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So, nachdem wir nun gestern Grundbuchsauszug und Anrainerverzeichnis übermittelt haben, wird endlich eingereicht. Vermutlich wirds zwar Einwendungen und Auflagen geben, die "sehr verklausuliert" sein können, aber da müssen wir durch, denn es wird sich ohnehin bis Januar / Februar locker ziehen und wir wollen schon ganz gerne im März / April beginnen, damit wir auch bis Dezember 2022 spätestens Januar 2023 fertig werden (zumal bei uns im Tourismusgebiet von Mitte Juni bis Mitte September eine Bausperre gilt für Arbeiten im Außenbereich (Innenausbau wäre möglich, wird aber knapp fürchte ich). |
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Hast du die Dämmung der Bodenplatte anstatt im EG-Fußboden noch reklamiert? |
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Start im März und Einzug im Dezember ist im aktuellen Umfeld aber reichlich ambitioniert... |
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Stimmt, lt. letztem Plan ist das Büro noch immer im ungedämmten Keller. Gehört unbedingt geändert mMn, sonst wird das so gebaut und ist für den geplanten Verwendungszweck unbrauchbar. Passt auch zum immer noch eingezeichneten Sickerschacht, welcher komplett unsinnig ist. Nochmal meine Anregung: Kann man da nicht einfach Sickertunnel verwenden und auch gleich einzeichnen? |
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Und, eventuell passen die Höhen im Einreichplan dann nicht, die Treppenteilung etc |
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Baustart Mai, Einzug Oktober 😎 Wir hatten allerdings keinen Keller und ein Holzriegelhaus. |
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Habe ich reklamiert ja. Ja, ist es wirklich, aber nicht unmöglich. Sie wollen es auch so timen, dass diverse Innenausbauten dann in der Bausperre-Zeit ggf. gemacht werden können (das ist ja erlaubt). Ich bin ja eh gespannt was da herauskommt, aber sie wissen ganz genau was die Gemeinde erlaubt und was nicht, aber ich rechne damit, dass im Dezember schon noch die Einwände kommen werden. Es ist dennoch sehr spannend. |
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Ad Reklamation Bodenplatte, das steht in der Leistungsbeschreibung. Nur generell: warum steht es bei der Fundamentplatte drin aber bei Rohbau Keller nicht? Weil man da eh den Estrich heizt? Aber das ist ja genau der Blödsinn wenn da die Wärme "rausgeht" nach unten. Darum gehts ja... Aber es braucht doch immer eine Fundamentplatte und das Wort Fundamentplatte steht auch im Rohbau Keller drin und im Bild 1 wird die Fundamentplatte ja beschrieben (wenn man eben keinen Keller und nur eine Bodenplatte macht?). |
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Die Fundamentplatte ist da doppelt beschrieben. 1x bei Kellergeschoss und 1x bei der Fundamentplatte. 1x ohne 14cm XPS drunter, 1x mit XPS. Im Einreichplan und dem Energieausweis werden die Bodenaufbauten ja genau beschrieben sein. Ist dort 14cm XPS drunter eingezeichnet/beschrieben, oder nicht? |
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Sie reichen erst am Montag ein, da sie am Vormittag erst den Energieausweis bekommen. Ich habe bisher nur den Vorabzug bekommen, also das was ihr alles kennt :) Also bleibt das abzuwarten - ich poste es dann. Aber im Vorabzug zum Einreichplan sind ja diese Aufbauten drin: |
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Stimmt, und da hast du eine ungedämmte Kellerplatte. Würde ich ihnen garnicht erst durchgehen lassen, weil was im Plan nicht ist wird nachher schwierig... Alle anderen Dämmungen haben sie ja auch dargestellt, warum also nicht das XPS unter der Bodenplatte? Einfache Antwort: 30cm mehr Aushub, sauberkeitsschicht und XPS sind in der Kalkulation nicht drinnen weil das locker mal 10k€ mehr kostet alles in allem. |
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Ja guter Punkt. Bringt ihnen eh nichts, da ich den Einreichplan sowieso auch kriege und das gar nicht durchlasse. Denen muss ja einleuchten, dass das wichtig ist, aber ich werd das einfach beharrlich nochmal zusenden heute - dann können sie es für Montag gleich noch mal vorsehen. |
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Ja, sehe ich auch so. Es bringt später nur Probleme, hier einen "falschen" Einreichplan einzureichen bzw. den EA EA [Energieausweis] "falsch" zu berechnen. Lieber jetzt die Aufbauten klären und ein paar Tage später einreichen. Dann diskutiert man beim Bauen nicht rum, ob jetzt Angebot Seite X zählt, oder doch was auf Y steht, oder das was im Einreichplan (nicht) gezeichnet ist. Zumindest beim Haus selbst sollte es keine offenen Punkte geben. |
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Mein Vater (kennt sich besser aus als ich) will mit mir darüber auch noch reden, er meinte auf die Schnelle aber, dass man das auch anders lösen könne zB. für jeden Raum extra. Aber ich verstehe schon, was ihr meint. Man sieht es weder im Schnitt noch ist es richtig, dass das im Fußbodenaufbau "gedämmt" ist, sondern es gehört die Fundamentplatte (Kontakt zur Erde) gedämmt - wie ja auch die Bodenplatte das (ohne Keller) anscheinend würde laut deren Angaben. Ich verstehe es einfach nicht, wieso man das dann dort weglässt wo ja sogar beheizt, gelebt, gearbeitet werden soll - ist ja schließlich das Eingangsgeschoß und kein unbeheizter Lager-Keller. Wenn das einige k mehr kostet, werden wir das auch noch stemmen. Ich versuche eh schon, möglichst viel Infos darüber zu lesen zB: https://www.energiesparhaus.at/forum-keller-daemmung-wand-bodenplatte/47690 Konkret ist der Begriff, um den es mir geht, die Perimeterdämmung. (https://www.bauwion.de/wissen/rohbau/bodenplatte-keller/109-perimeterdaemmung-bodenplatten) Und: https://www.energie-experten.org/bauen-und-sanieren/daemmung/perimeterdaemmung/bodenplatte Und ich werde einfach fragen, ob der Punkt bei der Fundamentplatte, nicht auch bei mir (mit Keller) dabei ist!? Der Fundamentplattenteil muss doch derselbe sein - nur dass ich dann noch geschalte Betonmauern bekomme - für den Keller - und erst dann mit Ziegelreihen fortgesetzt wird (Raumhöhe ist nun 2,40m). |
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Hab das auch noch schnell gephotoshoppt damit absolut klar ist, was gemeint ist: |
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Ja, genau so schaut das dann aus. Wenn so gebaut wird, wie bei Fundamentplatte beschrieben, habt ihr XPS aber kein Fugenband. Lt. Fundamentplatte kriegt ihr nur C20/25 Beton, lt. Kellerbeschreibung aber Festigkeitsklasse C25/30. Was sich im Einreichplan auch nicht sehe, sind die bei der Fundamentplatte beschriebenen Streifenfundamente - kann aber sein, dass die in einem anderen Schnitt zu sehen sind. Also da widerspricht sich einiges, was noch zu diskutieren ist. |
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Finde auch, da solltest du unbedingt dranbleiben und nicht lockerlassen. Die Einreichunterlagen sollten jedenfalls stimmen. Wie das vetraglich zwischen dem GU und dir geregelt ist/oder noch wird, steht auf einem anderen Blatt. Raumweise Dämmung der beheizten Kellerräume geht mMn nur im Fußboden, dann sind aber die Innenwände dazwischen auch relativ kalt (Kältebrücke über die Bodenplatte) und du müsstest zwischen beheizten und unbeheizten Kellerräumen auch nochmal dämmen, sowie im EG-Fußboden zwischen unbeheiztem Keller und EG .... Würde sagen, das verkompliziert das Ganze. Ich würde auf eine Dämmung der Bodenplatte bestehen. |
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Oder es fehlt schlicht noch in der Darstellung, sie sagten mir, dass sie da jetzt "alles im Detail noch einzeichnen" fürs Einreichen (das hatte davor kaum Sinn weil es einige Male geändert wurde zB. Leitungsführungen usw.). Ich habe deinen Satz "Wenn so gebaut wird... C25/30." auch 1:1 jetzt ins Mail hineingenommen. |
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Vielleicht braucht es wegen dem Keller keine Streifenfundamente. Wobei man vorne wo die Garage ist ja trotzdem eine Frostschürze brauchen wird, unabhängig von statischen Überlegungen... |
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Mir kam da gerade ein Gedanke. Im Angebot damals stand ja, dass der Keller "in den Räumen Foyer, WC, Stiege, Büro (heißt jetzt Hobbyraum) und Vorraum" wie im Haus ausgeführt sind. Vielleicht ist damit genau das von dir beschriebene gemeint? Sie dämmen die einzelnen Räume, die anderen lassen sie wie sie sind unbeheizt und ohne Dämmung nach unten? Aber dann passt die Schnittgrafik nicht dazu? Jedenfalls, das wurde verkauft - lt. Bauvertrag (da steht auch "inkl. Frostschürze": Wärmepumpe ist übrigens eine flexoCompact vwf 88/4 anscheinend (7 kW oder so). |
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Wenn der Schnitt so stimmt hast du eine massive kältebrücke zw. Haus und Garage im betonierten wandbereich. Wenn im bodenaufbau gedämmt wird müssen alle innenwände (egal ob tragend oder nicht) mit einem thermofuss ausgeführt werden (zb ytong) |
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