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Umschwenken auf 4% fix, richtig? |
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Jup😊 |
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Update Bank Austria zum Gutschein Umstellung Fix-variabel sowie Aktuelles: -) aktueller Fixzins: ab 4% für 5J und 25 Jahre. Prognose: eine Reduzierung auf unter 4% sollte laut BA nicht das Ende der Fahnenstange sein. Eine mögliche Senkung der Kondition wird bei einem Kunden-OK weitergegeben. -) Zinsjoker: einmalige und kostenfreie Umstellung von Fix in variabel bis 31.12.2026 (bis dato wurden hier 1,75% Spesen verrechnet, diese fallen im Aktionszeitraum weg!) mittels Gutschein bei Einreichungen ab sofort. Aufschlag variabel bei Top-Bonitäten: 1% auf 3-ME. Dieser bleibt aus der Ursprungsvereinbarung erhalten! Eine Ausdehnung des Zeitraums ist derzeit noch kein Thema. Retourwechsel von Variabel auf Fix: Basis für die Verhandlungen ist der dann aktuellen SWAP-Satz plus Aufschlag, es gibt dazu keinen Automatismus. Kosten dafür: aktuell 400 €. Bereits unterschriebene Kreditverträge fallen NICHT in diese Aktion. -) das Gehaltskonto wird für die BA immer wichtiger. Aktion: das GoGreen ist für Neukunden ein Jahr gratis. Der Kontowechselservice ist dabei und wird von der Bank erledigt. Lg, Alex |
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Was bedeutet dies mit "wird bei einem Kudnen-OK weitergegeben? Bezüglich Gehaltskonto, die BA fordert dies also aktiv ein für eine Top-Kondition? |
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damit ist gemeint, dass - sollte es nach der Kreditbewilligung (zur alten Kondition) zu einer Zinssatzsenkung kommen, die neue (günstigere) Kondition in den zu erstellenden Kreditvertrag eingearbeitet wird. nein, ist keine Voraussetzung. Die Bank Austria hätte gerne zum Kredit auch das Gehaltskonto. Dieses ist im ersten Jahr gratis. |
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Aber nur solange der Vertrag noch nicht unterschrieben wurde, oder? |
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Genau das heißt es, solange die Kreditverträge noch nicht ausgestellt sind. Das war aber auch in der Vergangenheit schon so. Das Gehaltskonto ist keine Auflage für die Topkondition. Sollte es aber mal wo "zwicken" tut sich (jede) Bank leichter mit einer Lösung, wenn das Gehaltskonto beim finanzierenden Institut, also im selben Haus, ist. Z. B. Stundungen bei Zahlungsschwierigkeiten. Das Zahliungs-Moratorium in der Corona-Phase sei hier als Beispiel der letzten Zeit erwähnt. |
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richtig, der Vertrag darf noch nicht unterschrieben sein. |
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Ich bin der Meinung dass das eigentlich egal sein sollte. Ein Kredit muss bedient werden, egal wo man sein Girokonto hat. Zudem würde ich nicht wollen dass die finanzierende Bank laufend Einblick auf meine finanzielle Situation hat. |
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Eh, ich kann dich schon verstehen. Die Bank will es halt so. Gut ist, dass es dafür kein Muss gibt. Manch andere Bank knüpft z.B. eine bessere Kondition an eine Kontoverlegung. DAS finde ich ist nicht in Ordnung. |
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exakt - so ist es auch. Wenn den Kreditverpflichtungen dauerhaft nicht nachgekommen wird, ist es unerheblich, ob das Girokonto bei der finanzierenden Bank geführt wird oder nicht. Die Bank tut sich in der Gestionierung halt leichter, da die periodische Überwachung (Soft-Rating, etc.) ihrer Forderungen datenreicher ist - abseits natürlich der vertriebsseitigen Interessen z.B. wenn es darum geht, Anspar-, Versicherungs-, etc.-produkte zu platzieren. |
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Hallo LiConsult, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Die BAWAG kann meine Transaktionen gerne sehen, das meiste Geld liegt auf Tagesgeldkonten anderer Institute :D - sie sieht also nur den Eingang und den einmaligen Ausgang. Was ich dann damit mache, weiß sie ja nicht - ergo ist das fürs "Evaluieren" wurscht. Sie meldeten sich aber brav, wenn mal ein größerer Eingang da ist. Veranlagen... Fonds... -> Nein Danke. |
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Frage zu oben wo steht Zinsjoker, bisher wurden da 1,75% fällig. 10.000 € jährliche Rückzahlung ist bei Fixkrediten frei. Darüberhinaus max 1% an Kosten fällig. Wie kommt man dann auf 1,75%? Die vom Gesetzgeber vorgegebene Grenze ist ja max 1%. |
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1,75% werden beim Switch von variabel in fix und nicht bei vorzeitiger Rückzahlung verrechnet. Die Höhe dieses Prozentsatzes ist "willkürlich", da die tatsächlichen Auflösungskosten- bzw. erträge (so bankintern zinsabgesichert) unterschiedlich je nach Kreditvereinbarung sind. Beim Zinsjoker entfällt diese Gebühr, da kostenfrei von fix in variabel geswitcht werden kann. Die Pönale i.d.H. von 1% wird für die vorzeitige Tilgung (ab 10.000 bzw. bei der Bank Austria 10% des ursprünglichen Kreditbetrages) verrechnet. |
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Zinsjoker steht bei kostenlos, null, nada. Hmmm. Das sollte eigentlich klar sein: wenn du auf einen günstigeren Fixzins gewechselt hast, hat die BA im Schnitt 1,75% Gebühren für die Auflösung der alten, teureren Fixzinsvereinbarung verlangt. |
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Eine Änderung des Fixzinses ist eine Umschuldung. Wechselt man zu einer anderen Bank und zahlt die BA aus, dann kann die BA max 1% verlangen. Mehr kann sie nicht. Welche Kosten der BA intern für die Auflösung entsteht kann mir wurscht sein. Insoferne kann sie keine 1,75% aus dem Titel Auflösung verlangen. Aber mittlerweile ists mir schon klar wo die Summe herkommt. Die BA verlangte praktisch (praktisch, nicht intern, in die interne Rechnung sieht nur die BA hinein) 1% für die Fixzinsauflösung und 0,75% als BAG BAG [Bearbeitungsgebühr], Gebühr oder was auch immer für die neue Fixzinsvereinbarung. Insoferne günstiger wie eine Umschuldung über den Weg einer anderen Bank, immerhin erspart man sich die Grundbuchskosten, neue BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] und Co. Natürlich muss man zu den 1,75% noch den höheren Zinssatz für Bestandskunden hinzuzählen, denn die BA ist ja bekannt dafür, dass Bestandskunden schlechtere Konditionen bekommen wie Neukunden. Und mit dem Joker spart man sich halt jetzt mal die ganzen Umschuldungskosten, neue BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] etc. Der Aufschlag für Bestandskunden allerdings bleibt vermutlich. |
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nein, eine Umschuldung ist die Abdeckung des offenen Kreditsaldos bei einer Bank durch eine andere Bank. Der Wechsel der Verzinsungsart bei ein und derselben Bank ist keine Umschuldung. richtig - dabei handelt es sich um eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Kreditbetrages, der mit maximal 1% pönalisiert werden kann. wie erwähnt: es handelt sich um keine Umschuldung (und damit um keine neuerliche Kreditprüfung hinsichtlich Bonität, Belehnwert, etc., die eine Bearbeitungsgebühr rechtfertigen würde) sondern um eine Änderung der Verzinsungsart, daher für alle Verträge außerhalb der "Zinsjoker-Verträge": wichtiger Punkt: jene Verträge, die in den Zeitraum (15.11.2023 - 29.03.2024) des Zinsjokers fallen, sind (wie alle anderen Verträge bislang) auch mit einer variablen Anschlusskondition ausgestattet (im besten Fall 3M EURIBOR +1%). Im Falles eines Wechsels von fix in variabel (kostenfrei bis 31.12.2026 möglich) kommt dann genau dieser Aufschlag zur Anwendung, insofern: richtig |
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Zwischenzeitlich war die bankintern auch verrechnete Gebühr auch mal bei 1%, dann bei 2%. Wie du selber richtig sagst entfallen die Gebühren wie die 1,44% für die erneute GB-Eintragung, Schätz- und Legalisierungsgebühren usw. Und wie LiConsult richtig schreibt, ist eine interne Zinsverbesserung gegen eben diese einmalig verrechnete Gebühr keine Umschuldung - und somit werden Kosten gespart und es entfällt die neuerliche vollständige Antragsprüfung. |
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Ein Abschluss auf 35J mit 25J Fixzins ist bei der BA aktuell nicht möglich oder? Gibt es dazu Pläne von der BA? Ziel ist es die Rate zu drücken und trotzdem nach 30 Jahren den Kretid abbezahlt zu haben. Gibt es eigentlich eine Höchstdauer vom Zeitpunkt des Abschluss des Kredits bis zum Start der Kreditrückzahlung? Bzw. wie wird vereinbart, wann damit begonnen wird? |
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freilich - bei der Bank Austria und sonst auch meinst du Tilgungspläne? Ja - auch die die gibt es. Die "tilgungsfreie Zeit" beträgt bis zu 24 Monate - in Ausnahmefällen auch darüber (bis zu 36 Monate). Ist Vereinbarungssache im Rahmen der Kreditbeantragung. Da kannst du deine Vorstellungen deponieren, wann mit der Tilgung begonnen werden soll. Achtung: die Zinsen für das bereits beanspruchte Kapital werden trotzdem im Rahmen des (quartalsweisen) Kontoabschlusses verrechnet. |
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Warum sollte das nicht möglich sein, woher hast du die Info? Da ist alles gut, natürlich geht das nach wie vor. Die Kreditlaufzeit kann für maximal 408 Monate vereinbart werden - mit 24 Monate tilgungsfreiem Zeitraum. Für entnommenen Beträge in diesem Zeitraum werden die Zinsen verrechnet. |
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