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ja mit den Geschenken von der Allgemeinheit isses hoffentlich bald vorbei, wie kommen denn die finanziell minder bemittelten dazu dir deine PV mitzufinanzieren...... |
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echt jetzt? |
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Wie jetzt alle Panik schieben, jetzt heißt es einfach abwarten, wie soll dir irgendjemand beantworten können welche Auswirkungen es hat, wenn aktuell nur gehetzt wird (dein Unterton inklusive) und es KEINE offiziellen Unterlagen gibt geschweige denn eine Regierung Klar ist jedenfalls, dass Corona und Förderungen wie Raus aus Öl irgendwie finanziert werden müssen Ich kaufe auch heuer eine PV Anlage, werde ich jetzt panisch dem Solateur 100% anzahlen, weil VIELLEICHT wieder eine Steuer erhoben wird? Na ganz sicher nicht, die sterben aktuell wie die Fliegen wie viele Unternehmen, da zahle ich ganz sicher nichts an, sollte die MwSt wiedereingeführt werden ist es nicht schön, aber bei den Energiepreisen amortisiert sich eine PV dennoch sehr schnell, also was soll's |
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Von dem was in dem Verhandlungspaper vom Kleinen steht, kann man davon ausgehen, dass sämtliche Förderungen gestrichen werden. Teils ja OK, da sie nix bringen und die falschen fördern. Aber grad die MwSt Befreiung wär halt wirklich sinnvoll. Von Leugnern des menschengemachten Klimawandels halt auch erwartbar. Also an deiner Stelle würd ich mich beeilen und es abschließen so schnell es geht |
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Also das derzeit allgegenwärtige panische Herumgeschreie verstehe ich auch nicht. Wird halt von einschlägigen Qualitätsblättern angeheizt. Was denkst du, was es für bereits getätigte Kaufverträge bedeuten kann? Was hat es denn bei der Einführung für bereits getätigte Kaufverträge bedeutet? Richtig - nix! Und sparen wird man zukünftig so oder so müssen. (und chill deine base 😉 - lass dich nicht von den selbst ernannten Intelligenz-Medien so aufhetzen...) |
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Also ich nehme ja doch stark an, dass das rechnungsdatum relevant sein wird und nicht der kaufvertragsabschluss... wenn 85% fertig sind lass dir die rechnung ausstellen und ziehe dir die restlichen 15% als haftrücklass ab --> restzahlung dann nach fertigstellung so solltest sicher save sein👍 |
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Oder das Rechnungsdatum liegt vorm Stichtag, nur das Zahlungsziel danach, wenn's dann anfangen, dass das Buchungsdatum zählt läuft was falsch 😂 |
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Umsatzsteuer ist immer von der Rechnungslegung abhängig, also es zählt das Rechnungsdatum. |
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Ok also einfach das Rechnungsdatum nach vorne legen sozusagen😉? |
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Ne, sollte das kommen nach hinten, bevor die Steuer wiedereingeführt wurde |
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Ja so habe ich es eh gemeint🤣 |
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Eine rückwirkende Änderung des USt Satzes wäre nicht administrierbar. Meine Glaskugel sagt, warscheinlich lässt man die (befristete) Regelung einfach auslaufen, frühere Änderung, oder Verlängerung eher unwahrscheinlich, aber (beides) nicht ausgeschlossen. |
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Rückwirkende Besteuerung gab es schon mal (siehe ökosoziale Steuerreform 2022, Kryptoassets) - aber halte ich ebenfalls aus heutiger Sicht nicht für wahrscheinlich. "Einsparungspotential" der Umsatzsteuerbefreiung, soweit vom Fördervolumen 2023 abschätzbar, ist rd. eine halbe Milliarde EUR pro Jahr. Wenn man das also wirklich abdrehen sollte, natürlich mMn der falsche Weg. |
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EIn Wegfall der Förderung könnte auch bedeuten das die Preise am Markt nach unten gehen. |
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