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Melde- Genehmigungspflicht Wallbox 11kW

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  •  Bert1210
7.3. - 11.9.2024
85 Antworten | 27 Autoren 85
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Hallo!
Folgende Frage an Euch! Nachdem ich in 8 Wochen ein E-Auto bekomme, habe ich mir eine Wallbox mit 11kW Leistung von einem Elektriker installieren lassen. Allerdings habe ich noch nichts in Richtung Meldung an meinen Netzbetreiber, den Wiener Netzen unternommen. Jetzt zu meinen Fragen:

  • Ist eine Meldung/Genehmigung an (durch) den Netzbetreiber notwendig?
  • Dürfte ich die Wallbox trotzdem jetzt schon, ohne Meldung/Genehmigung nutzen?
  • Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen, falls ich die Wallbox ohne Meldung/Genehmigung nutze? - ich habe keine Ahnung wie lange der Melde-/Genehmigungsprozess dauert.....
  • Kann ich in der aktuellen Situation um die Förderung in Höhe von € 600,- ansuchen?

Ich bin auf diesem Gebiet absoluter Laie und werde aus meiner Recherche im Internet leider nicht viel schlauer weil die Meinungen von "Melden nicht notwendig" bis "Unbedingt melden" reichen.
Vorab vielen Dank für Eure Rückmeldungen!

 

  •  newHome
  •   Bronze-Award
28.6.2024  (#81)
Glaube allerdings nicht, dass wir AC 22kW ladende Auto in Zukunft so verbreitet sehen werden.

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  •  viermax
  •   Bronze-Award
28.6.2024  (#82)

zitat..
Lu1994 schrieb:

hat schon jemand Erfahrungen damit, wenn man eine 22 kW Wallbox nimmt und diese auch mit entsprechendem Querschnitt und Sicherung anschließt, aber auf 11 kW netzseitig drosselt?

Sprich, aus dem Netz darf sie nur 11 kW entnehmen, aber wenn die PV mehr hergibt dann gehen bis zu 22 kW. 

Das bin ich nämlich am überlegen zwecks Zukunftsfähigkeit, aktuell kann ich eh nur 2 phasig mit 7,2 kW laden, aber wenn die PV mit 35 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] durchgeht würde ich in Zukunft gern die Leistungsspitzen abfangen, damit die Netzgebühren beim Einspeisen minimiert werden

Ich habe den 22kW go-e. Aber nicht wegen eines zukünftigen 22kW ladenden Autos (wird wohl eher die Ausnahme bleiben), sondern weil ich eine 32A CEE Dose verfügbar hatte. 
Es ist egal, woran deine WB hängt und wieviel die theoretisch kann. Wiener Netze erlaubt nur (um nicht aufzahlen zu müssen), 9,9kW. Und das kannst du Software seitig einstellen.
Wenn jetzt von deinem Dach 22kW kommen und dein Auto das kann, müsstest du (also der Elektriker) mit dem "Techniker Passwort" eben auf 22kW stellen. Wenn du das Passwort selber hast, was ja nur rein theoretisch sein wird weil nicht erlaubt 😉, könntest du das selber verstellen. 


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  •  chris4789
  •   Bronze-Award
28.6.2024  (#83)
Ich habe einen NRGkick mit PV-Überschussladen, wenn Du einen Smart- oder Powermeter hast, der mit der Wallbox "redet" wird das sicher funktionieren.
Das Überschussladen haben andere Wallboxen sicher auch.

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  •  vlzivo
11.9.2024  (#84)
Hi all,

ich habe eine Verständnisfrage weil auf der Wiener Netze HP hab ich das nicht eindeutig zuordnen können. Laut meinem Vertrag mit Wiener Netze habe ich folgendes:

Derzeit maximale Netznutzung in kW: 4,00
Es gelten die Netzentgelte der Ebene 7. (lt Kleingedrucktem: das vereinbarte Ausmaß der Netznutzung, jedoch jedenfalls 10 kW in der Ebene 7 mit Leistungsmessung und bei einem Jahresstromverbrauch von 15.001 kWh – 25.000 kWh für jede Anlage 10 kW ohne Leistungsmessung)

Wenn ich jetzt die 11kW für eine Wallbox vom Elektriker melden lasse, zahle ich dann für die Differenz zwischen 4-11kW (7*235=1.645EUR) oder nur zwischen 10-11kW (235EUR)?

Wenn ersteres stell ich mir einfach nur eine 32A Steckdose hin und steck eine mobile WB hin, kostet mit allem drum und dran vor Förderung weniger als 1.600EUR.

lg
vlzivo

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  •  Magnum2
  •   Bronze-Award
11.9.2024  (#85)

zitat..
vlzivo schrieb:

mit Leistungsmessung und bei einem Jahresstromverbrauch von 15.001 kWh – 25.000 kWh 

In 4kW Netzbezug bleibst du eingestuft, solange du weniger als 15.000kWh im Jahr verbrauchst.


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