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War in der Vergangenheit zwischen 1% und 2%. Naja, das relativiert sich. Wenn die interne Umschuldung um ein Achtel Prozent schlechter als eine Neukundenaktion ist, warum nicht? Bei 650.000 € mit 3,75% vs. z.B. NEU 3.3% fix ist das schon eine fette Ersparnis. Forderungseinlösung macht keine Bank mehr, das ist schon lange Geschichte. 1,44% Eintragungsgebühr bei 650.000 € sind g'schmeidig 9.360 € .... plus sonstige Gebühren für Bewertung, Legalisierung, Treuhänder.... Wenn maack auf variabel geht, ist das alles sowieso vom Tisch. Also ja, der Zinsjoker bringt meiner Meinung nach sehr wohl etwas. Edit: LiC war ein wenig schneller, schreibt aber sinngemäß ident das selbe wie ich, ohne dass ich seinen Beitrag vorher gelesen habe. |
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Wie sieht es eigentlich bei Umschuldung und bereits beanspruchter befreiter Pfandrechtseintragungsgebühr aus? Muss man die dann nachzahlen wenn man innerhalb von 5 Jahren Umschuldet? |
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Gute Frage - die Rückverrechnung der Gerichtsgebühr für die Eintragung des Eigentumsrechtes ist ja geregelt mit: "Das geförderte Eigenheim muss für fünf Jahre bezogen werden; wird es vorher verkauft oder als Hauptwohnsitz aufgegeben, wird die Gebühr nacherhoben." (https://www.bmj.gv.at/themen/Fokusthemen/Befreiung-von-der-Grundbuch-Eintragungsgeb%C3%BChr-bei-Erwerb-von-Wohnraum.html#:~:text=Die%20Geb%C3%BChrenbefreiung%20gilt%20bis%20zu,)%2C%20dann%20besteht%20keine%20Geb%C3%BChrenbefreiung) Analog dazu ergibt sich für mich, dass eine Umschuldung davon nicht erfasst ist. Ich gehe davon aus, dass sich bei Unklarheiten dann aber der VwGH oder der OGH damit befassen wird. |
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Ja, ich gehe davon aus. |
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Würde es auch so lesen. |
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falscher Terminus - eigentlich "Im Umkehrschluss" ergibt sich für mich ... , denn die Aufzählung ist taxativ. |
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Auf Nachfrage folgende Antwort: "Laut unseren Informationen ja. Bei der Einreichung zur Umschuldung wird die Frage nach Vergebührung im jeweilige konkrete Fall an die Rechtsabteilung gerichtet. Letztendlich entscheidet es aber der Grundbuchsführer, ob eine Eintragung verrechnet wird." |
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Ahhh ok danke, also keine 100%ige Sicherheit wie es wirklich geregelt wird wie es aussieht😅 |
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na ja - prinzipiell ist die Aufzählung wie erwähnt taxativ (= vollständig). Nachdem Umschuldungen dort nicht erwähnt sind, sind diese nicht erfasst. Vielleicht steht im Erlass zum Gesetz etwas näheres - ansonsten: |
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Klar gibt es Forderungseinlösungen! |
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Wie, wo bei welchen Banken? Das wäre natürlich ein Punkt der einen Umstieg um einiges attraktiver machen würde. |
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Das würde ich auch gerne wissen? Vielleicht eine Raika oder Volksbank in Hintertupfung? Aja, und die möglichen Ab-Konditionen bitte noch dazu schreiben. |
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Was ist an hintertupfing schlecht? Haben immer wieder interessante angebote... Nicht nur die großen. Angebot geben lassen und fragen. Viele preisen jedes Geschäft einzeln... Einfach vergleichen |
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bitte um Konkretisierung - welche Bank(en) bieten eine Forderungseinlösung an und wie schauen die interessanten Angebote dazu aus? Interessant ist das deshalb, da im "Tagesgeschäft" zumindest unter unseren (auch "kleineren") Kooperationspartnern dies nicht angeboten wird und für die Leser hier einen Mehrwert bieten würde. |
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Nichts. Aber der Mehrwert für den Leser ist halt keiner, wenn hier mit *Forderungseinlösung ist sehr wohl möglich* rumgeschmissen wird, die geografische Lage aber vom Schuss ist UND vielleicht die Kondition nicht kompetitiv ist. Richtig. Dem Wunsch nach der Info schließe ich mich an. Bitte um Nennung des Instituts. Dann kann man es sich konkret anschauen, Kontakt aufnehmen und eventuell einen Kooperationsvertrag eingehen. Dann wäre ein Mehrwert auch für das Forum gegeben. Denn wenn es sich nur um Ausnahmefälle mit Bemühen und Einhaltung sämtlicher Vorstandshierachie, vielleicht noch persönlichem Naheverhältnis handelt, gibt es keinen Mehrwert. |
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Die KIM-VO soll ja ersatzlos auslaufen. Was denkt ihr wird sich ab Juli ändern? bekommt man leichter Kredite? oder führen die Banken es fort in ihren internen Regularien? |
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Dort auf den letzten Seiten nachzulesen: https://www.energiesparhaus.at/forum-inflations-und-zinsentwicklung/79232_42 |
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Hallo, ich hätte auch gerne eine Meinung zu meiner aktuellen Kreditsituation. Ich habe im Sommer letzten Jahres einen Fixzinskredit für den Hausbau abgeschlossen und dazu erwähnt dass ich im Nachhinein die Wohnbauförderung NÖ beantragen werden. Nun wurde mir die Wohnbauförderung NÖ in April unter vorbehalt genehmigt, dazu benötige ich von meiner finanzierenden Bank eine Vorrangseinräumungserklärung. Nach monatigen hin und her habe ich nun von meinen Bankbetreuer folgenden Lösungsvorschlag erhalten. Neue Refinanzierung mit Berücksichtigung der Wohnbauförderung in Höhe von 60.000 Euro. Refinanzierung: - 3.6% Sollzins 25Jahre - Die Höchstbetrashypothek wird auf 120% erhöht davor waren es nur 110%. - Bearbeitungsgebühr 1%. Frühzeitige Rückzahlungspönale entfällt dafür. Kosten Refinanzierung: Entgelt für Grundbuchsüberprüfung einmalig 65,00 EUR Entgelt für Grundbuchsgesuch 169,00 EUR Entgelt für Liegenschaftsbesichtigung und -bewertung 366,00 EUR Fällig nach Vorschreibung des Zahlungsempfängers Gerichtliche Eintragungsgebühr 183,00 EUR Gerichtliche Eingabegebühr 47,00 EUR Notargebühr (nicht im effektiven Jahreszins enthalten) 62,18 EUR Bestehende Finanzierung: - 4.1% Sollzins 25 Jahre sselbe Summe Die Wohnbauförderung in Höhe wird zusätzlich zwischenfinanziert variabel mit 1.75% Aufschlag und ich erhate die Vorrangseinräumungserklärung. Folgende Kosten fallen dafür zusätzlich an: Fällig bei Vertragsunterfertigung, zahlbar an die Bank: Entgelt für Grundbuchsüberprüfung einmalig 65,00 EUR Entgelt für Grundbuchsgesuch 169,00 EUR Fällig nach Vorschreibung des Zahlungsempfängers Gerichtliche Eintragungsgebühr 454,00 EUR Gerichtliche Eingabegebühr 66,00 EUR Notargebühr (nicht im effektiven Jahreszins enthalten) 110,18 EUR Regelmäßig anfallende Kosten, zahlbar an die Bank: Kontoführungsentgelt: 28,40 EUR Ich bin Selbstständig und die Lebensgefährting ist angestellt. Ich würde unsere Bonität als gut einstufen. Was haltet Ihr von dieser Lösung? |
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Hallo acym, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Welche Bank? Wurde die Info mit der zukünftigen WBF nicht bei der Einreichung mit der Bank nicht kommuniziert? Der Fixzins würde von 4,1% auf 3,6% reduziert? |
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Es handelt sich um die Bawag in Wien. Die info habe ich mitgegeben. Der bankbetreuer meinte dadurch dass die genaue Höhe der wbf noch nicht bekannt ist würde er das im Nachhinein mit reinnehmen und es sei überhaupt kein Problem. Leider habe ich mich hier auf sein Wort verlassen. Nun ist die wbf nur mittels Refinanzierung möglich. Dabei wird der Fixzins von 4.1 auf 3.6% gesenkt. Aber es kommen einmalig wieder die üblichen Kosten dazu wie bearbeitungsentgelt und Liegenschaftsbewertung. Quasi dass was ich bis jetzt Kapital von über 1 Jahr eingezahlt habe ist damit aufgefressen. Es geht um einen Kredit von 420k. Liegenschaft wurde mit 630k bewertet. Vielen Dank vorab für die Antwort. Bin am zweifeln ob ich diese Lösung annehmen soll |
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Sehr shice gelaufen ... Das passiert halt mit professioneller Unterstützung nicht. Sorry, aber das muss ich loswerden, weil immer wieder mal die Frage kommt, welchen Mehrwert ein Vermittler bietet und warum man einen solchen (guten!) beauftragt, wenn man die Top-Konditionen auch ohne VM abgreifen kann. Wie man gut sehen kann, ist die Kondition halt nur ein Teil des Obstkuchens. Naja, die Reduktion hat schon was. Aber ob sie das Gelbe vom Ei ist? Wenn es die Firmenkennzahlen hergeben, würde ich einen Wechsel in Erwägung ziehen. Mit rund 3,5% Umschuldungskosten bist da bei einer Top-ab-Kondition von derzeit 3,15% für 25J Fix. Und zusammengeräumt ist ... |
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