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Entwurfsplan Haus Hanglange

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  •  Gemeinderat
18.9.2020 - 1.11.2024
3.413 Antworten | 123 Autoren 3413
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Nach langem Warten auf eine positive Umwidmung, haben wir nun einen ersten Entwurfsplan erstellt. 
Was meint ihr dazu? 


2020/20200918955958_th.jpg

2020/20200918690000_th.jpg

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  •  ds50
  •   Silber-Award
10.2.2022  (#481)

zitat..
Gemeinderat schrieb: Er hat mir heute netterweise gleich via E-Mail erörtert, dass das so nicht funktionieren kann und wird - das Projekt würde so wie jetzt geplant, scheitern, da keine Versickerung dort möglich ist. Wenn es keinen Regenwasserkanal gibt (und den gibts nicht, Sickerschächte sind nicht zulässig und einen Sickerschacht der Gemeinde gibts auch nicht, Zisterne so nicht zulässig etc.) ist das Projekt nicht durchführbar.

Ich hab schon vor gefühlt 5 Jahren hier geschrieben, daß es auch Tunnelrigolen gibt. Die kann man eingraben, wo man will - vorzugsweise dort, wo die Versickerung auch möglich ist.

Wieso ist das bei dir kein Thema?


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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
10.2.2022  (#482)
Das kann ich dir nicht sagen.

Ich ließ 2020 den Geotechniker kommen.
Der hat ja alles beschrieben.
Sickerschächte sind unzulässig schrieb er in seinem Gutachten, ist auch im Bebauungsplan afaik so drin. 
Der GU hat im Einreichplan ein unterirdisches Kiesrigol gemacht und eine Sickerfläche (Wiese). 
Das war bzw. ist ein Fehler, denn im Gutachten (das der GU hat), steht drin, dass eben dort ab 0,5m unterhalb bereits keine sickerfähigen Flächen mehr vorhanden sind. 
Und die Gemeinde will eben ein neues Gutachten weil im Einreichplan andere Flächen für die Versickerung eingezeichnet sind, als im damaligen Gutachten getestet wurden. 
Mein Architekt hat sich daraufhin heute eingeschaltet und bereits "2 Varianten" mit dem Geotechniker besprochen - der wird sich bei mir diesbezüglich melden.

Was das bedeutet (also worum es bei den Varianten geht), weiß ich nicht).

Von einer Tunnelrigole war nie die Rede bisher. 
Habe auch nur die Sorge, dass wenn die Sickerfähigkeit eh so rasch abnimmt unter der Erde, dass die Fundamentplatte des Hauses ja dann sowieso immer ein Problem hätte?

Es gibt wie gesagt keinen Regenwasserkanal und ich darf auch nichts einleiten. 
Entweder es ist möglich auf dem eigenen Grund - von dem ja vor 2 Jahren ausgegangen wurde im Gutachten - oder das Bauvorhaben ist dort nicht möglich, so der Geotechniker. 

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
10.2.2022  (#483)
@ds50 

Das schreibt der Geotechniker:

Das Gutachten wurde als Grundlage für die Flächenwidmung erstellt. Darin war grundsätzlich die Standsicherheit und Entwässerbarkeit (für ein Objekt dieser Größenordnung) nachzuweisen.
Die ist aber nur unter der Voraussetzung gegeben, dass in der nachfolgenden Bauplanung die Ergebnisse des Gutachtens auch berücksichtigt werden müssen.
Das ist leider hinsichtlich der Entwässerung nicht passiert, da beim vorliegenden Bauentwurf nahezu sämtlichen sickerfähigen Bodenschichten abgetragen werden.
Die einzige Möglichkeit, die ich beim vorliegenden Entwurf derzeit noch sehe bzw. erhoffe (!), wäre eine gedrosselte Versickerung über einen gebohrten Schluckbrunnen („Tiefenversickerung“).
Die Machbarkeit bzw. die dafür notwendigen geologischen Voraussetzungen müssten aber erst durch eine Kernbohrung nachgewiesen werden! Das geht leider nicht innerhalb der von der Behörde eingeräumten Frist.
Man wird daher um eine Fristverlängerung ansuchen müssen.


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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
10.2.2022  (#484)
Das nützt dir jetzt wenig,  aber warum hat man denn die Erkenntnisse des Gutachtens nicht exakt so wie vorgeschlagen umgesetzt? Ich meine, dafür habt ihr doch das Geld ausgegeben um einen sinnvollen Plan für das Vorhaben zu entwickeln... gerade wenn es sowieso eine heikle Situation ist dort.

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
10.2.2022  (#485)
Das weiß ich nicht. Übersehen? Schlampig? Ich will darüber gar nicht urteilen. Mein Bruder ist rechtlich gut unterwegs und meinte, der GU wäre deshalb schon gewährleistungspflichtig (Gewährleistungsmangel / Folgemangel). 
Der Geotechniker kam halt mit Vorschlägen, aber eigentlich würde das ja dem GU helfen mit der aktuellen Planung und mich Geld kosten (was auch immer ein Sickerbrunnen + Kernbohrung kosten). 
Im Endeffekt hat der GU für mein bescheidenes Dafürhalten einfach das Versickerungskonzept so zu ändern, dass es mit dem Gutachten seinerzeit zusammenpasst und bautechnisch durchführbar ist? Sprich: Die Versickerungslösung muss woanders sein und anders gelöst werden, richtig?


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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
10.2.2022  (#486)
Das sind die Mängel lt Verbesserungsauftrag des Bauamtes:


2022/20220210505717_th.jpg


2022/2022021095903_th.jpg


 


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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
10.2.2022  (#487)
So wie vom GU gedacht ist es offenbar technisch nicht umsetzbar. Ob das ohne Mehrkosten beim GU abrennt? Bezweifle ich eher das er auf eigene Faust 20k€ investiert und seine gesamte (eh schon nicht mehr vorhandene) Marge von dem Haus in den Wind schießt. 
Aber Red einmal bzw wart ab was der GU vorschlägt,  aber das soll er bitte pronto machen,  weil aktuell kostet seine Unfähigkeit genau eure Zeit.

Habt ihr eine Pönale vereinbart zum Zeitablauf?

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
10.2.2022  (#488)
Nein denke nicht, dass das ohne Mehrkosten abrennt. Ist ja schon das bisherige Kiesrigole garantiert extra. 
Laut AGB des GU gehen sie immer von einem "versickerungsfähigen Grundstück" aus (sinngemäß).

Die Preisgarantie läuft bis Dezember 2022. 

Ja ich hoffe, dass die bald reagieren. Habe auch die Infos vom Geotechniker und generellen Input via Email an die gesendet (Planer, Architektin dort). 
Ein Pönale wäre mir nicht bekannt.
Es gelten ja deren AGBs - ein Haftrücklass gilt nur in bestimmten Fällen und es gilt natürlich die ÖNORM B2110. 
Also Stand heute würde ich sagen - wenn auch sicherlich nicht absichtlich (eh keine Frage), dass man es sich a) zu leicht gemacht hat oder b) zu ungenau geschaut hat, was lt. damaligem Bodengutachten zu tun ist. 
 


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  •  tomsl
  •   Bronze-Award
10.2.2022  (#489)
Dass die Seehöhen um 100 Meter falsch angegeben wurden, ist schon ein ordentlicher Schlampigkeitsfehler, da hat sich der GU nicht mit Ruhm bekleckert.

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  •  ds50
  •   Silber-Award
10.2.2022  (#490)
Ist die "Architektin", von der du mal gesprochen hast, vom GU? Weil da könnte man ja schon fast von mutwilliger Schlamperei sprechen - oder eine Art Verzögerungstaktik, denn mit dem Baustopp von Juni - September spekulieren sie vielleicht darauf, nicht mehr rechtzeitig bis Dezember 2022 gebaut zu haben, womit die Preisgarantie verfällt. Ist natürlich nur wilde Spekulation meinerseits...

Und Gratulation an die Gemeinde, da nimmt wer seinen Job wirklich ernst. (Ist wirklich als Kompliment gedacht, aber natürlich happiger für euch...)

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
10.2.2022  (#491)

zitat..
tomsl schrieb:

Dass die Seehöhen um 100 Meter falsch angegeben wurden, ist schon ein ordentlicher Schlampigkeitsfehler, da hat sich der GU nicht mit Ruhm bekleckert.

Das mit der Seehöhe stammt vom Geotechniker (Bodenmechanisches Gutachten).

zitat..
ds50 schrieb:

Ist die "Architektin", von der du mal gesprochen hast, vom GU? Weil da könnte man ja schon fast von mutwilliger Schlamperei sprechen - oder eine Art Verzögerungstaktik, denn mit dem Baustopp von Juni - September spekulieren sie vielleicht darauf, nicht mehr rechtzeitig bis Dezember 2022 gebaut zu haben, womit die Preisgarantie verfällt. Ist natürlich nur wilde Spekulation meinerseits...

Und Gratulation an die Gemeinde, da nimmt wer seinen Job wirklich ernst. (Ist wirklich als Kompliment gedacht, aber natürlich happiger für euch...)

Die Architektin ist vom GU, mein Architekt ist ein Freund der Familie, der mir im Hintergrund beratend zur Verfügung steht.
Mein Bruder (rechtlich mit entsprechendem Titel sehr bewandert) sagt, dass durch diesen Fehler der mir zu erbringende "Rechtsstand" gefährdet sei und da der GU nachweislich das Gutachten bekommen hat (und das auch bestätigt hat - Mail liegt ausgedruckt vor mit Datum), bereits fahrlässig gehandelt hat, vielleicht sogar grob fahrlässig. Je nach Kausalitätskette könnte er somit auch für Folgekosten haften (und für Verzögerungen). Gewährleistungsmangel & Folgemangel.
Die Preisgarantie kann ja nur greifen für noch nicht bezahlte Gewerke. Es wird ja nach Baufortschritt bezahlt (nach mängelfreier Übergabe der Gewerke). Selbst wenn sie im September beginnen (was eh bald realistisch wird), würde der Rohbau (teuerste Posten) ja eher abgerechnet sein (Teilrechnungen). 
 


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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
10.2.2022  (#492)
Letztes Update:
Lt. meinem Architekten werden wir um einen Sickerbrunnen (Tiefenbohrung) nicht herumkommen. Dafür wird auch eine Kernbohrung notwendig sein, damit das Sickerwasser auch in sickerfähige Schichten übergehen kann. Angeblich sind dies Kosten von 25.000 EUR+. Weiß jemand genaueres? 


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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
10.2.2022  (#493)
Wie stark soll denn die nicht sickerfähige Schicht sein?
Ist da eine Rammsondierung gemacht worden?

Wenn man da auf Bodenplatte.at schaut ist das Bild in und um Velden garnicht so negativ und eindeutig...


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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
10.2.2022  (#494)
Das Grundproblem war, dass das Grundstück zu klein ist.
Der Geotechniker hat 2020 Probeschürfungen gemacht und Infiltrationsversuche.
Diese haben eine Sickerfähigkeit für das Widmungsverfahren grundsätzlich nachgewiesen.
Das hat auch soweit alles gepasst.

Aber jetzt im Einreichplan bzw. Bauverfahren passt das nicht mit dem Gutachten zusammen, was der GU geplant hat (unterirdisches Kiesrigol, Sickerfläche), denn im Gutachten steht exakt drin, dass dort bereits recht schnell keine Versickerung mehr möglich sei. 
Das wurde seinerzeit gemacht. Eine Rammsondierung wurde nicht gemacht (ist das die Kernbohrung von der der Geotechniker spricht?).
Wie stark die Schicht sein muss, weiß ich nicht (es gibt ja diese 15 Jahre Niederschlagsprognose und eine Annahme 135 qm Dachfläche usw.).
Mein Architekt sagt, die Bohrung wird das Problem lösen, nur sei nicht klar, wie tief sie sein muss (5m, 10m, 15m). 

Der Geotechniker hat gesagt, dass so etwas denkbar wäre, aber versprechen kann er nichts (die Bohrung kann also auch für die Fische sein).

Zitat Geotechniker:

Das Gutachten wurde als Grundlage für die Flächenwidmung erstellt. Darin war grundsätzlich die Standsicherheit und Entwässerbarkeit (für ein Objekt dieser Größenordnung) nachzuweisen.
Die ist aber nur unter der Voraussetzung gegeben, dass in der nachfolgenden Bauplanung die Ergebnisse des Gutachtens auch berücksichtigt werden müssen.
Das ist leider hinsichtlich der Entwässerung nicht passiert, da beim vorliegenden Bauentwurf nahezu sämtlichen sickerfähigen Bodenschichten abgetragen werden.

Ergänzend dazu schrieb er explizit zum eingereichten Plan:

"In der eingereichten Form ist KEINE VERSICKERUNG möglich, weil die ohnehin nur 50cm starke sickerfähige Schicht beim Bau vollständig abgetragen wird!!!
In der vorgegebenen Tiefe wird jedenfalls kein Tropfen Wasser versickern!" 

Es muss daher eine gedrosselte Ausleitung in eine geeignete Vorflut erfolgen! Das Entwässerungskonzept ist umzustellen.
Wenn kein Regenwasserkanal vorhanden ist, ist das eingereichte Projekt leider nicht ausführbar."

Das ist der Ist-Stand - zu dem sich der GU bis voraussichtlich Montag äußern will.
Mehr weiß ich dazu auch nicht, außer, dass der Architekt die Kosten auf um die 25.000 EUR schätzt (ob so ein Schluckbrunnen / Sickerbrunnen das kostet, weiß ich nicht).
Die Bohrung würde aber auch von einem anderen Unternehmen gemacht werden müssen anscheinend.

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
10.2.2022  (#495)
Nachtrag - vom Geotechniker:
Es muss unbedingt eine Kernbohrung sein (Tiefe mind. 10-15m), da der Boden hinsichtlich seines Aufbaues (Korngrößen) direkt beurteilt werden muss.
Das wäre mit Schlagbohrungen, wie sie kostengünstiger angeboten werden, grundsätzlich nicht möglich.
Für die Bohrungen ist eine Vorlaufzeit von etwa 5-6 Wochen üblich. Versuchsdauer ca. 1 Woche.  


Vorgeschlagener Versuchsablauf:
 • Herstellung einer Kernbohrung bis max. 15m Tiefe (wenn bis dahin kein ausreichend sickerfähiger Boden vorliegt, oder schon davor Festgesteine angetroffen werden, müsste erfolglos abgebrochen werden - BAUGRUNDRISIKO).
 • Lage der Bohrung: nahe dem unteren (südlichen Grundstücksrand), z.B. in der geplanten Einfahrt (beil. Foto).
 • Bohrdurchmesser geeignet für Ausbau mit DN200-Verrohrung.
 • Der Ausbau erfolgt nur, wenn sickerfähige Schichten angetroffen werden. Auswertung Bohrkern durch uns.
 • Wenn Pkt. 4 zutrifft, Ausbau mit DN200 Brunnenrohren und Filterkies.
 • Danach „Sickernachweis“, entweder mit Trinkwasser, das durch Bohrfirma oder mit Unterstützung der Feuerwehr angeliefert.
 • Es sind jedenfalls mehrere (5-10) m³ Wasser zu versickern, der Wasserspiegel im Bohrloch muss rasch absinken (Versuchsbegleitung durch uns)
 • Auswertung Sickerversuch. Wenn erfolgreich danach Bemessung Retentionsbauwerk (Schacht mit Schwimmerdrossel) durch uns.
 • Wenn die Versuchsbohrung erfolgreich ist, wird diese auch für die Bauausführung verwendet. Es wären dann zusätzlich nur 1-2 Retentionsschächte (abhängig von der Sickerleistung) vorzuschalten.
Die Gesamtkosten für Kernbohrung und Brunnen sind dann den Kosten der ursprünglichen Flächenversickerung gegenüberzustellen, die entfallen würden.


Geschätzte Kosten Bohrfirma:
 • Kernbohrung
 
 • BE, 1 Aufstellung, zeitgeb. Kosten 1 Woche; ca. € 3.000-3.200,-
 • Kernbohrung 15m; ca. € 2500-2.800,-
 
Summe A) ca. € 5.500-6.000,-; Diese Kosten sind Minimumkosten für die Versuchsbohrung, unabhängig vom Erfolg/Bohrergebnis.
 
 • Brunnenausbau, Sickerversuch
               Die nachfolgenden Kosten fallen nur an, wenn augenscheinlich sickerfähige Schichten aufgeschlossen werden:
 
 • 15 m Aufbohren für Ausbau DN200; ca. € 500-1.000,-
 • 15m Brunnenausbau; ca. € 1.800-2.000,-
 • Auffüllversuch/Dauersickerversuch (mind. 10-20m³); ca. 2.500,-
 
Summe B) ca. € 5.000-6.000,-
 
SUMME BOHRFIRMA (GROBKOSTEN) bis ca. 12.000,-
 
 • Konsulententätigkeit
Bohrbetreuung, Versuchsbetreuung, -auswertung, , Projektierung, Sickernachweis:
 
 • 35 Std. á € 102,- (bei „vollem Aufschlussprogramm“, Verrechnung nach tats. Aufwand, inkl. Einreichung)
 
Preise zuzügl. 20% MwSt.           


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  •  BauHund
10.2.2022  (#496)
Wie haben die Versickung eigentlich die anderen Häuser in der Wohnsiedlung gelöst?

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
10.2.2022  (#497)

zitat..
BauHund schrieb:

Wie haben die Versickung eigentlich die anderen Häuser in der Wohnsiedlung gelöst?

Die südlich von uns (quasi parallel) gelegenen Häuser weiter südlich im Hang haben einen Regenwasserkanal bzw. Sickerschacht ;) dort hat man das vorgesehen. In meiner Straße hat man das (lt. Architekt) in den 60er Jahren einfach versäumt und da ja seinerzeit weniger Häuser da waren, war das wohl auch nicht nötig. Den (vorletzten) beißen die Hunde. Und das bin in dem Fall ich. 
Ich kann schwer abschätzen, was die Kiesrigole / Sickerfläche Lösung im Einreichplan gekostet hätte (weil die wäre sowieso extra), aber ich rechne mal vorsichtig mit 5k+ oder mehr. Und somit - ja - ists schon eine Hausnummer. Quasi fast die Küche (die wie vieles noch fehlt, aber dann pfeif ich aber einige Zeit auf einiges rundherum - so einfach ist das).
Ansonsten haben in der Straße wohl andere Häuser vor allem eines: mehr Grundstücksfläche, wo eine Versickerung am Grund möglich ist ;) und nicht alle stehen im Hang... 


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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
11.2.2022  (#498)
Also so als Zwischenstand.

Der Geotechniker ist ja für die Bohrung. Da ist mit ca. 15.000 Euro zu rechnen + seine Konsulentenleistungen ca. 4000 Euro. 
Der Architekt (meiner) sagt, dass das die Lösung sein müsse, wenn das Haus so wie geplant gebaut werden soll.

Vorlaufzeit: 5-6 Wochen + 1 Woche Ablauf. Dh ich müsste um Fristverlängerung bis Ende April 2022 ansuchen. Realistisch ist dann die Baubewilligigung eher im Mai / Juni - wo die Bausperre in Kraft tritt - also fängt da vor September gar nichts mehr an. 

Die Architektin (GU) werde sich kommende Woche melden.
Mehr schrieb die nicht.

Die Verantwortung (da die Unterlagen ja vorhanden waren und übermittelt wurden) sehe ich beim GU - nur ist die Frage was der sagt.
Ändert er das Entwässerungskonzept ist die Frage nach dem wie (der Geotechniker hätte das ja sonst sicher gewusst wenn es sich ändern ließe) oder ändert er (GU) den Grundriss des Hauses.

Einerseits wird ja von Abtragen aller sickerfähigen Schichten gesprochen andererseits war von Anfang an die Notwendigkeit und Rede eines Kellers. Der steht ja nicht in der Luft aber egal. 
Aktuell sehe ich ja keinen Stress - wenn die Gemeinde das ablehnt und ich um weitere 3 Monate oder mehr umfalle (Bauverfahren), sehe ich den GU schadenersatzpflichtig - und zwar hinsichtlich der Preisgarantie (Frist). Denn er macht den Einreichplan - nicht ich. Die rechtliche Stellung (Baubewilligung erteilt) muss somit er verantworten, nicht ich. 
Aber ich meine das gar nicht böse, denn zum Glück bin ich nicht aufs Haus angewiesen. 
Ich will nur nicht Schlampereien oder Versäumnisse ausbaden müssen, für deren Vermeidung ich ja bezahle. 
Was sagt ihr zu den Kosten für Sickerbrunnen und würdet ihr lieber das Haus abändern (Garage wird ja wegen OIB Richtlinie so auch nichts, sondern muss also ein Carport werden - offen links und rechts...) oder den Brunnen machen (von dem noch nicht mal klar ist, ob er funktioniert oder nicht - einerseits die Kernbohrung an sich, andererseits die Versickerungsfähigkeit ?!). 


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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
11.2.2022  (#499)
dann aber hurtig die luftwärmepumpe streichen und auf wasserwasserwärmepumpe switchen

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
11.2.2022  (#500)

zitat..
heislplaner schrieb:

dann aber hurtig die luftwärmepumpe streichen und auf wasserwasserwärmepumpe switchen

Das war dann eh meine Frage, aber dazu gibts noch keine Info. Außerdem hat der GU nur Erdwärmepumpe mit Kollektor und die Luft-Wasser Lösung.

Aber wie du richtig sagst, waren gestern meine Worte:
"toll, ich mach einen Schacht wie für eine Wasser-Wasser-Wärmepumpe und hab dann hinterm Haus die Luft-Wasser-Wärmepumpe". 
Was mich aber am meisten ärgert:
Wieso hat es der GU nicht ordentlich geplant? Wieso fällt denen das im Gutachten nicht auf? Wie gesagt, für mich ist das ein Gewährleistungsmangel, wenn ich Nachteile durch einen mangelhaften Einreichplan habe.
 


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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
11.2.2022  (#501)
Dein GU ist halt für die billigsten Standardlösungen, dafür zahlst du ihn dem Preis nach im Wesentlichen auch.

Ärgerlich ist das Ganze, hör dir an was er dazu meint und zünd dann halt je nach Bedarf die Eskalationsstufen... Aber wenn es mal eskaliert,  erwarte nicht das er zu allem ja und amen sagt, und dir dein Haus Preis-und Fristgerecht hinstellt.
Im besten Fall werdet findet ihr eine gangbare Lösung (was war am ursprünglichen Plan eigentlich komplett anders, ohne Keller? , im mittelguten Dall zahlt ihr ihm für den Einreichplan 5k€ und steht danach ohne BM da und zahlt halt den marküblichen Preis den es von Anfang an mit Profis gekostet hätte, in worst case wird es ein Rechtsstreit wo niemand daran gewinnt.

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