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Zwischen der Korrespondenz im Finanzausschuss (22.6.) und der OTS-Meldung der Grünen (gestern) liegen ein paar Tage. Und dass dort die 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] nicht explizit erwäht werden (die 12500 kWh aber schon), könnte vielleicht ein Indiz sein, dass man diese Grenze noch nicht so fix sieht. Vermutlich wird aber trotzdem eine (höhere) kommen. Ich selbst brauche sie jedenfalls nicht und ich würde sie wenn, dann eher höher ansetzen mit einer Einscheifregelung ähnlich dem Zuverdienst zwischen 730 und 1460€, damit nicht mit einer harten Grenze entschieden wird, ob jemand dann tausende € Steuer zahlt oder nicht, nur weil da ein Modul zuviel am Dach liegt. Aber noch was wegen "privat" und "gewerblich": da wird leider schon wieder viel bez. ESt. und USt. durcheinandergebracht... Es geht nur um die ESt.! D.h. wenn die Rahmenbedingungen passen profitiert man von dem Gesetz, unabhängig davon, ob man sich die USt. zurück holt oder nicht. § 3. (1) Von der Einkommensteuer sind befreit: ... 39. Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu12 500 kWh elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen, wenn dieEngpassleistung der jeweiligen Anlage die Grenze von 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] nichtüberschreitet. Einzelunternehmer sind natürliche Personen, auch z.B. GesbR. und das hat gar nichts mir der Kleinunternehmerregelung/Regelbesteuerung (-> USt.) zu tun. Und jeder ist halt Unternehmer, wenn er wie durch die Einspeisung gegeben, Einkommen generiert. Was für mich da noch nicht 100% klar ist: .) Sind die 12500 auch ein "Deckel", d.h. bis dahin ist es steuerfrei, jede weitere kWh muss dann versteuert werden, oder kann man das auch so interpretieren, dass man es voll versteuern muss wenn man mehr einspeist? .) wie ist eine Anlage definiert? Kann es an einem Zählpunkt auch 2 Anlagen geben, wenn beide unabhängig arbeiten (z.B. ein Nebengebäude, eigener WR WR [Wechselrichter]?). Noch dazu könnte man dann ja diese beiden Anlagen auf 2 Personen (Eheleute) aufteilen, nehme ich an, oder sehe ich das falsch? |
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Es soll sich um einen Freibetrag handelt, dass heißt die 12.500 kWh sind steuerfrei, nur jene kWh die darüber hinausgehen sind dann zu versteuern. Die Anlagen sind im Detail (noch) gar nicht genau definiert, im Gesetzestext sowieso nicht und in den Erläuterungen auch nicht. Unter 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] ist es egal, weil da kann man 10 Anlagen dort stehen haben und es spielt keine Rolle, der Aufteilung zwischen Ehepartnern steht mEn nichts im Wege. Die Frage wird sein auf was sich das Finanzamt aufhängt bei der Anlagendefinition und das wird evt. auch gerichtlich zu klären sein. 1 |
So sehe ich das auch, da der zukünftige Gesetzestext natürliche Personen erwähnt. ||
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Das hat mein Steuerberater gestern auch gemeint. 👍 |
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"in eigener Sache" wollte ich meinen Beitrag von gestern nochmals hervorholen. Ich glaub der ist dann etwas untergegangen 😇 |
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sehe ich absolut nicht so, weil in den Erläuterungen steht die Erklärung warum 25kWp: Und zwar, um Privat von Gewerbe trennen zu können. Und das ist, sorry... einfach nur Bullshit. Wenn die Trennung von Gewerbe/Privat tatsächlich der Grund für die 25kWp sein sollte, dann kann das vor Gericht doch nie halten. Weil eine kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Grenze ist eben keine Abtrennung privat/Gewerbe. |
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Gewerbe und Privat sind nicht die Definitionen die im relevanten Gesetz angewandt werden. Ob das jetzt logisch, sinnvoll, fair ist oder nicht spielt keine Rolle. Wenn das Gesetz nicht der Verfassung oder dem Unionsrecht widerspricht wird man da keine Chance haben, dagegen gerichtlich vorzugehen. Der Gesetzesentwurf ist dahingehend klar: bis zu 12.500 kWh und je Anlage bis zu 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]. Wie "jeweilige Anlage" auszulegen ist, wird sich zeigen. Bei zwei getrennten Anlagen unter einem Zählerpunkt und zusammen über 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] würde ich das aber schon so interpretieren (zum Vorteil des Anlagenbetreibers natürlich), dass die jeweilige Anlage unter 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] hat. Ich kann deinen Frust verstehen, ich würde mich auch ärgern. Anlagen von natürlichen Personen über 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] werden trotzdem eher die Ausnahme sein (schätze max. 5%, wenn überhaupt), weshalb ich nicht glaube, dass sich hier noch was am Gesetzestext ändern wird. Wenn du was ändern willst, müsste man lobbyieren und eine Gesetzesänderung erwirken. Ob sich der Aufwand für eine Privatperson dafür steht, wage ich zu bezweifeln. Da müssten schon eher die Solateure und Hersteller dahinter sein, wobei es denen momentan sicher an Zeit für sowas mangelt. Ich gehe davon aus, dass sich die Grenze von 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] bei natürlichen Personen als Maximum einpendeln wird, was ja ehrlich gesagt auch schon sehr viel ist. |
die Erläuterungen brauchst du dir dahingehend gar nicht durchlesen. Wichtig ist, wie der Gesetzestext forumliert und auszulegen ist, das kann ich dir aus Erfahrung sagen. ||
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Wenn ich dann draußen meine Überdachung mit zusätzlichen 6 Modulen belege, dann hab ich 24,8 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] zusammen. Ich werde aber mal ein Carport haben. Wenn ich da dann steuerlich massive Nachteile erwarte, dann find ich das schon extrem besch...eiden, das dann aus finanziellen Gründen nicht belegen zu "dürfen"... 😠 |
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Offen ist für mich noch die Frage wie mit Verlusten umzugehen ist. Bei mir kommt es in 2022 aufgrund der degressiven AFA und der Fertigstellung im Juni zu einem laufenden Verlust, welchen ich natürlich gerne mit positiven Einkünften verrechnen würde. |
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ja, wenns wirklich so wird, haben wir quasi 2 Optionen: Die Aufteilung, um das als mehrere Anlagen kleiner 25kWp zu deklarieren. Gesetzestexte werden ja immer verbogen bis zum gehtnichtmehr, für den eigenen Vorteil. Ansonsten wirds dann eine Rechenaufgabe. Bissl über 25kWp ist dann sicher dämlich und wird in Zukunft vermieden. Damit sichs rechnet, müsste es dann wieder VIEL größer sein, also das wird dann wohl ab 40kWp oda so break even sein?! Wobei, da wird dann schon sehr wahrscheinlich auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet (also nix mehr "privat") |
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Wie geschrieben, keine Ahnung wie die Finanz das dann mit den Anlagen handhabt. Das wird sich zeigen. Hier würde ich mich definitiv mit nem StB abstimmen oder eine Anfrage an den Fachbereich stellen. |
Das ist in der Tat fraglich, die Konstellation hatte ich auch noch nicht. Da werde ich mich selbst erkundigen müssen, ob die Möglichkeit besteht hier die Verlust trotzdem geltend zu machen. ||
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Ich vermute mal, dass das Gesetz im Rahmen der nächsten Plenarsitzungen (6. Juli bis 8 Juli) verabschiedet wird. |
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Würde das heißen es tritt heuer schon in Kraft und die Einspeisevergütungen 2022 (1-12) wären steuerfrei? |
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Ja, gilt für die Veranlagung 2022. |
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Gehts da dann um Anlagen die mit einer Engpassleistung von 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] gemeldet sind ? Oder um die Modulleistung ? |
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Ist, soweit ich das sehen konnte, nicht definiert, aber ich würde eher von der Modulleistung ausgehen. |
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Bei der Ömag wird dieser Begriff immer mit der Modulspitzenleistung gleichgesetzt. z.B.: https://www.oem-ag.at/de/marktteilnehmer/stromerzeuger/ |
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Wenn man eine Anlage hat, die unter die 12.500kWh / 25kWp Regelung fällt und sich die Ust holt: Wenn Verluste mit anderen Einkommen nicht gegengerechnet werden dürfen, ist dann die degressive AfA noch interessant? Oder doch nach ein paar Jahren um mit geringerem Restwert auf XXX umzusteigen/beenden ? |
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1. kann es durchaus sein, dass eine Verlustverrechnung möglich ist und 2. gibt es ja auch noch den Verlustvortrag. Es wird evt. auch dazu kommen, dass man über 12.500 kWh einspeist und da sind die Aufwendungen dann doch relevant. Das Ganze wird nun teilweise noch komplizierter 😂 |
Ganz versteh ich die Frage nicht. Was willst du beenden? ||
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Wirklich interessant finde ich die Frage, ob die steuerliche Aufteilung auf die Hausbesitzer möglich ist, dann wäre, denke ich, auch Pedaaa geholfen. Dann bliebe kaum mehr eine besteuerte private PV-Anlage übrig ... |
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Denke wohl eher es ist pro Anlage bezogen
Würde sich leichter Überprüfen lassen. |
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kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] wieder auf 25 rückbauen um in den Genuss der Steuererleichterung zu kommen ? |
das ist natürlich auch super, dann muss ich meine 28
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