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Die "anderen" sehen das Glas vor lauter €€€ in den Augen doch gar nicht mehr. |
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mich erinnert das eher an sowas: Hinter dem Schild ist das Steuerparadies und wir dürfen nicht rein, weil wir zu groß sind 😜 aber es wird sicher keiner so lösen: 😅 PS: wer die Simpsons kennt, weiß was nachher mit Bart passiert ist, als er sich reingeschummelt hat 😉 1 |
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SOGAR dann wenns richtig/korrekt gemacht wird 😏 |
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Wurde also am 7.7.2022 vom NR in 586/BNR beschlossen und an den BR weitergeleitet: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/BNR/BNR_00586/index.shtml <snip> 39. Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu 12 500 kWh elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen, wenn die Engpassleistung der jeweiligen Anlage die Grenze von 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] nicht überschreitet. </snip> |
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jop, hab ich auch schon gesehen 😥 Bleibt den Burgenländern und NÖern, noch die Poker-Chance mit "Engpassleistung" 25kW oder 25kVA ins Rennen zu gehen. Weil es so im Netzzugangsvertrag&Betriebserlaubnis steht. Da der Finanzbeamte nirgends das Wort "Modulspitzenleistung" im Gesetz stehen sieht, könnte es aufgehen. Ansonsten bleibt noch: - Rückbauen - Der Frau die Hälfte der Anlage verkaufen - oder einfach ca. die doppelte Steuerhöhe pro Jahr zahlen. Und sich daran erfreuen, weil der Bauch eh schon vollgefressen ist |
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Hallo slowmo, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Steuerbefreigung bereits für das Veranlagungsjahr 2022 |
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Du schreibst hier völligen Nonsens, der nichts mit der von Pedaaaa beklagten Lage zu tun hat. Aber kurz darauf eingegangen für die Mitleser: jeder von mir vermittelte Kredit-Fall (soll bzw.) ist eine win/win-Situation (sein): für den Kreditsuchenden, natürlich auch mich und die finanzierende Bank. Aber deiner Jugend geschuldet sind deine unangebrachten Neidanfeindungen für mich ok. Aber glaube mir: meine Steuerlast willst DU nicht haben bzw schon gar nicht zahlen. Ich sudere aber im Gegensatz zu dir nicht blöd rum. Denn das bringt keinem was. |
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Nehmen wir mal an dieses neue Gesetz (12500kWh steuerfrei pro Jahr) gilt schon für 2022. Viele hier haben Marktpreis, d.h. sie bekommen erst im Jahr 2023 ihre Abrechnung und Geld für den eingespeisten Strom von 2022 von der ÖMAG (Ausnahme sie haben monatliche Abrechnung). Fällt man dann schon mal im Jahr 2022 darum um? Normal gilt ja steuerlich immer wann die Abrechnung erstellt wurde bzw. das Geld geflossen ist und nicht wann irgendwas produziert wurde? In den Folgejahren wäre es zwar egal, aber in dem Jahr wo man die PV baut bzw. mit ihr startet ist das halt blöd. Das Problem haben also alle in dem Jahr wann die PV gebaut wird oder wenn man mit 1.1. vom ÖMAG Fördertarif auf ÖMAG Marktpreis umgestiegen ist und keine monatliche Abrechnung hat. |
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Ohne Einnahmen brauchst du ja keine Steuerbefreiung. |
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Naja aber später hast dann ja Mal dafür vielleicht mehr zu versteuern. |
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Weil? es verschiebt sich ja immer aufs nächste jahr... verstehe dein Problem daher nicht. |
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Beispiel: 2021 ÖMAG Fördertarif mit monatlicher Auszahlung jedes Monat in 2021 1.1.22 Wechsel auf ÖMAG Marktpreis. Dieser wird erst 2023 ausbezahlt da jährliche Abrechnung. Wenn man dann vielleicht z.B. am 1.1.24 wieder auf den Fördertarif geht hat man 2024 wohl die doppelte Menge zu versteuern (dafür in 2022 nichts). Ich denke mir aber es wäre halt besser wenn es auch immer in dem Jahr ausbezahlt und versteuert wird wann es produziert wurde. |
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dann halt einfach nicht wechseln und beim marktpreis bleiben :) |
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Auf der Ömag Seite wird noch darauf eingegangen wo der Nachweis für die eigene Engpassleistung ist - wohl im "Anerkennungsbescheid" (letzter Satz): https://www.oem-ag.at/de/marktteilnehmer/stromerzeuger/ Auszug: Eine tarifrelevante Größe ist die sogenannte Engpassleistung (bei Photovoltaikanlagen ist dies die Modulspitzenleistung in kWpeak). Sie ist definitionsgemäß die durch den leistungsschwächsten Teil begrenzte, höchstmögliche elektrische Dauerleistung der gesamten Erzeugungsanlage mit allen Maschinensätzen. Die Engpassleistung bzw. die Modulspitzenleistung bei PV-Anlagen ist dem Anerkennungsbescheid zu entnehmen. |
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dass das EAG und somit die Ömag den Begriff "Engpassleistung" mit der Modulspitzenleistung definiert, hatten wir hier schon besprochen. mir fallen noch 2 Fragen ein: 1. was ist ein Anerkennungsbescheid? Sowas muss man ja normal nur für rohstoffabhängige Anlagen beantragen?! Also Biomasse usw. Wenn damit hingegen eine Bestätigung zum Abschluss des Netzzugangsvertrag, oder der Vertrag selbst oder die Betriebserlaubnis gemeint ist, dann stehen da weder im BGLD noch in NÖ die kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] drin 2. was mir noch eingefallen ist: Wie siehts mit Förderung aus, wenn die Hälfte der Anlage der Frau verkauft werden soll? Geht das eigentlich? Muss das Fördergeld da Anteilig weitergeleitet werden oder Papiertechnisch gar nicht möglich/zulässig? |
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Gute Idee - bringt nur nix 😉 Du musst es nachweislich rueckbauen / abnehmen lassen damit dann die Anlage offiziell die magische Grenze unterschreitet. |
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Einen Anerkennungsbescheid als Oköstromanlage brauchen seit 1.1.2018 nur rohstoffabhängige Stromerzeugungsanlagen. Vorher galt das auch für PV. Die Ömag könnte es (mittlerweile) nach dem ersten Satz auch einfach gut sein lassen und auf das EAG verweisen. Aber im zweiten Satz widersprechen sie sich schon selbst und im dritten Satz steht seit über 4 Jahren Falschinformation. |
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Das würde ich so nicht sagen. Wenn der Elektriker/Solateur eine Rechnung stellt, dass die Module abgesteckt/umgesteckt wurden und nur noch 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] in Betrieb sind, könnte es auch reichen. Besser ist es natürlich schon wenn die Module abgebaut und verkauft werden. |
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Wir wurden 2x angewiesen (bei mir selbst auch) das ganze mit Nachweis (Abnahme Netzbetreiber) + Fotos zu belegen Man traut sich fast schon nix mehr sagen weil man teils echt nimmer weiss was wahr ist/auf einen Zutrifft bei den ganzen Gummiauslegungsrichtlinien 😢 |
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aber da gings doch um eine Ömag Förderung, oder? Im Finanzamt sitzen ja ganz andere Leute. Denen fallen sicher auch wieder ganz andere Regeln und Sichtweisen ein 😏 |
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Schob einer jetzt ne Idee ob Module, Wechselrichter, oder beides unter 25kw(p) sein muss? Bzw. Muss es unter 25 sein, oder gehen genau 25kw noch? Z.b wenn die Wechselrichter gemeint sind, ein 17 und 8kw Wechselrichter, gehen dann noch? |
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Ja Ömag Foerderung , aber 4x net ermahnt/erinnert das wir das gleiche Projekt auch bei der KPC eingereicht hatten (EHRLICH VERGESSEN - bzw doppelt als gar nicht 😂😂) Die ganzen Stellen reden schon miteinander - jetzt sicher net weniger als frueher |
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