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Du kannst dir diesbezüglich beim Steuerberater eine Prognosrechnung für das vorläufige Ergebnis erstellen lassen - da sollten allfällige Nachzahlungen berücksichtigt sein. |
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Doch, die wird auch benötigt, mit einer G+V Rechnung. Die letzten beiden Est.-Bescheide + -Erklärungen mit allen Beilagen dazu werden trotzdem benötigt. Im Grunde ja, wenn die Zahlen keine Auffälligkeiten ergeben. Das errechnet diee Bank ohnedies, was dir nach Steuer übrigbleibt. Eine aktuelle Saldenbestätigung SV und Finanzamt ist ohnedies bei der Einreichung beizubringen. Eben damit man sieht, dass kein Rückstand anhängig ist. Du musst, zumindest bei der BA. Sowie eine Umsatzprognose/Geschäftsentwicklung-Vorausschau für das laufende Jahr und die beiden nächsten Jahre. Jaja, so eine Selbstständigenfinanzierung ist ungleich aufwändiger als die letzten Gehaltszettel bei einem unselbstständig Beschäftigten 😉. |
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Hallo speeeedcat, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||||||||||||||||||||
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Bei dem ganzen Stress bleib ich lieber normal Angestellt. |
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Hallo erstmal 😉 hat sich seit dem Jahr 2021 (https://www.energiesparhaus.at/forum-kredit-lebensgefaehrtin-in-bildungskarenz-vor-baubeginn/64625) etwas bzgl. Bildungskarenz geändert? Oder gehen Banken ebenso von 50 % Einkommen wie in der Elternkarenz aus? Konkret stellt sich die Frage, ob meine Frau ab März anschließend an die Elternkarenz in die Bildungskarenz über geht oder wir einen möglichen Kredit damit gefärden. Wäre natürlich nicht ideal... Zur Erinnerung inkl. Adaptierung nach JA 2023: Stand November 2024
Stand März 2025 (nach Karenz und Jahresabschluss 2024):
Ad Zwischenfinanzierung: Vielleicht geht sich ja ab März doch die oft nicht für möglich gehaltene Variante "Zwischenfinanzierung" aus? 😃 (derzeit kein Käufer der vorhandenen Wohnung in Sicht...) Aktuelle Kreditrate: 950,- Benötigter Kredit: 450.000,- (realistische Schätzung, noch keine Verkaufsunterlagen vorhanden) Kreditrate ca. 1.822,- --> wären 2.772,- (max. 2 Jahre) oder habe ich einen Denkfehler? |
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kommt auf die Bank an - Bank Austria beispielsweise setzt bei der Bildungskarenz auch 100% des Gehalts vor der Karenz an, wenn es vom Arbeitgeber eine Bestätigung darüber gibt, dass das Gehalt unter Berücksichtigung eines unveränderten Stundenausmaßes nach dem Wiedereintritt ausgezahlt wird. Die Leistbarkeit muss auch während der Karenzzeit (egal ob Bildungs- oder Elternkarenz) gewährleistet sein - allenfalls unter Beanspruchung einer tilgungsfreien Periode). Ansonsten gilt auch bei der Elternkarenz dort: 50% des Gehalts vor der Karenz bei Vollbeschäftigung bzw. 100% des Gehalts vor der Karenz bei Teilzeitbeschäftigung JEDOCH: wenn die Bildungskarenz direkt an die Elternkarenz anschließt werden dort derzeit lediglich EUR 450/Monat angesetzt. Voraussetzung dafür ist aber auch wieder eine Wiedereinstellungszusage mit Ausweis des Stundenausmaßes. Ist da auch die fiktive Rate unter Berücksichtigung des Fiktivzinssatzes berücksichtigt? |
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Deine Frau kann nach der Karenz sofort wieder Vollzeit für 2.445€ zu arbeiten anfangen? Bildungskarenz sind ja nur grob 80% vom Karenzgeld oder also bei einkommensabhängiger Karenz. |
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Puh ok, und das ist bei allen Banken der Fall? Tricky, denn die Bildungskarenz muss ja direkt nach der Elternkarenz erfolgen. Ansonsten hätte ich mit dem Gedanken gespielt, dass sie erst nach ein paar Monaten in Bildungskarenz gehen kann. Ich habe mit 3,3 % auf 35 Jahre gerechnet. Sind bei 450K ~1.822,-/Monat + derzeitiger Kredit 950,- = 2.772,- --> ZwiFi müsste sich lt. Kalkulation oben (40 % Nettoeinkommen = 2.778,-) um heiße 6,- ausgehen, oder?😉 |
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Ja, kann sie. Ist bei mir angestellt, schriftliche Zusage somit kein Problem. |
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ist unterschiedlich - hatte die Bank Austria nur grad bei der Hand da brauchst du aber ein Institut, das auch so einen langen Fixzinssatz anbietet (gibt es natürlich). Der Zwischenfinanzierungszinssatz beträgt im sehr guten Fall 3M EURIBOR +1% - aktuell somit etwas über 4%. Hier wird bei der Berechnung des DSTI aber (im Gegensatz zu Ursprungsfassung der KIM-V) keine Kapitaltilgung berücksichtigt, sondern nur die Zinslast, Zwischenfinanziert dürfen lt. KIM-V lediglich 80% des Verkaufserlöses (bzw. des von der Bank festgestellten Verkehrswertes). Was wird nun zwischenfinanziert und was endfinanziert? |
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Wenn die gesamte Summe sowieso aus deinem Unternehmen kommt warum zahlst du dann euch beiden nicht gleich viel und ihr bekommt so beide "mehr netto" für "weniger brutto"? |
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Ausschlaggebend ist nicht, was du dir selber ausbezahlst, oder deiner Frau, denn diese Zahlen sind allesamt fiktiv. Bewertet werden die Firmenkennzahlen. Und da braucht es die letzten beiden Einkommensteuerbescheide und -Erklärungen sowie die Gewinn- und Verlustrechnung. Sprich der Gewinn ist relevant. Wenn der Gewinn dementsprechend ist, kann erst nach vollständiger Prüfung gesagt werden, geht sich aus oder gehts sich nicht aus. Die Zahlenspielereien hier sind dazu nicht geeignet. Gerade bei Selbstständigkeit wird nochmals schärfer gepürft als bei Angestellten. |
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Habe per Kredirechner mit 3,3 % auf eine Gesamtlaufzeit von 35 Jahre gerechnet - unabhängig, wie lange die Fixzinsphase dauert. 80 % vom festgestellten Verkehrswert wurden bereits berücksichtigt, oder um es konkreter auszudrücken:
Ist es nun klarer? |
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Ok, dann sieht die Rechnung aber (je nachdem wie der zeitliche Ablauf der Zahlungsflüsse aussieht) anders aus, als oben dargestellt. Wenn du die neue Immobilie in Zeitnähe kaufen möchtest (jedenfalls vor dem Zeitpunkt an dem der Verkaufserlös auf dem Treuhandkonto erliegt), muss du 980k finanzieren. Alleine diesbezüglich beträgt die Zinslast bei grob 4% etwa 3,3k/Monat. Das wären dann mehr als die regulatorisch erlaubten 40%. |
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Hallo Mike1211, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Reihenhaus (Kauf): Finanzierung realistisch? |
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Viel mehr ... |
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Anscheinend verstehe ich die Zwischenfinanzierung nicht, denn ich dachte: 1. Verkaufsunterlagen abwarten = Basis für weiteres Vorgehen (Anbot vorbehaltlich Finanzierung wird abgegeben) 2. Zwischenfinanzierung aktuelle Immobilie wird eingeleitet (=Auszahlung 80 %) --> habe ich abzüglich laufendem Kredit & Eigenmittel doch dann zur Verfügung, oder nicht? 3. ~450K Kredit für neues Objekt wird beantragt 4. Wenn grünes Licht: 24 Monate Zeit, die aktuelle Wohnung zu verkaufen (bzw wie auch immer bis dahin das Geld zur Verfügung zu haben) Wo ist denn der Denkfehler? |
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Wenn du die neue Immobilie kaufst, dann wird der Verkäufer bzw. der Treuhänder im Kaufvertrag eine Frist setzen, bis wann der Kaufpreis auf dem Treuhandkonto erliegen muss. Sollte dieser Zeitpunkt vor jenem sein, an dem der Verkaufserlös für eure aktuelle Immobilie abrufbereit ist, dann muss der komplette Betrag aus Kaufpreis + Nebenkosten zwischenfinanziert werden - zu variablen Konditionen wie o.a.. Nach der Abdeckung aus eurem Verkaufserlös bleibt dann die langfristige Finanzierung mit den angepeilten 450k übrig. |
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