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Netzausbaukosten für Anschlusspunkt direkt bei der Trafostation

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  •  chrilan
29.6.2022 - 16.7.2024
175 Antworten | 27 Autoren 175
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Ich habe gestern einen Zählpunkt bei meinem Netzbetreiber Energie Steiermark einen Zählpunkt beantragt. Der Antrag wurde auch noch am selben Tag (vermutlich automatisiert) beantwortet, sodass mir nun eine Zählerpunktnummer vorliegt.

Geplant hätte ich im ersten Schritt eine Anlage von 10 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]. Wenn ich aber auch noch die andere Seite des Satteldachs in Zukunft mit PV Modulen bestücke, würde ich gesamt 20 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] liefern können.

Nun kam heute auch bereits eine Vorläufige Netzzusage, jedoch mit folgendem hinweis:

der neu zu errichtende Anschlusspunkt direkt bei der Trafostation. Die hierfür anfallenden Netzausbaukosten sind vom Kunden anteilhaft zu bezahlen.


2022/20220629792448.png

Ich hätte das so verstanden, dass für das Vorhaben eine seperate Zuleitung bis zum Trafo-Häuschen notwendig wäre. Im Rahmen des Neubaus musste ich meine Bezugsleitung lediglich bis zum nächsten Masten sicherstellen. 
Da ich natürlich weiß, wo sich die nächste Trafostation befindet. Würde der Netzausbau vermutlich genausofviel kosten wie meine PV-Anlage.

Was kann ich nun tun? Nochmal beantragen mit einer niedrigeren Modulspitzenleistung?
10 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] hätte ich gerne auf jedenfall. Ich befürchte dass ohne Ausbau lediglich eine Leistung von 4kWp möglich wäre. In dem Fall wäre das Projekt für mich wohl nicht mehr von Interesse.

Danke für eure Unterstützung.

  •  wiwi
  •   Bronze-Award
28.7.2022  (#81)
Bitte etwas Geduld aufbringen und etwas Zeit in eine vorläufige, aber handfeste Dachplanung investieren. Du ersparst dir und dem VNB doppelte Arbeit. Schnellschüsse bringen dir jetzt nichts, du hast die einmalige Chance jetzt alles richtig zu machen oder Jahr für Jahr Geld für Erweiterungen zu verpulvern.

Der zentrale NA-Schutz ist heutzutage kein Thema mehr, mit dem richtigen WR WR [Wechselrichter] sind das nur minimale Kosten. Bist du pauschalisiert? Dann ist das Thema Steuern auf die Gewinne aus der Stromeinspeisung auch kein Thema. Ansonsten ist das auch kein Beinbruch.

Das wären alles Punkte die dafür sprechen würden weit über 30 kVA zu gehen!

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  •  tempo85
  •   Bronze-Award
28.7.2022  (#82)

zitat..
reinhardk schrieb:

wenn ich deinem rat folge und 40kwp beantrage

welche werte soll ich in den antrag schreiben?

1.)

Maximale Engpassleistung (kW)

2.)

Maximale Modulnennleistung (kWp) /Generatornennleistung (kW)

3.)

Prognostizierte Jahresenergiemenge (kWh)

1)
30 kW Wechselrichter würde ich
2)
Bei einer rechteckigen Fläche (ohne Rauchfang, Satschüssel, etc.) grob 1kWp für 5m²,  tatsächlich wird man aber drunter sein, doch besser ein bischen mehr angeben als zu wenig.
Wenn es genauer berechnet werden sollte müsste man schon die Module kennen und natürlich die Dachform.

40 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] => grobe Abschätzung (Annahme < 200m² und nichts ist im Weg)
3)
40.000 kWh einfach die Maximale Modulnennleistung mal 1000


1
  •  Gawan
  •   Gold-Award
28.7.2022  (#83)
aus steuerlichen Gründen empfiehlt sich ein PV-Anlage bzw. WR bis maximal 25 kW - darüber muss aktuell versteuert werden, darunter nicht

Milchmädchenrechnung:   5.000 kWh Eigenverbrauch, 30ct Vergütung, Anlage läuft auf 2 Personen

Anlage mit 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] -> 25 MWh im Jahr -> 20 MWh werden verkauft - steuerfrei -> 6000 EUR
Anlage mit 40 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] -> 40 MWh im Jahr -> 35 MWh werden verkauft - gewinnsteuer -> 10500  EUR abzgl. 30% -> 7350 EUR

1350 im Jahr Mehrertrag bei einer zusätzlichen Investition von 15.000 EUR (bei 1000EUR/kWp) ... trotz aktuell hoher Einspeisevergütung ? Muss man dann schon wollen ...

(wobei über 30 kw sowieso noch einige andere Fallstricke mit dem Netzbetreiber lauern)

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  •  tempo85
  •   Bronze-Award
28.7.2022  (#84)

zitat..
Gawan schrieb:

aus steuerlichen Gründen empfiehlt sich ein PV-Anlage bzw. WR bis maximal 25 kW - darüber muss aktuell versteuert werden, darunter nicht

Milchmädchenrechnung:   5.000 kWh Eigenverbrauch, 30ct Vergütung, Anlage läuft auf 2 Personen

Anlage mit 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] -> 25 MWh im Jahr -> 20 MWh werden verkauft - steuerfrei -> 6000 EUR
Anlage mit 40 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] -> 40 MWh im Jahr -> 35 MWh werden verkauft - gewinnsteuer -> 10500  EUR abzgl. 30% -> 7350 EUR

1350 im Jahr Mehrertrag bei einer zusätzlichen Investition von 15.000 EUR (bei 1000EUR/kWp) ... trotz aktuell hoher Einspeisevergütung ? Muss man dann schon wollen ...

(wobei über 30 kw sowieso noch einige andere Fallstricke mit dem Netzbetreiber lauern)

Das stimmt nicht ganz! nur die ersten 12,5 MWh sollten Steuerfrei sein (ist noch nicht fix)!
Anlage mit 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] -> 25 MWh im Jahr -> 20 MWh werden verkauft - 3750 EUR steuerfrei + 2250 gewinnsteuer -30% => 5325 €

Sind dann 2000 Mehrertrag. Und die 15.000 Investitionskosten sollten auch deutlich weniger sein.

Aber das hängt davon ab wie viel Steuer er als Landwird wirklich für die PV zahlt. Und das weiß ich nicht, weiters weiß ich nicht ob Landwirte überhaupt diesen Steuerfreibetrag bekommen.


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  •  ds50
  •   Silber-Award
28.7.2022  (#85)

zitat..
Gawan schrieb: abzgl. 30%

 

zitat..
wiwi schrieb: Bist du pauschalisiert?

 Pauschalierung heißt das Zauberwort.




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  •  Gawan
  •   Gold-Award
28.7.2022  (#86)

zitat..
tempo85 schrieb:

Das stimmt nicht ganz! nur die ersten 12,5 MWh sollten Steuerfrei sein (ist noch nicht fix)!
Anlage mit 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] -> 25 MWh im Jahr -> 20 MWh werden verkauft - 3750 EUR steuerfrei + 2250 gewinnsteuer -30% => 5325 €

Sind dann 2000 Mehrertrag. Und die 15.000 Investitionskosten sollten auch deutlich weniger sein.

Aber das hängt davon ab wie viel Steuer er als Landwird wirklich für die PV zahlt. Und das weiß ich nicht, weiters weiß ich nicht ob Landwirte überhaupt diesen Steuerfreibetrag bekommen.

deshalb steht bei den Annahmen: Anlage läuft auf 2 Personen, das verdoppelt die Freigrenze auf 25 MWh

EDIT: meine Milchmädchenrechnung bezieht sich nur auf private Haushalte, wie das bei Landwirten so abläuft entzieht sich meiner Kenntnis - ich dachte bisher die bekommen sowieso einfach jeden Monat x tausend EUR von der EU überwiesen 🤣🤣🤣

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  •  wiwi
  •   Bronze-Award
28.7.2022  (#87)
Die 15kWp mehr kosten aber keine 1000 EUR/kWp mehr.

Es schmerzt schon sehr zu sehen wie hier wieder zu künstlich kleinen Anlagen geraten und Potential verschenkt wird. Landwirtschaft ist kein EFH mit Krüppelwalmdach.

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
28.7.2022  (#88)

zitat..
wiwi schrieb:

Die 15kWp mehr kosten aber keine 1000 EUR/kWp mehr.

Es schmerzt schon sehr zu sehen wie hier wieder zu künstlich kleinen Anlagen geraten und Potential verschenkt wird. Landwirtschaft ist kein EFH mit Krüppelwalmdach.

womit wir wieder bei Steuer-Thread wären 😉

Fakt ist leider, dass eine >25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Anlage für ein privates EFH aufgrund der aktuell geltenden steuerlichen Situation aus ökonomischen Gründen eine deutlich weniger rentable Investition  als eine exakt 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Anlage ist

Landwirte, Industrie .... außen vor


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  •  ds50
  •   Silber-Award
28.7.2022  (#89)

zitat..
Gawan schrieb: ich dachte bisher die bekommen sowieso einfach jeden Monat x tausend EUR von der EU überwiesen 🤣🤣🤣

 Puh.
Das frag ich mal meinen Schwiegervater, was er mit diesem Reichtum eigentlich den ganzen Tag so macht, wenn ich ihn einmal von seiner Superyacht runterbekomm.

(/sarcasm off, denn ich weiß, daß solche ach-so-toll geförderten Bauern mit dem Geld nicht mal die Preissteigerung beim Kunstdünger bezahlen können, geschweige denn sich fragen, wie bei den gestiegenen Kosten überhaupt noch irgendetwas überbleiben soll. Und sie prassen nicht mit dem Geld, hatten glaub ich in den vergangenen 45 Jahren noch nie sowas wie einen größeren Urlaub, etc.
Aber das undankbare Bild des händeaufhaltenden, in beide Säckeln Förderungen einsteckenden Bauern hat sich halt in der landwirtschaftsfernen Schicht eingebrannt, auch wenn dein Post vielleicht ebenfalls sarkastisch gemeint war.)


1
  •  wiwi
  •   Bronze-Award
28.7.2022  (#90)

zitat..
tempo85 schrieb:

Und das weiß ich nicht, weiters weiß ich nicht ob Landwirte überhaupt diesen Steuerfreibetrag bekommen.

Wieso faselst du dann überhaupt was von Steuern vor?

Anstatt dass man Zeit lässt Fakten zu präsentieren und relevante Infos zusammenzutragen wird er hier von verschiedenen seiten mit Schnellschüssen und Falschinformationen zugemüllt.

Wirklich?


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  •  tempo85
  •   Bronze-Award
28.7.2022  (#91)

zitat..
wiwi schrieb:

Wieso faselst du dann überhaupt was von Steuern vor?

Anstatt dass man Zeit lässt Fakten zu präsentieren und relevante Infos zusammenzutragen wird er hier von verschiedenen seiten mit Schnellschüssen und Falschinformationen zugemüllt.

Wirklich?

Ich fasel nichts bezüglich Steuer und Landwirte.
Ich habe nur die Rechnung kommentiert, welche einfach nicht stimmt und kleine Anlagen für Private / Kleinunternehmer schön rechnet! Auch die 30% sind falsch gewesen.

Da spielt es überhaupt keine Rolle ob man Landwirt, Kleinunternehmer, etc. ist. Falsch ist Falsch!

1
  •  wiwi
  •   Bronze-Award
28.7.2022  (#92)
Falsch ist sich im derzeitigen Planungsstand über das Steuermodell gedanken zu machen.
Weit über 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] sind hier locker gesetzt und weitere Überlegungen in diese Richtung somit komplett irrelevant.

Ein Landwirt ist bereits ein Unternehmer, das spielt hier sehr wohl ein Rolle!

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  •  reinhardk
28.7.2022  (#93)

zitat..
wiwi schrieb:

Bitte etwas Geduld aufbringen und etwas Zeit in eine vorläufige, aber handfeste Dachplanung investieren. Du ersparst dir und dem VNB doppelte Arbeit. Schnellschüsse bringen dir jetzt nichts, du hast die einmalige Chance jetzt alles richtig zu machen oder Jahr für Jahr Geld für Erweiterungen zu verpulvern.

Der zentrale NA-Schutz ist heutzutage kein Thema mehr, mit dem richtigen WR WR [Wechselrichter] sind das nur minimale Kosten. Bist du pauschalisiert? Dann ist das Thema Steuern auf die Gewinne aus der Stromeinspeisung auch kein Thema. Ansonsten ist das auch kein Beinbruch.

Das wären alles Punkte die dafür sprechen würden weit über 30 kVA zu gehen!

ja pauschaliert


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  •  wiwi
  •   Bronze-Award
28.7.2022  (#94)
Bingo. Dann wäre meine Empfehlung All-In zu gehen und auch flache Norddächer mitzunehmen. Siehe erster Satz zur vorläufigen Dachplanung.

1
  •  wiwi
  •   Bronze-Award
28.7.2022  (#95)
Um das in Zahlen zu gießen: die einzig wirklich relevante Größe für PV für dich sind die 500 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Engpassleistung Grenze Marktpreis.

Sprich wenn du 100 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] unterbringst dann mach das und halte dich nicht mit 25 oder 40 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] auf.

3
  •  Gawan
  •   Gold-Award
28.7.2022  (#96)

zitat..
ds50 schrieb:

 Puh.
Das frag ich mal meinen Schwiegervater, was er mit diesem Reichtum eigentlich den ganzen Tag so macht, wenn ich ihn einmal von seiner Superyacht runterbekomm.

(/sarcasm off, denn ich weiß, daß solche ach-so-toll geförderten Bauern mit dem Geld nicht mal die Preissteigerung beim Kunstdünger bezahlen können, geschweige denn sich fragen, wie bei den gestiegenen Kosten überhaupt noch irgendetwas überbleiben soll. Und sie prassen nicht mit dem Geld, hatten glaub ich in den vergangenen 45 Jahren noch nie sowas wie einen größeren Urlaub, etc.
Aber das undankbare Bild des händeaufhaltenden, in beide Säckeln Förderungen einsteckenden Bauern hat sich halt in der landwirtschaftsfernen Schicht eingebrannt, auch wenn dein Post vielleicht ebenfalls sarkastisch gemeint war.)

Eher böser Zynismus ...

Ich freu mich ehrlich gesagt sehr über jede(n) Landwirt(in) der/die klug genug ist die in der Regel in rauer Menge verfügbaren Dächer mit PV vollzupflastern um sich damit ein stabiles Grundeinkommen zu sichern das dann nicht zwingt pausenlos wachsen zu müssen um sich eine Landwirtschaft überhaupt noch leisten zu können. 


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  •  tempo85
  •   Bronze-Award
28.7.2022  (#97)

zitat..
wiwi schrieb:

Um das in Zahlen zu gießen: die einzig wirklich relevante Größe für PV für dich sind die 500 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Engpassleistung Grenze Marktpreis.

Sprich wenn du 100 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] unterbringst dann mach das und halte dich nicht mit 25 oder 40 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] auf.

Kannst du dass genauer Ausführen, warum das jetzt speziell für "pauschaliert" so gilt?


1
  •  wiwi
  •   Bronze-Award
28.7.2022  (#98)
Weil er dadurch alle Vorteile des Unternehmertums "Landwirt" ausschöpfen kann und unter dem Strich auf die Gewinne einen bedeutend niedrigeren Steuersatz zahlt als ein, angenommen, Angesteller (Grenzsteuersatz meist 32,5% und/oder 42%).

Natürlich kommt es- auch auf die genauen Details an (https://www.usp.gv.at/steuern-finanzen/einkommensteuer/einkuenfte-aus-LuF.html), IANA-Steuerberater - aber viele Landwirte kommen früher oder später drauf was die Kombination aus großzügigem Hausanschluss, Dachflächen im Überfluss und niedrige Steuern und Steueraufwand für immense monetäre Vorteile hat. 😀

1
  •  massiv50er
  •   Gold-Award
28.7.2022  (#99)

zitat..
wiwi schrieb:
Ein Landwirt ist bereits ein Unternehmer, das spielt hier sehr wohl ein Rolle!

 

zitat..
reinhardk schrieb:

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wiwi schrieb:

Bitte etwas Geduld aufbringen und etwas Zeit in eine vorläufige, aber handfeste Dachplanung investieren. Du ersparst dir und dem VNB doppelte Arbeit. Schnellschüsse bringen dir jetzt nichts, du hast die einmalige Chance jetzt alles richtig zu machen oder Jahr für Jahr Geld für Erweiterungen zu verpulvern.

Der zentrale NA-Schutz ist heutzutage kein Thema mehr, mit dem richtigen WR WR [Wechselrichter] sind das nur minimale Kosten. Bist du pauschalisiert? Dann ist das Thema Steuern auf die Gewinne aus der Stromeinspeisung auch kein Thema. Ansonsten ist das auch kein Beinbruch.

Das wären alles Punkte die dafür sprechen würden weit über 30 kVA zu gehen!
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ja pauschaliert

das ist sehr wohl ein Unterschied. Wenn du schon so gute Empfehlungen machst, solltest dich auch mit der Pauschalierung von Landwirten auseinandersetzen. (Hat recht wenig mit Unternehmern in eigentlichen Sinne zu tun).
Fakt ist die Pauschalierung nach Einheitswert ist super, solange du gewisse Grenzen mit der PV-Einspeisung nicht überschreitest. 
Soweit ich es im Kopf habe, ist die Grenze irgendwo bei 50% angesetzt. Und mit dem niedrigen Eigenverbrauch (falls das auch die Landwirtschaft an sich inkl. und eben nicht nur das Bauernhaus), dann ist eine Einnahmen-Ausgaben Rechnung erforderlich. Und aus ökonomischer/finanzieller Sicht, der Einwand mit der <25kWp sehr wohl gerechtfertigt.

Ich würde reinhard empfehlen das ganze mal mit der Landwirtschaftskammer abzuklären. Mittlerweile ist ja nicht der einzige Landwirt, der eine "große" PV errichten will.




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  •  chrilan
28.7.2022  (#100)

zitat..
ds50 schrieb:

Nichts für ungut, aber genau wegen solcher wohl nicht ernst genommen Anträgen schreiben EVUs vor, daß die Beantragung ein Elektriker machen muss, sorry.

Ich hab den Tipp selbst von einem Solateur bekommen. Der hätte das nicht anders gemacht.
LG


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  •  ds50
  •   Silber-Award
28.7.2022  (#101)

zitat..
chrilan schrieb:

──────
ds50 schrieb:

Nichts für ungut, aber genau wegen solcher wohl nicht ernst genommen Anträgen schreiben EVUs vor, daß die Beantragung ein Elektriker machen muss, sorry.

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Ich hab den Tipp selbst von einem Solateur bekommen. Der hätte das nicht anders gemacht.
LG

 Es gibt halt EVUs, wo nur mehr ein Elektriker / Solateur den NZB beantragen darf, was ich sehr schade finden würde, würde dies die Regel werden. Ich nehme an, damit die beantragten Werte besser bzw. realitätsnäher sind. Zumindest hätte dein Solateur bei 50 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Modulleistung nicht 50 kWh Jahresertrag angegeben.

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