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  •  herbert1988
9.11.2022 - 13.11.2023
118 Antworten | 25 Autoren 118
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Hallo,

die Fragen richten in erster Linie an die Experten hier. Vermutungen helfen mir aktuell leider nicht weiter, danke vorab.

Ausgangslage
Neubau 2018
50/50 im Grundbuch
50/50 im Kredit (250.000) - 30 Jahre Laufzeit (15 Jahre fix 1 %, 15 Jahre variabel 3-ME + 1 %) 
50/50 WBF OÖ (50.000) - 20 Jahre fix 1 %
nicht verheiratet
keine Kinder (gut!)
einvernehmliche Trennung und trotz der Umstände gutes Verhältnis, aktuell noch im gleichen Haushalt lebend bis alles geregelt ist.

Ziel
Da ich wesentlich mehr finanziell beigetragen habe, möchte ich versuchen, meiner Partnerin ihre 50 % abzukaufen (Kostenpunkt: 70.000 Euro), das ist auch ihr Wunsch. Die nächsten Jahre werden finanziell etwas härter werden, aber ich möchte es, wenns nur irgendwie geht, behalten. 

Rechtliches
Notariell wurde nach dem Hausbau ein Schreiben aufgesetzt wie im Falle einer Trennung vorzugehen ist (nennt sich Anbote - gegenseitig ausgefertigt). In denen ist notariell festgehalten, dass der jeweils andere dem anderen die 50 % der Liegenschaft zu den bis zur Trennung eingebrachten finanziellen Werten überlassen kann. Also Sprich um den Betrag den der andere im Laufe der Zeit beigesteuert hat. Das lässt sich aufgrund von penibelst geführter Dokumentation einwandfrei feststellen und ist beiden bekannt.

Fragen

1) Was kostet mich das "Abändern" des Grundbuchs (100 % der Liegenschaft) ca.? Was ist zu bezahlen? (Notar, Gebühren, Grundbuch etc.). Von welcher Basis berechnen sich die Gebühren? Wie oben angemerkt, handelt es sich um Kosten von 70.000 Euro für den Übertrag der Anteile.

2) WBF & Bank: Wie ist hier die Vorgehensweise, kann ich den Kredit und die Konditionen so behalten oder muss hier etwas neu abgeschlossen werden? Ein Neuabschluss wäre durch die guten Zinsen im Vertrag eher schlecht.

3) Bank: Aktuell haften wir beide für den Kredit. Was passiert, wenn die Leistbarkeit laut Berechnung der Bank nicht gegeben ist? Ich aus der Familie in den "harten" Monaten aber Unterstützung bekomme. Kann der Kredit aufrecht bleiben, aber bspw. die eh. Lebensgefährtin weiter im Kreditvertrag bleiben, bis die Leistbarkeit auf dem Papier gegeben ist (unabhängig ob sinnvoll oder nicht)?

4) Kann die Bank einen den Kreditvertrag aufkündigen und dafür sorgen, dass bspw. das Haus verkauft werden muss?

5) Mit welcher Schattenrechnung rechnet die Bank hier die neue Leistbarkeit bei nur mehr einem Kreditnehmer?

6) Risikoversicherung: Aktuell laufen gegenseitig 2 Risikoversicherungen. Was ist hier konkret zu erledigen?

7) Was habe ich vergessen zu berücksichtigen (Kosten/Vorgehensweise)?

Dank euch! Wäre gut, wenn hier Leute vom Fach antworten könnten.

  •  Benji
  •   Gold-Award
9.11.2022  (#1)
Ich kann nicht zu allem was sagen (obwohl vor nicht allzu langer Zeit in ähnlicher Situation)

Grunderwerbssteuer: da gibts einen Passus "Übertragung an Lebensgefährten wenn vorher in gemeinsamem Haushalt" oder so ähnlich, die ist dann recht gering (650€ in meinem Fall)

Eintragungsgebühr Grundbuch waren bei mir prognostiziert etwas über 500 €, dann aber nur 160€ (keine Ahnung warum)

ImmoEst beachten! (kann lästig werden)

Notariatskosten find ich grad nicht, war aber "aushaltbar" (die sind *immer* verhandelbar!)

Ex-LG im Kreditvertrag bleiben würde ich nicht machen, Risiko ist (für sie) zu hoch (du hast morgen einen schweren Autounfall?)

Ich war damals *sehr* dankbar dass ich einen guten Steuerberater und einen guten Notar habe/hatte...

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
9.11.2022  (#2)

zitat..
herbert1988 schrieb: 1) Was kostet mich das "Abändern" des Grundbuchs (100 % der Liegenschaft) ca.? Was ist zu bezahlen? (Notar, Gebühren, Grundbuch etc.). Von welcher Basis berechnen sich die Gebühren? Wie oben angemerkt, handelt es sich um Kosten von 70.000 Euro für den Übertrag der Anteile.

Das kann ich ehrlicherweise nicht beantworten, weil das Thema der Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Grunderwerbsteuer und der Eintragungsgebühr des Eigentumsrechts hier denke ich einer steuerberatungsseitigen Prüfung unterzogen werden muss.
Selbst wenn "ihr" Anteil an der Hauserrichtung nachweislich "nur" 70k war, verkauft sie an dich ihren Hälfteanteil (der wertmäßig definitiv höher sein wird als 70k). Wie das die "Finanz" sieht bzw. welche Möglichkeiten es da gibt ... bin ich überfragt.

zitat..
herbert1988 schrieb: 2) WBF & Bank: Wie ist hier die Vorgehensweise, kann ich den Kredit und die Konditionen so behalten oder muss hier etwas neu abgeschlossen werden? Ein Neuabschluss wäre durch die guten Zinsen im Vertrag eher schlecht.

Bei der WBF würde ich die Förderstelle kontaktieren.

Bankseitig ist es so, dass diese deine Frau aus dem Kreditvertrag erst dann "herauslässt", wenn deine Bonitätsüberprüfung positiv verläuft - bedeutet: du musst dir die Finanzierung auf Basis der aktuellen Einkommensunterlagen auch alleine leisten können. Wenn dem so ist, dann bleibt der Vertrag "as it is" bestehen und läuft mit dir als alleinigen Kreditnehmer weiter.

zitat..
herbert1988 schrieb: 3) Bank: Aktuell haften wir beide für den Kredit. Was passiert, wenn die Leistbarkeit laut Berechnung der Bank nicht gegeben ist? Ich aus der Familie in den "harten" Monaten aber Unterstützung bekomme. Kann der Kredit aufrecht bleiben, aber bspw. die eh. Lebensgefährtin weiter im Kreditvertrag bleiben, bis die Leistbarkeit auf dem Papier gegeben ist (unabhängig ob sinnvoll oder nicht)?

Wenn die Kreditfähigkeit für die konkrete Finanzierung alleine nicht gegeben ist, dann bleibt der Vertrag trotzdem bestehen und deine Frau kann aus diesem nicht entlassen werden.
Die Leistbarkeitsdarstellung erfolgt wie bei jeder Neubeantragung durch die Gegenüberstellung des Erwerbseinkommens mit den monatlichen Ausgaben. Freiwillige Unterstützungen durch den Familienverband können dabei nicht angesetzt werden.

zitat..
herbert1988 schrieb: 4) Kann die Bank einen den Kreditvertrag aufkündigen und dafür sorgen, dass bspw. das Haus verkauft werden muss?

Solange die vereinbarten Raten pünktlich bezahlt werden, gibt es diesbezüglich bankseitig keine Möglichkeit der Kündigung und Fälligstellung.

zitat..
herbert1988 schrieb: 5) Mit welcher Schattenrechnung rechnet die Bank hier die neue Leistbarkeit bei nur mehr einem Kreditnehmer?

Hängt von der Bank ab - generell aber: der Fiktivzinssatz ergibt sich durch eure aktuelle Zinsvereinbarung. Wenn diese fix ist, dann kalkulieren die meisten Banken den aktuellen Fixzinssatz als Fiktivzinssatz bis zum Ende der Fixzinsperiode. Wenn dieser variabel ist, dann liegen wir weitgehend schon über 4% (Bank Austria hat z.B. 4,1% derzeit).

zitat..
herbert1988 schrieb: 6) Risikoversicherung: Aktuell laufen gegenseitig 2 Risikoversicherungen. Was ist hier konkret zu erledigen?

Wenn diese als Kreditsicherheit dienen, dann wird die Bank diese weiterhin als Sicherheit beibehalten wollen. Inwiefern ein Aufdröseln möglich ist, kann dir ein Versicherungsexperte (speeeed) sagen.

zitat..
herbert1988 schrieb: 7) Was habe ich vergessen zu berücksichtigen (Kosten/Vorgehensweise)?

Hängt auch vom Vertragserrichter ab, der den Kaufvertrag erstellt und die Treuhandschaft übernimmt. Und da hängt es wieder von der Bemessungsgrundlage (Kaufpreis bzw. Gegenwert) ab - ebenso betreffend die Grunderwerbsteuer (3,5%) bzw. die Eintragung des Eigentumsrechts (1,1%). Hier wären die Details jedoch mit der Steuerberatung abzuklären.


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
9.11.2022  (#3)

zitat..
herbert1988 schrieb: 2) WBF & Bank: Wie ist hier die Vorgehensweise, kann ich den Kredit und die Konditionen so behalten oder muss hier etwas neu abgeschlossen werden? Ein Neuabschluss wäre durch die guten Zinsen im Vertrag eher schlecht.

Die Kondition kann belassen werden, da sich aller Voraussicht nach nichts ändern wird, siehe die nächsten Absätze.

zitat..
herbert1988 schrieb: 3) Bank: Aktuell haften wir beide für den Kredit. Was passiert, wenn die Leistbarkeit laut Berechnung der Bank nicht gegeben ist? Ich aus der Familie in den "harten" Monaten aber Unterstützung bekomme. Kann der Kredit aufrecht bleiben, aber bspw. die eh. Lebensgefährtin weiter im Kreditvertrag bleiben, bis die Leistbarkeit auf dem Papier gegeben ist (unabhängig ob sinnvoll oder nicht)?

Wenn die Leistbarkeit allein nicht gegeben ist, wird die Bank deine EX ganz sicher nicht aus dem K-Vertrag entlassen.
Wenn die Leistbarkeit gegeben ist, KANN die Bank die EX aus dem KV antlassen. Das bedeutet aber eine Schlechterstellung der Sicherheiten (nur mehr ein Einkommen, das im Anlassfall gepfändet werden kann) für die Bank und eine Freigabe muss somit keineswegs erfolgen.

zitat..
herbert1988 schrieb: 4) Kann die Bank einen den Kreditvertrag aufkündigen und dafür sorgen, dass bspw. das Haus verkauft werden muss?

Die Bank wird aus ureigenstem Eigeninteresse im Normalfall sprich RAtenbedienung alles so belassen wie es ist.

zitat..
herbert1988 schrieb: 5) Mit welcher Schattenrechnung rechnet die Bank hier die neue Leistbarkeit bei nur mehr einem Kreditnehmer?

4,5 bis 5%.

zitat..
herbert1988 schrieb: 6) Risikoversicherung: Aktuell laufen gegenseitig 2 Risikoversicherungen. Was ist hier konkret zu erledigen?

Bei deinem Versicherer/Betreuer melden und das Bezugsrecht im Ablebensfall ändern.

zitat..
herbert1988 schrieb: 7) Was habe ich vergessen zu berücksichtigen (Kosten/Vorgehensweise)?

Ich würde das offene Gespräch mit deinem Banker suchen und ihm die Situation genau erklären und abstecken, welche Möglichkeiten für die Bank gangbar wären.

Alles Gute!


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  •  herbert1988
9.11.2022  (#4)
Danke für eure Beiträge! Sehr hilfreich was die Bankseite angeht.

Sollte noch jemand was bzgl. Abgaben/Gebühren/Steuern beitragen können wäre das super hilfreich.
Der größte Brocken neben den 70.000 wären allerdings tatsächlich die Grunderwerbssteuer, Grundbucheintragung und ev. ImmoEst?
Wenn da noch zusätzlich 10.000 anfallen ist das natürlich schon ein erheblicher Brocken :S

zitat..
Benji schrieb: ImmoEst beachten! (kann lästig werden)

 

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
9.11.2022  (#5)
Zur Info noch: die ImmoESt betrifft den Veräußerer - also nicht dich.

zitat..
herbert1988 schrieb: Der größte Brocken neben den 70.000 wären allerdings tatsächlich die Grunderwerbssteuer, Grundbucheintragung und ev. ImmoEst?

Hier wie beschrieben bitte die Steuerberatung hinsichtlich die Bemessungsgrundlagen kontaktieren.


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  •  obi111
9.11.2022  (#6)
War in einer ähnlichen Situation und hab im Juli alles unter Dach&Fach gebracht ... allerdings war ich verheiratet deshalb waren die Abgaben/Gebühren/Steuern sehr wenig (<1k) ... da kommt dann ja bei Scheidung und Liegenschaftsübertragung ein Sondersteuersatz (glaub 0,5%) zum tragen ...

Die BA hat mein Ex-Frau gegen 20k Sondertilgung meinerseits aus der Haft entlassen ... die Leistbarkeit wär auch ohne der 20k gegebn gewesen aber in der Situation muss man einfach froh&dankbar sein das eine Bank überhaupt der Haftungsentlassung zustimmt das macht sicher nicht jede Bank ...

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  •  herbert1988
9.11.2022  (#7)

zitat..
obi111 schrieb: Die BA hat mein Ex-Frau gegen 20k Sondertilgung meinerseits aus der Haft entlassen ... die Leistbarkeit wär auch ohne der 20k gegebn gewesen aber in der Situation muss man einfach froh&dankbar sein das eine Bank überhaupt der Haftungsentlassung zustimmt das macht sicher nicht jede Bank ...

Sprich, kann es tatsächlich vorkommen, dass meine ehem. Lebensgefährtin bis an das Kreditende nicht aus dem Vertrag kann und womöglich keinen Kredit wo anders bekommt o.Ä.?


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  •  obi111
9.11.2022  (#8)

zitat..
herbert1988 schrieb:

──────
obi111 schrieb: Die BA hat mein Ex-Frau gegen 20k Sondertilgung meinerseits aus der Haft entlassen ... die Leistbarkeit wär auch ohne der 20k gegebn gewesen aber in der Situation muss man einfach froh&dankbar sein das eine Bank überhaupt der Haftungsentlassung zustimmt das macht sicher nicht jede Bank ...
───────────────

Sprich, kann es tatsächlich vorkommen, dass meine ehem. Lebensgefährtin bis an das Kreditende nicht aus dem Vertrag kann und womöglich keinen Kredit wo anders bekommt o.Ä.?

Ich denk ja die Fälle gibt es ... in dem Fall könnte deine Ex natürlich einen Hausverkauf erzwingen (Stichwort Teilungsversteigerung) ... aber soweit wird es nicht kommen es gibt immer eine Lösung!


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  •  herbert1988
10.11.2022  (#9)
Würde sich etwas ändern, wenn es bspw. eine Schenkung wäre?

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  •  tempo85
  •   Bronze-Award
10.11.2022  (#10)

zitat..
herbert1988 schrieb:

──────
Sprich, kann es tatsächlich vorkommen, dass meine ehem. Lebensgefährtin bis an das Kreditende nicht aus dem Vertrag kann und womöglich keinen Kredit wo anders bekommt o.Ä.?

Vorübergehend Ja, bis zum Kreditende nur wenn man kein Einkommen hat.

Wenn man nicht alleine den Vertrag übernehmen kann, würde ich, irgendwie versuchen folgende Lösung anzubieten. Ex Frau bleibt Kreditnehmer und dafür auch im Grundbuch, mit vertraglicher Regelung dass dies in z.B. 3,4,5,.. Jahren neu überprüft wird, ob sie aus dem Vertrag raus kann und erst danach wird sie aus dem GB gelöscht. Die Löhne steigen mit dem Jahren, eventuell hat man Zeit für einen besseren Job zu finden, vielleicht gibts zusätzlich Hilfe in der Familie,...

Für sie ist das Risiko gering weil weiter im GB und hinter Ihren Rücken kann auch nicht verkauft werden, einziger Nachteil, wenn sie eine Finanzierung braucht z.B. Eigentumswohnung wirds schwierig.


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  •  thez
10.11.2022  (#11)
Frage an die Experten Alex und Thomas:

Wäre es in so einem Fall wo die alleinige Leistbarkeit nicht gegeben ist möglich mit der Ex-Partnerin eine Übergangszeit zu vereinbaren wo sie zwar noch Kreditnehmer ist man aber eben die Kreditraten alleine "bestreitet". (Wie auch immer: durch Unterstützung Familie, Nebenjob, Einschränken der Ausgaben)
Wenn man 2-3 Jahre später eine neue Parternin hat welche in den Kredit einsteigen will: Steigen die Banken auf so einen Austausch des 2. Kreditnehmers ein wenn die Leistbarkeit mit dem gemeinsamen Einkommen wieder gegeben ist?


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
10.11.2022  (#12)

zitat..
thez schrieb: Wenn man 2-3 Jahre später eine neue Parternin hat welche in den Kredit einsteigen will: Steigen die Banken auf so einen Austausch des 2. Kreditnehmers ein wenn die Leistbarkeit mit dem gemeinsamen Einkommen wieder gegeben ist?

Wenn die Leistbarkeitsdarstellung alleine nicht funktioniert, dann wird die Ex-Partnerin kreditseitig für diese Zeit "im Boot" bleiben müssen. Gegen einen Schuldnerwechsel spricht aus Banksicht erstmal nichts - wenn die gemeinsame Leistbarkeitdarstellung dadurch gewährleistet wird.
Was die neue Partnerin jedoch berücksichtigen muss ist, dass sie dann zwar Schuldnerin ist, die finanzierte Immobilie jedoch dem Partner "gehört". Außer sie soll ebenfalls Eigentümerin werden - bedeutet: Kaufvertrag, Änderung Pfandbestellungsurkunde, etc..

zitat..
thez schrieb: Wäre es in so einem Fall wo die alleinige Leistbarkeit nicht gegeben ist möglich mit der Ex-Partnerin eine Übergangszeit zu vereinbaren wo sie zwar noch Kreditnehmer ist man aber eben die Kreditraten alleine "bestreitet". (Wie auch immer: durch Unterstützung Familie, Nebenjob, Einschränken der Ausgaben)

Gegen eine derartige bilaterale Vereinbarung spricht überhaupt nichts. Für die Bank ist diese jedoch unerheblich, da es ein aufrechtes Kreditverhältnis gibt und beide Kreditnehmer für die Rückzahlung nach wie vor solidarisch haften.


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
10.11.2022  (#13)
Hey thez,
kurz und bündig: ja.
Das hatte ich schon des Öfteren bei meinen Kunden.
lg Alex

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  •  thez
10.11.2022  (#14)
Danke für die Info.


1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
10.11.2022  (#15)
👍

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  •  Martinb
10.11.2022  (#16)
ImmoEst würde in eurem Fall keine anfallen! 

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  •  herbert1988
10.11.2022  (#17)
Also zusammengefasst was die Kostenseite betrifft:
Im schlechtesten Fall fallen 3,5 % Grunderwerb von 50 % der Liegenschaft + 1,1 % Grundbucheintragegebühr zzgl. Notarkosten an.

Also bei einer Bewertung der Liegenschaft von 500k -> 1/2 = 250 k wären das 11.500 Euro exkl. Notarkosten.
Das wäre der Worst Case, wenn es keine Vergünstigung durch das notarielle Schreiben das wir aufgesetzt haben gibt.
Korrekt?

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  •  obi111
11.11.2022  (#18)
Für die Liegenschaftsbewertung kommt der Einheitswert zum Tragen es ist also davon auszugehn das es weniger als 500k sein werden da dieser normalerweise wesentlich geringer ist als der Betrag der im KV steht ... zumindest war es bei mir so weiss aber nicht ob das nur bei Übertagungen im Zuge einer Scheidung so ist ...

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  •  maudi
11.11.2022  (#19)
Also bei mir war es schon der Verkehrswert... aber das Notariat hatte so ein eigenes Berechnungsprogramm. Keller ja/nein, Garage ja / nein wieviel Quadratmeter usw und das war dann deutlich unter den tatsächlichen vergleichbaren Verkaufspreisen/Baupreisen. Gesamt hat mich der Hälfteerwerb 09/2021 von einem ca. 400k Haus dann ca 1,5k (Notar+Erwerb) gekostet. Zusätzlich: es zählt bei Scheidung bei der Immobilienübertragung noch das Familiäre Näheverhältnis. dh. nur 0,5% oder so...

Die Hälfte wurde mit 80k festgesetzt. Dafür 400 Steuer dann glaub noch die 1,1% Eintragung? ( Sicher bin ich mir aber nicht mehr) + Notarkosten / Nebenkosten

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  •  Benji
  •   Gold-Award
11.11.2022  (#20)

zitat..
maudi schrieb: es zählt bei Scheidung bei der Immobilienübertragung noch das Familiäre Näheverhältnis. dh. nur 0,5% oder so...

Korrekt, und das hatte ich weiter oben schon geschrieben: Das gilt auch bei Lebensgemeinschaften.


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  •  herbert1988
12.11.2022  (#21)
Ok, das wären dann im Wesentlichen doch recht viel weniger als die 11.500 Euro - was natürlich ganz gut wäre, da ja e ein großer Brocken bezahlt werden muss.

Danke euch!

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