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Kann man bei einer EEG auch nur als Einspeiser teilnehmen? Also wenn ich Überschuss habe und die EEG Strom braucht, dann dort hin, sonst halt zu ÖMAG. |
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@PVAndyE: Wo sollte man sich am besten Einlesen wenn man eine Energiegemeinschaft gründen will. Am liebsten wäre mit eine Step-by-Step Anleitung mit Beispielen. Und später dann die Verrechnung (monatlich, quartalsweise?) sollte idealerweise auch halbwegs schnell ablaufen oder eben gleich vergeben. Bei mir geht's übrigens um NÖ und um 1 Ort wo die Trafos am gleichen Umspannwerk hängen. Ich schätze mal am Start werden es 3 Teilnehmer sein und das wird sich im Laufe der Zeit erhöhen. |
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Servus @streicher , sorry, habe den Post überlesen. Der beste Einstieg in Sachen EEG ist aus meiner Sicht die staatliche Koordinationsstelle www.energiegemeinschaften.gv.at Österreich ist da anderen EU Staaten sehr weit voraus. (ggü Deutschland sicherlich 3-4 Jahre) Die Verrechnung ist ganz in der Entscheidungsgewalt der EEG. Da geht alles von Energie schenken, über monatlich, quartalsweise, jährlich oder noch länger. Was sich halt die EEG Mitgleider gemeinsam ausmachen. Wenn ihr am gleich Umspannwerk hängt, dann ist das eine regionale EEG mit 28% Rabatt auf die Netzgebühren der Ebene 6/7 und 64% für die Netzebenen 4/5. Wenn ihr alle 3 am gleichen Ortsnetztrafo hängt, kann man auch eine lokale EEG machen mit 57% Rabatt auf die Netzgebühren. Aufpassen: "Netzgebühren" sind nur der Netzarbeitspreis, nicht die Netzverlustleistung. Damit EEGs nicht einen unlauteren Vorteil betreff Netzgebühren haben und den Netzbetreiber "zwingen" die Allgemeinkosten des Netzbetriebes dann den anderen Kunden, die nicht in lokalen EEGs hängen wurde eine Studie in Auftrag gegeben, ob die 57% und 28% zuviel/zuwenig sind. Diese Studie wird im ersten Halbjahr 2024 erscheinen und kann zu Veränderungen in den Prozentsätzen führen. Betreff Abrechnung: Mach dich bereit, ab sofort in 15 min Intervallen zu denken. Wenn das klappt, ist der größte Teil der EEG Abrechnungsmodalitäten bereits erledigt 😀 LG, Andy |
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Danke für die Infos. Ich dachte eigentlich bei einer lokalen EEG (gleicher Trafo) entfallen die Netzgebühren. Ist das dann doch nur bei einer GEB so (also gleiches Gebäude und gleiche Zuleitung/Anbindung zum Netz. z.B. 2 Zähler im gleichen Zählerkasten). Da soll ja nächstes Jahr auch peer-to-peer kommen? Wo ein einfacher Vertrag genügt? Hast du da auch Infos darüber? Wird vielleicht auch was bei lokalen EEG Vertrag vereinfacht ab 2024 wenn wie bei peer-to-peer 2 am gleichen Trafo Strom austauschen? Also das man sich den Verein sparen kann z.B.? Gibt es Firmen die einem die Verwaltung/Verrechnung übernehmen? Wäre zumindest am Anfang interessant bis man das selber drauf hat. |
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@streicher Entfall der Gebühren nur an der gleichen Liegenschaft EEG reduziert, genau wie geschrieben. Was mich an der EEG noch hindert, der Papierkrieg nur für die Hülle. Ich kann am Handy mit ein paar Klicks und 2FA über Tausende Euro verfügen, aber um ein paar kWh zu verkaufen zum Preis 'einer Wurstsemmel' brauche ich zig Seiten. Dann brauchst einen Vorstand im Verein mit 2 Leuten, einen Kassenprüfer usw. Das freut dann wieder niemanden, ich kenne das schon. |
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Hallo BSimpson, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Wer plant eine "Erneuerbare Energiegmeinschaft"? |
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Das heißt GEA (Gemeinsame Erzeugungsanlage), wenn die Energiezuweisungen am gleichen Grundstück vorgenommen werden. Da hier kein "öffentliches Netz" in Anspruch genommen wird, fallen auch keine Netzgebühren an. Mein Verständnis nach wird Peer2Peer auf allen 3 EG Modellen kommen (gleiches Gebäude, lokale EEG, regionale EEG, Bürgerenergiegemeinschaft in einem Netzgebiet). Es soll eine Verwaltungsvereinfachung für den häufigsten EG Fall erzielen wenn 2 Parteien Energietauschen wollen. Damit muss im Peer2Peer Fall kein eigener Rechtskörper geschaffen werden. Wenn zwischen 3 Parteien oder netzübergreifend Energie zugewiesen werden soll, geht das mit Peer2Peer nicht mehr. Ja, aber es stellt sich die Frage der (wirtschaftlichen) Sinnhaftigkeit. Bei einer normalen EG zwischen ein paar Parteien wird so wenig wirtschaftlicher Wert generiert, daß vermutlich der externe Dienstleister einen Großteil davon abschöpfen wird. Externe Dienstleister machen aus meiner Sicht Sinn bei größeren EG Gebilden. Wenn du in einer kleinen EG Geld (a) für die Verbraucher sparen möchtest, oder (b) deinen Ertrag als Erzeuger erhöhen möchtest, führt aus meiner Sicht kein sinnvoller Weg an "selber machen" vorbei. Wobei (a) leichter geht als (b). Ist es eine Raketenwissenschaft ? Natürlich nicht. Kann man es beliebig kompliziert gestalten? Natürlich ja (und muß dann mit den laufenden Konsequenzen der eigenen Zielsetzung am Anfang leben) Der meiste Zeitaufwand war das Einlesen in die für mich neue Materie und das verstehen der Konsequenzen meiner Entscheidungen (zu Beginn und im laufenden Betrieb). Abhängig von der Zielsetzung warum die EG geschaffen wird, ist der laufende Verwaltungsaufwand zwischen praktisch null und erheblich. Ein großer Faktor für die Größe an laufenden Verwaltungsaufwand würde ich den "Circle of Trust" nennen. Je familiärer und enger die EG Willigen in einer Familie bzw Freundskreis zusammengefasst sind, um so weniger "Kontrollmechanismen" braucht der ganze EG Verwaltungsaufwand. Hat man vor, eine EG zwischen ansonsten fremden Parteien zu gründen, steigt alles erheblich an, da die zukünftigen EG Mitglieder zu Recht Transparenz, Planbarkeit, Kontrollierbarkeit und Flexibilität erwarten. Um es klar auszusprechen: Ich sehe derzeit ein erhöhtes Interesse in PV Foren an EGs. Wenn jemand vor hat eine EG zu gründen, nur weil das alte OeMAG Eldorado ab 2024 nicht mehr weitergeführt wird und man den eigenen Strom möglichst bequem und teuer verkaufen möchte -> Good luck. 2 |
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Unter was fällt es eigentlich wenn ich auf 1 Adresse (2 verschiedene Grundstücke - quasi vorne und hinten) 2 Zähler habe die beide auf unterschiedlichen Trafos hängen? GEA lokale EEG regionale EEG Ist wohl ein Spezialfall in dem man Pech hat und es als reginale EEG abgestemplet wird oder? Das wäre super. Weiß man schon wann das in etwa kommen wird? |
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GEA bedingt wie folgt: "Nutzung einer Leitungsanlage (innerhalb eines Gebäudes bzw. „hinter“ einem gemeinsamen Netzanschluss, idR an NE7)" 2 verschiedene Trafos im selben UW ist dann regionale EEG. |
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ad 1) Pech, da regionale EEG ad 2) mit der Novelle des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes. Der zuständige Beamte hofft, daß es noch vor der Parlamentswahl im Herbst 2024 vom Parlament verabschiedet wird, ansonsten halt danach |
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Was meinst Du mit dem Absatz? Ich möchte genau deswegen eine EEG gründen. Sagst Du: "Viel Glück, das wird nicht klappen" ?? |
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Bei einer selbst gegründen EEG könnte man das Preismodell des Öko Flow der Ökostrom AG heranziehen. Die verwenden den alten Ömag Tarif +2,5 Cent Netto Aufschlag. Man kann dann in Anlehnung nur den alten Ömag nehmen, oder auch alten Ömag +1,25 Cent (Aufschlag aufteilen). Denke sowas ist ein faires Modell für beide Seiten. Finde ich für den Bezieher, weil ja auch Netzkosten eingespart werden, immer noch sehr interessant. |
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So ein Model verwenden meiner Erfahrung nach einige EEGs, das sie den ÖMAG-Marktpreis mit +/- x Cent verwenden. z.B. auch https://7energy.at/ |
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Das "Good luck" bezog sich auf die Wirtschaftlichkeit des EEG Aufwandes, um die Wirtschaftlichkeit des Überschusses einer PVAnlage zu erhöhen (oder besser gesagt, weniger sinken zu lassen). Die EEG selber zu gründen ist im Prinzip einfach, wenn es die eigene Familie ist. Wenn "Fremde" ins Spiel kommen, steigt der Aufwand sehr schnell Ich weiß nicht wie groß deine PVAnlage ist und wieviel Überschuss sie pro Jahr produziert. Wenn die eigene Zeit mit 0 Euro/Std angesetzt wird, könnte es bei den üblichen PV Anlagegrößen insgesamt gesehen u.U. positiv werden. Kein Vergleich zu dem "Nicht-Aufwand" den man hatte, den OeMAG-alt Ertrag regelmäßig und ohne Aufwand einzusammeln. Wenn es dir gelingt: Gratulation! Sicher ist es bei Kostenwahrheit nicht. Daher "Good Luck" |
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So ist es. Die Zeit wo man sich zurücklehnen konnte und nur auf die ÖMAG-Auszahlung warten konnte ist vorbei. Jetzt ist Eigeninitiative mit entsprechendem Aufwand notwendig wenn man einigermaßen brauchbare Erträge erwirtschaften will. Wie auch jeder andere Unternehmer sich bemühen muss, seine Ware bestmöglich auf den Markt zu bringen. |
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Welche Aufwände hat man denn noch außer der eigenen Zeit? Ich mein für eine EEG von 5-10 Privathaushalten mit vielleicht 50kWp PV, per Verein und steuerfrei. |
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Finanzielle Kosten sind kein Thema, da ist quasi nur die Vereinsgründung zu zahlen. Österreich sei Dank sind die sonstigen finanziellen Aufwendungen von der Regierung unterbunden worden. Man zahlt nichts für die Datenplattform, die Netzbetreiber dürfen die EG nicht extra zur Kassa bitten, etc ... 1-2 Wochen deiner Zeit gehen am Anfang recht schnell drauf, wenn du eine solide Basis haben willst und nicht bald nachbessern möchtest/musst. Steuerfrei bist du nur wenn du Energie schenkst, sonst kommt zumindest die Mwst dazu. Allein die Korrektur der Fehler in den Abrechnungen der Netzbetreiber konsumierte am Anfang viel Zeit in meiner BEG (Im ersten Monat waren in meiner BEG 80% der Energiezuweisungen falsch. Von 1500 15min Werten des Oktobers stimmten 1200 nicht). Bedenke, daß je mehr Zählpunkte zur EG kommen, das Thema Ersatzwertbildung der Smartmeter deine Abrechnungen beeinflussen (und dein Verhältnis zu den EG Mitgliedern, wenn finanzielle Strome fließen sollten, aber nicht können da noch nicht alle SM ihre Daten abgeliefert haben) Ich möchte dir deine EG Idee nicht ausreden, empfehle jedoch realistisch zu bleiben, was den (deinen) Aufwand angeht. Ich habe meine Familien BEG vor ein paar Monaten gegründet und in Betrieb genommen und würde es wieder tun. Der finanzielle Vorteil für die Familie insgesamt ist durchaus da. Hätte ich das ganze nur gemacht um die OeMAG Ertragsverluste für meine eigene PV Anlage auszugleichen? Nein. Der Dezember schaut natürlich schlechter aus, aber hier sind die ersten 14 Tage nachdem die BEG am 2. Oktober 2023 in Betrieb ging, da die netzübergreifenden Energiezuweisungen erst ab diesem Tag in den EDV Systemen der 4 Netzbetreiber funktionierten. Zu dem Zeitpunkt waren es 3 ErzeugerZP und 19 VerbraucherZP. Die Grafik ist ein Screenshot aus dem EDA Portal der Netzbetreiber für meine Familien BEG
Mein Ziel für 2024 ist mindestens 90% "Eigendeckung" (= "Autarkie" in Forensprache) in der BEG über das ganze Jahr. Mal sehen, ob es mir gelingt. LG, Andy |
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Die Abrechnung machen: 15 Minuten. Rückfragen dazu? Man weiß es nicht. Ich überzeichne bewusst, aber ich kann mir schon vorstellen, dass da schnell etliche Stunden Freizeit reinlaufen, die jetzt nicht zu den coolsten zählen. Man darf sich einfach selbst nicht anlügen. Da würde ich aktuell auch eher zu einer BEG mit den engsten Freunden tendieren, wo man das mal bei einem Bier gemütlich bespricht und wo der monetäre Aspekt nicht ganz vorne steht. |
Mir haben die vorsichtigen Worte von @DrShouter schon zu denken gegeben. Nimm mal einfach 5 beliebige Abnehmer her in der näheren Umgebung. Denen darst du dann persönlich jedes Detail erklären, alles was du hier nachliest oder im Netz recherchierst. Die werden vermutlich auch nicht mit einem Link happy sein, den du ihnen schickst. Du kannst dir auch ziemlich sicher sein, dass du für jede Frage am Energiesektor herhalten musst, weil du kennst dich ja aus. Du bekommst auch Geld von ihnen, also ist das schon deine moralische Verpflichtung, ihnen jede Frage zu beantworten. ||
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Als Unwissender: Deine Grafik stellt Absolutwerte (Gesamterzeugung bzw. Gesamtbezug) deiner Gemeinschaft dar. Für die Abrechnung sollte doch entscheidend sein wieviel selbst produzierter Strom von der Gemeinde abgenommen werden kann, oder irre ich? LG |
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Bin mir nicht sicher, ob ich deine Frage richtig verstehe. Es gibt 2 fundamentale Varianten, eine EG zu betreiben. Variante 1: Die EG ist ein Hilfskonstrukt, um Erzeuger mit Verbraucher zusammenzubringen. Selbst besitzt die EG nichts. Variante 2: Die EG wird gegründet, weil sich mehrere Leute gemeinsame eine Anlage bauen, die dann im Besitz der EG ist und den Nutzen auf alle EG Mitglieder verteilt. Variante 1 kommt meiner Beobachtung nach viel häufiger vor.
So schaut dann der Tagesverlauf eines Tages aus. Jedes 15min Intervall wird separat betrachtet. Hellrosa die Einspeisung der Erzeuger, dunkelrosa der Verbauch und grau der Restnetzbezug, da die Erzeuger in der EG hier nicht genügend produzierten bzw. einspeisten. Hinweis: Die kWh Werte links sind kWh / Viertelstunde. Für ein besseres Gefühl für die Menge pro Stunde, einfach mit 4 multiplizieren. |
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Die Frage was sich für mich noch stellt wäre, ob es dann auch möglich ist trotz peer2peer auch noch bei Energiegemeinschaften mitzumachen. Das würde dann folgende Reihenfolge/Priorität ergeben: 0. Eigenverbrauch 1. Peer2Peer 2. Energiegemeinschaften (ab 2024 mehrere gleichzeitig möglich) 3. Genereller Energiebanehmer (z.B. ÖMAG, WEB, EVN, ...) --------------------------------- BTW: Wo man eFriends einordnen soll ist mir nicht ganz klar. Mit dennen konnte man ja schon Strom teilen bevor es die ersten Energiegemeinschaften gab. Und zwar auch für verschiedene Abnehmer verschiedene Preise definieren (das geht bei Energiegemeinschaft wenn nur eingeschränkt?). Die nehmen aber dann auch den Reststrom. Also fällt eFriends wohl eher in die Kategorie "3. Genereller Energieabnehmer" als in "2. Energiegemeinschaft"?!? Die Frage ist nur was passiert wenn man bei eFriends ist und auch bei einer Energiegemeinschaft, dann wird wohl die Energiegemeinschaft priorisiert werden? |
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Oder man ein Verein ist und unter 35.000 Euro Umsatz bleibt, richtig? Also 8000 kWh zu je 15 Cent/kWh verkaufen wären 1200 Euro also weit weg von den 35.000. Siehe auch den zitierten Text hier: https://www.energiesparhaus.at/forum-steuerfreier-strom-via-eeg/75789 Eine Energiegemeinschaft hat sich sowohl in der Gründungsphase als auch im laufenden Betrieb mit steuerlichen Aspekten auseinanderzusetzen. So ist bei Rechtsträgern wie Vereinen und Genossenschaften der erwirtschaftete Gewinn mit 25 % Körperschaftssteuer zu besteuern (für das Jahr 2023 24 % und ab dem Jahr 2024 23 %). Zudem hat die Ener- giegemeinschaft für die Lieferung von Strom an Endverbraucher:innen 20 % Umsatzsteuer auszuweisen und an das Finanzamt abzuführen. Ausgenommen davon sind Unternehmen bzw. Energiegemeinschaften mit einem Jahresumsatz von unter 35.000,- Euro netto („Klein- unternehmerregelung“). Diese haben keine Umsatzsteuer zu entrichten, können jedoch auch keine Vorsteuer in Abzug bringen. |
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