Da ja jetzt der 3M Euribor im Minus ist hat mir die Bank ein Informelles schreiben geschickt das desto trotz von 0% weg gerechnet wird.
Ich habe keine Klausel im Vertrag die das so festlegt!
Wie soll/kann ich reagieren? Meiner Meinung ist das nicht Vertragskonform bzw Vertragsbruch?!
...wenn man einen "neueren" Vertrag unterschrieben hat wo explizit drinnen steht, dass im Falle eines negativen Indikators selbiger mit "0" herangezogen wird... kann ich mich da auch auf das Urteil berufen oder ist das juristisch wasserdicht für die Bank? Wir haben 2016 den Kredit aufgenommen und da hatten sie extra diese Klausel eingefügt.
Im Standard steht, dass jeder Vertrag, egal wann er unterschrieben würde durchgecheckt werden sollte. Daher gibt's auch keine pauschale Antwort, welche Verträge betroffen sind!
Übersicht - also wir unterscheiden folgende Fälle:
im Fall 1 steht Euribor + 1% und die Bank tut so als ware der Euribor nicht/nie negativ. Hier wurde einseitig und nachträglich in den Vertrag eingegriffen. Die Banken werden hier zurückzahlen (müssen).
im Fall 2 steht bereits bei Vertragsabschluss drinnen, dass die Bank den Euribor mit mindestens 0 annimmt. Hier gibt es noch keine spezifisches Urteil aber aus der Begründung der gerade ergangen OGH Urteile sind diese Verträge asymetrisch und gewährleisten keine gerechte Verteilung von Chancen und Risiken im Sinne des KSchG. Daher ist die Untergrenze wohl nichtig. Auch hier werden die Banken wohl rückerstatten (am ehestens Gutschrift am Kreditkonto) müssen. im Fall 3 steht eine Untergrenze und eine Obergrenze im Vertrag. Hier müßte ebenfalls sichergestellt sein, dass der Cap gleich viel wert ist wie der Floor. Also über z.B. 20 Jahre muss erwartet warden dass der Euribor genauso oft unten wie oben anstoßt. Bei einem Cap von 4.5% wird das wohl kaum so sein. Wenn ich dazu komme werde ich nachreichen, wie hoch der Cap sein darf (für den 3m Euribor aus heutiger Sicht).
es sollte in allen 3 Fällen die Bank zur Richtigstellung aufgefordert werden. Frist 1 Monat. In Fall 2+3 kann eine Formulierung lauten "der OGH referenziert in seiner jüngsten Entscheidung auf ein symmetrisches Verhältnis von Chancen und Risiken. Da mein Kreditvertrag eine Zinsanpassung vorsieht die dieses Prinzip im Sinne des KSchG verletzt fordere ich sie zur Streichung der Zinsuntergrenze und zur Rückzahlung zu Unrecht verrechneter Zinsen auf" ...da fehlen jetzt sicher 5 Beistriche
Hab heute mit meinem Berater von der b... a...... telefoniert. Die rechnen intern schon damit, dass der ogh auch die klauseln in den neuverträgen kippen wird . Also dürfen wir uns alle auf restschuldreduzierung und Zinsen im Bereich von 0,8% freuen
Meine Bank (E.... B...) hat den Fall an die eigene Rechtsabteilung zwecks Prüfung übergeben -> habe einen 2015er Vertrag mit 0er Klausel aber natürlich ohne Obergrenze...
Gerade von meiner Bank (Ob...bank) einen Brief gekommen, dass sie bis 0% runtergehen (nachdem ich ihnen im letzten Monat zweimal geschrieben hab) und das bis spätestens Jahresende abgerechnet wird.
Fein Enzo, freut mich, dass wir nicht nur beim Kredit gute Kondis bekommen haben, sondern auch der negativ-Zins rasch nach den Urteilen weitergegeben wird!
Wirkt so, als hätte er nichtmal die Urteilsbegründungen gelesen. Eher so, als ob er sich von irgendwelchen Bank-Lobbyisten "informieren" hätte lassen...