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Melde- Genehmigungspflicht Wallbox 11kW

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  •  Bert1210
7.3. - 11.9.2024
85 Antworten | 27 Autoren 85
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Hallo!
Folgende Frage an Euch! Nachdem ich in 8 Wochen ein E-Auto bekomme, habe ich mir eine Wallbox mit 11kW Leistung von einem Elektriker installieren lassen. Allerdings habe ich noch nichts in Richtung Meldung an meinen Netzbetreiber, den Wiener Netzen unternommen. Jetzt zu meinen Fragen:

  • Ist eine Meldung/Genehmigung an (durch) den Netzbetreiber notwendig?
  • Dürfte ich die Wallbox trotzdem jetzt schon, ohne Meldung/Genehmigung nutzen?
  • Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen, falls ich die Wallbox ohne Meldung/Genehmigung nutze? - ich habe keine Ahnung wie lange der Melde-/Genehmigungsprozess dauert.....
  • Kann ich in der aktuellen Situation um die Förderung in Höhe von € 600,- ansuchen?

Ich bin auf diesem Gebiet absoluter Laie und werde aus meiner Recherche im Internet leider nicht viel schlauer weil die Meinungen von "Melden nicht notwendig" bis "Unbedingt melden" reichen.
Vorab vielen Dank für Eure Rückmeldungen!

 

  •  aspire77
8.3.2024  (#1)
11Kw brauchst du nix melden. Lad einfach deine Rechnung hoch und hol dir die Förderung.

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  •  sharknz
  •   Bronze-Award
8.3.2024  (#2)
Meine Info ist, dass jede fix montierte Wallbox mit mehr als 3.7kW meldepflichtig ist  bei deinem Netzbetreiber. Nicht meldepflichtig sind nur die einphasigen Notladeziegel oder eben mobile Ladestationen. Mein Netzbetreiber (Kelag) hat diese Info auf seiner Homepage. Ob das eine algemeine Regel oder vom Betreiber abhängig ist, weiß ich nicht.

Ich denke nicht, dass dir da groß was passieren wird, wenn du das vor der Meldung nutzt. Aber vermutlich wird ein Anruf bei deinem Netzbetreiber alle Fragen beantworten können.

Für die Förderung brauchst du nur die Rechnungen und natürlich muß eine förderfähige Ladestation vom Fachmann verbaut worden sein. Oder es ist eben eine mobile Ladestation. Mein Fronius Wattpilot (mobil) wurde problemlos gefördert.

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  •  cete8
8.3.2024  (#3)
Ist definitiv nicht zu melden. Zumindest in NÖ nicht.

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  •  Fani
8.3.2024  (#4)

zitat..
cete8 schrieb:

Ist definitiv nicht zu melden. Zumindest in NÖ nicht.

Die Aussage ist definitiv falsch. Warum?

Die TOR sagt dazu

_aktuell/20240308479619.png

Einfach mal nach "wiener netze wallbox" googlen hätte auch zu einem Treffer geführt: https://www.wienernetze.at/e-ladestation

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  •  Equity
  •   Bronze-Award
8.3.2024  (#5)
In Niederösterreich ist es natürlich ebenso zu melden:

https://www.netz-noe.at/Netz-Niederosterreich/Service/E-Mobilitat.aspx

Danach kommt es auf das Bundesland an, während in Wien (bzw. bei den Wiener Netzen) weiters gilt:

"Bei Anlagen mit einer Leistung ab 10kW wird ein Zähler mit Leistungsmessung montiert. Die laufende Verrechnung erfolgt dann nach dem Tarif für gemessene Leistung."

Sind die NÖ Netze etwas "großzügiger":
"
  • Der Anschluss einer Ladestation mit einer Leistung bis 11 kW (3-phasig) je Netzanschlusspunkt) ist grundsätzlich möglich.
    Damit das Laden Ihres Elektroautos mit dem Standardzähler kostengünstig möglich ist, verwenden Sie zum Laden eine Standard-Steckdose (16A) oder eine Heimladestation mit einer Ladeleistung von maximal 11 kW (16A-Wallbox; 3,7 kW / 1-phasig oder 11 kW / 3-phasig).
  • Sollten Sie mit einer Leistung von mehr als 11 kW (z.B. 22 kW mit einer 32A-Wallbox) zu Hause, ist eine gesonderte Netzbeurteilung erforderlich und Ihre Anlage auf einen Netznutzungstarif mit gemessener Leistung umzustellen."

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  •  Bert1210
8.3.2024  (#6)
@Fani: Genau diese Begriffe habe ich in Google abgefragt und bin auch auf diese Info gestossen. Die Auskunft bezieht sich aber lediglich auf Anlagen mit einer Leistung größer/gleich 10kW. Ich werde den Elektriker ersuchen die Wallbox auf 9kW runterzudrosseln - Meldepflicht besteht scheinbar trotzdem - siehe unten.

Da verzichte ich lieber auf die 2 kW Ladeleistung, der Elektriker soll die Meldung machen und fertig. 

Ich will gar nicht daran denken, welche Kosten ein eigener Zähler verursachen würde.


_aktuell/20240308909737.png

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  •  cete8
8.3.2024  (#7)
Ich hab damals von EVN eine Antwort per Mail erhalten, dass es eben nicht meldepflichtig und ich es einfach anschließen kann.

Aber klar, man kann die ganze Sache auch komplizierter gestalten emoji.

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  •  viermax
  •   Bronze-Award
8.3.2024  (#8)
Für Wiener Netze musst du eine WB über 3,68kVA melden. Egal ob fix oder mobil (!!!) 
Dann kannst du mit 9(10kW, dazu gibt es unterschiedliche Auskünfte) laden. 
Willst du mit 11kW laden, musst du jedes kW dieser 11 um 235€ (ca) kaufen. Einmalig. 
Willst du mit mehr als 11kW laden, wirst du zusätzlich auf Leistungsmessung umgestellt. 

Die 9(<10) kW gehen problemlos. Allerdings kann die Meldung nur ein Elektriker machen. Das gilt auch für eine mobile WB. 


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Hallo Bert1210,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Melde- Genehmigungspflicht Wallbox 11kW

  •  Bert1210
8.3.2024  (#9)
@cete8: Leider sind die Wiener Netze nicht so unkompliziert wie EVN.....würde ich ein paar Kilometer weiter östlich wohnen hätte ich das Problem auch nicht, dann wäre ich nämlich im Versorgungsgebiet der EVN und nicht WN. Tja ist hald so.

....und die Gebühr von 11 x € 237,- netto sind dann noch die Krönung zum dem ganzen Thema!

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  •  cete8
8.3.2024  (#10)

zitat..
Bert1210 schrieb:

@cete8: Leider sind die Wiener Netze nicht so unkompliziert wie EVN.....würde ich ein paar Kilometer weiter östlich wohnen hätte ich das Problem auch nicht, dann wäre ich nämlich im Versorgungsgebiet der EVN und nicht WN. Tja ist hald so.

....und die Gebühr von 11 x € 237,- netto sind dann noch die Krönung zum dem ganzen Thema!

Das ist ja echt schrecklich 🤯


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  •  fruzzy
  •   Gold-Award
8.3.2024  (#11)
Witzig ist es weil es sich auf eine Wallbox bezieht. Wenn ich eine Sauna mit 3x16A anschließe oder einen E Herd mit genau so 3x16A ist es egal.

Hier kommt das Regulatorium nicht ganz der Praxis hinterher.

Wenn ich ein mobiles Ladekabel mit 3x16A hab kann ich es an jeder beliebigen 16A CEE Dose anschließen. Wie soll das dann bitte in der Praxis gehandhabt werden?

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  •  viermax
  •   Bronze-Award
8.3.2024  (#12)

zitat..
fruzzy schrieb:

Witzig ist es weil es sich auf eine Wallbox bezieht. Wenn ich eine Sauna mit 3x16A anschließe oder einen E Herd mit genau so 3x16A ist es egal.

Hier kommt das Regulatorium nicht ganz der Praxis hinterher.

Wenn ich ein mobiles Ladekabel mit 3x16A hab kann ich es an jeder beliebigen 16A CEE Dose anschließen. Wie soll das dann bitte in der Praxis gehandhabt werden?

Ich habe diesbezüglich mit einem Nachbarn gesprochen, der bei Wiener Netzen arbeitet. Ich habe ihn auch wegen der Sauna gefragt. 
Er meinte, "es wundert sie eh, warum so wenige/keine Saunen gemeldet würden". 😳😳Darauf habe ich dann nichts mehr gesagt.
Aber nachdem man im EFH in der Regel Netzebene 7 und 4kW Anschlussleitung hat, dürfte das wohl gedeckt sein. Wenn man mehrere Verbraucher (WM, GS, Backrohr usw) zeitgleich einschaltet, ist man zwar über den 4kW, aber das wären dann nur kurze Spitzen und somit kein Problem, meinte er. 
Das mit der WB melden und ansuchen (und Gebühr über 10kW) würde zum Schutz und Ausbau der Netze sein. 
Warum aber bei mir im Grätzel jeder 20kWp PV genehmigt bekommt und wenn die Sonne scheint zu mittag dann jeder mit eben diesen 20kW das das Netz nicht überlastet, blieb unbeantwortet. 
In meinen Augen reine Geldmacherei (diese 230€+). Wo da die rechtliche Grundlage dafür ist (Im Vergleich zu Netz NÖ) weiß ich nicht. 
Ich habe jetzt meine mobile WB (22kW, gedrosselt 😉 auf 9kW) über den Elektriker gemeldet, weil ich Ruhe haben will. Theoretisch können die mich sonst über die 15min Auslesung des Smartmeters jederzeit aufdecken. Ich will Absicherung für die Zukunft, nicht dass es wie bei der PV Einsepeisung wird, wo viele ja nur noch 4kW einspeisen dürfen. 
Meine Anlage ist dann genehmigt und fertig. 
 


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  •  Notausgang
  •   Silber-Award
8.3.2024  (#13)
Weiß jemand wie das bei Änderungen der Bestimmungen gehandhabt wird? 
Offensichtlich besteht die Meldepflicht für Wallboxen und Wärmepumpen erst seit Mitte 2022.

Meine Wärmepumpe wurde bereits vorher fertiggestellt. Daamals gab noch keine derartige Regelung. Die aktuelle Regelung "Jede Wärmepumpe, die an eine Einzelverbraucheranlage angeschlossen wird, ist der Wiener Netze GmbH auf der Marktpartnerplattform (https://partner.wienernetze.at) zu melden. " trifft mich mE nicht, da meine Wärmepumpe bereits vor dem Gültigkeitszeitraum der Regelung angeschlossen wurde.

Wie schaut das aber bei einer mobilen Wallbox aus?

Aufgrund der stark steigenden Zulassungszahlen an E-Autos, ist jede Ladestation (Heimladestation, Wallbox, mobile Ladestation/In-Cable-Control-Box,..)
ausnahmslos der Wiener Netze GmbH über die Marktpartnerplattform
(https://partner.wienernetze.at) zu melden.

=> das würde ja eigentlich auch für "alte" Wallboxen gelten. So wie ich das verstehe hätten diese wsl. Mitte 2022 mit Inkrafttreten der neuen Technischen Ausführungsbestimmungen gemeldet werden müssen (was aber wsl. keine Privatperson mitbekommen hat)

Vor der Inbetriebnahme einer Ladeeinrichtung größer gleich 3,68 kVA besteht jedenfalls
eine Anfragepflicht bei der Wiener Netze GmbH. Für elektrische Anlagen zur Versorgung
von Ladestationen der Elektromobilität sind die Anforderungen aus der Bundeseinheitlichen
Fassung TAEV 2020, II, Pkt. 6.31 anzuwenden.

=> das würde mE für alte Wallboxen nicht gelten. Wenn eine mobile Wallbox aber abgesteckt und neu angesteckt wird: gilt das als neue Inbetriebnahme?

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  •  fruzzy
  •   Gold-Award
8.3.2024  (#14)
Meine mich zu erinnern das der 4kW Anschluss immer im Schnitt zu deuten war. Umgekehrt bedeutet dass bis (4kW x 24h x 365d) 35.040kWh Jahresverbrauch man in der Vergangenheit nie mit Problemen rechnen musste. Kann es aber auch falsch in Erinnerung haben. Dann bitte richtig stellen.

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  •  satking
  •   Bronze-Award
8.3.2024  (#15)
Ich lebe nach der alten Weisheit "Goschn hoidn, dann passiert da nix"

Meine go-e bleibt den Wiener Netzen seit 4 Jahren verborgen.
Hab dort mal per mail gefragt, wies ausschaut mit einer mobilen Ladeeinrichtung an einer cee dose.
Antwort war sinngemäß "interessiert uns ned"

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
8.3.2024  (#16)

zitat..
fruzzy schrieb: Umgekehrt bedeutet dass bis (4kW x 24h x 365d) 35.040kWh Jahresverbrauch man in der Vergangenheit nie mit Problemen rechnen musste.

Fast, es ist die Hälfte (12 h Annahme), siehe auch hier: https://www.energiesparhaus.at/forum-netbereitstellung-noe-netz-4kw-netzebene/56802_1#544533


zitat..
Notausgang schrieb: Wie schaut das aber bei einer mobilen Wallbox aus?

Aufgrund der stark steigenden Zulassungszahlen an E-Autos, ist jede Ladestation (Heimladestation, Wallbox, mobile Ladestation/In-Cable-Control-Box,..)
ausnahmslos der Wiener Netze GmbH über die Marktpartnerplattform
( https://partner.wienernetze.at) zu melden.

Du hast dir die Frage eh selbst beantwortet, einfach im Portal melden.


zitat..
Equity schrieb: In Niederösterreich ist es natürlich ebenso zu melden:

Korrekt.




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  •  robits
  •   Bronze-Award
8.3.2024  (#17)

zitat..
satking schrieb:

Ich lebe nach der alten Weisheit "Goschn hoidn, dann passiert da nix"

Meine go-e bleibt den Wiener Netzen seit 4 Jahren verborgen.
Hab dort mal per mail gefragt, wies ausschaut mit einer mobilen Ladeeinrichtung an einer cee dose.
Antwort war sinngemäß "interessiert uns ned"

Bin da bei dir 👍

Mein Go-e hängt an der roten CEE Dose und ist nicht gemeldet. Lade eh zu 80% PV Überschuss damit. Sehen sie also nicht. 
Außerdem darf ich fast 20 kW einspeisen und hab ein Bezugsrecht von 15 kW. 
Ich denk mir es soll ihnen egal sein, womit ich meine 15 kW ziehe. Was eh nie vorkommt. 


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  •  gdfde
  •   Gold-Award
8.3.2024  (#18)

zitat..
robits schrieb: Ich denk mir es soll ihnen egal sein

Ich bin da eher der Meinung, ich sag ihnen das und bin in Sicherheit, falls irgendwas irgendwann passieren sollte.
Man hat ja keinen Nachteil, wenn man ihnen ein 11 kw Lademöglichkeit meldet.


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  •  satking
  •   Bronze-Award
8.3.2024  (#19)

zitat..
gdfde schrieb:

──────..
robits schrieb: Ich denk mir es soll ihnen egal sein
───────────────

Ich bin da eher der Meinung, ich sag ihnen das und bin in Sicherheit, falls irgendwas irgendwann passieren sollte.
Man hat ja keinen Nachteil, wenn man ihnen ein 11 kw Lademöglichkeit meldet.

ausser, dass sie evtl. früher mehr geld wollen.
wenn man Glück hat, bleibt man unter dem radar


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  •  robits
  •   Bronze-Award
8.3.2024  (#20)
Und man bei den Wiener Netzen auf 9 kW begrenzen muss 🙄

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  •  viermax
  •   Bronze-Award
8.3.2024  (#21)
Ich habe bis dato auch schon 2 ½ Jahre mittels nrgkick mit 11 kW bei den Wiener Netzen geladen. Problemlos. Nur habe ich sorge, dass ich da zukünftig irgendwann mal mittels viertel Stunde Fernauslesung Smartmeter eben aufpoppe. Muss nicht sein, kann aber. Natürlich kannst auch über Jahre schwarz U Bahn fahren und nie ist was. Und dann irgendwann mal doch. 
So werfe ich halt jetzt dann doch beim Elektriker ein paar Münzen ein und habe die 9kW (besser vielleicht  9,9kW) fix zugesagt. Ohne Kosten seitens Wiener Netze. 
Auch wenn ich diese Regelung noch so unfair finde (im Vergleich eben zu Netz NÖ), es hilft ja nix. 
Aber das muss eben jeder für sich selber entscheiden 

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