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deutsche händler verkaufen schon das ganze jahr mir 0% mwst, aber es wär halt illegal das als österreicher in anspruch zu nehmen. illegal für wen? keine ahnung, aber man munkelt es wird diverses schindluder getrieben mit lieferadressen in DE, den bekannten paket-forwardern, usw. alle angaben ohne gewähr |
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Hallo Fani, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Aus für Mehrwertsteuer auf PV |
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kann mir irgendwer erklären wie das funktionieren soll, weil ich find das extrem mysteriös. als privater einfach (?) eine UID anmelden (?) und dann alle möglichen förderungen in anspruch nehmen + mwst befreiung, ohne irgendwelche umsätze mit der "firma"? es is für mich eh nicht relevant aber ich wär wirklich neugierig |
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Ich habe mit meiner Frau 2022 eine GesbR gegründet und die Regelbesteuerung gewählt (bei der Anmeldung), damit bekommst du eine UID. Mit dieser UID kannst du in der EU (innergemeinschaftlicher Erwerb) Dinge ohne USt. einkaufen (sie wird gar nicht verrechnet), in Österreich wird sie (typisch) verrechnet, aber du kannst sie über die USt.-Erklärung als Vorsteuer beim Finanzamt zurückfordern. Natürlich kann man nur Dinge für diese 'Firma' so einkaufen. Ein Auto dafür zu leasen und die Kosten der GesbR umzuhängen, wird auf Dauer Probleme mit dem FA schaffen. Ist ja nicht so, du produzierst Strom, den du verkaufst. Bei mir sind das ca. 90% des erzeugten Stroms. Dem Abnehmer (z.B. OeMAG) verrechnest du keine USt. (reverse charge Verfahren), der verpflichtet sich die USt, die er seinen Kunden verrechnet, direkt abzuführen. Übrig bleibt der Eigenverbrauch, dieser wird ermittelt und die 'anteilige' USt. an das FA abgeführt. Bei mir waren das 2023 ca. 3000€ verkaufter Strom, ca. 500€ gesparter Eigenverbrauch und aus der Abschreibung der Anlage von 900€ (18000€ / 20a) ergeben sich so 90€, die USt. pflichtig sind, also ist 18€ USt. abzuführen. Richtig ärgerlich finde ich aktuell, dass das FA die Einkommenssteuerbefreiung für solche Anlagen nicht richtig am Schirm hat und deswegen mit 'Zettelwerchs' nervt. 2 |
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Ich lese gerade im Suntastic Newsletter das Freiflächen ausgenommen sind aber beim bmk steht auf oder in der Nähe von bestimmten Gebäuden betrieben werden(wohngebäude, kirchen, gemeinnützigen,öffentlich) Wie siehts dann eig mit Anlagen für Firmen und Betriebe aus? EAG Lotto oder |
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aaaaaah, das ist der entscheidende zusammenhang der mir gefehlt hat. cool, danke für die erklärung |
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Aber mit dieser GesbR hat man ja auch Kosten (Sozialversicherung?, Grundumlage?) oder? Diese müsste man zusätzlich zu den steuerlichen Abgaben ja auch auf 20 Jahre hochrechnen....dann dürfte das ganze die MwSt-Ersparnis nicht übersteigen damit es sich auszahlt oder? |
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Hallo Puitl, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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https://www.wko.at/gruendung/gesellschaft-buergerlichen-rechts-gesbr#heading_gewerbeberechtigung und https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.816855&portal=svsportal |
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Sozialversicherung etc. betrifft immer natürliche Personen, die GesbR ist keine solche. Kammerumlage hat eine Freigrenze bis 150k€. Die links von wiwi sagen den Rest. |
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Weitere Infos vom.BMF https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fuer-unternehmen/umsatzsteuer/informationen/Steuersatz-f%C3%BCr-Photovoltaikmodule.html |
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Ich denke das könnte einige Interessieren: Kauf inklusive Installation: Hat der Verkäufer/die Verkäuferin hingegen auch die Photovoltaikmodule zu installieren (einheitliche Werklieferung), ist jener Zeitpunkt entscheidend, zu dem die Anlage vollständig installiert ist. Vollständig installiert ist eine Anlage im Zeitpunkt der Abnahme. Der Zeitpunkt des Abschlusses bspw. eines Kaufvertrages oder der Zeitpunkt der Rechnungslegung sind hingegen ohne Bedeutung. |
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Heißt, dass ich ab 2024 dei Kleinunternehmerregelung nicht mehr in Anspruch nehmen kann bzw. nicht mehr sinnvoll ist weil man sich ohnehin die Vorsteuer nur einmal holen kann? |
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Es ist immer die Rede von ich kaufe Module, WR und Speicher bei einem Lieferanten und dieser installiert sie. Wie sieht die Sache aus wenn ich Module bei Lieferant A, WR bei Lieferant B und Speicher bei Lieferant C kaufe, und Eigeninstallation mache weil ich Elektrotechniker bin und das nach ET-Gesetz machen darf? Sowas muss doch auch abgedeckt sein. |
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Dann musst du jeweils ein modul dazu bestellen 😅 |
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Wenn das tatsächlich die neue Lösung bzgl PV Förderung ist, muss man die Frage stellen wie unterbemittelt man als Gesetzgeber eigentlich sein darf. |
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Das ist nicht neu, den Investitionszuschuss für Stromspeicher gab es in der nahen Vergangenheit immer schon nur bei einer PV-Erweiterung. Im Grunde bleibt bez. der Förderbedingungen alles beim Alten, der Preis dass man nicht mehr zur Ömag muss ist eben ein geringerer Förderbetrag für den Einzelnen. Die fehlenden 600 Millionen aufgrund des Wegfalls der Mehrwertsteuer fehlen dann auch in den Budgets, wie man bereits in ersten Gemeinderatssitzungen hören konnte (das wird der nächste Aufschrei, mark my words). Steuern anzugreifen sind in AUT ein heisses Eisen, weil iDR jemanden etwas weggenommen wird. Förderungen sind dafür super, weil da bekommt ja jeder etwas. |
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Mit der KPC ging es soweit ich weiß auch ohne Erweiterung. Das wäre damit dann wohl erledigt. Auf das hätte ich nämlich für kommendes Jahr spekuliert. Bin gespannt wie das am Ende dann tatsächlich abläuft, kann mir einfach nicht vorstellen dass das die dauerhafte Lösung. |
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Ja KPC und diverse Landesförderungen sind von der neuen Mwst.-Regelung grundsätzlich nicht betroffen. Ich gehe schon davon aus dass es 2024 wieder eine Stromspeicher-Only Förderung geben wird. Die Landesförderungen in Kärnten, Salzburg, Vorarlberg und Wien werden vermutlich angepasst. |
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Naja früher konnte man die Komponente bei verschiedenen Händlern kaufen und die Rechnungen einreichen, nach aktueller Aussage geht das nicht. Hoffe die beheben das noch. |
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"Kauf ohne Installation: Werden die Photovoltaikmodule nur gekauft, ohne dass der Verkäufer/die Verkäuferin die Photovoltaikmodule auch zu installieren hat, kommt es auf den Zeitpunkt an, in dem der Käufer/die Käuferin die Verfügungsmacht über die Photovoltaikmodule erlangt." zitiert nach https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fuer-unternehmen/umsatzsteuer/informationen/Steuersatz-f%C3%BCr-Photovoltaikmodule.html Ich beabsichtige eine neue PV von einer Fachfirma auf mein Dach montieren zu lassen. Mein Solateur stellt mir frei, die Module selbst zu beschaffen, oder ich kann sie recht günstig bei ihm bestellen (Trina Solar 420W für 102€/Stk). Meine Frage lautet nun: wenn ich Module aus Holland (68€/Stk, DAH 455Wp) bestelle, was ist mit Verfügungsmacht gemeint? Lieferung ab 1.1.2024 aber Bestellung früher möglich? Oder erst nach 1.1.2024 bestellen? |
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Ganz klar die Lieferung der selbst besorgten Module. Aber Achtung: Dann können nur mehr die Module USt-frei sein. Weil die Montage und restliches Zubehör keine Nebenleistungen mehr von der PV-Modullieferung sind. Die Abwägung günstigere Module selbst zu besorgen und dafür USt. auf die restlichen Lieferungen (z.B. Montagematerial, Wechselrichter,...) und sonstigen Leistungen (Planung, Montage, Abnahme) zu zahlen wird eher zugunsten der Bestellung bei einem Komplettanbieter ausgehen. Und da schließt sich der Kreis. Online gibt's tolle Angebote für Module bei Händlern die nicht montieren. Nur bringt es das dann dort zu kaufen? Evtl. für Selbstmontierer mit Elektroausbildung?! |
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Wo steht das, dass dann nur die Module USt. frei sein können? Man kann ja alle Komponenten frei von verschiedenen Händlern, die an Endkunden verkaufen, wählen?! |
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