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  •  herbert1988
9.11.2022 - 13.11.2023
118 Antworten | 25 Autoren 118
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130
Hallo,

die Fragen richten in erster Linie an die Experten hier. Vermutungen helfen mir aktuell leider nicht weiter, danke vorab.

Ausgangslage
Neubau 2018
50/50 im Grundbuch
50/50 im Kredit (250.000) - 30 Jahre Laufzeit (15 Jahre fix 1 %, 15 Jahre variabel 3-ME + 1 %) 
50/50 WBF OÖ (50.000) - 20 Jahre fix 1 %
nicht verheiratet
keine Kinder (gut!)
einvernehmliche Trennung und trotz der Umstände gutes Verhältnis, aktuell noch im gleichen Haushalt lebend bis alles geregelt ist.

Ziel
Da ich wesentlich mehr finanziell beigetragen habe, möchte ich versuchen, meiner Partnerin ihre 50 % abzukaufen (Kostenpunkt: 70.000 Euro), das ist auch ihr Wunsch. Die nächsten Jahre werden finanziell etwas härter werden, aber ich möchte es, wenns nur irgendwie geht, behalten. 

Rechtliches
Notariell wurde nach dem Hausbau ein Schreiben aufgesetzt wie im Falle einer Trennung vorzugehen ist (nennt sich Anbote - gegenseitig ausgefertigt). In denen ist notariell festgehalten, dass der jeweils andere dem anderen die 50 % der Liegenschaft zu den bis zur Trennung eingebrachten finanziellen Werten überlassen kann. Also Sprich um den Betrag den der andere im Laufe der Zeit beigesteuert hat. Das lässt sich aufgrund von penibelst geführter Dokumentation einwandfrei feststellen und ist beiden bekannt.

Fragen

1) Was kostet mich das "Abändern" des Grundbuchs (100 % der Liegenschaft) ca.? Was ist zu bezahlen? (Notar, Gebühren, Grundbuch etc.). Von welcher Basis berechnen sich die Gebühren? Wie oben angemerkt, handelt es sich um Kosten von 70.000 Euro für den Übertrag der Anteile.

2) WBF & Bank: Wie ist hier die Vorgehensweise, kann ich den Kredit und die Konditionen so behalten oder muss hier etwas neu abgeschlossen werden? Ein Neuabschluss wäre durch die guten Zinsen im Vertrag eher schlecht.

3) Bank: Aktuell haften wir beide für den Kredit. Was passiert, wenn die Leistbarkeit laut Berechnung der Bank nicht gegeben ist? Ich aus der Familie in den "harten" Monaten aber Unterstützung bekomme. Kann der Kredit aufrecht bleiben, aber bspw. die eh. Lebensgefährtin weiter im Kreditvertrag bleiben, bis die Leistbarkeit auf dem Papier gegeben ist (unabhängig ob sinnvoll oder nicht)?

4) Kann die Bank einen den Kreditvertrag aufkündigen und dafür sorgen, dass bspw. das Haus verkauft werden muss?

5) Mit welcher Schattenrechnung rechnet die Bank hier die neue Leistbarkeit bei nur mehr einem Kreditnehmer?

6) Risikoversicherung: Aktuell laufen gegenseitig 2 Risikoversicherungen. Was ist hier konkret zu erledigen?

7) Was habe ich vergessen zu berücksichtigen (Kosten/Vorgehensweise)?

Dank euch! Wäre gut, wenn hier Leute vom Fach antworten könnten.

  •  LiConsult
  •   Gold-Award
5.4.2023  (#81)

zitat..
herbert1988 schrieb: mit welchem Jahres-/Monats-Nettoeinkommen müsste man bei der Bank auftreten, damit man den Partner aus dem Kreditvertrag raus bekommt? Welche Möglichkeiten gibt es hier eventuell sonst noch?

Zwei Aspekte diesbezüglich:

1) Aus regulatorischer Sicht (KIM-V) muss das Einkommen eine Höhe haben, die gewährleistet, dass nicht mehr als 40% (bzw. höher je nach aktuellem institutsspezifischem Sonderkontingent) des Nettoeinkommens für alle aktuellen und künftigen Kreditbelastungen aufgewandt werden müssen.

2) Für Banken, die keine Äquivalenzkostenkalkulation anstellen, muss die Haushaltsrechnung positiv dargestellt sein (allenfalls auch untermauert mit Kontoauszügen). Wenn ausschließlich Äquivalenzkosten angesetzt werden, dann zählen ohnehin nur die voreingestellten Ausgabenwerte.

zitat..
herbert1988 schrieb: Ich denke eine 100 % saubere Trennung wäre in Summe am besten.

denke ich auch


1
  •  herbert1988
5.4.2023  (#82)
ok
ad 1)
Kredit Restbetrag 245.000 - 30 Jahre Laufzeit (15 Jahre fix 1 %, 15 Jahre variabel 3-ME + 1 %) 
WBF Restbetrag OÖ 45.000 - 20 Jahre fix 1 %

Welcher Prozentsatz würde mit heutigem Stichtag von der Bank als Rechnung herangezogen (Bank Austria)?

Die BA wird vermutlich Variante 1) als Basis nehmen.

Ist es so, dass wenn ich die regulatorischen Werte erreiche, der Partner sofort aus dem Kreditvertrag kommen kann oder kann die Bank trotz "Leistbarkeit laut Gesetz" den Ausstieg des Partners verhindern?

1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
5.4.2023  (#83)

zitat..
herbert1988 schrieb: Welcher Prozentsatz würde mit heutigem Stichtag von der Bank als Rechnung herangezogen (Bank Austria)?

aus regulatorischer Sicht würden die aktuellen Raten (Kredit + WBF) mit dem aktuellen Zinssatz berücksichtigt werden, aus bankinterner, haushaltsseitiger Betrachtung wird für den Kredit der Fiktivzinssatz für die variable Verzinsung (aktuell 4,1% bei der Bank Austria) berücksichtigt.

zitat..
herbert1988 schrieb: Ist es so, dass wenn ich die regulatorischen Werte erreiche, der Partner sofort aus dem Kreditvertrag kommen kann oder kann die Bank trotz "Leistbarkeit laut Gesetz" den Ausstieg des Partners verhindern?

Die Bank prüft die Leistbarkeit des verbleibenden Kreditnehmers und die berücksichtigt dabei auch die Einhaltung der regulatorischen Vorgaben. Wenn diese beiden Punkte für OK befunden werden, kann der Partner aus der Haftung entlassen werden.


1
  •  herbert1988
5.4.2023  (#84)

zitat..
LiConsult schrieb: Die Bank prüft die Leistbarkeit des verbleibenden Kreditnehmers und die berücksichtigt dabei auch die Einhaltung der regulatorischen Vorgaben

was in diesem Fall aber nicht mit der aktuellen Rate passiert, sondern mit der Rechnung von aktuell 4,1 %.
Kommen diese 4,1 % auch für die 45k der WBF OÖ in die Berechnung seitens der BA wenn dieser Betrag auf die gesamte Laufzeit mit 1 % fixiert wurde? 
Wie wird das bei dieser gesplitteten Variante tatsächlich berechnet? 

Also
Fall 1:
245 k zu 4,1 % = 1.200 Euro Rate plus 45 k zu 1 % = 200 Euro = 1400 Euro/Monat -> 3.500 Euro netto/Monat die benötigt würden. Also mind. 42.000 netto/Jahr
vs. Fall 2:
245 k zu 4,1 % = 1.200 Euro Rate plus 45 k zu 4,1 % = 270 Euro = 1470 Euro -> 3.675 Euro netto/Monat die benötigt würden. Also mind. 44.000 netto/Jahr

Wenn ich dich richtig interpretiere würde Fall 1 der gangbare sein.
Wenn ich diese Jahreswerte erreiche, sollte einer alleinigen Eintragung nichts im Wege stehen?

1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
5.4.2023  (#85)

zitat..
herbert1988 schrieb: was in diesem Fall aber nicht mit der aktuellen Rate passiert, sondern mit der Rechnung von aktuell 4,1 %.

korrekt.


zitat..
herbert1988 schrieb: Kommen diese 4,1 % auch für die 45k der WBF OÖ in die Berechnung seitens der BA wenn dieser Betrag auf die gesamte Laufzeit mit 1 % fixiert wurde? 

Nein, wenn die gesamte Laufzeit im Fixzins liegt.


zitat..
herbert1988 schrieb: Wenn ich dich richtig interpretiere würde Fall 1 der gangbare sein.

Richtig.


zitat..
herbert1988 schrieb: Wenn ich diese Jahreswerte erreiche, sollte einer alleinigen Eintragung nichts im Wege stehen?

Theoretisch ja.
Theoretisch deshalb, weil auch der Kompetenzträger in der Bank mitspielen muss um Kreditnehmer 2 aus dem KV zu entlassen.
Schlussendlich hat die Bank daran wenig Interesse, da es sich de facto um eine Sicherheitenreduzierung handelt.

Ich bin aber guter Dinge, dass es gut für dich ausgeht, dementsprechendes Einkommen wie oben gepostet und Haushaltsrechnung vorausgesetzt.

LG


2
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
5.4.2023  (#86)

zitat..
herbert1988 schrieb: Kommen diese 4,1 % auch für die 45k der WBF OÖ in die Berechnung seitens der BA wenn dieser Betrag auf die gesamte Laufzeit mit 1 % fixiert wurde?

Nein, die 4,1% sind der aktuelle Fiktivzinssatz für Finanzierungen bei der Bank Austria selbst.

zitat..
herbert1988 schrieb: Wenn ich dich richtig interpretiere würde Fall 1 der gangbare sein

korrekt

zitat..
herbert1988 schrieb: Wenn ich diese Jahreswerte erreiche, sollte einer alleinigen Eintragung nichts im Wege stehen?

auch korrekt

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
5.4.2023  (#87)

zitat..
LiConsult schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von herbert1988: Kommen diese 4,1 % auch für die 45k der WBF OÖ in die Berechnung seitens der BA wenn dieser Betrag auf die gesamte Laufzeit mit 1 % fixiert wurde?

Nein, die 4,1% sind der aktuelle Fiktivzinssatz für Finanzierungen bei der Bank Austria selbst.
__________________
Im Beitrag zitiert von herbert1988: Wenn ich dich richtig interpretiere würde Fall 1 der gangbare sein
__________________
Im Beitrag zitiert von korrekt

herbert1988: Wenn ich diese Jahreswerte erreiche, sollte einer alleinigen Eintragung nichts im Wege stehen?

auch korrekt



as i said ....

1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
5.4.2023  (#88)
... bin bei der Beantwortung durch Telefonat unterbrochen worden und konnte daher die an mich gestellte Fragebeantwortung nicht rechtzeitig absenden.

1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
5.4.2023  (#89)
ok, mich/uns wurscht ... weil sonst wird das auf dauer fad, wenn wir gegenseitig das gleiche schreiben.

1
  •  herbert1988
5.4.2023  (#90)
Ok. Ich danke euch recht herzlich. Ich denke für nachfolgende Teilnehmer die eventuell gleiches betrifft sollte alles gut zusammengefasst sein.
Ich halte euch auf dem laufenden wenn die nächsten Schritte erledigt wurden und ich ein Gespräch mit der Bank hatte.

2
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
5.4.2023  (#91)
Ja bitte Herbert👍😊

1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
5.4.2023  (#92)
👍

1
  •  herbert1988
  •   Bronze-Award
23.7.2023  (#93)
Kurzes Update bzgl. Steuern:
Übergabevertrag ist noch nicht unterzeichnet, allerdings wurden wir bereits über die Gebühren informiert (Berechnungsgrundlage siehe weiter vorne im Thread).
800 Euro (0,5 % Grunderwerbssteuer)
600 Euro (1,1 % Grundbuch)

... also 1.400 Euro an Gebühren.

Die Notarkosten werden sich auf ca. 2000 Euro brutto belaufen.

Also alles zusammen sprechen wir von rund 3.500 Euro an Kosten.

2
  •  herbert1988
  •   Bronze-Award
26.7.2023  (#94)

zitat..
herbert1988 schrieb:

──────
LiConsult schrieb: Die Bank prüft die Leistbarkeit des verbleibenden Kreditnehmers und die berücksichtigt dabei auch die Einhaltung der regulatorischen Vorgaben
───────────────

was in diesem Fall aber nicht mit der aktuellen Rate passiert, sondern mit der Rechnung von aktuell 4,1 %.
Kommen diese 4,1 % auch für die 45k der WBF OÖ in die Berechnung seitens der BA wenn dieser Betrag auf die gesamte Laufzeit mit 1 % fixiert wurde? 
Wie wird das bei dieser gesplitteten Variante tatsächlich berechnet? 

Also
Fall 1:
245 k zu 4,1 % = 1.200 Euro Rate plus 45 k zu 1 % = 200 Euro = 1400 Euro/Monat -> 3.500 Euro netto/Monat die benötigt würden. Also mind. 42.000 netto/Jahr
vs. Fall 2:
245 k zu 4,1 % = 1.200 Euro Rate plus 45 k zu 4,1 % = 270 Euro = 1470 Euro -> 3.675 Euro netto/Monat die benötigt würden. Also mind. 44.000 netto/Jahr

Wenn ich dich richtig interpretiere würde Fall 1 der gangbare sein.
Wenn ich diese Jahreswerte erreiche, sollte einer alleinigen Eintragung nichts im Wege stehen?

Blöde Frage:

Wird die fiktive Rate bzgl. Leistbarkeit immer vom aufgenommenen Kreditvolumen berechnet oder nur mehr vom aushaftenden Betrag?
Angenommen ich hab 250.000 Euro aufgenommen und nach 5 Jahren nur mehr 200.000 Euro offen. Werden hier die 4,1 von 250k oder 200k berechnet?




1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
26.7.2023  (#95)
Die Leistbarkeit wird vom aktuell aushaftenden Volumen berechnet.

1
  •  herbert1988
  •   Bronze-Award
26.7.2023  (#96)
ok und mit der restlichen Laufzeit nehme ich an?
Also wenn ich nach 5 Jahren Kreditlaufzeit (von 30 Jahren) noch 200.000 Euro offen habe.
Wird die Rate auf Basis der 200k und 25 Jahren berechnet?

1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
26.7.2023  (#97)
ja, richtig, bzw. wenn es dabei haushaltsseitig oder regulatorisch (Schuldendienstquote) "zwicken" sollte, ist das ein Punkt, den man verhandeln muss. 

1
  •  herbert1988
  •   Bronze-Award
26.7.2023  (#98)
Dann hoffe ich, dass die 40 % Quote die nächsten Jahre fällt ;) 

1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
26.7.2023  (#99)
Das würde ich zwar vermuten, aber mich nicht ohne Rückfrage verbindlich behaupten getrauen.

1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
26.7.2023  (#100)

zitat..
herbert1988 schrieb: Dann hoffe ich, dass die 40 % Quote die nächsten Jahre fällt ;)

bzw. gibt es auch aktuell Institute, die standardgemäß auch bis zu 45% akzeptieren - halt jedoch nur zu den aktuellen Konditionen.

Die Verordnung selbst (und damit die bekannten "Grenzen") tritt mit 30.06.2025 außer Kraft. Was aber nicht bedeutet, dass diese in einer neuen Version wieder beschlossen wird bzw. kann diese in der aktuellen Version unter den Voraussetzungen des BWG (Bankwesengesetz) auch um 2 Jahre verlängert werden.

1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
27.7.2023  (#101)
Ich bezog mich auf

zitat..
LiConsult schrieb: ja, richtig, bzw. wenn es dabei haushaltsseitig oder regulatorisch (Schuldendienstquote) "zwicken" sollte, ist das ein Punkt, den man verhandeln muss. 

 


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