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Hilfe - überdimensionierte Gasheizung!!

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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
9.8.2016 - 29.4.2017
225 Antworten | 19 Autoren 225
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229
Bekommen ein Eckreihenhaus - westseitig (Anlage besteht aus 3 Häusern), voll unterkellert (Keller nicht beheizt), ca 115m2 Wohnfläche.
Bei unserem Gespräch mit dem Installateur wusste dieser noch nicht was für eine Therme verbaut wird (FBH legen sie standardmäßig mit 10/15 aus und dimensionieren tun sie aufgrund vom EA EA [Energieausweis]). EA wurde übrigens für das Gesamtgebäude gerechnet K (alle 3 Reihenhäuser). Energiekennzahl für die Anlage 45kWh/m2, 19, 5kW Heizlast für die Gesamtanlage. Jetzt waren wir auf Urlaub und als wir zurückgekommen sind war eine (Monster)Kombitherme von Wolf CGS 20/160 montiert. Auf meine Befürchtung dass sich diese Heizung zu Tode takten würde, meinte der Heizi, ich könnte ja vorbeikommen, eine Technikerstunde kostet 80,- netto.
Hab ich hier irgendwelche rechtlichen Chancen, da ja keine Heizlastberechnung durchgeführt wurde?
Wenigstens kenn ich die Rohrlängen der FBH FBH [Fußbodenheizung], die hab ich nämlich nach Verlegung händisch nachgemessen!

  •  HKL
19.8.2016  (#81)
ein kleiner tipp/hinweis/info
(für wolf kandidaten)

ich weiß nicht ob es interessant ist aber vielleicht kann es ja jemanden helfen

hatte mich die ganze zeit gewundert wieso ich nix von der cgs-20/160 auf der homepage von wolf finden konnte, sondern nur cgs-2-..

habe dann mal kurz bei wolf angerufen, das gerät cgs-20 ist ein auslaufmodell, die neue maschine ist cgs-2-20 bzw cgs-2-14 oder cgs-2-24

die modelle cgs-20 bzw cgs-24 werden aber immer noch hergestellt, wann die produktion eingestellt wird konnte der experte von wolf mir nicht sagen

deshalb darauf achten was verbaut wird, kann ja sein dass einige installateure noch nen paar alte geräte auf lager haben und verbauen müssen

ganz konkret: wäre schön wenn man in diesem fall die cgs-2-20 statt der cgs-20 eingebaut hätte, die kiste wäre zwar immer noch einer nummer zu groß könnte aber knapp 2kw runter mit der min leistung


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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
19.8.2016  (#82)
Die cgs 20/160 wird seit 2005 gebaut.
Die passende therme wäre die cgs-2/14 gewesen bzw die cgb-2/14 mit separaten boiler - ein gerät mit separatem boiler wurde uns nämlich (leider mündlich) zugesagt. Hab extra alles für photovoltaik vorbereitenlassen, damkt ich da mit einem heizstab warmwasser machen kann.
Das kompaktgerät mit schichtladespeicher ist sowieso schwachsinn, da es bei uns keinerlei platzprobleme gibt.

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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
19.8.2016  (#83)
Hab übrigens grad einen Anruf von einem Wolf-Techniker bekommen (der Installateur hat ihn darum gebeten).
Der fährt auf der selben Welle. Der argumentiert auch damit, dass die 20kW fürs Warmwasser notwendig sind.
Auf meine Antwort, dass es mir egal ist ob das WW WW [Warmwasser] 5 Minuten früher oder später auf Temperatur gebracht werden kann, kam er mit der Komfortkeule.
Das beste Argument war aber folgendes: "Wenn sie dann eine halbe Stunde aufs Warmwasser warten und ihnen in dieser Zeit der fußboden um ein grad abkühlt, dann werdens erst recht aufschreien".
Bezüglich takten meinte er auch: "wo ist das problem? warum fürchten sie sich vor zu vielen taktungen? diesbezüglich hat sich noch nie jemand beschwert- aber wehe es wird nicht warm oder sie haben kaltes wasser."
Jetzt ist mir auch klar, warum in der Heizungsbranche der Fortschritt vor jahren stehen geblieben ist!
Also dieser dem Heizungsbauer nahestehende Techniker von Wolf ist uns keine Hilfe.

Bezüglich rechtlicher Lage: Es gibt doch das OÖ Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz in dem unter Abschnitt III §8 folgender Punkt drinnen steht:
"Zur Gewährleistung einer effizienten Energienutzung sind neue oder zu ändernde zentrale Heizungsanlagen ab einer Brennstoffwärmeleistung von mindestens 6kW auf Grund einer Heizlastberechnung zu dimensionieren".

Wie kann ich hier rechtlich einwirken? Nachdem der Heizungsbauer ja den Architekten als Auftraggeber hat, und auf meine Argumente und Bedenken überhaupt nicht eingeht (Architekt vertraut dem Heizungsbauer und dem Wolf-Techniker), hab ich mir schon gedacht, das Haus samt Heizung nur unter Vorbehalt zu übernehmen, und nach übernahme rechtliche schritte einzuleiten.
Ist das sinnvoll? Es sind nämlich noch andere Leistungen (upgrades) ausständig, und ich fürchte, wenn ich jetzt den krieg beginne, bekomme ich da probleme.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
19.8.2016  (#84)

zitat..
heislplaner schrieb: Bezüglich takten meinte er auch: "wo ist das problem? warum fürchten sie sich vor zu vielen taktungen? diesbezüglich hat sich noch nie jemand beschwert- aber wehe es wird nicht warm oder sie haben kaltes wasser."


Das is das 0815 Totschlagargument....wird ja eh am Rücken des Kunden ausgetragen, der muß ja dann nach ein paar Jahren die Reparatur bezahlen.
BTW, um die 160 Liter Warmwasser auf Temperatur zubringen, (Annahme delta T 30 grad, nämlich von 10 auf 40 Grad), brauchst 5.5 kwh.

zitat..
heislplaner schrieb: Wie kann ich hier rechtlich einwirken?


Wir bzw. ich kennen nach wie vor nicht deinen Vertrag, den du unterschrieben hast und was da bez. Heizung drinnen steht.
Ich würd auf alle Fälle mal eine schriftliche Mängelrüge auch mit Verweis of die 6 kw Grenze in OÖ zu deinem Vertragspartner schicken und das Geld für die Gastherme einbehalten und dafür die Abnahme verweigern.
Damit ist der Architekt (falls der dein Vertragspartner ist) mal unter Zugzwang.

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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
22.8.2016  (#85)
Hab heute mit dem Energiesparverband gesprochen:
Eine Heizlastberechnung ist laut Aussage des Beraters selbstverständlich Pflicht. Wie allerdings die rechtlicher Sicht aussieht, kann er mir leider nicht sagen.
Ich bin echt ratlos.
Im Vertrag haben wir übrigens bezüglich Heizung nichts drinnen stehen - leider. Und ich fürchte schön langsam, dass ich sowieso erst nach Übernahme tätig werden kann...

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
22.8.2016  (#86)

zitat..
heislplaner schrieb: Und ich fürchte schön langsam, dass ich sowieso erst nach Übernahme tätig werden kann...


Das sowieso...ich würds einfach nicht abnehmen...mit dem Hinweis, dass das nicht ordentlich funktioniert bzw. funktionieren kann.
Dann sollens dir das Gegenteil beweisen, was anhand der fehlenden Heizlastberechnung und hydr. Abgleich schwierig wird.
Wenns das dann nachliefern und entsprechend eingestellt ist, werdens eh sehen, dassso nicht zum bändigen ist.

Oder du sparst dir Zeit und nerven und kaufst auf deine eigene KOsten ein passendes Heizgerät (z.b. thision s um 3k€) und einigst dich mit dem Generalunternehmer wegen der Kosten.

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  •  Lemming
23.8.2016  (#87)
wenn im vertrag nicht explizit dieses oder ein ähnliches modell gestanden hat, und sie keine heizlastberechnung vorlegen können, würde ich keinen grund sehen warum du es abnehmen sollst - schau doch das du an dem architekten vorbei mit dem GU Kontakt aufnimmst, sag ihm die Therme möchtest du nicht und Sie sollen dir entweder einen Abzug bzw. eine passende Therme verrechnen. Das kann doch unmöglich so schwierig sein - hier geht es ja nicht um viel Geld. Und den Hydraulischen abgleich wirst halt dann selber machen müssen.

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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
9.9.2016  (#88)
Hab heute endlich eine Stellungnahme des Architekten=Bauleiters erhalten:

"Wegen der Dimensionierung der Heizung habe ich eine Stellungnahme der Fa.Wolf angefordert, weil im Raum steht dass dieses Modell wegen der Füllung der Badewannen von der Wolf vorgeschlagen worden ist."

Ich möchte noch einmal erwähnen, dass keine Heizlastberechnung existiert - hab ich schon zig mal vom Heizi angefordert (auch mit dem Hinweis auf den Gesetzestext) - auch den Chef persönlich angeschrieben - Schweigen im Walde...

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  •  dyarne
  •   Gold-Award
9.9.2016  (#89)

zitat..
heislplaner schrieb: dass dieses Modell wegen der Füllung der Badewannen von der Wolf vorgeschlagen worden ist...

das wäre grotesk ... emoji
also unter 20kw kann man keine badewannen füllen?
richards wp lädt das ww mit rund 3,5kw, und er könnte endlos wannen füllen, weil während des füllen/badens bereits wieder nachgeladen wird...

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  •  klima2020
9.9.2016  (#90)
Beim Wolf- Brennwertgerät CGS 20/160 gibt es einen 90 Literspeicher mit Schichtladung der dann ca. 160 Liter Nutzvolumen bringt. Für dieses Konzept braucht man schon die Leistung. Ist ja so ähnlich wie die Kobitherme mit den Durchlauferhitzerprinzip. Bei kleinerer Leistung braucht man einen größeren Speicher. Bei Speicher im auf das definitive Nutzvolumen schauen.

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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
9.9.2016  (#91)
Selbst wenn ich die leistung brauchen würde, rechtfertigt das nicht, dass man bei einer geschätzten MAXIMALheizlast unseres hauses von 3-4 kW ein gerät einbaut, welches eine MJNIMALheizlast von 6,1 kW hat.
Hier wäre eindeutig das kleinste gerät (CGB-2-14) + 200l Standspeicher die richtige wahl gewesen. Was kleineres hat wolf ja nicht im programm

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  •  2moose
  •   Gold-Award
10.9.2016  (#92)

zitat..
klima2020 schrieb: gibt es einen 90 Literspeicher mit Schichtladung der dann ca. 160 Liter Nutzvolumen bringt. Für dieses Konzept braucht man schon die Leistung

... also ist nicht nur die Therme viel zu groß, sondern auch noch der Speicher zu klein. Fürs Klima in 2020 schauts schlecht aus wenn solche "Wir haben endlich ein Problem zu unserer "Lösung" gefunden!"-Haarherbeiehungsbegründungen ernst genommen werden.

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  •  klima2020
10.9.2016  (#93)
Die Gasgeräteindustrie ist noch nicht im Leistungsbereich von 5-6 kW angekommen.

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  •  2moose
  •   Gold-Award
10.9.2016  (#94)
Nicht hei 5-6kW ... aber bei 1KW (1-9kW Modulationsbereich, gibts seit Jahren) ... sogar in Österreich: Elco Thision Shttp://www.elco.at/produkte/gasheizung/thision_s/?PHPSESSID=8fa1c52deb10f1218b127c712f577323

Wobei die Gasgeräteindustrie es ebenso wenig wie die Verbrenner-Kfz-Industrie gerafft haben, dass sie mit Höchstgeschwindigkeit am Abstellgleis unterwegs sind.

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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
18.10.2016  (#95)
Es gibt news:
hatte heute (gnädigerweise) einen termin beim installateur. das gespräch begann mit dem satz, dass ich im betrieb, bei systempartnern und bei der fa wolf gesprächsthema nr 1 bin. so etwas haben sie noch nie erlebt, dass ein kunde mit der größe der therme nicht einverstanden ist - wegen ein paar euro mehrverbrauch.
die fa wolf sagt ganz offensiv, dass es der insti auf eine klage ankommen lassen soll, da nirgends gesetzlich geregelt ist, dass eine überdimensionierung nicht rechtens ist. das gerät wurde übrigens auf anraten der fa wolf eingebaut (es gibt keine heizlastberechnung wohlgemerkt!!)
außerdem sind die wolf geräte auf hohe taktungsraten ausgelegt und wovor ich micht eigentlich fürchte - das gerät ist immerhin ein testsieger (2005).
ich dachte, ich bin im falschen film.
fakt ist, dass sie mir jetzt einen umbau auf die kleinst-mögliche anlage (cgb-2, kann auf 2kW runtermodulieren) samt extra standspeicher um 3000,- angeboten haben.
ich glaub ich werd mich mit der überdimensionierungstaktmonsteropferrolle abfinden müssen

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  •  maider187
18.10.2016  (#96)
AK, Innung? alles schon probiert? andern Insti fragen was er zu dem Problem sagt, eventuell gibt's a Hintertürl?

ich hätte bei meinem ersten Insti unterschreiben müssen das ich auf eigene Gefahr die kleiner WP WP [Wärmepumpe] will da er nicht zu 100% gewährleisten kann das diese auch ausreichen würde. Denn wenn das so wäre müsste er auf seine kosten die größere Anlage Einbauen... Und deswegen die Unterschrift.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
18.10.2016  (#97)

zitat..
heislplaner schrieb: außerdem sind die wolf geräte auf hohe taktungsraten ausgelegt und wovor ich micht eigentlich fürchte - das gerät ist immerhin ein testsieger (2005).


jo eh, 2005 habens auch noch EFH mit EKZ 70-100 gebaut, wofür die Therme durchaus gepasst hätte, bei entsprechender Größe vom Haus.

zitat..
heislplaner schrieb: fakt ist, dass sie mir jetzt einen umbau auf die kleinst-mögliche anlage (cgb-2, kann auf 2kW runtermodulieren) samt extra standspeicher um 3000,- angeboten haben.


Um das Geld kriegst die Thision S...nachdem dich der Insi und auch wolf verar..t, würd ich schon aus Prinzip die Thision Variante wählen...kostentechnisch wärs eh egal...

Ich würds an deiner Stelle, wie schon mehrmals erwähnt, übern GU oder Architekt bzw. deinem Vertragspartner probieren...die haben sicher den längeren Hebel als du alleine gegen den INstallateur und Wolf...auch wenns um zukünftige Projekte geht.

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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
18.10.2016  (#98)
Die Antworten, die ich von der Bezirkshauptmannschaft (sind zuständig für das OÖ Energietechnik und Luftreinhaltegesetz) vom Energiesparverband und von der Innung bekommen habe, möchte ich in diesem forum nicht wiedergeben - das ist zum weinen.
Der Architekt (= Auftraggeber) hat übrigens das Haus vom Chef der instifirma geplant - die sind in einem gegenseitigen schuldverhältnis, da gibts mal sicher nichts zu holen.
Die fa elco hat der insti übrigens nicht einmal gekannt - sagt eigentlich alles

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  •  Dean
  •   Gold-Award
19.10.2016  (#99)

zitat..

Die Gasgeräteindustrie ist noch nicht im Leistungsbereich von 5-6 kW angekommen.


Muss da auch widersprechen. Es gibt da sogar schon die extremsten Bandbreiten an Modulation. Die Gaser sind, was Modulation betrifft, weit vor der Wärmepumpenindustrie. Mein Vater hat eine elco mit 3-26 kW im Einsatz. (70 Jahre Bau, dazwischen immer wieder hier und dort saniert, also weit weg von einem Neubau).

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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
19.10.2016  (#100)
Hab noch einmal ein nachgebessertes angebot vom installateur bekommen!
2000,- für den kompletten tausch und umbau auf die cgb-2 (2-14) und 300l standspeicher von austria email (da könnt ich dann auch nachträglich mit einem e-heizstab rein).
Was sagt ihr?

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  •  2moose
  •   Gold-Award
19.10.2016  (#101)
Handtuchverkäufer am Strand ... alle Achtung. Wirtschaftlich wirst so vermutlich am besten aussteigen ... wenngleich ich die Bagage nicht mehr sehen wollte und die Thision ein Hit ist.
Würds annehmen ... bloss vorher schriftlich festhalten - das scheint eine Truppe mit kognitiven Schwächen zu sein.

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