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Dann hat er genau 20kWp angefragt weil es EGAL IST WAS AM DACH IST (garantiert bei der Netz OÖ und bei viele anderen Netzbetreibern wo wir schon gebaut haben/immer wieder bauen). NUR der Wechselrichter definiert die Rückleistungsbeschränkung - nix anderes. Super dass Dein NZB nur 5 Tage gedauert hat , ich hätt halt gern länger gewartet dafür wärs richtig 😂 *duckundweg Aber wenn du net mehr wolltest als 20kWp dann passt es ja eh für dich |
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Antwort von der e-control ist da. "Wir gehen davon aus, dass diese Umstellung auf eine höhere Anlagenabsicherung zurückzuführen ist. Gemäß den allgemeinen Verteilernetzbedingungen gilt bei einer Absicherung > 36 A die Leistungsmessung." Da gibs jetzt zwei Aussagen: (1) "Gemäß den allgemeinen Verteilernetzbedingungen gilt bei einer Absicherung > 36 A die Leistungsmessung." (2) Annahme der e-control: "Wir gehen davon aus, dass diese Umstellung auf eine höhere Anlagenabsicherung zurückzuführen ist" Die Annahme der e-control (Punkt 2) lässt sich durch die technischen Anschlussbestimmungen der Netz NÖ bestätigen: Wo Punkt 1 festgehalten ist konnte ich noch nicht finden. Ich schätze das so ein: Die Netz NÖ argumentiert damit, dass die / der WR WR [Wechselrichter] mit einer Gesamtleistung > 15 kVA (laut Datenblatt) in der Lage sind die Nachzählersicherungen <= 36A auszulösen. Die dynamische Leistungsregelung gilt da nicht, ebenso (wie bei Verbrauchsanlagen üblich) kein Gleichzeitigkeitsfaktor. Hmm... Warum sind (laut Netz NÖ) dann • 2 WR WR [Wechselrichter] an je einer 3-poligen 16A-Sicherung nicht selektiv zur 35A Tarifzählersicherung während • 2 Stromkreise an je einer 3-poligen 16A-Sicherung aber schon. (Ist faktisch so) 1 |
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Kann man die 35A Sicherungen bei Netz NÖ auf Wunsch drin lassen? Ein 20kW Wechselrichter hat ja nur 30A, und mit jeder Last wirds weniger. Die Neozed Nachzählersicherungen müssen ja den Nennstrom dauerhaft aushalten, und wären im Fehlerfall auch für den Kunden austauschbar. In den Bedingungen steht man kann von Leistungsmessung wieder zurück auf den normalen Tarif gehen, wenn man 35A Sicherungen verwendet. Ich finde das schon sehr übertrieben, dass man über 15kW höher als 35A absichern muss. So ein 20KTL von Huawei hat auch laut Datenblatt max. 33,5A. |
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Ich glaube, dass die TAB (in welcher die 36A festgelegt sind) die Mindestandforderung ist die es zu erfüllen gibt. Deshalb würde ich sagen nein, das geht nicht. |
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Ab 15kVA WR WR [Wechselrichter] Leistung wird bei NetzNÖ auf gemessene Leistung umgestellt und dies erfordert eine Vorzählersicherung größer 36A, so steht es im Vertrag mit der EVN drinnen. Wenn du damit nicht einverstanden bist, darfst du den Netzvertrag nicht unterzeichnen. Ich denke der EVU geht hier einfach auf Nummer sicher, damit er so wenig wie möglich arbeit in der Zukunft hat. Wie du deine Nachzählersicherung gestaltest, bleibt dir überlassen, hier könntest du ja theoretisch auf 16A auch runtersichern |
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Danke @lidl fuer die weitere Klärung des Themas mit der e-control. Hat mir Zeit gespart und aus der Ecke ist wohl keine weitere Unterstützung zu erwarten. Interessant dass hier Netz NÖ einen eigenen Ansatz geht, andere EVU stellen mW ja nicht den Tarif der Bezugsanlage um. Vielleicht magst du noch deinen Link zuk xls auch hier teilen, fuer die Berechnung des Preisunterschieds? |
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Klar, den Link teile ich gernre: Berechnung der laufenden Mehrkosten bei Leistungsmessung https://docs.google.com/spreadsheets/d/18VYgdajvxdUnIsF5yZl5zM4PF1K1Gvv604i_M1GO03k/edit?usp=sharing Falls sich da noch jemand weiter herumschlagen will. Auch wenn es sich wirtschaftlich wohl nicht dafür steht, sollte man mit 2 Wechselrichtern, deren Absicherung jeweils <= 20A ist nicht in die Leistungsmessung fallen. Warum? (1) Der große WR WR [Wechselrichter] verlang laut Netz NÖ eine Sicherung > 36 A (TAB Netz NÖ) "Bei Anschluss von Betriebsmitteln ist eine korrekt abgestimmte Selektivität zur vorgeschalteten Hauptischerung (NZHS) sicherzustellen. Insbesondere bei Betriebsmitteln mit Absicherung größer 20 A oder einer Leistung größer 15 kW ist eine Zachzählerhauptischerung größer 35 A erforderlich". 25A Sicherung * 1,5 = 37,5A --> Selektivität zur 35 A Sicherung nicht mehr gegeben. (2) Leistungsmessung bei Sicherung > 36A Laut eControl, schreiben das die allgmeinen Verteilernetzbedingungen vor. (2) kommt also nur zum Tragen, wenn (1) erfüllt ist. Und (1) nur dann, wenn ich Betriebsmittel habe deren Absicherung > 20 A ist. 2 WR WR [Wechselrichter] mit jeweils 20A Absicherung sollten daher kein Problem sein, preislich aber wohl eher uninteressant. |
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Mhm ich würde das anders lesen? Entweder grösser 20A oder 15kW. Eine der beiden Bedingungen müsste erfüllt sein damit 1) gilt. Also einen 16kW WR WR [Wechselrichter] mit 20A absichern würde nicht reichen? Dann wäre ich zwar unter(gleich) 20A aber würde die zweite Latte mit 15kW reissen. |
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Das heisst mehr als 15kVA ist bei Netz Nö nicht so unproblematisch möglich? Auch nicht, wenn man den WR WR [Wechselrichter] begrenzt? Was kann die Leistungsmessung anders als die normale Messung? Weil das kostet den Kunden ja dann viel mehr an Grundgebühr |
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Ich denke du hast schon recht. Sobald eine Bedingung erfüllt ist brauchst die größere Sicherung. Den 16 kW WR WR [Wechselrichter] geringer abzusichern wird nicht reichen. Die Netz NÖ bezieht sichs aufs Datenblatt und dort hat er weiterhin 16 kW. Ob ein 10er und 6er funktionieren geht nicht klar hervor, da in diesem Punkt die TAB Interpretationsspielraum offen lässt. Bei meinem Nachbarn (2 WR WR [Wechselrichter], jeweils < 15, in Summe > 15) wollten sie trotzdem auf Leistungsmessung umstellen. |
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korrekt. Sie Vertrangsangebot auf der vorherigen Seite und Erläuterung der eControl auf dieser Seite. Du bekommst größere Nachzählerischerungen (40A oder mehr, anstatt den 35A Sicherungen) und darfst mehr Leistung ziehen, wenn man sich das leisten will. Siehe Google-Sheet. Bei 11 kW Spitzenleistung hast knapp 300 EUR Mehrkosten p.a. |
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Naja sie misst die wirklich bezogenen Lastspitzen (15min Werte) und pauschalisiert nicht mehr. Wenn man einen Speicher hat kann man gewisse Lastspitzen abfangen, aber was wenn der Speicher leer ist? Habe da schnell mal 8kW oder mehr an Spitzen. Gut es wird dann noch irgendwie übers Jahr gemittelt.... Unterschiede einfach mit dem xls vom @lidl ausrechnen, danke dafür! Mehr als 15kVA bekommst du weiterhin (sofern technisch möglich), aber dazu halt auch noch gleich einen neuen Tarif (Netzbetreiber nicht Energieversorger!) dazu geschenkt :) |
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Sie summieren die Nennleistung der Wechselrichter auf. Interessant weil nicht ganz logisch ist aber dann, dass sie zb einen Batteriespeicher als Nulleinspeisung akzeptieren und diese Leistung nicht berücksichtigt wird. Die Nulleinspeisung ist ja auch nur eine SW Regelung und ob da jetzt 0W oder 1000W stehen ist im Ansatz mal egal. Aber es geht nur alles oder nix.. |
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Kleines Update aus Salzburg: Ist das bei wirklich so vielen Netzbetreibern der Fall, dass bei nichtgemessener Leistung nicht mehr die Pauschal 4kW angenommen werden sondern die Sicherungsnennstromstärke? Mir ist da aktuell nur Netz NÖ bekannt, sobald der WR WR [Wechselrichter] eben über die 15kVA kommt. |
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10+6kW Wechselrichter in NÖ = Leistungsgemessener Tarif , auch wenn die WR WR [Wechselrichter] Softwaremaessig begrenzt sein wuerden. Haben wir schriftlich von der EVN. |
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