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Wenn ich mich richtig erinnere gab es auch schon mindestens ein Verfahren, wo es um einen neuen Kreditvertrag ging, der die Klausel (keine Weitergabe, wenn Indikator negativ) enthalten hat. Kann sein, dass in dem Verfahren auch noch ein OGH-Urteil ansteht.
Meiner Meinung nach läuft das aktuelle Urteil darauf hinaus, dass generell eine Untergrenze in Höhe des Aufschlages ohne Obergrenze unzulässig ist. Mal sehen, ob die Banken gleich auf voller Linie einlenken (was eine gewisse Logik hätte) oder ob zunächst wirklich nur die Leute ohne entsprechende Klausel eine Umsetzung des Urteils bekommen. |
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Ja, das entspricht ja einer Rückzahlung...
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Ist mir schon klar, ich will damit nur sagen dass es für die Bank ja jetzt 2 Möglichkeiten gibt:
Rückzahlung auf das Konto oder Anrechnung beim Kredit als Sondertilgung. |
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Negativ euribor weitergabe - Hallo!
Sorry das ich den bestehend post dafür nehm was zu fragen.. Wir haben einen Vertrag von der Bawag und bekommen den negativ euribor weitergegeben (voriges jahr abgeschlossen) anfang des Jahres haben die das mit dem euribor ja für neue verträge auch geändert.. Wir haben überlegt den vertrag aufzustocken und da hieß es das wir dan die jetzt so gute Kondition verlieren den dan würde der negativ euribor nicht mehr weitergegeben werden. Durch das neue Urteil könnte es aber sein das sich duch die Aufstockung nichts ändern würde oder habe ich das falsch verstanden? Unser betreuer ist gerade auf Urlaub den sonst hätte ich ihn gleich gefragt.. Liebe Grüße |
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Neuer Vertrag ist neuer Vertrag - und die OGH-E bezieht sich ja nur auf Verträge, in welchen das Einfrieren des Aufschlags bei 0 NICHT ausgeschlossen wurde. |
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ähnlich sieht das naturgemäß die WKÖ - https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20170608_OTS0123/weitergabe-negativer-zinsindikatoren-genaue-beurteilung-fuer-die-banken-erst-nach-abschluss-der-ogh-verbandsverfahren-moeglich
...wenn man sich die Begründung des letzten Urteils durchliest, kommt man aber zu dem Ergebnis "die Sache ist durch" es könnte sogar für die Banken sehr teuer warden, wenn nun viele Kreditnehmer klagen (das kann man sich schon trauen auf Basis der bisherigen Urteile!). Die Rechtsanwaltskosten müssen sie ja jedes mal zahlen! Und die ausstehende OGH Rechtssprechung wird konsistent zu der bisherigen ausfallen. |
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Danke für den Link zur WKO-Presseaussendung. Interessant ist der Verweis, dass die anderen Urteile auch bald kommen sollen. Inhaltlich glaube ich aber auch nicht, dass sich da noch was ändert. Lustig ist der letzte Satz: "Erst auf Basis der dann hoffentlich gefestigten höchstgerichtlichen Judikatur können die heimischen Banken ihre Kunden entsprechend informieren." Wenn man nach dem Wortlaut geht, könnte man also schlußfolgern: Sogar die WKO hofft also auf eine Festigung des aktuellen Urteils... *g* |
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http://diepresse.com/home/wirtschaft/recht/5231648/Kreditzinsen_Streit-ueber-Auslegung-der-OGHEntscheidung |
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Vielen Dank für Ihre Nachricht vom 08.06.2017. Laut unseren Unterlagen enthält der Verbraucherkreditvertrag, den Sie bei uns abgeschlossen haben, für den Fall eines negativen Indikators eine besondere Bestimmung, wonach der Indikator stets mit mindestens Null angesetzt wird, sodass an Kreditzinsen mindestens der vereinbarte Aufschlag zu bezahlen ist. In der von Ihnen angesprochenen höchstgerichtlichen Entscheidung 4 Ob 60/17b hält der OGH dagegen fest, dass der Kreditgeber den Indikator nicht einseitig mit Null festlegen darf. Weiters weisen wir darauf hin, dass bezüglich jener Zinsanpassungsklausel der Unicredit Bank Austria AG, die auch Ihr Kreditvertrag beinhaltet, bereits ein Urteil des Oberlandesgerichtes Wien ergangen ist, das allerdings nicht rechtskräftig ist. Dort geht es um die Frage, ob bei einer Zinsuntergrenze beim Aufschlag auch eine Obergrenze vorgesehen werden muss. Die UniCredit Bank Austria AG hat fristgerecht ein Rechtsmittel eingelegt. Sollte der Oberste Gerichtshof nicht den Argumenten unseres Hauses folgen, werden wir auf Basis einer Analyse der Entscheidungsgründe selbstverständlich entsprechende Umsetzungsmaßnahmen ergreifen. Hierüber werden wir Sie rechtzeitig informieren. |
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Hat hier schon jemand Erfahrung mit der Spaßkasse? - Bin seit 1,5 Jahren dort, stets am unteren Limit (also 0%+Aufschlag) unterwegs, im Vertrag ebenso Untergrenze 0% + Aufschlag festgeschrieben...
Weiß jemand, wie die damit umgehen? ng bautech |
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@stefan86 - starker Brief der Bank. Man bekommt den Eindruck sie stünden an deiner Seite im Kampf gegen die Gerichte |
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SPK und EB argumentieren auf eine "Entscheidung im Einzelfall" des geposteten OGH-Urteils und bleiben ihrer Linie treu (quasi "schneiden" den Euribor bei Null) und berufen sich auf eine andere OGH-Entscheidung, wobei das Bankgeschäft immer ein entgeltliches Geschäft ist (ich kenn das Urteil nicht). |
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die gelbe Bank sagt:
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welche Banken haben eigentlich - den negativen Euribor weitergegeben? |
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wir haben einen Kredit bei der Bank Austria, abgeschlossen Mitte 2015. Bei uns steht drinnen, dass mindestens 0,0001% Zinsen zu zahlen sind. Bis dahin wird der negative Euribor weitergegeben. Mitterweile sind Teile des Kredits abgerufen und wir sehen, dass die Weitergabe brav gemacht wird.
Habe den Eindruck, dass die Weitergabe auch innerhalb einer Bank teilweise unterschiedlich gehandhabt wird? |
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Kreditvertrag BA..G aus Anfang 2014. Keine Klausel dass Aufschlag mindestens verrechnet wird, negativer Euribor wird weitergegeben. |
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Nach halben Ewigkeiten kommt auch der ORF mal auf die Idee, dass man über das Thema berichten sollte:
http://help.orf.at/stories/2849437 |
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Bin von dem Thema auch betroffen und habe zufällig auf der Homepage der Bank ein Schreiben gefunden. Persönlich wurde ich noch nicht informiert, ich bin gespannt. Es handelt sich übrigens um die Ge...li Bank, Schreiben vom 24. Mai
Auszugsweise: "...veröffentlichte der OGH....." usw, das kennen wir ja "Für betroffene Kunden der Ge...li Bank bedeutet das: 1. Die Berechnung der Kreditzinsen wird ab 1. Juli 2017 gemäß der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes umgestellt. Seit 1. Juli 2015 zu hoch berechnete Zinsen werden so rasch wie möglich, spätestens bis zum Jahresende, neu berechnet 2. Die Ge...li Bank wird die betroffenen Kunden über die Höhe der Refundierung informieren. 3. Ein Refundierungsbetrag wird zuzüglich gesetzlicher Zinsen von der Ge...li Bank an die Kunden rückerstattet" Aufgrund des Datums des Schreibens könnte man annehmen, die haben noch nicht mitbekommen, dass die anderen Banken noch abwarten. Das Schreiben habe ich abgespeichert, dürften die sowas einfach widerrufen? Für mich klingt das sehr nach "ok, einverstanden, wir zahlens zurück" |
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http://vorarlberg.orf.at/news/stories/2849031/ - mit Video und dem Ausblick:
"Branchenkenner rechnen damit, dass in wenigen Tagen, höchstens aber Wochen mit den restlichen Urteilen aus Wien zu rechnen ist." ...Vorsicht ist immer dann geboten wenn von Experten und Branchenkennern gesprochen wird |
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gute Firma, gute Firma, pflichtbewusst und im Sinne des Kunden, so soll es sein |
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@tortosa - das wird als Statement auf der Website eher als deklaratorisches Anerkenntnis zu werten sein und ist für sich selbst eher nicht einklagbar. Es stellt also im Gegensatz zu einem persönlichen Schriftsatz wahrscheinlich auch kein akzeptierbares Offert dar... |