|
|
||
eben anders formuliert, Euribor - X% Zinsen. Lässt sich schwer bewerben. Und nochmal trotz Indikator an denen es ja laut deinen Aussagen hängt, wurde nie von alleine nach oben korrigiert... |
||
|
||
Also in meinem Vertrag steht nichts von einem negativen Zinscap. |
||
|
||
also die bank kann mein täglich fälliges sparbuch gerne mit negativ zinsen belegen... so schnell können sie nicht schauen und mein geld ist weg.
bei einem sparbuch mit fixzins können sie gar nichts machen während der laufzeit da eindeutig geregelt. bei einem kreditvertrag auf laufzeit und variablem zinssatz ist es nunmal anders gestrickt und deshalb auch nicht vergleichbar. dass die bank was drauflegt sehe ich auch nicht ein (wenngleich das auch nicht eindeutig geregelt ist). im vertrag ist geregelt was für einen indikator man hat (euribor) + eine fixierte marge. in Summe ergibt sich also die der sollzins... was eben nicht heisst dass mein indikator + marge (lt. vertrag) eben auch geringer als die marge ausfallen kann. das ist mathematisch relativ einfach soweit |
||
|
||
Daran glaube ich auch nicht. Es ist so wie in Las Vegas: die Bank gewinnt immer! :/ Ich habe bei meiner Bank auch Einspruch erhoben. Mein Ziel ist es meinen "Verlust" zu minimieren. Wenn ich so ein 1/8% spare kann ich mir vielleicht eine Cumaru-Terrasse leisten ;) |
||
|
||
also doch Las Vegas... ein bisschen zocken. *G* na das ist ja eh selbsterklärend es ist aber gesetztlich geregelt, dass bei Ansparungen der Zinssatz nicht unter Null gehen kann. Und deshalb geht das auch bei EUR Krediten nicht. Solangs beim sparen ned geht, gehts bei den kredis a ned. So einfach ist das. genau so ist es auch bei sparbüchern. da hast auch den euribor plus einen aufschlag, welches dann den kundenzins ergibt. Bei CHF Krediten zB wird der Negative Indikator mehr oder minder 1:1 weitergegeben. Im EUR ists ned so Es würde jetzt auf ne Endlose Diskussion zwischen Traumtänzern und Realisten rauslaufen. Ich würde sagen, wir "treffen" uns wieder, wenn das Urteil durch ist. *G* Deal? |
||
|
||
das ist ja wohl eben der streitpunkt. auch wenn das eine gesetzlich geregelt sein mag heisst es nicht im umkehrschluss dass es für den anderen fall auch gilt. wenn baden in der donau gesetzlich verboten ist heisst das nicht dass es in allen anderen flüssen auch verboten ist naja ist ein dankbares thema zum diskutieren, haben eh sommerloch ^^ |
||
|
||
Außerdem sind insgesamt negative Sollzinsen etwas anderes als eine Zinsuntergrenze in Höhe des Aufschlags! Und das ist es ja, was einige Banken jetzt durchsetzen wollen, während andere zumindest bis 0 % Zinsen gehen. 2 |
||
|
||
D.h. die Banken verringen jedesmal den Aufschlag? Weil der Euribor ist ja bei 0 gecapped? |
||
|
||
Die Kurzfassung zu zwei juristischen Fachartikeln zum Thema: http://lesen.lexisnexis.at/_/leupold-negativzinsen-beim-kreditvertrag-vbr-2015-82zoechling-ju/artikel/zak/2015/10/Zak_2015_10_369.html Der zweite Artikel unterscheidet zwischen Vereinbarung eines fixen Aufschlags zum jeweils aktuellen Referenzzins ("absolute Berechnungsmethode") und "relativer Berechnungsmethode", bei der sich der vereinbarte Zinssatz entsprechend der relativen Entwicklung des Referenzsatzes verändert. Im ersten Fall stehe dem Kreditgeber als Zins mindestens dieser Aufschlag zu. Im zweiten Fall könnten die Kreditzinsen den Nullwert erreichen, aber nicht unterschreiten. Keine Ahnung, ob das wirklich so sein kann, dass bei ganz ähnlichen Zinsklauseln juristisch etwas ganz unterschiedliches gelten kann. |
||
|
||
interessant, das könnte ein argument sein dass der aufschlag über die laufzeit fixiert wurde und sohin auch bei negativzinsen gilt.
hmm |
||
|
||
http://wien.orf.at/news/stories/2725205
Erstinstanzlich könnte anscheinend schon im Herbst eine Entscheidung kommen. |
||
|
||
das ist das zauberwort!!! wird bis zur letzten entscheidung noch a zeitl vergehen. |
||
|
||
Schon klar. Aber ich habe bis vor dem Artikel gedacht, dass das erstinstanzliche Urteil erst für Mitte nächstes Jahr erwartet wird. Außerdem ist es ja schoneinmal spannend, was die erste Instanz urteilt. |
||
|
||
https://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&tx_ttnews[tt_news]=3469&cHash=1669750000757a9d3f2050f8312a12df |
||
|
||
Oh, vielen Dank für den Link. Erstinstanzlich also schon einmal so geurteilt, dass eine Untergrenze ohne Obergrenze nicht zulässig ist. |
||
|
||
Zitat aus dem Urteil:
"Die beklagte Partei stütze ihr Vorgehen auf eine durchzuführende ergänzende Vertragsauslegung. Die von der beklagten Partei behauptete Regelungslücke sei jedoch zu verneinen. Den Kreditverträgen sei eine vertragliche Regelung inhärent, welche sich mit der Thematik eines verändernden Referenzzinssatzes auseinandersetze. Bevor daher überhaupt auf die Instrumente der ergänzenden Vertragsauslegung bzw auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage einzugehen sei, müsse überprüft werden, ob die nunmehrige Frage - nämlich wie mit den negativen Werten des Referenzzinssatzes des LIBORS umzugehen sei - nicht schlichtweg mit der gegenständlichen vertraglichen Vereinbarung beantwortet sei. Da dies der Fall sei, sei jedoch das Vorgehen der beklagten Partei als simpler Vertragsbruch zu qualifizieren, welcher spätestens seit der Entscheidung des OGH zu 7 Ob 11/14i ebenfalls mit den Mitteln des § 28a KSchG bekämpft werden könne. Die beklagte Partei sei nicht dazu berechtigt, von der vereinbarten Zinsanpassungs- bzw Zinsgleitklausel abzuweichen, also mindestens den Aufschlag von 1,375 % p.a. zu verrechnen." (S. 7) |
||
|
||
"Die von der beklagten Partei vorgenommene bzw. beabsichtigte Vertragsergänzung ist aber nach Ansicht des Gerichtes unrichtig und deshalb ihre einseitige Vorgabe gegenüber einer Vielzahl von Verbrauchern unzulässig.
Gemäß § 914 ABGB ist bei Auslegung von Verträgen nicht am buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften, sondern die Absicht der Parteien zu erforschen und der Vertrag so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht. Bei der Vertragsauslegung iSd § 914 ABGB ist Sache des Richters zunächst die Erforschung, nicht die Ergänzung und Verbesserung des Vertragsinhaltes. Bei einem genügend deutlichen Vertragstext ist jedoch weder Raum für eine Vertragsauslegung noch für eine Vertragsergänzung." (S. 27) "Nach Ansicht des Gerichts kann nämlich weder die einfache Vertragsauslegung noch eine Vertragsergänzung stichhaltig zum Ergebnis führen, dass der Indikator bei Null einzufrieren ist und der Kreditnehmer zumindest den Aufschlag zu zahlen hat, wie dies die beklagte Partei beabsichtigt." (S. 28f.) |
||
|
||
"In Hinblick auf die grundsätzliche Entgeltlichkeit eines Kreditvertrages und mit Blick auf diesen legistischen Lückenschluss könnte zugunsten der beklagten Partei bestenfalls argumentiert werden, dass insgesamt der Sollzinssatz nicht ins Negative rutschen kann. Eine solche Denkvariante wird etwa von anderen Bankinstituten vorgenommen, indem sie beabsichtigen, den vom Kunden zu zahlenden Außenzinssatz bei 0 oder 0,00001 % einzufrieren, sodass der negative Referenzzinssatz zwar den Aufschlag vermindern oder sogar „aufzehren“ kann, von Kunden also bei entsprechender Entwicklung des Indikators nichts oder ein Minimum von 0,0001 % zu zahlen ist, er aber umgekehrt auch keine Negativzinsen vom Kreditgeber erhält. Doch auch dieser Weg scheint dem Gericht nicht sachgerecht." (S. 31)
"Mit ihrem an alle Verbraucher-Kreditnehmer gerichtetem Schreiben stellt die beklagte Partei fragliche Umstände als Fakten dar, nämlich, dass eine Vertragslücke besteht, die – in ihrem Sinne – geschlossen werden muss. Mit der Formulierung „ ... werden wir ihnen daher, solange der Wert des Indikators zum Zinsanpassungstermin unter 0 % liegt, nur den Zinsaufschlag von ... als Mindestzinssatz verrechnen ...“ wird dem uninformierten Verbraucher auch suggeriert, als müsste er weniger als sonst bezahlen. Es kann keine Rede davon sein, dass dieses Schreiben einen bloß informierenden oder aufklärenden Charakter hat und eine bloße Serviceleistung der beklagten Partei darstellt. Die beklagte Partei bezweckt damit eine einseitig von ihr vorgegebenen Vertragsänderung. Eine klare und verlässliche Auskunft über seine Rechtsposition erhält der Verbraucher mit diesem Schreiben nicht, sondern es wird ihm ein unklares und unzutreffendes Bild seiner vertraglichen Position vermittelt." (S. 34) |
||
|
||
Neues - Ja mich gibts noch und da es wieder ein Urteil gibt ...
http://diepresse.com/home/meingeld/verbraucher/4848505/Fremdwaehrungskredit_Bank-muss-Negativzinsen-gutschreiben-?_vl_backlink=/home/index.do |
||
|
||
da mit den Negativzisen bei FREMDWÄHRUNGSKREDITEN war eh immer schon so... btw. |
||
|
||
<sarcasm>Ahja, deshalb musste auch das Handelsgericht entscheiden weil die Banken die Sachlage immer schon so gesehen haben.</sarcasm>
Wo ist jetzt bitte der Unterschied zu Eurokrediten bezüglich Negativzinsfrage? In Franken ist es halt teilweise jetzt schon relevant. In Euro noch nicht, aber wenn QE2 der EZB kommt wahrscheinlich bald. |