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Weiß jetzt nicht, ob das schon geklärt wurde - habe dazu im Fred nichts gefunden. Es geht um den Handwerkerbonus beim Neubau: Aus den FAQ: "WER kann den Handwerkerbonus beantragen? Die Maßnahme „Handwerkerbonus“ richtet sich ausschließlich an natürliche Personen. Die Antragstellerin / der Antragsteller muss die Wohneinheit, an dem die Arbeitsleistungen durchgeführt werden, für private Wohnzwecke nutzen und dort mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sein. -> Wir bauen ab Anfang Oktober neu und haben am Ort an dem die Arbeitsleistungen erbracht werden (Baustelle) natürlich noch keinen Wohnsitz (jedenfalls 2024) gemeldet. Verhindert das den Handwerkerbonus beim Neubau? Hat jemand, der Häuslbauer ist, bereits erfolgreich eingereicht? Wenn man sich den Beispielfall4 aus den FAQ liest, dann sollte ein Neubau auch gefördert werden, trotzdem bleibt meines Erachtens der Widerspruch mit dem oben geschriebenen (fett) ("Beispielfall 4: Eine Familie (Mutter, Vater und zwei volljährige Kinder) entschließt sich ihren lang gehegten Traum vom Einfamilienhaus zu erfüllen. Dafür fallen zahlreiche Arbeiten von verschiedenen Handwerkern an. Im Oktober 2024 reicht der Familienvater die Rechnungen von Maurer, Dachdecker und Zimmermann gesammelt ein, welche eine Arbeitsleistung von 24.500 € netto verrechnet haben. Dafür bekommt er den Höchstfördersatz 2024 von 2.000 € zurückerstattet. Die Familie lebt aktuell noch in einer Wohnung, welche sie im Juli 2024 ausmalen lassen, wofür der Maler eine Arbeitsleistung von 1600 € netto verrechnet. Die Familienmutter reicht diese Rechnung ein und bekommt 320 € zurückerstattet. Die Mutter und der Vater können 2024 keine weiteren Anträge für die Wohnsitze stellen, wohl aber können die volljährigen Kinder bezüglich der Wohnung Anträge bis zur max. Förderhöhe stellen.") Danke! |
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Baue selber gerade und habe den Handwerkerbonus für meinen Neubau eingereicht und auch bereits bekommen. Sollte also auch für dich funktionieren. |
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Danke für den Hinweis Asperon! Darf ich noch fragen was du eingereicht hast? Erdarbeiten umd Maurerarbeiten sollten ja auch möglich sein, soeit ich weiß (wäre natürlich für dieses Jahr noch interessant) Und was auch noch interessant wäre: geht das nur einmal pro Baustelle und Jahr oder auch nochmal für die Frau/Partnerin? |
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Ich habe Maurerstunden eingereicht. Musst halt darauf achten das die Stunden separat angeführt werden und gegebenenfalls Skonto abziehen. Beim zweiten Teil deinere Frage bin ich mir jetzt nicht ganz sicher, aber ich glaube nicht das es möglich ist. |
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Laut WKO: Für Handwerkerleistungen ab 1. März 2024 können Fördermittel in Höhe von mindestens 50 Euro bis zu 2.000 Euro pro Person/pro Wohneinheit im Jahr 2024 und maximal 1.500 Euro pro Person/pro Wohneinheit im Jahr 2025 geltend gemacht werden. In den Beispielen steht es dann so, dass man pro Person oder pro Wohnobjekt max. 2000€ einreichen kann. Für einen Neubau in den man gemeinsam einzieht gilt daher die 2.000€ Grenze. Schade eigentlich 😅 |
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Wir haben nach 3 Wochen unsere Zusage erhalten und nochmal 2 Wochen später den Bonus. Errichtung fixer Objekte für den Innen- und Außenbereich von im Portal aufgelisteten Unternehmen. Rechnungsbeträge und Überweisungen waren ident und beinhalteten wer, was, wofür, wann und wo gemacht hat. Ablauf und Inhalt wird auf den BMAW-Seiten eigentlich logisch erklärt. Bürokratische Spitzfindigkeiten ausgenommen.. |
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Stimmt meines Wissens nach so nicht - laut den FAQ's zum Handwerkerbonus kann jede Person pro Wohneinheit einreichen. D.h. bei einem Zwei-Personen-Haushalt könnte man max. 4000 € einreichen unter der Voraussetzung, dass es unterschiedliche Arbeitsleistungen/Rechnungen betrifft. Siehe auch: https://handwerkerbonus.gv.at/wp-content/uploads/2024/09/FAQ-zum-HWB-v10-100924.pdf (Frage 14) |
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14. Können für EINE Wohneinheit mehrere Ansuchen ge- stellt werden? Ja. Jedoch müssen die Anträge von unterschiedlichen dort gemeldeten Wohnungsbenut- zerinnen / Wohnungsbenutzern gestellt werden. Die Förderung ist mit 2.000 Euro (2024) bzw. 1.500 Euro (2025) pro Wohneinheit und Jahr beschränkt. stimmt also doch....... |
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Nachdem sie meinen ersten Antrag abgelehnt haben - mit der Begründung, ich hätte einen neuen beantragt (was aber ERST nach der Absage passiert ist - no na...) - wurde mir nur gesagt, dass sie die neuen Anträge weiterhin "chronologisch" abarbeiten. Ich warte jetz seit über 2 Monaten und stehe am Anfang. Es geht zwar nur um 380 EUR (Zaun), daher ist es mir egal, aber ein drittes Mal beantrage ich sicher nicht mehr. Das war schon von Anfang an (Firma nicht in der Liste aufgrund Datenbankfehler), Rechnungslegungsblabla (man hat das erst hinterher nämlich auf der Homepage ergänzt und geändert und nicht schon Mitte Juli!) ein Spießrutenlauf. |
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Wo gibts eine Firmenliste? Finde nur Gewerke |
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Eine kurze Frage zu dem Thema: auf der Homepage des Bonus steht geschrieben, dass auch der (Bau-)Zweck der Rechnung auf der Rechnung stehen muss (zb " Herstellung Elektroverkabelung Geräteraum"). Ist dies tatsächlich so eng? Ich "sammle" gerade Rechnungen und müsste diese nun gesammelt erneut anfragen, da sie den Verwendungszweck nicht abbilden. |
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Bei uns ist rein nur die Zimmererrechnung beim Sanieren eingereicht worden. Titel: "Sanierungsarbeiten - Holzbauarbeiten". Arbeitszeit halt extra. Ohne Probleme die vollen 2k bekommen |
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Bei mir konnte ich den Namen der Firma eingeben - nur zuerst kam nichts und dann sagten sie mir, das sei ein Fehler in ihrer Datenbank, das werde ergänzt. Dann kam ein Mail, dass das nun gehe - und als ich den Firmennamen eingegeben habe mit Adresse, kam sie auch. |
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Ich hab zb eine Rechnung der Baggerfirma - da steht der Bagger und der Maschinenführer ist extra ausgewiesen. Aber halt kein Titel wie "Kinette für Leistensteine graben". Werfen die also so etwas zurück? Oder hat schon jemand ohne Titel eingereicht. |
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ist das Rechnungsdatum ausschlaggebend oder mein Zahlungsdatum ? hätte hier eine Rechnung mit Zahlugsziel 90 Tagen und wäre damit ja in 2025 und könnte den bonus vom nächsten Jahr damit nehmen |
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Tatsächlich kam nun nach gut einem Monat nach erneutem Antrag, die Zusage. Sehr fein. |
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Gilt der Handwerkerbonus eigentlich nur für den Hauptwohnsitz? |
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Zum Thema Baggerarbeiten oben: Ich habe vor kurzem für einen Pool die Grube ausheben lassen. Ich finde in den FAQ's jetzt aber keinen expliziten Hinweise darauf, dass Baggerarbeiten auch gefördert werden. Weiß jemand, ob das geht? Natürlich würde ich dann die Rechnung auch so ausstellen lassen, dass die reine Arbeitszeit auch ausgewiesen ist. |
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Ist bei Baggerarbeiten nicht alles Arbeitszeit? |
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Spezialfall: Mein Bruder baut gerade sein (Noch-)Haus auf schlüsselfertig. Er nutzt den Handwerkerbonus beim Balkongeländer. Ich kaufe das Haus und baue heuer noch die Küche ein. Kann ich den Bonus dann nochmal auf meinen Namen nutzen? |
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ich hab jetzt doch noch was gefunden. in den FAQ's wird es nicht explizit erwähnt, aber in der Richtlinie (https://handwerkerbonus.gv.at/wp-content/uploads/2024/07/Richtlinie_Handwerkerbonus_2024_2025_FINAL_barrierefrei.pdf) steht auf S. 19 "Erdbeweger" was ein freies Gewerbe darstellt und damit ist das auch förderfähig. Gefördert wird jedoch nur der Arbeitsaufwand. Es sollte in der Rechnung jedenfalls plausibel erscheinen, dass die Arbeitszeit und nicht Abnützung/Sprit/Transport/etc. des Baggers auch pauschal mitgerechnet wird. |
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