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Bitte etwas Geduld aufbringen und etwas Zeit in eine vorläufige, aber handfeste Dachplanung investieren. Du ersparst dir und dem VNB doppelte Arbeit. Schnellschüsse bringen dir jetzt nichts, du hast die einmalige Chance jetzt alles richtig zu machen oder Jahr für Jahr Geld für Erweiterungen zu verpulvern. Der zentrale NA-Schutz ist heutzutage kein Thema mehr, mit dem richtigen WR WR [Wechselrichter] sind das nur minimale Kosten. Bist du pauschalisiert? Dann ist das Thema Steuern auf die Gewinne aus der Stromeinspeisung auch kein Thema. Ansonsten ist das auch kein Beinbruch. Das wären alles Punkte die dafür sprechen würden weit über 30 kVA zu gehen! |
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1) 30 kW Wechselrichter würde ich 2) Bei einer rechteckigen Fläche (ohne Rauchfang, Satschüssel, etc.) grob 1kWp für 5m², tatsächlich wird man aber drunter sein, doch besser ein bischen mehr angeben als zu wenig. Wenn es genauer berechnet werden sollte müsste man schon die Module kennen und natürlich die Dachform. 40 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] => grobe Abschätzung (Annahme < 200m² und nichts ist im Weg) 3) 40.000 kWh einfach die Maximale Modulnennleistung mal 1000 |
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aus steuerlichen Gründen empfiehlt sich ein PV-Anlage bzw. WR bis maximal 25 kW - darüber muss aktuell versteuert werden, darunter nicht Milchmädchenrechnung: 5.000 kWh Eigenverbrauch, 30ct Vergütung, Anlage läuft auf 2 Personen Anlage mit 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] -> 25 MWh im Jahr -> 20 MWh werden verkauft - steuerfrei -> 6000 EUR Anlage mit 40 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] -> 40 MWh im Jahr -> 35 MWh werden verkauft - gewinnsteuer -> 10500 EUR abzgl. 30% -> 7350 EUR 1350 im Jahr Mehrertrag bei einer zusätzlichen Investition von 15.000 EUR (bei 1000EUR/kWp) ... trotz aktuell hoher Einspeisevergütung ? Muss man dann schon wollen ... (wobei über 30 kw sowieso noch einige andere Fallstricke mit dem Netzbetreiber lauern) |
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Das stimmt nicht ganz! nur die ersten 12,5 MWh sollten Steuerfrei sein (ist noch nicht fix)! Anlage mit 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] -> 25 MWh im Jahr -> 20 MWh werden verkauft - 3750 EUR steuerfrei + 2250 gewinnsteuer -30% => 5325 € Sind dann 2000 Mehrertrag. Und die 15.000 Investitionskosten sollten auch deutlich weniger sein. Aber das hängt davon ab wie viel Steuer er als Landwird wirklich für die PV zahlt. Und das weiß ich nicht, weiters weiß ich nicht ob Landwirte überhaupt diesen Steuerfreibetrag bekommen. |
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Pauschalierung heißt das Zauberwort. |
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EDIT: meine Milchmädchenrechnung bezieht sich nur auf private Haushalte, wie das bei Landwirten so abläuft entzieht sich meiner Kenntnis - ich dachte bisher die bekommen sowieso einfach jeden Monat x tausend EUR von der EU überwiesen 🤣🤣🤣 |
deshalb steht bei den Annahmen: Anlage läuft auf 2 Personen, das verdoppelt die Freigrenze auf 25 MWh ||
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Die 15kWp mehr kosten aber keine 1000 EUR/kWp mehr. Es schmerzt schon sehr zu sehen wie hier wieder zu künstlich kleinen Anlagen geraten und Potential verschenkt wird. Landwirtschaft ist kein EFH mit Krüppelwalmdach. |
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Fakt ist leider, dass eine >25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Anlage für ein privates EFH aufgrund der aktuell geltenden steuerlichen Situation aus ökonomischen Gründen eine deutlich weniger rentable Investition als eine exakt 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Anlage ist Landwirte, Industrie .... außen vor |
womit wir wieder bei Steuer-Thread wären 😉 ||
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Puh. Das frag ich mal meinen Schwiegervater, was er mit diesem Reichtum eigentlich den ganzen Tag so macht, wenn ich ihn einmal von seiner Superyacht runterbekomm. (/sarcasm off, denn ich weiß, daß solche ach-so-toll geförderten Bauern mit dem Geld nicht mal die Preissteigerung beim Kunstdünger bezahlen können, geschweige denn sich fragen, wie bei den gestiegenen Kosten überhaupt noch irgendetwas überbleiben soll. Und sie prassen nicht mit dem Geld, hatten glaub ich in den vergangenen 45 Jahren noch nie sowas wie einen größeren Urlaub, etc. Aber das undankbare Bild des händeaufhaltenden, in beide Säckeln Förderungen einsteckenden Bauern hat sich halt in der landwirtschaftsfernen Schicht eingebrannt, auch wenn dein Post vielleicht ebenfalls sarkastisch gemeint war.) |
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Wieso faselst du dann überhaupt was von Steuern vor? Anstatt dass man Zeit lässt Fakten zu präsentieren und relevante Infos zusammenzutragen wird er hier von verschiedenen seiten mit Schnellschüssen und Falschinformationen zugemüllt. Wirklich? |
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Ich fasel nichts bezüglich Steuer und Landwirte. Ich habe nur die Rechnung kommentiert, welche einfach nicht stimmt und kleine Anlagen für Private / Kleinunternehmer schön rechnet! Auch die 30% sind falsch gewesen. Da spielt es überhaupt keine Rolle ob man Landwirt, Kleinunternehmer, etc. ist. Falsch ist Falsch! |
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Falsch ist sich im derzeitigen Planungsstand über das Steuermodell gedanken zu machen. Weit über 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] sind hier locker gesetzt und weitere Überlegungen in diese Richtung somit komplett irrelevant. Ein Landwirt ist bereits ein Unternehmer, das spielt hier sehr wohl ein Rolle! |
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ja pauschaliert |
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Bingo. Dann wäre meine Empfehlung All-In zu gehen und auch flache Norddächer mitzunehmen. Siehe erster Satz zur vorläufigen Dachplanung. |
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Um das in Zahlen zu gießen: die einzig wirklich relevante Größe für PV für dich sind die 500 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Engpassleistung Grenze Marktpreis. Sprich wenn du 100 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] unterbringst dann mach das und halte dich nicht mit 25 oder 40 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] auf. 2 |
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Ich freu mich ehrlich gesagt sehr über jede(n) Landwirt(in) der/die klug genug ist die in der Regel in rauer Menge verfügbaren Dächer mit PV vollzupflastern um sich damit ein stabiles Grundeinkommen zu sichern das dann nicht zwingt pausenlos wachsen zu müssen um sich eine Landwirtschaft überhaupt noch leisten zu können. |
Eher böser Zynismus ... ||
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Kannst du dass genauer Ausführen, warum das jetzt speziell für "pauschaliert" so gilt? |
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Weil er dadurch alle Vorteile des Unternehmertums "Landwirt" ausschöpfen kann und unter dem Strich auf die Gewinne einen bedeutend niedrigeren Steuersatz zahlt als ein, angenommen, Angesteller (Grenzsteuersatz meist 32,5% und/oder 42%). Natürlich kommt es- auch auf die genauen Details an (https://www.usp.gv.at/steuern-finanzen/einkommensteuer/einkuenfte-aus-LuF.html), IANA-Steuerberater - aber viele Landwirte kommen früher oder später drauf was die Kombination aus großzügigem Hausanschluss, Dachflächen im Überfluss und niedrige Steuern und Steueraufwand für immense monetäre Vorteile hat. 😀 |
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das ist sehr wohl ein Unterschied. Wenn du schon so gute Empfehlungen machst, solltest dich auch mit der Pauschalierung von Landwirten auseinandersetzen. (Hat recht wenig mit Unternehmern in eigentlichen Sinne zu tun). Fakt ist die Pauschalierung nach Einheitswert ist super, solange du gewisse Grenzen mit der PV-Einspeisung nicht überschreitest. Soweit ich es im Kopf habe, ist die Grenze irgendwo bei 50% angesetzt. Und mit dem niedrigen Eigenverbrauch (falls das auch die Landwirtschaft an sich inkl. und eben nicht nur das Bauernhaus), dann ist eine Einnahmen-Ausgaben Rechnung erforderlich. Und aus ökonomischer/finanzieller Sicht, der Einwand mit der <25kWp sehr wohl gerechtfertigt. Ich würde reinhard empfehlen das ganze mal mit der Landwirtschaftskammer abzuklären. Mittlerweile ist ja nicht der einzige Landwirt, der eine "große" PV errichten will. |
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Ich hab den Tipp selbst von einem Solateur bekommen. Der hätte das nicht anders gemacht. LG |
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Es gibt halt EVUs, wo nur mehr ein Elektriker / Solateur den NZB beantragen darf, was ich sehr schade finden würde, würde dies die Regel werden. Ich nehme an, damit die beantragten Werte besser bzw. realitätsnäher sind. Zumindest hätte dein Solateur bei 50 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Modulleistung nicht 50 kWh Jahresertrag angegeben. |
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