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Steuerliche Vorteile seit Juli 2022 - ich Blick nicht durch...

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  •  americium
  •   Silber-Award
24.8. - 1.11.2022
77 Antworten | 19 Autoren 77
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Hallöchen,

ich dachte, es wäre so logisch, aber irgendwie versteh ich das ganze wieder nicht ...

Es wird geworben, dass bis 12.500kWh Einspeisung pro Kalenderjahr KEINE Einkommensteuerpflicht mehr vorliegt. 

Auf der anderen Seite heißt es aber, wenn der Freibetrag von € 730 überschritten wird, ist man Einkommensteuerpflichtig.


Auch der Steuerleitfaden von PVAustria gibt hier keine gute Information wieder.

Beispiel 1:
Ich produziere 17000kWh / Jahr und Verbrauche selbst 7000 davon.
Das bedeutet ich speise 10000kWh ein.
Bei einem Preis von 0,30 macht das 3000 € / Jahr...

Beispiel 2:
Ich produzieren 17000kWh / Jahr und verbrauche selbst nur 2000 davon
Das bedeutet ich speise 15000kWh ein.
Ich überschreite damit die 12500kWh Grenze um 2500kWh.

Bedeutet das nun bei Beispiel 1, egal wie hoch die Vergütung pro kWh ist, bis 12500 eingespeiste KWh und damit verbundener Ertrag ist definititv KEINE Steuer zu zahlen ?

Bedeutet dies bei Beispiel 2 nun, dass ich die 2500kWh besteuern muss ?Aber zu welchem Preis bei einem variablen Einspeisetarif ?
Zählt ab diesen 2500kWh der Freibetrag ? 

Also 2500 *0,3 = € 750. Freibetrag um 20 Euro überschritten?

Bei mehreren Personen gilt der Freibetrag ja scheinbar dann öfter, also 730*2 bei 2 Personen Haushalt ?

Oh mann ...  emoji


Danke!

  •  Baumau
  •   Gold-Award
13.10.2022  (#61)

zitat..
wiwi schrieb: Lustig, alles was du aufzählst benötigt Energie. PV generiert in diesem Kontext diese Energie. Fair - sinnvoll?

Wenn man groß aufs Klo gehe, benötigt man auch Energie dafür, das Argument geht am Thema vorbei.

- Man weiß, dass EFH schlecht fürs Klima sind und die Bodenversiegelung bei uns auf einem sehr hohem Niveau ist
- Personen die aufs Land ziehen, vom billigeren Wohnraum/Baugrund profitieren werden gegenüber Personen steuerlich bevorteilt die in Ballungszentren leben und kurze Arbeitswegen haben aber höhere Wohnkosten
- E-Autos werden massiv gefördert, beim Kauf, beim Sachbezug, beim der motorbezogenen Vers.steuer; wieso? Indiviualverkehr sollte gar nicht gefördert werden, das Geld sollte stattdessen in den öffentlichen Verkehr
- ich zahl meine EUR 90 für die Vignette, egal ob ich 200 km oder 50.000 km im Jahr fahre, sinnvoll?
- Wieso ist Kerosin steuerfrei, obwohl der Flugverkehr massive Emissionen freisetzen?

Bei uns läuft so viel falsch, da sind die 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Anlagen und 12,5 MWh geradezu utopisch.


1
  •  wiwi
  •   Bronze-Award
13.10.2022  (#62)

zitat..
MarkoW schrieb:

Ich kann mir trotzdem vorstellen, dass dem Netzbetreiber bzw. dem Gesetzgeber 10 Häuser mit  25kWp Anlagen verteilt in einer Siedlung lieber sind, als eine einzelne 250kWp Anlage ....

Die 250 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Anlage hängt aber mit einer eigenen Leitung an der Mittelspannung und nebenher gehen sich nochmal 10 Häuser mit 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] aus. Die Netzbetreiber waren die Lobbyisten die die letzten 10 Jahre den Ausbau der erneuerbaren gebremst haben, denen ist natürlich möglichst wenig Investition am liebsten und eine ordentliche Ausschüttung für die Aktionäre. Und das wo wir mit unseren Zahlungen gleichzeitig den Netzausbau eigentlich bezahlt haben sollten.

Alle wissen das, nur wird es nur hinter vorgehaltener Hand angesprochen.


zitat..
Baumau schrieb:

Bei uns läuft so viel falsch, da sind die 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Anlagen und 12,5 MWh geradezu utopisch.

Two wrongs don't make a right - nur weil soviel alles andere falsch läuft ist es nicht in anderen Bereichen egal.

2
  •  Baumau
  •   Gold-Award
14.10.2022  (#63)

zitat..
wiwi schrieb: Two wrongs don't make a right

Dass das ein wrong ist, ist halt nur ne Meinung und kein Fakt.

Wenn man so große PVs aus Nächstenliebe und aus dem Umweltgedanken/der Energiewende zuliebe macht oder machen will, kann man das eh weiterhin machen. Man wird nicht daran gehindert, man muss eben nur Steuern zahlen, wie bei allen anderen Einkünften auch.

Jetzt auf einmal wollen alle die Umwelt retten und machen die PV, die Notstromlösung, die Batterie nur der Umwelt zuliebe und nicht aus monetären Gründen oder der Angst ohne Strom dazustehen.

Threads wieviel CO2 man mit der PV oder dem E-Auto gespart hat, wären mir hier im Forum auch noch nicht aufgefallen. Abrechnungen wie profitabel die PV ist oder wieviel man sich mit dem E-Auto spart sind mir schon untergekommen.

Für mich war die PV eine wirtschaftliche Investition mit dem guten Nebeneffekt, dass es zur Energiewende beiträgt. So ehrlich bin ich das zuzugeben.

Die Förderung im PV Bereich ist jetzt schon sehr großzügig (beim Ankauf und die Steuerfreiheit). Diese Grenze noch weiter zu verschieben und einer priviligierten Gruppe, und dazu müssen wir uns zählen, noch weitere Vergünstigungen zukommen zu lassen, ist in meinen Augen gesellschaftspolitisch nicht vertretbar. Da ist das Geld woanders (Bildung, öffentlicher Verkehr, Justiz, etc.) deutlich besser aufgehoben.

Ist das Gesetz für einige wenige ungünstig, ja ohne Zweifel. Ist es ein schlechtes, undurchdachtes und unfaires Gesetz, nein.

1
  •  wiwi
  •   Bronze-Award
14.10.2022  (#64)
Auch für mich war PV immer eine wirtschaftliche Investition, für mich ändert sich durch dieses Gesetz nur eines: Ich muss denn Leuten die nicht so tief in der Materie verankert sind erklären warum sie nicht nur 12,5 MWh/a einspeisen dürfen und damit auch grosser als 12,5 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] bauen dürfen. Das sind die die jetzt, wie du richtig erkannt hast, plötzlich gan altruistisch draufkommen dass es da doch was zu holen gibt.

Zwischen den Stimmen die ob des neuen Gesetztes die €€€ in den Augen haben liest man durchaus auch andere Meinungen - gerade hier. Da wird dann deutlich aufgezeigt warum das Gesetz seine Kanten hat und hoffentlich nachgeschärft wird irgendwann.

1
  •  Baumau
  •   Gold-Award
14.10.2022  (#65)

zitat..
wiwi schrieb: Ich muss denn Leuten die nicht so tief in der Materie verankert sind erklären warum sie nicht nur 12,5 MWh/a einspeisen dürfen und damit auch grosser als 12,5 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] bauen dürfen.

Das würde ich auch als Aufgabe der Solateure bzw. Elektriker sehen die Kunden auch dahingehend zu beraten oder zumindest Infoblätter bzw. Kontakte weiterzugeben.


1
  •  streicher
  •   Gold-Award
16.10.2022  (#66)

zitat..
Baumau schrieb: Macht das ganze dann wieder deutlich komplizierter und wie geh ich mit kommerziellen Anbietern um.

Was meinst mit kommerziellen Anbieter?
Wenn man z.B. eine 20kWp Anlage hat und sich halt um die Vorsteuer zurück zu holen eine UID Nummer besorgt hat, bekommt man dann auch die 12500kWh pro Jahr steuerfrei?




1
  •  streicher
  •   Gold-Award
16.10.2022  (#67)

zitat..
Baumau schrieb: Die 1-2% die größer als 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] bauen wollen, müssen sich halt Gedanken machen, was sinnvoll ist.

Also ich denke die Grenze wäre mit 30kWp (statt 25kWp) vielleicht besser gewesen.
Über 30kWp muss man scheinbar (zumindest in NÖ) zum Trafo graben bzw. sich selber drum kümmern und das machen Privatpersonen zu 99,999% nicht.
Diese Grenze wäre daher irgendwie "aufgelegt" gewesen.




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  •  Zwosti
  •   Bronze-Award
16.10.2022  (#68)

zitat..
streicher schrieb:

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Baumau schrieb: Die 1-2% die größer als 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] bauen wollen, müssen sich halt Gedanken machen, was sinnvoll ist.
───────────────

Also ich denke die Grenze wäre mit 30kWp (statt 25kWp) vielleicht besser gewesen.
Über 30kWp muss man scheinbar (zumindest in NÖ) zum Trafo graben bzw. sich selber drum kümmern und das machen Privatpersonen zu 99,999% nicht.
Diese Grenze wäre daher irgendwie "aufgelegt" gewesen.

KWp ist nicht gleich kw des Wechselrichters!


1
  •  streicher
  •   Gold-Award
16.10.2022  (#69)

zitat..
Zwosti schrieb:

──────
streicher schrieb:

──────
Baumau schrieb: Die 1-2% die größer als 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] bauen wollen, müssen sich halt Gedanken machen, was sinnvoll ist.
───────────────

Also ich denke die Grenze wäre mit 30kWp (statt 25kWp) vielleicht besser gewesen.
Über 30kWp muss man scheinbar (zumindest in NÖ) zum Trafo graben bzw. sich selber drum kümmern und das machen Privatpersonen zu 99,999% nicht.
Diese Grenze wäre daher irgendwie "aufgelegt" gewesen.
───────────────

KWp ist nicht gleich kw des Wechselrichters!

Ich habe nix von Wechselrichter geschrieben.

Alleine schon deshalb weil ja scheinbar immer noch nicht 100% klar ist wie diese <= 25kWp im Gesetz jetzt definiert sind. Wobei ja vermutet wird dass das größere (WR oder Modulleistung) zählt.




1
  •  wiwi
  •   Bronze-Award
16.10.2022  (#70)
Das ist 100% klar: Die Engpassleistung ist im EAG für Photovoltaikanlagen mit der Modulspitzenleistung definiert.

Klar ist nur nicht ob das bei den zuständigen Stellen auch alle Bearbeiter wissen, nicht nur im Forum gab und gibt es da Defizite.

1
  •  Baumau
  •   Gold-Award
16.10.2022  (#71)

zitat..
streicher schrieb: Was meinst mit kommerziellen Anbieter?

Riesige Anlagen, wenns keine Grenze gibt wären die für die Investoren bis 12,5 MWh befreit.


zitat..
streicher schrieb: Wenn man z.B. eine 20kWp Anlage hat und sich halt um die Vorsteuer zurück zu holen eine UID Nummer besorgt hat, bekommt man dann auch die 12500kWh pro Jahr steuerfrei?

Aus jetziger Sicht, ja.




1
  •  npalko
  •   Bronze-Award
1.11.2022  (#72)
Auf Facebook in der PV Österreich Gruppe war vor kurzem das zu finden (mal hoffentlich kein Fake), das wäre für viele ja ne gute Sache, wenns so stimmt.

2022/20221101492938.jpg

Was noch verwirrt, ist der unterste Absatz, nur Verheiratet sein reicht nich, was brauchts da wohl noch?

1
  •  Benji
  •   Gold-Award
1.11.2022  (#73)

zitat..
npalko schrieb: Verheiratet sein reicht nich, was brauchts da wohl noch?

Eine (einfache) personengesellschaft, zB GBR


1
  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
1.11.2022  (#74)
es wird doch wohl reichen, wenn beiden die Anlage gehört und beide als Betreiber gemeldet sind. 
Bei uns geht z.B  sicherheitshalber auch 50% der Auszahlungen aufs jeweils andere Konto.

Also wenn das nicht reicht, weiß ich auch nimma.... 🙄

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  •  Manuel132
1.11.2022  (#75)

zitat..
Pedaaa schrieb:

es wird doch wohl reichen, wenn beiden die Anlage gehört und beide als Betreiber gemeldet sind. 
Bei uns geht z.B  sicherheitshalber auch 50% der Auszahlungen aufs jeweils andere Konto.

Also wenn das nicht reicht, weiß ich auch nimma.... 🙄

Denke auch dass das reichen wird.... Das mit den Auszahlungen ist ja schon hosenträger und Gürtel 🤗


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  •  npalko
  •   Bronze-Award
1.11.2022  (#76)
wobei, sowie wie ich den screenshot lese, würd das heissen, das e erst alles über 12500 kwh zu versteuern ist, wenn das stimmt, e ein Luxus Problem, da lass ich alles wie es ist bei meinen Schwiegereltern. Da ist ja der Aufwand grösser wie der nutzen.

1
  •  wiwi
  •   Bronze-Award
1.11.2022  (#77)
Ist aber auch nicht neu, erst die 12501e kWh ist zu versteuern. Und dann kommen noch die 730 EUR/a Freibetrag weg. Wurde in der Runde hier schon diskutiert.

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