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Die Tariffoerderung beinhaltet auch immer die PV-Investfoerderung. Die Speicherfoerderung ist separat. |
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So in der Richtung sollts werden bzw dass dann 1 Haushalt seinen Ueberstrom direkt an Nachbar A und B verkauft. Wie dass abgewickelt werden soll kann ich mir aktuell noch nicht vorstellen ohne viel Buerokratie - aber ich hoffe auf eine "einfache Lösung |
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Mehrfachantraege werden indirekt geloescht - weil es zaehlt nur der ZULETZT eingereichte. Hatte letztes Jahr mit 56Sekunden meinen Rekord :o) - dann is das Internet abgeschmiert, wusste nicht obs durchging - habs nochmal gemacht. Gezaehlt hat dann der 2te Antrag mit 2:31 Minuten grrrr (aber gottseidank die Foerderung bekommen) |
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Ich hoffe die Frage ist noch nicht gestellt worden. Laut Ömag heißt es: Die Reihung der Anträge erfolgt grundsätzlich nach dem Prinzip first come-first served (Windhundprinzip). Bitte beachten Sie, dass für Photovoltaikanlagen bei Anträgen im Zeitraum 12.01.2021 bis 19.01.2021 der Eigenversorgungsanteil als Reihungskriterium maßgeblich ist. Bei gleichem Rang entscheidet der Zeitpunkt der Antragstellung (die Regelung im Ökostromgesetz 2012 ist noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und erfolgt demnächst). Den Eigenversorgungsanteil kann ich ja aktuell nur schätzen, weil die PV ja noch nicht im Betrieb ist und in meinem Fall erst der Rohbau fertig gestellt wurde. Um eher die Förderung zu bekommen, kann ich den Eigenversorgungsanteil höher ansetzen, aber wahrscheinlich habe ich dann das Problem, dass wenn dann mehr Überschuss als angegeben generiert wird dieser nicht gefördert wird, oder? Wie geht man hier am besten vor. Soll man trotzdem "nur" 30% nehmen oder lieber ein wenig mehr mit dem Risiko, dass dann weniger kWh mit den 7 Cent gefördert werden? Dachte immer, um die Ömag Förderung zu bekommen man innerhalb weniger Minuten ein Ticket beantragen muss. Aber mit dem neuen Reihungskriterium ist der Zeitfaktor nicht mehr so wichtig. |
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Völlig richtig, es ist ein wenig Pokerei dabei. Mir war wichtig, unbedingt dabei zu sein, deshalb habe ich 34% EV angegeben. Die Zahl werde ich aber nicht erreichen, wodurch mir ein paar Euro geförderte kWh abgehen werden. Kalkuliertes Risiko am Ende. Es wird davon ausgegangen, dass deine PV 950 kWh pro kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] macht, erhöht um 20%, also 1.140 kWh. Ein Prozent weniger geförderte Einspeisung sind ca. 30 Cent pro kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] pro Jahr, also sehr verschmerzbar, wenn man dafür die ganze Förderung des Invests auch bekommt. |
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ich glaube das wird heuer wieder gleich wie voriges Jahr. es gibt bis September Oktober noch Kontingente weil Anlagen die eingereicht wurden nicht gebaut werden und andere wieder vom Vorhaben abspringen aus welchen Gründen auch immer,daher werde ich heuer mit 0% Eigenversorgungsanteil reingehen und bin mir ziehmlich sicher das ich drankomme😎 |
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Habe letzten September noch einen Antrag mit 0 % gestellt, welcher genehmigt wurde. |
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hier ebenso - war aber schon im august 😀 |
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Ok das heißt man muss sich keinen Stress machen und kann locker irgendwann im Jänner mit geringsten Eigenversorgungsanteil reingehen? 😎 welches Budget gab es letztes Jahr, hab heuer was von 8 Mio gelesen? |
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Aber was bringt es denn, wenn du mit 0% reingehst? du bekommst ja sowieso nur das gefördert, was du dann tatsächlich einspeist. und einen Eigenversorgungsanteil von zumindest 20% sollte man ja locker schaffen, sonst lohnt sich das ganze ja gar nicht. Oder übersehe ich da was? |
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Bei der Einspeisung hast du da recht, aber das bezieht sich auch auf den Investitionszuschuss (Einmalzuschuss), das bekommst für den Eigenverbrauchsanteil auch nicht. |
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Seit wann? LG |
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Das stimmt - Stand 2020 - nicht! Man bekommt die 250 EUR x kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] für die 100%, egal welcher EV-Anteil. |
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Nach meinem Verständnis wird beim Investzuschuss die Gesamtanlage gefördert, bei der Tarifförderung nur die Gesamtleistung minus Eigenverbrauch. Das heißt je höher der angegebene Eigenverbrauch desto günstiger ist es für die Förderstelle. Ist es korrekt das bei Smarmeter tatsächlich auf die gemessene Leistung (15min) gegangen wird? Bsp 6kW Anlagenleistung, 33% EV = 4kW geförderte Leistung. Liegt die 15min Leistung über 4kW, wird der darüberliegende Teil nur mit dem Marktpreis vergütet? |
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Die OeMAG Tarifförderung fördert deine Einspeisung mit 7,67 Cent pro kWh, was der Energie und nicht der Leistung entspricht. Die Tarifförderung inkludiert zusätzlich noch den Einmalzuschuss für die Investition. Siehe Link: https://www.oem-ag.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/photovoltaik/FT_Leitfaden_Informationsblatt_EMZ_V11.pdf Zitat daraus: "Für 2018, 2019 oder 2020 eingereichte Anträge, die eine Förderzusage erhalten haben, wird als Einmalzuschuss für die Errichtung der Anlage zusätzlich zur Tarifförderung ein Betrag in Höhe von 30% der Investitionskosten, höchstens jedoch von 250 Euro/kWpeak gewährt (bezogen auf die installierte Engpassleistung der Anlage, d.h. Modulspitzenleistung inklusive eines allfälligen Eigenversorgungsanteils)." Nein. Du bekommst eine gewisse jährliche Energiemenge (kWh) mit dem Fördersatz abgegolten (habe ich oben schon geschrieben). Dafür spielt es keine Rolle, was zu irgendeinem Zeitpunkt Spitzenleistung erzielt wurde. Die 15 min Auswertung brauchst du außerdem für die OeMAG gar nicht, der Smartmeter kann auch nur täglich übermitteln. Der Zähler wertet alles für sich autark aus und übermittelt in gewissen Intervallen oder wird halt abgelesen (wie früher). Theoretisch könnte der Zähler auch ganz un-smart ein Jahr mitlaufen und dann für die Abrechnung abgelesen werden. |
Weil hier ziemlich viel vermischt wird, nochmal ganz von vorne. ||
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der Eigenversorgungsanteil wird auch bei der Einspeisung berücksichtigt wenn deine Anlage 15MW im Jahr liefern könnte und du einen EV Anteil von 30% angibst dann bekommst du nur für die 70% die 7,67ct. der Rest geht dann zum Marktpreis weg. |
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Also 0% würd ich nicht riskieren. Es bringt nichts bzw gibt es defacto keine VOLLEINSPEISERANLAGEN mehr. Viele Netzbetreiber haben uns mitgeteilt dass es keinen Volleinspeiser mehr gibt , das gabs früher. Wir haben gerade noch für einen Kunden eine Investmentanlage (55kWP) gefördert bekommen. Hier hatten wir 1% Eigenverbrauch definiert weil 0% nicht mehr akzeptiert wurde (Netzbetreiber + ÖMAG) - war Ende September /Anfang Oktober 2020 Mit dem neuen EAG welches dann mal irgendwann in Q1/2021 kommen soll geht die Richtung ja in diese dass weniger "Investmentanlagen" gebaut werden, sondern mehr Eigenverbrauchsanlagen. Darum gibt es ja jetzt auch bei der ÖMAG Förderung mittlerweile die Definition dass es nicht nur nach Zeit geht sondern eben auch nach Höhe des Eigenverbrauchs. |
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Welche Eigenverbrauchsquote haltet ihr bei einer 13.3kwp o/w Anlage für realistisch? Derzeit noch keine Kinder und ohne E-Auto, aber beides folgt wohl in den nächste Jahren. Würde vermuten, dass Anfangs nur knapp über 30% möglich sind, aber später mit Kinder und E-Auto schon über 45% drin sein sollten. Bin unschlüssig wie viel ich beim Antrag angeben sollte. |
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Also im Schnitt liegen alle normalen PV Anlagen bei ca 30-38% Wir nehmen IMMER mindestens 30-35% und bis dato haben wir alle Foerderantraege auch durchgebracht |
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Der worst case ist ja im Prinzip "nur", dass man für die Restmenge über der geförderten Abgabemenge nur den Marktpreis erhält, oder? Also ca. 2-3c Verlust pro kwh über der geförderten Menge. |
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Wir sind gerade bei der Hausplanung, der Plan ist aber noch nicht eingereicht bzw. bewilligt. Braucht man bei der ersten Beantragung nur den Einspeiszählpunkt und reicht die Bewilligung dann nach oder muss das schon bei Antragstellung auch schon bewilligt sein? |
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