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Oder man ein Verein ist und unter 35.000 Euro Umsatz bleibt, richtig? Also 8000 kWh zu je 15 Cent/kWh verkaufen wären 1200 Euro also weit weg von den 35.000. Siehe auch den zitierten Text hier: https://www.energiesparhaus.at/forum-steuerfreier-strom-via-eeg/75789 Eine Energiegemeinschaft hat sich sowohl in der Gründungsphase als auch im laufenden Betrieb mit steuerlichen Aspekten auseinanderzusetzen. So ist bei Rechtsträgern wie Vereinen und Genossenschaften der erwirtschaftete Gewinn mit 25 % Körperschaftssteuer zu besteuern (für das Jahr 2023 24 % und ab dem Jahr 2024 23 %). Zudem hat die Ener- giegemeinschaft für die Lieferung von Strom an Endverbraucher:innen 20 % Umsatzsteuer auszuweisen und an das Finanzamt abzuführen. Ausgenommen davon sind Unternehmen bzw. Energiegemeinschaften mit einem Jahresumsatz von unter 35.000,- Euro netto („Klein- unternehmerregelung“). Diese haben keine Umsatzsteuer zu entrichten, können jedoch auch keine Vorsteuer in Abzug bringen. |
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Hallo BSimpson, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Wer plant eine "Erneuerbare Energiegmeinschaft"? |
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eFriends ist ein Energieversorger und nimmt daher auch den Reststrom. Von ihrer Webseite: Du kannst in jeder EEG verschiedene Preise für verschiedene Abnehmener definieren. Die Preisgestaltung ist Sache der EEG. Die Preise müssen halt von den EEG Mitgliedern mitgetragen werden. Beispiel: Oma bekommt den Strom gratis, die direkten Familienmitglieder zahlen einen Anerkennungsbeitrag und die Freunde zahlen mehr. Von Seiten des Gesetzes kannst du bei jedem Energieversorger eine EEG "davorschalten". Ob das die Energieversorger wollen steht auf einem anderen Blatt. Offiziell dürften sie dich nicht rauswerfen. Ob sie dann andere Gründe/Methoden finden, sei dahin gestellt. Die EEGs werden vom Netzbetreiber immer vor den Energieversorgern priorisiert. |
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Ok, verstehe deinen Ansatz. Ich kopiere dir aus dem gleichen Thread wo du den Text kopiert hast meine beiden Links zu dem Thema. Vor allem der zweite ist relevant und authorativ , da vom BMF selbst. (Datum: 3.11.2023) https://energiegemeinschaften.gv.at/klarstellung-fuer-energiegemeinschaften-zu-steuerlichen-fragen/ basierend auf einer Antwort des BM für Finanzen https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/aktuelle-infos-und-erlaesse/Fachinformationen---Ertragsteuern/Fachinformationen---ESt-KSt/erneuerbare-energie-gemeinschaften.html |
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Durch eure Diskussion hab ich auch eine kreative Idee geboren 💡: Ich hab am gleichen hausanschluss 2 Zähler (einer wp läuft mit einem wp tarif der günstiger ist, einer haushaltsstrom), die 10 kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] pv hängt am haushaltsstrom. Somit könnte die gea klappen da beide am gleichen hausanschluss. Auf der verlinkten FAQ Seite lese ich aber dass es 2 Personen braucht für eine gea. Derzeit laufen beide Zähler auf mich. Mein User case wäre das ich Strom vom einen Zähler zum anderen übertrage wenn ich zu viel produziere und auf der andren seite bedarf habe. Ich würde mir beim nicht bezogeneen wp Strom alle Gebühren sparen. Finde die 2 Zähler gut, möchte die wenn es geht behalten (auf 1en hängen würde meinen use case auch teilweise lösen, nur bei mir ist der wp Strom im Bezug deutlich billiger und dann müsdte ich in drr nacht den teureren haushaltsstrom für die wp vrwenden). Geht eine gea wenn beide Zähler auf 1 person laufen? |
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Nein, geht nicht. Man kann mit sich selbst keine Gemeinschaft bilden. Daher die Mindestanforderung von 2 Teilnehmern |
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Ich hab schon damals nicht verstanden was Du mir genau mit den Links sagen willst. Da geht es um viele verschiedene Sachen wie zB Elektrizitätsabgabe oder die Einkommensteuerbefreiung bei Einspeisung in die Energiegemeinschaft und ich habe Schwierigkeiten zu berurteilen was genau relevant ist für meine Frage. Könntest Du mir eventuell in einem Halbsatz zusammenfassen was genau aus den 2 Links relevant ist, oder mir den relevanten Absatz aus den 2 Links rauskopieren? Ich finde jedenfalls (glaub ich...??) in den Links keinen Widerspruch zu: "Ausgenommen davon sind [...] Energiegemeinschaften mit einem Jahresumsatz von unter 35.000,- Euro netto [...]. Diese haben keine Umsatzsteuer zu entrichten" |
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Ws zahlt man dann für Gebühren, Abgaben und Steuern bei 2 personen? |
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Das hängt von deiner Konstellation ab. Im einfachsten Fall (2 Familienmitglieder, Strom wird geschenkt) die Vereinserrichtungskosten (einmalig ca. 20 Euro) |
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Ich lese aus den zwei Links heraus, dass die Einkünfte der EEG nur dann steuerpflichtig sind, wenn an externe verkauft wird. Innerhalb der EEG fällt keine Steuerpflicht an. Somit denke ich, wird in der Realität die EEG niemals an externe verkaufen, da dies den Preis schmälern würde und daher den Verkauf des Überschuss den Mitgliedern überlassen (welche ja unter gewissen Vorraussetzungen von der Steuer befreit sind). |
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Warum sollte eine EEG überhaupt an Nicht-Mitglieder verkaufen wollen? |
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Wenn die EEG z.B. eine eigene Erzeugungsanlage hat muss sie den Strom der nicht in der EEG abgenommen wird auch z.B. an die Ömag abgegeben, könnt ich mir als Grund vorstellen. |
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Korrekt. Wie schön früher beschrieben, EEGs können nur eine Platform für Energiezuweisungen sein, oder der Eigentümer einer gemeinsam gebauten Anlage. |
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Der UseCase würde mixh echt interessieren warum man das macht? Man kann dir Anlage auch als normales Mitglied reingehen. |
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irgendwelche Netzgebühren oder sonstige Einspeisegbühren für den Einspeiser oder so? |
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Beispiele dafür wären meiner Meinung nach, dass eine Energiegemeinschaft gemeinsam ein Windrad / Wasserkraftwerk oder eine große PV auf dem lokalen Turnsaal etc. baut. |
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Kann man eigentlich auch Firmen für eine EEG anwerben? (Steuerlich und/oder rechtlich, und ohne wesentlich erhöhten Verwaltungsaufwand.) Die Überlegung wäre ja sinnvoll, weil diese zu Überschussspitzen am meisten Bedarf haben (z.B. Wirten, kleine Produktionsfirmen,...) |
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https://energiegemeinschaften.gv.at/erneuerbare-energie-gemeinschaften-eeg/ |
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Wie zuvor beschrieben. Eine EEG kann eine Plattform für Energiezuweisungen zwischen Produzenten und Verbrauchern sein. Damit hat sie mit Netzgebühren keinen Berührungspunkt. Wenn eine EEG eine eigene PV Anlage besitzt, dann wird sie in diesem Bereich auch nicht anders als ein Einzeleinspeiser behandelt. |
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Gibt es irgenwo "Minimalstatuten" für einen EEG Verein? Ich kenne Statuten die sind VIELE Seiten lang, aber was MUSS wirklich drinestehen? Genügen 2 Sätze mit Zweck und Ort? |
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Danke! |
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Vereinsstatuten haben den gleichen Zweck wie Verträge. Man braucht sie nur, wenn etwas schiefläuft. Deine 2 Sätze mit Zweck und Ort wird vermutlich der Vereinsbehörde nicht reichen, daß sie dir den Stempel geben. Die einfachste Form zu einem EEG Vereinsmuster zu kommen, ist die Vorlage von der staatlichen EEG Koordinationsstelle zu nehmen und alles rauswerfen, was du glaubst nicht zu brauchen https://energiegemeinschaften.gv.at/downloadbereich/ Wenn ich mir die Bemerkung erlauben darf: Wenn dir die Vereinserrichtung schon zuviel Aufwand ist, dann würde ich empfehlen die EEG Idee zu beenden und für die Verwertung deiner PV Überschüsse andere, weniger aufwendige Wege zu gehen. Denn zu dem Vereinsdokument mußt du noch Betreiberverträge zwischen EEG und dem Netzanbieter unterzeichnen, die Mitgliederverträge zwischen EEG und Mitglieder, die Zusatzvereinbarungen der Mitglieder zu den Netzbetreibern, sowie die Datenschutzvereinbarung in der Schublade haben. Wenn das zuviel Aufwand ist, dann ist eine EEG keine gangbare Option für das Ziel der Ertragsmaximierung der eigenen PV Überschüsse. Salopp formuliert: "Von nix kummt nix" LG, Andy Die linke Seite ist relevant, die rechte Seite ist optional Bildquelle: https://energiegemeinschaften.gv.at/wp-content/uploads/sites/19/2022/06/Vertragsbeziehungen.jpg |
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