dem Nachbarn ausschaut, wenn der irgenwo davor eine Gartenhütte oder ähnliches stellen will bzw. kann manches im Garten dann nicht mehr so einfach gemacht werden wie ohne PV des Nachbarn. Im Endeffekt tät ich mich nicht freuen, wenn das einer unserer Nachbarn machte. Auf der anderen Seite habe ich die Erfahrung gemacht, dass man tunlichst versuchen sollte gut mit den Nachbarn auszukommen. Selbst wenn man im Recht ist, hat man durch einen Streit mehr Nachteile als durchs Nachgeben. Wenn du weißt, dass ihr weit genug weg kommt und er euch nichts kann, dann wäre es problemloser sein Recht einzufordern. Positiv ist auf jeden Fall dass ihr den Nachbarn schon länger kennt und habt. Sprecht eure Sorgen vielleicht einmal offen an, vielleicht ist er empathisch genug euch von sich aus eine Lösung anzubieten. Wäre ja in seinem Interesse, da er euer Grundstück kaufen möchte ... |
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Hallo Shan, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Ich habe jetzt mal den ganzen Thread durchgelesen. Warum nicht gleich dem Nachbarn zum Wunschpreis, mit der Auflage des darin Wohnens bis Einzug ins neue Haus, verkaufen? Dann wäre jeder Grenzstreit doch überflüssig? Man würde sich auch den späteren Verkauf ersparen, hätte Geldmittel für das neue Haus sofort usw.... Sollte er den Peis drücken wollen, darauf aufmerksam machen, dass ihr euch sonst auch genau anschauen müsst, was da rechtens ist und was nicht. |
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