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Zwei Aspekte diesbezüglich: 1) Aus regulatorischer Sicht (KIM-V) muss das Einkommen eine Höhe haben, die gewährleistet, dass nicht mehr als 40% (bzw. höher je nach aktuellem institutsspezifischem Sonderkontingent) des Nettoeinkommens für alle aktuellen und künftigen Kreditbelastungen aufgewandt werden müssen. 2) Für Banken, die keine Äquivalenzkostenkalkulation anstellen, muss die Haushaltsrechnung positiv dargestellt sein (allenfalls auch untermauert mit Kontoauszügen). Wenn ausschließlich Äquivalenzkosten angesetzt werden, dann zählen ohnehin nur die voreingestellten Ausgabenwerte. denke ich auch |
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ok ad 1) Kredit Restbetrag 245.000 - 30 Jahre Laufzeit (15 Jahre fix 1 %, 15 Jahre variabel 3-ME + 1 %) WBF Restbetrag OÖ 45.000 - 20 Jahre fix 1 % Welcher Prozentsatz würde mit heutigem Stichtag von der Bank als Rechnung herangezogen (Bank Austria)? Die BA wird vermutlich Variante 1) als Basis nehmen. Ist es so, dass wenn ich die regulatorischen Werte erreiche, der Partner sofort aus dem Kreditvertrag kommen kann oder kann die Bank trotz "Leistbarkeit laut Gesetz" den Ausstieg des Partners verhindern? |
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aus regulatorischer Sicht würden die aktuellen Raten (Kredit + WBF) mit dem aktuellen Zinssatz berücksichtigt werden, aus bankinterner, haushaltsseitiger Betrachtung wird für den Kredit der Fiktivzinssatz für die variable Verzinsung (aktuell 4,1% bei der Bank Austria) berücksichtigt. Die Bank prüft die Leistbarkeit des verbleibenden Kreditnehmers und die berücksichtigt dabei auch die Einhaltung der regulatorischen Vorgaben. Wenn diese beiden Punkte für OK befunden werden, kann der Partner aus der Haftung entlassen werden. |
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was in diesem Fall aber nicht mit der aktuellen Rate passiert, sondern mit der Rechnung von aktuell 4,1 %. Kommen diese 4,1 % auch für die 45k der WBF OÖ in die Berechnung seitens der BA wenn dieser Betrag auf die gesamte Laufzeit mit 1 % fixiert wurde? Wie wird das bei dieser gesplitteten Variante tatsächlich berechnet? Also Fall 1: 245 k zu 4,1 % = 1.200 Euro Rate plus 45 k zu 1 % = 200 Euro = 1400 Euro/Monat -> 3.500 Euro netto/Monat die benötigt würden. Also mind. 42.000 netto/Jahr vs. Fall 2: 245 k zu 4,1 % = 1.200 Euro Rate plus 45 k zu 4,1 % = 270 Euro = 1470 Euro -> 3.675 Euro netto/Monat die benötigt würden. Also mind. 44.000 netto/Jahr Wenn ich dich richtig interpretiere würde Fall 1 der gangbare sein. Wenn ich diese Jahreswerte erreiche, sollte einer alleinigen Eintragung nichts im Wege stehen? |
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korrekt. Nein, wenn die gesamte Laufzeit im Fixzins liegt. Richtig. Theoretisch ja. Theoretisch deshalb, weil auch der Kompetenzträger in der Bank mitspielen muss um Kreditnehmer 2 aus dem KV zu entlassen. Schlussendlich hat die Bank daran wenig Interesse, da es sich de facto um eine Sicherheitenreduzierung handelt. Ich bin aber guter Dinge, dass es gut für dich ausgeht, dementsprechendes Einkommen wie oben gepostet und Haushaltsrechnung vorausgesetzt. LG 1 |
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Nein, die 4,1% sind der aktuelle Fiktivzinssatz für Finanzierungen bei der Bank Austria selbst. korrekt auch korrekt 1 |
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Hallo LiConsult, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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as i said .... |
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... bin bei der Beantwortung durch Telefonat unterbrochen worden und konnte daher die an mich gestellte Fragebeantwortung nicht rechtzeitig absenden. |
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ok, mich/uns wurscht ... weil sonst wird das auf dauer fad, wenn wir gegenseitig das gleiche schreiben. |
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Ok. Ich danke euch recht herzlich. Ich denke für nachfolgende Teilnehmer die eventuell gleiches betrifft sollte alles gut zusammengefasst sein. Ich halte euch auf dem laufenden wenn die nächsten Schritte erledigt wurden und ich ein Gespräch mit der Bank hatte. 1 |
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Ja bitte Herbert👍😊 |
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👍 |
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Kurzes Update bzgl. Steuern: Übergabevertrag ist noch nicht unterzeichnet, allerdings wurden wir bereits über die Gebühren informiert (Berechnungsgrundlage siehe weiter vorne im Thread). 800 Euro (0,5 % Grunderwerbssteuer) 600 Euro (1,1 % Grundbuch) ... also 1.400 Euro an Gebühren. Die Notarkosten werden sich auf ca. 2000 Euro brutto belaufen. Also alles zusammen sprechen wir von rund 3.500 Euro an Kosten. 1 |
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Blöde Frage: Wird die fiktive Rate bzgl. Leistbarkeit immer vom aufgenommenen Kreditvolumen berechnet oder nur mehr vom aushaftenden Betrag? Angenommen ich hab 250.000 Euro aufgenommen und nach 5 Jahren nur mehr 200.000 Euro offen. Werden hier die 4,1 von 250k oder 200k berechnet? |
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Die Leistbarkeit wird vom aktuell aushaftenden Volumen berechnet. |
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ok und mit der restlichen Laufzeit nehme ich an? Also wenn ich nach 5 Jahren Kreditlaufzeit (von 30 Jahren) noch 200.000 Euro offen habe. Wird die Rate auf Basis der 200k und 25 Jahren berechnet? |
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ja, richtig, bzw. wenn es dabei haushaltsseitig oder regulatorisch (Schuldendienstquote) "zwicken" sollte, ist das ein Punkt, den man verhandeln muss. |
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Dann hoffe ich, dass die 40 % Quote die nächsten Jahre fällt ;) |
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Das würde ich zwar vermuten, aber mich nicht ohne Rückfrage verbindlich behaupten getrauen. |
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bzw. gibt es auch aktuell Institute, die standardgemäß auch bis zu 45% akzeptieren - halt jedoch nur zu den aktuellen Konditionen. Die Verordnung selbst (und damit die bekannten "Grenzen") tritt mit 30.06.2025 außer Kraft. Was aber nicht bedeutet, dass diese in einer neuen Version wieder beschlossen wird bzw. kann diese in der aktuellen Version unter den Voraussetzungen des BWG (Bankwesengesetz) auch um 2 Jahre verlängert werden. |
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Ich bezog mich auf |
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