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@rk515 - Bei uns war es kein Problem - Kostenvoranschlag rund 1.800 - SV hat es angeschaut und von sich aus ohne den KV zu kennen richtig hingeschätzt. Wird demnächst erledigt. Versicherung ist ähnlich (mit einem D dazu)
Rechtsschutzversicherung hast vorab gefragt? Würde mal den Schadensreferenten kontaktieren und ihm die Frage stellen, welche Firma sie denn da für diesen Preis empfehlen und sie die Garantie übernehmen, dass da die Schadensbehebung einwandfrei ist = so wie vorher. Dann wäre ev. bluffen angesagt ... aber per PN wenn du magst. |
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Hallo ma2412, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Antwort von der Referentin:
"Sie haben nur Anspruch auf die Reparatur des beschädigten Teils. Wenn Optisch ein Unterschied sein sollte..n aja da kann i nix machen." War der SV bei dir vor Ort? Bei mir nicht.Der hat das von Wien aus gemacht. Bin hier in Salzburg. Sie sagt: "Die Fotos sind sehr gut und der ger. beeidete Sachverständige hat die so beurteilt" Rechtsschutzversicherung hab ich noch nicht kontaktiert. Dachte nicht, das dies nötig ist. |
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angeblich wird mir das fensterbankl a ned zu 100 % bezahlt. |
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Versicherungen halt, immer das gleiche!
Da können die Vertreter hier sagen was sie wollen, beim Prämien kassieren sind sie alle meter, wenn es aber dann darum geht, das vereinbarte auch zu leisten, dann versucht man sich immer und überall raus zu winden. |
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liab die Aussage .. - SV war bei uns da - Referent hat vorher gefragt, wie hoch denn der Schaden ungefähr sein könnte. Naja - wenn die Dame meint. Ist ja durchaus okay, dass die Fotos für eine Beurteilung ausreichen. Die Aussage mit dem Pech gehabt und nix machen können - öhm ja - Gegenfrage: Es fährt dir jemand ins Auto - die Tür wird wird verbogen, Kotflügel hat auch was abbekommen - gegnerische Versicherung meint - das wird ausgeklopft und mit Spraydose drüberlackiert - sieht man eh kaum ... passt dann wieder und wenn man es sieht = Pech gehabt. Wenn die beim Fensterbrettl nicht den vollen Wert ersetzen, dann sollen sie vorrechnen, wie sie denn die Nutzungsdauer ansetzen und dann anteilig abziehen. Rest per PN ... |
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speedy.. deine meinung is gefragt!!!! - hast post ma2412
da hat sich was überschnitten. tja... die aussage: "ich bekommen den Schaden ersetzt und nicht den optischen mangel" is ma schon irgendwie klar aus versicherungs-sicht! aber bei ner 2,5 jahre alten fassade interessiert mich das nicht. was sagt der versicherungsmann @speeedcat dazu? wie sollte hier weiter vorgeganen werden. du aus der praxis hast da sicher erfahrung! |
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Sodala.. Gerade Anruf von der Versicherungsmaklerei des Schadenverursachers bekommen.
"Fensterbank wird nun zur Gänze übernommen, das ist ja keine Frage"! "Bei der Fassade simma unsehrlich, müssen Sie schon verstehen, dass nicht die ganze Seite gefärbelt werden kann. Und sollte es dann doch zu Farbunterschieden kommen, gibts eine Wertminderung" Was soll ich von der Aussage halten? |
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nimm deinen KV vom fassader und setz dich direkt mit dem Referenten in Verbindung. der soll dir ausdeutschen, wo und warum da eine differnez ist.
sollte sich der auch quer stellen, lass einen zweiten fassader anbieten (2.meinung). sollte dies auch noch nicht reichen, selbst ein SV-gutachten beauftragen und ggf. die RS-Versicherung um Deckung fragen, wenns denn zum streiten wird edit: überschnitten. sag ihnen klipp und klar, dass du keinen farbunterschied hinnimmst und dies ggf. über deine RS einklagst |
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den KV vom fassader hat die Referentin bereits und der Sachverständiger auch schon.
Wie oben gesagt wollen die nur für das Ausbessern der Bruchstell aufkommen aber Farbunterschiede in Kauf nehmen. Wid mir dann der Farbunterschied abgegolten oder was heißt "Wertminderung" in diesem Fall |
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Farbunterschiede "in Kauf nehmen" na, die san gut. Dann solln sie's tatsächlich "in Kauf nehmen" und entsprechend ablösen, damit man's dann mit dieser Kohle selbst beauftragen kann.
Was ist denn, wenn in einem Jahr genau das gleiche passiert? Dann ist die Fassade wegen dieser Beule eh schon nicht mehr neuwertig und somit weniger wert... kriegt man dann nur mehr 2 Drittel vom Wert? Obwohl man nix dafür kann? |
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du bestehst auf de vollständige Wiederherstellung, ohne farbunterschiede!
kann ja ned sein, dass sich die tr...teln da so dämlich stellen - wolln´s dann wenns dir nicht passt, nochmals alles runterfärbeln?? @deejay: qualitativ hochwertige aussage, da hast jetzt rk wirklich geholfen mit! deine Posts sind wie immer am punkt... |
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mach es wie ma2412 ignorier es einfach! hilft dir und mir am besten.
ich ignorier deinen Schwachsinn ja auch einfach. es ist nun mal so und beweist das Beispiel wieder mal fabelhaft. Beim Prämienkassieren ist man sehr schnell und genau, beim Schadenregulieren wird mal herum diskutiert und gestritten und im Endeffekt ist der Geschädigte die arme Sa.! Wie kommt der Geschädigte dazu, dass er sich hier um alles kümmern muss? Er hat die Fassade nicht zerstört. Der beschuldigte hat eine Versicherung, die soll das tun für das sie da ist, den Schaden bezahlen ohne sich herum zu winden. Kannst sagen was du willst, es ist und bleibt typisch Versicherung! |
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kann ich so nicht bestätigen, deejay. Die paar Schadensfälle die wir mal hatten, wurden allesamt prompt und ohne Aufwand (bis auf die Schadensmeldung) beglichen. Es wird aber sicherlich auf den Bearbeiter, seine Direktiven und die Schadenhöhe ankommen. |
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Najo es ist schon so wenn man noch einen Vertreter von der "alten" Schule hat, hat man weniger Arbeit und Sorgen. Aber hier liegt es ja nicht an VS vom RK, sondern von seinem Nachbarn.
Wenn man zahlen muss versucht man sich immer raus zu winden, und es irgendwie günstiger zu machen. Fakt ist wenn man auf sein Recht pocht wird man es in diesem Fall auch bekommen. |
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und genau das ist das lästige, man hat den Schaden und muss sich rum ärgern auch noch und darauf pochen um zu seinem Recht zu kommen.
das kann es doch nicht sein. |
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Liebe Leute! Bevor Ihr euch unnötig aufregts: Ein Auszug aus den allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung:
Im Versicherungsfall übernimmt der Versicherer 2.1.1 die Erfüllung von Schadenersatzverpflichtungen, die dem Versicherungsnehmer wegen eines Personenschadens, eines Sachschadens oder eines Vermögensschadens, der auf einen versicherten Personen- oder Sachschaden zurückzuführen ist, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts erwachsen (in der Folge kurz „Schadenersatzverpflichtungen“ genannt). Wichtig ist "aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen". Ich würde bei einem Anwalt nachfragen (evtl. telefonisch) ob die gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen ein Ausbessern der ganzen Fassade vorsehen. Wenn nicht, ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass bei einer 1 bis 2 Jahren alten Fassade nach dem ordnungemäßen Ausbessern Farbunterschiede sichtbar sind. |
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dieses großflächige färben ist sehr heikel. wenn du auf dem fassadengerüst 3 etagen hast, ist es notwendig daß synchron auf allen etagen gefärbelt wird, damit keine übergänge naß/trocken entstehen. vermutlich ist es stand der technik daß fassadenseiten immer komplett gefärbt werden müssen um keinen farbunterschied zu zeigen... vielleicht wäre eine option nur die schadstelle zu verputzen und dann die gesamte seite zu streichen (schlämmen)? |
doch das ist sehr wahrscheinlich.
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@dyarne
Kann ich nicht sagen, bin ja kein Fachmann für Fassaden, war nur meine persönliche Meinung. @deejay Ich würde sagen "ganz normal, keiner zahlt gerne" Wenn Du einen Schaden verursachtst und keine Versicherung dahinter steht, die den Schaden übernimmt, was würdest Du freiwillig zahlen? |
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Info Threadbereinigung - Wir haben hier einige OT OT [Off Topic]-Beiträge entfernt. |
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@energiesparhaus
maa i war zu spät. hätte diese OT OT [Off Topic] beiträge geerne gelesen. naja, seis drum, |
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Sodala, update:
Habe heute Info von der Versicherung bekommen. Folgendes Angebot: EUR 1800 an Schadenssumme die sie mir eh zugestehen, plus EUR 400,-- an Abfindung für den Optischen Mangel. Also in Summe EUR 2.200,-- Eumel. Nochmal zur Erinnerung. Das Angebot meines Fassaders (nennt man den so?) war gut 3.000 Eumel. Dann wäre die Fassade neu runtergeputzt worden und ich hätte keinen optischen Mangel. Ich muss ihnen jetzt ein Angebot stellen, damit sie mir so ne Abfindungserklärung zukommen lassen. Meine Überlegung/Optionen jetzt: Da es die Rückseite des Hause betriff auf den Optischen Mangel pfeiffen und nur den Schaden ausbessern und mich mit EU 2200 abfinden lassen, ooooder einen Rechtsstreit eingehen. Der warhscheinlich nix bringt, da laut Versicherungsvertragsgesetz mir nicht mehr wie dei EUR 1800 zusteht und die Abfindung von plus 400 eine für nen Optischen Mangel ist. oooooder. die EUR 1800 gehörn ma ja eh schon plus eine höhere Summe (zB EUR 600) für die Abfindung veranschlagen. hmm.. wer hat ne Idee zur Vorgehensweise? |