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PV MWST Befreiung fällt schon 2025?

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  •  Chri3333
  •   Bronze-Award
9.1. - 12.3.2025
181 Antworten | 59 Autoren 181
33
214
Es wurde ja laut Standard schon in der ÖVP angedacht die MWST Befreiung fürs Jahr 2025 zu Streichen..
Und nachdem ja jetzt mit dem neuen Volkskanzler verhandelt wird könnte ich mir ein schnelles streichen schon vorstellen...

Was würde das für bereits getätigte Kaufverträge bedeuten?

Ich habe z.B schon rund 85% für PV-Anlage + Speicher im Dezember 24 bezahlt, bekomme die Panele aber erst Ende Februar / Anfang März montiert und würde dann logischerweiße den Rest bezahlen.

Nicht das die Kapazunter Ende Jänner fertig sind und mit z.b Februar wäre wieder die MWST zu bezahlen😏

  •  precision
  •   Bronze-Award
6.3.2025  (#121)
Es ist zum Kotzen!
Mehr kann man nicht die Entwicklung hin zur ökologischen Stromerzeugung hemmen, als durch diese politische Vorgangsweise.
Auch wenn schon viele Idealisten zwar schon in den letzten Jahren eine Anlage montiert haben - Interessenten, die noch zögernd abgewartet haben oder in naher Zukunft montieren wollten, schreckt diese Neuerung ab.

Ich fürchte der Wegfall von Förderung bzw. Umsatzsteuer, jetzt wird es wieder einige Unternehmen mit Fokus PV in die Insolvenz schlittern lassen.
Da kommt noch ein ganzer Rattenschwanz.

Traurig!!

Ich bin froh, dass ich letztes Jahr schon unsere PV montieren lassen habe.

1
  •  precision
  •   Bronze-Award
6.3.2025  (#122)

zitat..
elchupanibre schrieb:

Vertrag unterschreiben heißt konkret was? Habe am 27.2. bei meinem Elektriker eine PV bestellt und am 28.2. die Auftragsbestätigung erhalten.

Dann sollte es kein Problem sein. Dann wird keine Steuer fällig.


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  •  cutcher
6.3.2025  (#123)

zitat..
precision schrieb:

Es ist zum Kotzen!
Mehr kann man nicht die Entwicklung hin zur ökologischen Stromerzeugung hemmen, als durch diese politische Vorgangsweise.
Auch wenn schon viele Idealisten zwar schon in den letzten Jahren eine Anlage montiert haben - Interessenten, die noch zögernd abgewartet haben oder in naher Zukunft montieren wollten, schreckt diese Neuerung ab.

Ich fürchte der Wegfall von Förderung bzw. Umsatzsteuer, jetzt wird es wieder einige Unternehmen mit Fokus PV in die Insolvenz schlittern lassen.
Da kommt noch ein ganzer Rattenschwanz.

Traurig!!

Ich bin froh, dass ich letztes Jahr schon unsere PV montieren lassen habe.

Die pv Firmen hauen aktuell eh überall 30% drauf - der nullsteuerwegfall wird mehr als kompensiert werden (fördercall gibt es ja auch wieder für diejenigen die nicht ohne leben können/wollen)


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  •  Hausbau24
  •   Bronze-Award
6.3.2025  (#124)

zitat..
ck schrieb:

──────..
Hausbau24 schrieb: Wenn ich es richtig lese trifft bei der Punkt 2 zu. Somit muss die Anlage abgenommen, sprich Anmeldung beim jeweiligen Netzbetreiber, werden. 
───────────────

Das sehe ich anders, es kommt auf den Risikoübergang an und der ist im Vertrag geregelt, das muss nicht zwingend die Abnahme durch den Netzbetreiber sein, das kann auch eine Abnahme durch den Käufer sein.

Das ist klar und da geb ich dir auch Recht. Aber du als Käufer wirst ja die Anlage nicht abnehmen, wenn diese nicht am Netz angeschlossen ist - das wäre ja wahnsinn. 

In den Augen meines Elektrikers ist die Anmeldung beim Netzanbieter der letzte Schritt einer PV-Anlage. Nach dieser Bestätigung und Prüfung der Funktionalität hab ich die Anlage abgenommen. Das musste ich sogar unterschreiben. 


zitat..
blosso schrieb:

@Hausbau24 die Anmeldung bzw. der "Antrag Strom-Erzeugungsanlag" wurde bereits vollständig im 
Abgenommen und eine Anmeldung beim jeweiligen Netzbetreiber sind ja zwei Unterschiedliche Dinge oder sehe ich da was falsch?

Für mich geht das eine mit dem anderen einher. Eine Abnahme ohne Anmeldung ist in meinen Augen eine Abnahme ohne echter Fertigstellung. 

Für dich jetzt natürlich maximal blöd. Hast du mal mit deinem Elektriker gesprochen, ob er eventuell eine Lösung weiß?




1
  •  Hausbau24
  •   Bronze-Award
6.3.2025  (#125)

zitat..
precision schrieb:

──────..
elchupanibre schrieb:

Vertrag unterschreiben heißt konkret was? Habe am 27.2. bei meinem Elektriker eine PV bestellt und am 28.2. die Auftragsbestätigung erhalten.
───────────────

Dann sollte es kein Problem sein. Dann wird keine Steuer fällig.

Hierbei verweise ich nochmals auf die offizielle Stelle: 
https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fuer-unternehmen/umsatzsteuer/informationen/Steuersatz-f%C3%BCr-Photovoltaikmodule.html


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In meinen Augen spielt ein Vertrag alleine gar keine Rolle. 


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  •  bauherr79
  •   Gold-Award
6.3.2025  (#126)
Ich halte generell wenig von Förderungen, denn sich eine PV-Anlage anzuschaffen, da zählt man eh nicht zur armen Schicht.
Außerdem landet die Förderung eh meist beim Verkäufer der PV-Anlage. Diese werden die Preise jetzt halt dann um 16,7% senken im Schnitt.
Weitaus gravierender finde ich die Netzbetreiber, die immer mehr Probleme bereiten - sei es der Parallellauf, wo man zig Sachen umbauen muss, damit der Netzbetreiber die Anlage aus der Ferne abschalten kann (nicht die Einspeisung auf 0, sondern tatsächlich komplett abschalten, also auch kein Eigenverbrauch) usw.
Da fehlt leider noch ein Gesetz, dass die Netzbetreiber in Österreich einheitlich agieren müssen und nicht jeder grad mit neuen Ideen daherkommt, wie es ihm gerade passt.

1
  •  ck
6.3.2025  (#127)

zitat..
Hausbau24 schrieb:

Das ist klar und da geb ich dir auch Recht. Aber du als Käufer wirst ja die Anlage nicht abnehmen, wenn diese nicht am Netz angeschlossen ist - das wäre ja wahnsinn. 

In den Augen meines Elektrikers ist die Anmeldung beim Netzanbieter der letzte Schritt einer PV-Anlage. Nach dieser Bestätigung und Prüfung der Funktionalität hab ich die Anlage abgenommen. Das musste ich sogar unterschreiben. 

Ich habe meine Anlage 2018 machen lassen, der Elektriker hat sie installiert, an das Netz angeschlossen, kurz in Betrieb genommen (Probebetrieb ist zulässig), abgeschalten, Meldung an den Netzbetreiber gemacht, dann habe ich das Abnahmeprotokoll unterschrieben und er die Rechnung gelegt (alles binnen 48 h).

Meldung vom Netzbetreiber kam 2 Wochen später.


1
  •  christoph1703
6.3.2025  (#128)

zitat..
bauherr79 schrieb: Parallellauf, wo man zig Sachen umbauen muss

Exakt zwei Sachen: ein zusätzlicher Stromkreis für das Steuergerät und eine Netzwerkleitung vom Verteiler zum WR WR [Wechselrichter].


zitat..
bauherr79 schrieb: Da fehlt leider noch ein Gesetz, dass die Netzbetreiber in Österreich einheitlich agieren müssen

👍




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  •  bauherr79
  •   Gold-Award
6.3.2025  (#129)
Ja, nur kann die Netzwerkleitung z.B. ein Problem sein, wenn wie bei mir die Wechselrichter im Poolhaus hängen und der Verteiler natürlich im Keller vom Wohnhaus ist.
Da ein zusätzliches Kabel einziehen über die Länge (sind über 60 Meter) würde aufgraben bedeuten.
Oder genügt es auch, das Steuergerät einfach an das LAN anzuschließen, denn LAN habe ich auch dort.

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  •  christoph1703
6.3.2025  (#130)

zitat..
bauherr79 schrieb:

Ja, nur kann die Netzwerkleitung z.B. ein Problem sein, wenn wie bei mir die Wechselrichter im Poolhaus hängen und der Verteiler natürlich im Keller vom Wohnhaus ist.
Da ein zusätzliches Kabel einziehen über die Länge (sind über 60 Meter) würde aufgraben bedeuten.
Oder genügt es auch, das Steuergerät einfach an das LAN anzuschließen, denn LAN habe ich auch dort.

Für solche Fälle kann das Steuergerät auch außerhalb des Verteilers (beim WR WR [Wechselrichter]) montiert werden. Alles halb so wild.


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  •  El_aurare
6.3.2025  (#131)

zitat..
Deep schrieb:

──────..
scle91 schrieb:

Soeben auf oe24 gelesen - am 1.4. fällt Mwst. Befreiung
───────────────

Was heißt das nun wieder :/
Also kann ich nächste Woche auch nix mehr in Onlineshops bestellen?


Richtig - müsste alles noch heute bestellt werden und dann bis 1 April geliefert werden, also wenn du selbst montierst.


1
  •  ck
6.3.2025  (#132)

zitat..
El_aurare schrieb: Richtig - müsste alles noch heute bestellt werden und dann bis 1 April geliefert werden, also wenn du selbst montierst.

Ich gehe davon aus, dass das nur für Werklieferungsverträge gilt (also inkl Montage), bei Kauf von PV Ware geht es bis 31.3., alles andere wäre unlogisch.


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  •  Deep
6.3.2025  (#133)

zitat..
ck schrieb:

──────..
El_aurare schrieb: Richtig - müsste alles noch heute bestellt werden und dann bis 1 April geliefert werden, also wenn du selbst montierst.
───────────────

Ich gehe davon aus, dass das nur für Werklieferungsverträge gilt (also inkl Montage), bei Kauf von PV Ware geht es bis 31.3., alles andere wäre unlogisch.

So sehe ich es (hoffentlich) auch. Mal schauen was morgen passiert. Ev. gibts dann mehr Klarheit.


1
  •  Hausbau24
  •   Bronze-Award
6.3.2025  (#134)

zitat..
ck schrieb:

──────..
Hausbau24 schrieb:

Das ist klar und da geb ich dir auch Recht. Aber du als Käufer wirst ja die Anlage nicht abnehmen, wenn diese nicht am Netz angeschlossen ist - das wäre ja wahnsinn. 

In den Augen meines Elektrikers ist die Anmeldung beim Netzanbieter der letzte Schritt einer PV-Anlage. Nach dieser Bestätigung und Prüfung der Funktionalität hab ich die Anlage abgenommen. Das musste ich sogar unterschreiben. 
───────────────

Ich habe meine Anlage 2018 machen lassen, der Elektriker hat sie installiert, an das Netz angeschlossen, kurz in Betrieb genommen (Probebetrieb ist zulässig), abgeschalten, Meldung an den Netzbetreiber gemacht, dann habe ich das Abnahmeprotokoll unterschrieben und er die Rechnung gelegt (alles binnen 48 h).

Meldung vom Netzbetreiber kam 2 Wochen später.

Genau so sehe ich es auch. 

Wenn man die Anlage ohne Probe abnimmt wäre das wie einen Rohbau nach dem EG abzunehmen. Das ergibt ehrlich keinen Sinn. 


1
  •  alhei
  •   Bronze-Award
6.3.2025  (#135)

zitat..
Deep schrieb: Was heißt das nun wieder :/
Also kann ich nächste Woche auch nix mehr in Onlineshops bestellen?

Also ich verstehe das so:
Wenn du nur Material kaufst (Onlineshop, oder vor Ort), ist das bis inkl. März alles noch ohne Mwst. möglich. Es zählt in dem Fall die "Verfügungsmacht". Wie das gehandhabt wird (Rechnung ausgestellt, geliefert, bezahlt?), würde ich dann mit dem Verkäufer klären, denn der stellt ja die Rechnung aus und sie muss auch für ihn passen, sonst kannst du ja auch noch schnell vom Kauf zurücktreten.

Wenn es um eine Installation der gesamten Anlage geht, sollte man den Vertrag bis spätestens morgen unterschrieben haben. Es wird dann vermutlich sogar noch viel Zeit (sogar bis Jahresende?) bleiben, bis alles fertig installiert und bezahlt ist.
Der Termin ist jetzt aber sicher deshalb so kurzfristig angesetzt, damit es da jetzt nicht noch einen unglaublichen Run auf die Solateure gibt.

Und als dritter Fall noch:
Wenn der Solateur so ganz schnell bis Monatsende alles fertig hat, kann man den Vertrag auch gerne noch in einer Woche abschließen. Aber Deadline bis fertig ist dann eben der März.

Eigentlich eh elegant gelöst (auch wenn das jetzt hier keinen freut)...

2
  •  TheSeeker
  •   Bronze-Award
6.3.2025  (#136)
Sehe ich ähnlich, aber folgenden Punkt finde ich interessant:

zitat..
alhei schrieb: Wenn es um eine Installation der gesamten Anlage geht, sollte man den Vertrag bis spätestens morgen unterschrieben haben.

Verträge werden auch mündlich geschlossen (so wie bei mir der Fall). Möglicherweise muss deshalb bereits eine Anzahlung bis zu einem gewissen Stichtag geleistet werden, um Umgehungen zu verhindern.


1
  •  webwude
  •   Bronze-Award
6.3.2025  (#137)

zitat..
alhei schrieb:
 

Eigentlich eh elegant gelöst (auch wenn das jetzt hier keinen freut)...

Nachdem ich bis letzte Woche Angebote eingesammelt und jetzt unterschrieben habe, würde es mich schon freuen, wenn ich noch die volle Befreiung bekommen :)


1
  •  wienerperger
6.3.2025  (#138)
"konkretere" Infos von der WKO:

Um in den Genuss der USt-Befreiung zu kommen, müssen dem Vernehmen nach Verträge nachweislich bis zum 6.3.2025 abgeschlossen sowie die PV-Anlage bis zum 1.1.2026 installiert werden. Verträge, die am 7.3.2025 oder später abgeschlossen werden, kommen nicht mehr in den Genuss der USt-Befreiung.

aus: https://www.wko.at/oe/gewerbe-handwerk/elektro-gebaeude-alarm-kommunikation/streichung-der-ust-befreiung-auf-pv-anlagen




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  •  blosso
  •   Bronze-Award
6.3.2025  (#139)
Danke für den Link, das klingt zumindest schon Mal besser! 
Frage ist halt noch immer, welche Verträge hier genau gemeint sind?

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  •  johome
6.3.2025  (#140)
d.h. ich musste heutet (6.3) noch Module und Umrichter online bestellen :(

1
  •  cutcher
6.3.2025  (#141)

zitat..
johome schrieb:

d.h. ich musste heutet (6.3) noch Module und Umrichter online bestellen :(

Nein, da die online bestellten Module nicht vom Verkäufer verbaut/installiert werden
kannst bis Lieferung 31.03. machen


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