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<sarcasm>Ahja, deshalb musste auch das Handelsgericht entscheiden weil die Banken die Sachlage immer schon so gesehen haben.</sarcasm>
Wo ist jetzt bitte der Unterschied zu Eurokrediten bezüglich Negativzinsfrage? In Franken ist es halt teilweise jetzt schon relevant. In Euro noch nicht, aber wenn QE2 der EZB kommt wahrscheinlich bald. |
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Im Standard ist heute auch ein Artikel zum neuen Urteil.
http://mobil.derstandard.at/2000024236838/Negativzinsen-Bank-Austria-verliert-vor-Gericht Weiß eigentlich jemand von euch, wann das (erste) OGH-Urteil in der Sache erwartet wird? |
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hier gings doch lediglich ums nachzahlen, wenns eine bank bis dato nicht gemacht hat. genaues kann man noch nicht sagen, aber voraussichtlich nicht vor q4 2016 |
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Zitat Standard: Nein hier gings genau um die Frage ob die Bank Negativzinsen weitergeben muss oder nicht. Mit Nachzahlung hat das nichts zu tun. Natürlich muss die Bank dann nachzahlen wenn sich ihre Rechtsansicht nicht durchsetzt. |
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ich hab hier noch eine Frage an die Spezialisten hier im Forum.
Kurz zur Situation: Ich habe seit längerem kein Schreiben mehr der E****k B**k erhalten bezüglich meiner aktuellen Kreditzinsen. Bis vor ein paar Monaten bekam ich dieses Schreiben regelmäßig alle 3 Monate. Nun habe ich nach Nachfrage bei der Bank als Antwort bekommen, dass sie keine Schreiben mehr schicken weil sich der Zinssatz nicht ändert. Der bleibt auf den vereinbarten Aufschlag, bei mir 1,3% auf den 3 Monatseuribor. D.h. mein Zinssatz wird solange der 3ME negativ ist bei 1,3% eingefroren. Jetzt habe ich dann per E-Mail noch einmal nachgefragt um den Grund zu erfahren. Mein Betreuer hat das dann weiter geleitet und heute habe ich von der Bank ein Schreiben bekommen das folgendes beinhaltet: Am Anfang wir noch einmal erklärt wie sich mein Zinnsatz berechnet und dann lautet es weiter: Zitat: Die aktuelle Situation war bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar und ist im Vertrag daher nicht geregelt. Es gibt dazu auch noch keine gerichtliche Auslegung. Wir gehen davon aus, dass redliche Vertragspartnerschaften bei einem negativen Euribor diesen mit null festgelegt hätten. Die haben wir mit unseren KundInnen seit 2012 auch so vereinbart. Sofern der Euribor an einem Zinsanpassungstermin einen negativen Wert aufweist, werden wir für die Zinsberechnung den Wert von null heranziehen. In diesem Fall bezahlen Sie dann die vereinbarte Marge. Der Vollständigkeit halber möchten wir sie darauf hinweisen, dass das von Ihnen angesprochene Urteil für Fremdwährungskredite Anwendungen findet. Euribor gebundene Finanzierungen sind davon nicht umfasst. Zitat Ende. Wie soll ich auf das Schreiben reagieren? Schreiben an die Bank, dass man mit der Vorgenhensweise nicht einverstanden ist? Akzeptieren, nichts unternehmen und abwarten, was die Gerichtsurteile bringen? lg, Ghost |
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Hallo Ghost, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Genau DAS würde ich machen und habe ich auch so gemacht ;). Es soll ja dann nach einem eventuellen OGH-Beschluss ja schließlich nicht heißen, dass ich eine Frist versäumt hätte. Also schirftlich beeinspruchen und warten. |
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eigentlich kannst nix machen.
ausser sagen, dast nicht einverstanden bist. aber bringen wirds dir zur zeit nix. ist richtig,dass dieses urteil nur fremdwährer betrifft. bis dato. also momentan bringt dir der einspruch effektiv rein gar nix. dein schreiben wird akzeptiert und zu den akten gelegt. mehr nicht. gerichtsurteile werden nicht vor ende nächsten jahres erwartet. zur info. |
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Jo aber nicht zu reagieren, ist ein akzeptieren der Antwort das die 0% Grenze gilt. Daher eingeschrieben dieses Schreiben nicht akzeptieren unter Hinweis auf laufende Verfahren! |
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gilt vor gericht nicht so. ein zustimmen durch ausbleiben einer reaktion ist vor gericht keine zustimmung. |
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Das ist auch sehr subjektiv, entscheiden wird immer der Richter. Und ich hatte erst kürzlich den Fall. Wortlaut Richter: Warum habens ned beeinsprucht, da trifft Sie auch eine Teilschuld. Somit 50/50 dieser Bereich..... |
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Auf jeden Fall widersprechen. Kostet einen eingeschriebenen Brief und Du bist auf der sicheren Seite. Sonst musst am Ende nach dem OGH Urteil noch streiten wann die Verjährungsfrist begonnen hat. Weil eigentlich kennst Du jetzt Schaden (die Zinsen die Du zu viel bezahlen wirst falls der Euribor negativ wird) und Schädiger (Bank). Von da an beginnt eine etwaige Verjährung zu laufen auch wenn stillschweigen hier nicht als Zustimmung gewertet wird. Wobei das mmn auch nicht so klar ist. Gibt Fälle da gilt es und in anderen gilt es nicht. Ich finde die Argumentation, dass es sich bei aktuellen Urteilen um Fremdwährer handelt so billig. Wenn die Zinsberechnung negative Zinsen mit einplanen muss dann gilt das selbstverständlich auch im Euro. Aber die Banken winden sich da wie die Schlangen. |
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Wenn man sich die Zinsbewegungen der letzten Tage ansieht (vor allem im längeren Laufzeitbereich - 5y - 10y Euro Swap), dann könnte jetzt bald (wobei bald den nächsten 1 bis 2 Jahren entspricht) eine Trendwende in der Eurozone kommen auch, da ansonsten der Abstand zu den USA zu groß warden könnte und den Euro zu sehr belasten würde, wenn Investoren nur mehr in den US-Dollar gehen. Die Zinskurve wird im längeren Ende schön langsam wieder steiler. |
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ein charttechniker?
besser sind aber die fundamentalanalysten dran! |
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gut danke. wie ich mir gedacht habe. ich werde einfach auf Basis der vorlage auf seite 2 in diesem Thread einen eingeschriebenen Brief an meinen berater schicken. kostet nicht viel und man ist auf der sicheren Seite sollte dann mal endlich nach Monaten, Jahren, oder wer weis.... (je nach dem wie schnell die gerichte entscheiden) ein Ergebnis vorliegen.
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Richtig ghost, das kann ned schaden und hab ich wie geschrieben selber auch so gemacht. |
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Gestern hat der Euribor die Schwelle -0,1 erreicht bzw. unterschritten. Bin gespannt wie weit das noch runter geht.
24.11.2015: -0,104 % |
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an RK515 und speeeedcat: normalerweise wird ja auf 1/8 gerundet (zumindest bei mir), das heißt ja dann der 3M Euribor müsste ja auf mind. -0,125 stehen das sich die Mage verringert, ist das so??? |
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nicht zu vergessen das wörtchen "kaufmännisch"
wenn es sich kaufmännisch auf das nächste 1/8 runden lässt, sprich Indikator ist näher an -0,125 %, dann hast du recht, ja! Aber auch nur bedingt, denn die Marge bleibt ja immer gleich. Und zwar ist das der Aufschlag. Der Nominalzinssatz würde sich dann verringern, wenn der negative Euribor weitergegeben wird. (Gesetz dem Fall) Sprich: Indikator wird gerundet weitergegeben und beträgt -0,125 % Marge beträgt 1,5 % Nominalzinssatz wäre dann 1,375 % Wird der negative Indikator nicht weitergegeben, und es ist bei 0 Schluss, zahlst du die Marge, sprich 1,5 % |
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thanks |
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Jetzt muss er nur bis zum nächsten Stichtag unten bleiben und ich kann einmal im Monat Essen gehen :) |
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wie meinst? |