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Aktuelle Aufschläge Hypothekar-Kredite 2024

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
29.12.2023 - 22.12.2024
865 Antworten | 121 Autoren 865
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Wie immer um diese Zeit der Themenstart des neuen Thread' s für 2024, Stand 29.12.2023.

Als gewerblicher Vermögensberater mit jahrzehntelanger Erfahrung im Immobilienkreditbereich habe ich mich auf die Vermittlung hypothekarisch besicherter Finanzierungen spezialisiert.
Ich stehe seit über 14 Jahren hier im Forum Rede und Antwort, gerne auch via PN.
Meine Kontaktdaten sind im Benutzerprofil ersichtlich:
https://www.energiesparhaus.at/forum/profil.cshtml?User=speeeedcat

Hier zum Nachlesen der 2023er Thread:
https://www.energiesparhaus.at/forum-aktuelle-aufschlaege-hypothekar-kredite-2023/70649

Finanziert werden können hypothekarisch besicherte Immobilien: 
  • der klassische Neubau
  • Umschuldungen
  • Hauskauf
  • Wohnungskauf
  • Vorsorgewohnungen
  • Zubau- und Sanierungsmaßnahmen

Folgende Punkte der seit August 2022 gültigen KIM-Verordnung müssen dabei zwingend erfüllt werden:

 • Eine maximale Beleihungsquote von 90%, wobei den Kreditinstituten ein Ausnahmekontingent von 20% zugestanden wird. Dieses Kontingent ist jedoch recht gering bemessen und wird oftmals für Nachfinanzierungen oder für nachträgliche Bewertungsberichtigungen aufgebraucht.
 • Eine Schuldendienstquote von maximal 40% (Ausnahmekontingent: 10%).
 • Eine Laufzeit von maximal 35 Jahren (Ausnahmekontingent 5%).
 • Insgesamt dürfen aber bei einem Kreditinstitut maximal 20% aller Kredite eine der Obergrenzen überschreiten.

Um Renovierungen und Sanierungen – insbesondere den Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger – zu erleichtern, sind Finanzierungen bis zu einer Geringfügigkeitsgrenze von € 50.000 von diesen Vorgaben ausgenommen.

https://www.fma.gv.at/fma-erlaesst-verordnung-fuer-nachhaltige-vergabestandards-bei-der-finanzierung-von-wohnimmobilien-kim-vo/

Mögliche Best Case ab-Konditionen:

Fixzins-Varianten:  
  • 5J FIX: ab 3,5%, zumindest bis Ende Jänner 2024 (Anschluss variabel bestens ab 1,125%)
  • 25J Fix: ab 3,875% (Anschluss variabel bestens ab 1,00%)
  • 10, 15, 20, 30 und 35J FIX: individuell auf Anfrage

NEU, Zinsjoker: berechtigt zum einmaligen und kostenlosen Umstieg eines bestehenden Fixzinses in eine variable Kondition. 
Danach kann bis Ende 2026 Zug um Zug gegen eine Gebühr (aktuell 400 €) wieder in eine dann (vielleicht) günstigere Fixzinskondition gewechselt werden. Die Laufzeit des Fixzinssatzes beginnt von neuem. Man kann natürlich auch variabel bleiben.
Somit erspart man sich die Pönale bei einer vorzeitigen Auflösung und mögliche Umschuldungskosten.
Der Zinsjoker ist ausschließlich über die BA erhältlich. Als Premiumpartner der BA beantworte ich Fragen dazu gerne hier öffentlich im Forum oder per Privatnachricht.

Da die SWAp-Sätze aktuell sehr volatil sind, können sich die Konditionen jederzeit nach oben und unten verändern. Ich berichte an dieser Stelle wie gewohnt.

Variante variabel: 
  • Aufschlag ab 1,00% zuzüglich 3-Monats-Euribor

Es soll das Spektrum der Möglichkeiten abgebildet werden. Ausreißer nach unten wird es geben, keine Frage, sollten aber nicht als Regelfall hier angeführt werden.

Angaben wie gewohnt unverbindlich, da eine konkrete Zusage erst nach Sichtung aller einreichrelevanter Unterlagen und Informationen sowie Genehmigung durch das Risikomanagement der finanzierenden Bank erfolgen kann.
 
Allgemeines rund ums Finanzieren, Kreditrechner, FAQ´s zu den gängigen Fragen wie Definitionserklärungen, Sicherheiten, benötigte Unterlagen, Kontaktmöglichkeit, Kreditrechner uvm. werden auf meiner Homepage 
 
https://www.finanzierungsvermittlung.at/

zusammengefasst und erklärt. 

Links für alle wichtigen Versicherungen rund ums Thema Hausbauen:

https://www.energiesparhaus.at/forum-versicherungen-und-absicherungen/43330
https://www.energiesparhaus.at/hausbau/finanzierung.htm

Zum Einlesen, Prämien online-Berechnung und natürlich auch gerne persönlich:
https://www.generali.at/alexander.reinhardt/

In diesem Sinne wieder auf einen regen Austausch hier im Forum, viel Gesundheit und die besten Konditionen für 2024!

von Gemeinderat, Equity, FloLP, hubert34

  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
4.12.2024  (#821)

zitat..
thez schrieb: Bis dato warens immer 1% des aushaftenden Kreditbetrags. Source: Bank-Austria Umstellung bei meinem Vater 2021

War in der Vergangenheit zwischen 1% und 2%. 

zitat..
andi102 schrieb: Womit meiner meinung nach die wertlosigkeit des zinsjokers auch geklärt wäre.

Naja, das relativiert sich. Wenn die interne Umschuldung um ein Achtel Prozent schlechter als eine Neukundenaktion ist, warum nicht?
Bei 650.000 € mit 3,75% vs. z.B. NEU 3.3% fix ist das schon eine fette Ersparnis. 

Forderungseinlösung macht keine Bank mehr, das ist schon lange Geschichte.
1,44% Eintragungsgebühr bei 650.000 € sind g'schmeidig 9.360 € .... plus sonstige Gebühren für Bewertung, Legalisierung, Treuhänder....

Wenn maack auf variabel geht, ist das alles sowieso vom Tisch.

Also ja, der Zinsjoker bringt meiner Meinung nach sehr wohl etwas.

Edit: LiC war ein wenig schneller, schreibt aber sinngemäß ident das selbe wie ich, ohne dass ich seinen Beitrag vorher gelesen habe.

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  •  Chri3333
  •   Bronze-Award
5.12.2024  (#822)
Wie sieht es eigentlich bei Umschuldung und bereits beanspruchter befreiter Pfandrechtseintragungsgebühr aus? Muss man die dann nachzahlen wenn man innerhalb von 5 Jahren Umschuldet?

1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
5.12.2024  (#823)
Gute Frage - die Rückverrechnung der Gerichtsgebühr für die Eintragung des Eigentumsrechtes ist ja geregelt mit: "Das geförderte Eigenheim muss für fünf Jahre bezogen werden; wird es vorher verkauft oder als Hauptwohnsitz aufgegeben, wird die Gebühr nacherhoben." (https://www.bmj.gv.at/themen/Fokusthemen/Befreiung-von-der-Grundbuch-Eintragungsgeb%C3%BChr-bei-Erwerb-von-Wohnraum.html#:~:text=Die%20Geb%C3%BChrenbefreiung%20gilt%20bis%20zu,)%2C%20dann%20besteht%20keine%20Geb%C3%BChrenbefreiung)

Analog dazu ergibt sich für mich, dass eine Umschuldung davon nicht erfasst ist. Ich gehe davon aus, dass sich bei Unklarheiten dann aber der VwGH oder der OGH damit befassen wird.

1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
5.12.2024  (#824)

zitat..
Chri3333 schrieb: Wie sieht es eigentlich bei Umschuldung und bereits beanspruchter befreiter Pfandrechtseintragungsgebühr aus? Muss man die dann nachzahlen wenn man innerhalb von 5 Jahren Umschuldet?

Ja, ich gehe davon aus.

1
  •  neulingg
5.12.2024  (#825)

zitat..
LiConsult schrieb:

Gute Frage - die Rückverrechnung der Gerichtsgebühr für die Eintragung des Eigentumsrechtes ist ja geregelt mit: "Das geförderte Eigenheim muss für fünf Jahre bezogen werden; wird es vorher verkauft oder als Hauptwohnsitz aufgegeben, wird die Gebühr nacherhoben." (https://www.bmj.gv.at/themen/Fokusthemen/Befreiung-von-der-Grundbuch-Eintragungsgeb%C3%BChr-bei-Erwerb-von-Wohnraum.html#:~:text=Die%20Geb%C3%BChrenbefreiung%20gilt%20bis%20zu,)%2C%20dann%20besteht%20keine%20Geb%C3%BChrenbefreiung)

Analog dazu ergibt sich für mich, dass eine Umschuldung davon nicht erfasst ist. Ich gehe davon aus, dass sich bei Unklarheiten dann aber der VwGH oder der OGH damit befassen wird.

Würde es auch so lesen. 


1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
5.12.2024  (#826)

zitat..
LiConsult schrieb: Analog dazu ergibt sich für mich

falscher Terminus - eigentlich "Im Umkehrschluss" ergibt sich für mich ... , denn die Aufzählung ist taxativ.


1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
5.12.2024  (#827)
Auf Nachfrage folgende Antwort:
"Laut unseren Informationen ja. Bei der Einreichung zur Umschuldung wird die Frage nach Vergebührung im jeweilige konkrete Fall an die Rechtsabteilung gerichtet.
Letztendlich entscheidet es aber der Grundbuchsführer, ob eine Eintragung verrechnet wird."


1
  •  Chri3333
  •   Bronze-Award
5.12.2024  (#828)
Ahhh ok danke, also keine 100%ige Sicherheit wie es wirklich geregelt wird wie es aussieht😅

1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
5.12.2024  (#829)
na ja - prinzipiell ist die Aufzählung wie erwähnt taxativ (= vollständig). Nachdem Umschuldungen dort nicht erwähnt sind, sind diese nicht erfasst. Vielleicht steht im Erlass zum Gesetz etwas näheres - ansonsten:

zitat..
LiConsult schrieb: Ich gehe davon aus, dass sich bei Unklarheiten dann aber der VwGH oder der OGH damit befassen wird.

 

1
  •  andi102
  •   Gold-Award
6.12.2024  (#830)
Klar gibt es Forderungseinlösungen!

1
  •  woo
  •   Bronze-Award
6.12.2024  (#831)

zitat..
andi102 schrieb:

Klar gibt es Forderungseinlösungen!

Wie, wo bei welchen Banken?
Das wäre natürlich ein Punkt der einen Umstieg um einiges attraktiver machen würde.


1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
6.12.2024  (#832)

zitat..
andi102 schrieb: Klar gibt es Forderungseinlösungen!

zitat..
woo schrieb: Wie, wo bei welchen Banken?

Das würde ich auch gerne wissen? Vielleicht eine Raika oder Volksbank in Hintertupfung?
Aja, und die möglichen Ab-Konditionen bitte noch dazu schreiben.


1
  •  andi102
  •   Gold-Award
6.12.2024  (#833)

zitat..
speeeedcat schrieb:

──────..
andi102 schrieb: Klar gibt es Forderungseinlösungen!
───────────────

──────..
woo schrieb: Wie, wo bei welchen Banken?
───────────────

Das würde ich auch gerne wissen? Vielleicht eine Raika oder Volksbank in Hintertupfung?
Aja, und die möglichen Ab-Konditionen bitte noch dazu schreiben.

Was ist an hintertupfing schlecht? Haben immer wieder interessante angebote... Nicht nur die großen. Angebot geben lassen und fragen.

Viele preisen jedes Geschäft einzeln... Einfach vergleichen 

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
6.12.2024  (#834)
bitte um Konkretisierung - welche Bank(en) bieten eine Forderungseinlösung an und wie schauen die interessanten Angebote dazu aus?

Interessant ist das deshalb, da im "Tagesgeschäft" zumindest unter unseren (auch "kleineren") Kooperationspartnern dies nicht angeboten wird und für die Leser hier einen Mehrwert bieten würde.

1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
6.12.2024  (#835)

zitat..
andi102 schrieb: Was ist an hintertupfing schlecht?

Nichts. Aber der Mehrwert für den Leser ist halt keiner, wenn hier mit *Forderungseinlösung ist sehr wohl möglich* rumgeschmissen wird, die geografische Lage aber vom Schuss ist UND vielleicht die Kondition nicht kompetitiv ist. 

zitat..
LiConsult schrieb: Interessant ist das deshalb, da im "Tagesgeschäft" zumindest unter unseren (auch "kleineren") Kooperationspartnern dies nicht angeboten wird

Richtig.

zitat..
LiConsult schrieb: bitte um Konkretisierung - welche Bank(en) bieten eine Forderungseinlösung an

Dem Wunsch nach der Info schließe ich mich an. Bitte um Nennung des Instituts.
Dann kann man es sich konkret anschauen, Kontakt aufnehmen und eventuell einen Kooperationsvertrag eingehen.
Dann wäre ein Mehrwert auch für das Forum gegeben.

Denn wenn es sich nur um Ausnahmefälle mit Bemühen und Einhaltung sämtlicher Vorstandshierachie, vielleicht noch persönlichem Naheverhältnis handelt, gibt es keinen Mehrwert.



1
  •  Bernhardtirol
8.12.2024  (#836)
Die KIM-VO soll ja ersatzlos auslaufen. 
Was denkt ihr wird sich ab Juli ändern? bekommt man leichter Kredite? oder führen die Banken es fort in ihren internen Regularien? 

1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
8.12.2024  (#837)
Dort auf den letzten Seiten nachzulesen:
https://www.energiesparhaus.at/forum-inflations-und-zinsentwicklung/79232_42

1
  •  acym
9.12.2024  (#838)
Hallo,
ich hätte auch gerne eine Meinung zu meiner aktuellen Kreditsituation.
Ich habe im Sommer letzten Jahres einen Fixzinskredit für den Hausbau abgeschlossen und dazu erwähnt dass ich im Nachhinein die Wohnbauförderung NÖ beantragen werden.
Nun wurde mir die Wohnbauförderung NÖ in April unter vorbehalt genehmigt, dazu benötige ich von meiner finanzierenden Bank eine Vorrangseinräumungserklärung.
Nach monatigen hin und her habe ich nun von meinen Bankbetreuer folgenden Lösungsvorschlag erhalten.

Neue Refinanzierung mit Berücksichtigung der Wohnbauförderung in Höhe von 60.000 Euro.
Refinanzierung:
- 3.6% Sollzins 25Jahre
- Die Höchstbetrashypothek wird auf 120% erhöht davor waren es nur 110%.
- Bearbeitungsgebühr 1%. Frühzeitige Rückzahlungspönale entfällt dafür.
Kosten Refinanzierung:
Entgelt für Grundbuchsüberprüfung einmalig 65,00 EUR
Entgelt für Grundbuchsgesuch 169,00 EUR
Entgelt für Liegenschaftsbesichtigung und
-bewertung
366,00 EUR
Fällig nach Vorschreibung des Zahlungsempfängers
Gerichtliche Eintragungsgebühr 183,00 EUR
Gerichtliche Eingabegebühr 47,00 EUR
Notargebühr (nicht im effektiven Jahreszins
enthalten)
62,18 EUR

Bestehende Finanzierung:
- 4.1% Sollzins 25 Jahre sselbe Summe

Die Wohnbauförderung in Höhe wird zusätzlich zwischenfinanziert variabel mit 1.75% Aufschlag und ich erhate die Vorrangseinräumungserklärung.
Folgende Kosten fallen dafür zusätzlich an:
Fällig bei Vertragsunterfertigung, zahlbar an die Bank:
Entgelt für Grundbuchsüberprüfung einmalig 65,00 EUR
Entgelt für Grundbuchsgesuch 169,00 EUR
Fällig nach Vorschreibung des Zahlungsempfängers
Gerichtliche Eintragungsgebühr 454,00 EUR
Gerichtliche Eingabegebühr 66,00 EUR
Notargebühr (nicht im effektiven Jahreszins
enthalten)
110,18 EUR
Regelmäßig anfallende Kosten, zahlbar an die Bank:
Kontoführungsentgelt: 28,40 EUR
Ich bin Selbstständig und die Lebensgefährting ist angestellt. Ich würde unsere Bonität als gut einstufen.

Was haltet Ihr von dieser Lösung?




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Hallo acym, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können.
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
9.12.2024  (#839)
Welche Bank?
Wurde die Info mit der zukünftigen WBF nicht bei der Einreichung mit der Bank nicht kommuniziert?
Der Fixzins würde von 4,1% auf 3,6% reduziert?

1
  •  acym
9.12.2024  (#840)

zitat..
speeeedcat schrieb:

Welche Bank?
Wurde die Info mit der zukünftigen WBF nicht bei der Einreichung mit der Bank nicht kommuniziert?
Der Fixzins würde von 4,1% auf 3,6% reduziert?

Es handelt sich um die Bawag in Wien. Die info habe ich mitgegeben. Der bankbetreuer meinte dadurch dass die genaue Höhe der wbf noch nicht bekannt ist würde er das im Nachhinein mit reinnehmen und es sei überhaupt kein Problem.

Leider habe ich mich hier auf sein Wort verlassen. Nun ist die wbf nur mittels Refinanzierung möglich.

Dabei wird der Fixzins von 4.1 auf 3.6% gesenkt. Aber es kommen einmalig wieder die üblichen Kosten dazu wie bearbeitungsentgelt und Liegenschaftsbewertung. Quasi dass was ich bis jetzt Kapital von über 1 Jahr eingezahlt habe ist damit aufgefressen.

Es geht um einen Kredit von 420k. Liegenschaft wurde mit 630k bewertet.

Vielen Dank vorab für die Antwort. Bin am zweifeln ob ich diese Lösung annehmen soll


1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
9.12.2024  (#841)

zitat..
acym schrieb: Die info habe ich mitgegeben. Der bankbetreuer meinte dadurch dass die genaue Höhe der wbf noch nicht bekannt ist würde er das im Nachhinein mit reinnehmen und es sei überhaupt kein Problem.

zitat..
acym schrieb: Leider habe ich mich hier auf sein Wort verlassen. Nun ist die wbf nur mittels Refinanzierung möglich.


Sehr shice gelaufen ...
Das passiert halt mit professioneller Unterstützung nicht. Sorry, aber das muss ich loswerden, weil immer wieder mal die Frage kommt, welchen Mehrwert ein Vermittler bietet und warum man einen solchen (guten!) beauftragt, wenn man die Top-Konditionen auch ohne VM abgreifen kann.
Wie man gut sehen kann, ist die Kondition halt nur ein Teil des Obstkuchens.

zitat..
acym schrieb: Dabei wird der Fixzins von 4.1 auf 3.6% gesenkt. Aber es kommen einmalig wieder die üblichen Kosten dazu wie bearbeitungsentgelt und Liegenschaftsbewertung. Quasi dass was ich bis jetzt Kapital von über 1 Jahr eingezahlt habe ist damit aufgefressen.

Naja, die Reduktion hat schon was. Aber ob sie das Gelbe vom Ei ist?

zitat..
acym schrieb: Es geht um einen Kredit von 420k. Liegenschaft wurde mit 630k bewertet.

zitat..
acym schrieb: Bin am zweifeln ob ich diese Lösung annehmen soll

Wenn es die Firmenkennzahlen hergeben, würde ich einen Wechsel in Erwägung ziehen. 
Mit rund 3,5% Umschuldungskosten bist da bei einer Top-ab-Kondition von derzeit 3,15% für 25J Fix.
Und zusammengeräumt ist ...

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