« E-Auto  |

Melde- Genehmigungspflicht Wallbox 11kW

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
 1  2 ... 3  4  5  6 
  •  Bert1210
7.3.2024 - 21.1.2025
103 Antworten | 32 Autoren 103
5
108
Hallo!
Folgende Frage an Euch! Nachdem ich in 8 Wochen ein E-Auto bekomme, habe ich mir eine Wallbox mit 11kW Leistung von einem Elektriker installieren lassen. Allerdings habe ich noch nichts in Richtung Meldung an meinen Netzbetreiber, den Wiener Netzen unternommen. Jetzt zu meinen Fragen:

  • Ist eine Meldung/Genehmigung an (durch) den Netzbetreiber notwendig?
  • Dürfte ich die Wallbox trotzdem jetzt schon, ohne Meldung/Genehmigung nutzen?
  • Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen, falls ich die Wallbox ohne Meldung/Genehmigung nutze? - ich habe keine Ahnung wie lange der Melde-/Genehmigungsprozess dauert.....
  • Kann ich in der aktuellen Situation um die Förderung in Höhe von € 600,- ansuchen?

Ich bin auf diesem Gebiet absoluter Laie und werde aus meiner Recherche im Internet leider nicht viel schlauer weil die Meinungen von "Melden nicht notwendig" bis "Unbedingt melden" reichen.
Vorab vielen Dank für Eure Rückmeldungen!

 

  •  newHome
  •   Bronze-Award
28.6.2024  (#81)
Glaube allerdings nicht, dass wir AC 22kW ladende Auto in Zukunft so verbreitet sehen werden.

1
  •  viermax
  •   Bronze-Award
28.6.2024  (#82)

zitat..
Lu1994 schrieb:

hat schon jemand Erfahrungen damit, wenn man eine 22 kW Wallbox nimmt und diese auch mit entsprechendem Querschnitt und Sicherung anschließt, aber auf 11 kW netzseitig drosselt?

Sprich, aus dem Netz darf sie nur 11 kW entnehmen, aber wenn die PV mehr hergibt dann gehen bis zu 22 kW. 

Das bin ich nämlich am überlegen zwecks Zukunftsfähigkeit, aktuell kann ich eh nur 2 phasig mit 7,2 kW laden, aber wenn die PV mit 35 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] durchgeht würde ich in Zukunft gern die Leistungsspitzen abfangen, damit die Netzgebühren beim Einspeisen minimiert werden

Ich habe den 22kW go-e. Aber nicht wegen eines zukünftigen 22kW ladenden Autos (wird wohl eher die Ausnahme bleiben), sondern weil ich eine 32A CEE Dose verfügbar hatte. 
Es ist egal, woran deine WB hängt und wieviel die theoretisch kann. Wiener Netze erlaubt nur (um nicht aufzahlen zu müssen), 9,9kW. Und das kannst du Software seitig einstellen.
Wenn jetzt von deinem Dach 22kW kommen und dein Auto das kann, müsstest du (also der Elektriker) mit dem "Techniker Passwort" eben auf 22kW stellen. Wenn du das Passwort selber hast, was ja nur rein theoretisch sein wird weil nicht erlaubt 😉, könntest du das selber verstellen. 


1
  •  chris4789
  •   Bronze-Award
28.6.2024  (#83)
Ich habe einen NRGkick mit PV-Überschussladen, wenn Du einen Smart- oder Powermeter hast, der mit der Wallbox "redet" wird das sicher funktionieren.
Das Überschussladen haben andere Wallboxen sicher auch.

1
  •  vlzivo
11.9.2024  (#84)
Hi all,

ich habe eine Verständnisfrage weil auf der Wiener Netze HP hab ich das nicht eindeutig zuordnen können. Laut meinem Vertrag mit Wiener Netze habe ich folgendes:

Derzeit maximale Netznutzung in kW: 4,00
Es gelten die Netzentgelte der Ebene 7. (lt Kleingedrucktem: das vereinbarte Ausmaß der Netznutzung, jedoch jedenfalls 10 kW in der Ebene 7 mit Leistungsmessung und bei einem Jahresstromverbrauch von 15.001 kWh – 25.000 kWh für jede Anlage 10 kW ohne Leistungsmessung)

Wenn ich jetzt die 11kW für eine Wallbox vom Elektriker melden lasse, zahle ich dann für die Differenz zwischen 4-11kW (7*235=1.645EUR) oder nur zwischen 10-11kW (235EUR)?

Wenn ersteres stell ich mir einfach nur eine 32A Steckdose hin und steck eine mobile WB hin, kostet mit allem drum und dran vor Förderung weniger als 1.600EUR.

lg
vlzivo

1
  •  Magnum2
  •   Bronze-Award
11.9.2024  (#85)

zitat..
vlzivo schrieb:

mit Leistungsmessung und bei einem Jahresstromverbrauch von 15.001 kWh – 25.000 kWh 

In 4kW Netzbezug bleibst du eingestuft, solange du weniger als 15.000kWh im Jahr verbrauchst.


1
  •  OldaFuzi
18.1.2025  (#86)
Hallo,
ich habe eine mobile Wallbox (11 kW) und mein Netzbetreiber verlangt für die Installation von Ladesäulen eine Richtkostenpauschale von 2200 EUR + USt. Nun ist die mobile Wallbox aber keine Ladesäule, sondern wir stecken sie einfach an der Starkstromsteckdose an. Netzbezug haben wir 6kW.
Wenn ich die mobile Wallbox nun melde, was ich eigentlich tun wollte um die Förderung zu erhalten, befürchte ich, dass ich die Gebühr bezahlen muss. Hat da jemand Erfahrungen dazu?

LG OldaFuzi


1
  •  ck
18.1.2025  (#87)
Grundsätzlich vorweg, bei einer mobilen Ladelösung benötigst du für die Förderung keine Meldung.

Abgesehen davon lässt mich die Frage etwas ratlos zurück.

zitat..
OldaFuzi schrieb: mein Netzbetreiber verlangt für die Installation von Ladesäulen eine Richtkostenpauschale von 2200 EUR + USt

Welcher Netzbetreiber?
Wofür genau will er eine Richtkostenpauschale?


zitat..
OldaFuzi schrieb: Netzbezug haben wir 6kW.

Netzbereitstellung laut Rechnung?




1
  •  Magnum2
  •   Silber-Award
18.1.2025  (#88)

zitat..
OldaFuzi schrieb:

Wenn ich die mobile Wallbox nun melde, was ich eigentlich tun wollte um die Förderung zu erhalten, befürchte ich, dass ich die Gebühr bezahlen muss. 

Du meinst, du hast ein intelligentes Ladekabel gekauft laut Förderliste. Dann einfach um die Förderung einreichen. 

Nachdem du keine Wallbox gekauft hast, hast du auch keine Wallbox zum melden. Und eine Ladesäule hast du schon gar nicht.

1
  • ▾ Anzeige
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des Amazon-Partnerprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Webseiten konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Partner-Links zu Amazon.de Entgelte verdient werden können.
Hallo Bert1210,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Melde- Genehmigungspflicht Wallbox 11kW

  •  Executer
  •   Gold-Award
19.1.2025  (#89)

zitat..
Magnum2 schrieb: Nachdem du keine Wallbox gekauft hast, hast du auch keine Wallbox zum melden

Das stimmt so nicht, lt. TOR Verteilnetzanschluss ist ein intelligentes Ladekabel genauso meldepflichtig.
Die genannten Kosten sind sicherlich ein Missverständnis, die Meldung ist überlicherweise kostenlos.

 Als Ladeeinrichtungen gelten laut TOR Begriffe auch mobile Ladekabel mit ICCB (in-cable control box), d.h.
Ladebetriebsart 2 nach OVE EN IEC 61851-1:2020-01-01 sowie induktive Ladeeinrichtungen.

https://www.e-control.at/documents/1785851/1811582/TOR_Verteilernetzanschluss_-_Niederspannung_V1.2.pdf/e1f3db67-1dbf-6329-9fe6-1ce63c9b4bd4?t=1720509810680


1
  •  Stelze
19.1.2025  (#90)
Guten Morgen, ich gebe zu bedenken das wahrscheinlich 99% der Österreichischen Bevölkerung mit TOR nur einen Nordischen Gottt kennen. Ich kannte vor diesen Forum auch nicht diesen Begriff.
Und nein mobiles Ladegerät (Nrgkick) wird auch nicht gemeldet.

1
  •  ck
19.1.2025  (#91)

zitat..
Stelze schrieb: Guten Morgen, ich gebe zu bedenken das wahrscheinlich 99% der Österreichischen Bevölkerung mit TOR nur einen Nordischen Gottt kennen.

Ich hoffe nicht, der heißt nämlich THOR. 😉


1
  •  BungalowImGruen
  •   Bronze-Award
19.1.2025  (#92)

zitat..
ck schrieb: Ich hoffe nicht, der heißt nämlich THOR. 😉

So ists. In Österreich wird mit Tor eher Cordoba in Verbindung gebracht. 😉

1
  •  Executer
  •   Gold-Award
19.1.2025  (#93)
Zukünftig müssen Ladeeinrichtungen gewisse netzdienliche Eigenschaften haben, ähnlich wie PV Wechselrichter. Die Anforderungen sind bereits in der TOR drinnen und werden aktuell in eine Prüfnorm eingearbeitet. Vermutlich wird es dann entsprechend freigegeben Typen geben.

Ich hab die Wallbox lieber jetzt gemeldet, als später eventuell mit einem "alten Modell" ein Problem bei der Meldung zu bekommen (man kann heute auch keinen alten Wechselrichter, der zB kein Q(U) kann, bei einer Neuinstallation verwenden).

Die Verwendung einer Wallbox kann man ganz einfach automatisiert über das Lastprofil eruieren, genauso wie das heute bereits bei der Einspeiseleistung gemacht wird (nicht gemeldet PVs oder ohne aktiver Rückleistungsbeschränkung).

Ich habs einfach gemeldet und fertig.

1
  •  Lu1994
  •   Silber-Award
19.1.2025  (#94)
Es kommt auch immer darauf an wie man es handhabt, die stationären Wallboxen müssen für die Förderung gemeldet werden, hat man keine Fördermöglichkeiten sehe ich nicht den Nutzen etwas zu melden, dem Netzbetreiber kann es faktisch auch egal sein, mittels Smartmeter kann er die Leistung ohnehin messen.

Wenn ich 32A CEE Dosen hab bzw nachrüste und eine mobile WB nutze bzw ein Kabel mit Adapter meldet mans ja auch nicht

Wir haben 2 16A CEE Dosen, sprich ich könnte auch 2x11 kw laden und es wird nichts gemeldet, weil ich einfach einen Verbraucher an eine Steckdose hänge der dort nicht dauerhaft verbleibt 

Schwierig wird's nur, wenn jemand selbst Sicherungen einbaut und theoretisch wahllos Dosen setzt und die im sehr unwahrscheinlichen Fall alle gleichzeitig benutzt, dann würde der Verteiler als Ganzes eine unangenehme Wärme abgeben 😂

Wenn ein Elektriker involviert ist und voll im Bilde ist sagt der eh, wennst mehr willst muss der Verteiler ersetzt werden, weil Querschnitte, Sicherungen etc nicht dafür ausgelegt sind, aber den Netzbetreiber für etwas anderes als eine Einspeiseanlage (PV, Wind, Kleinwasserkraft, etc) ins Boot zu holen erachte ich als sinnbefreit 

Gestern auf der Baumesse wollte mir ein Elektriker einreden, dass Wechselrichter mindestens 5s Umschaltzeit für Notstrom haben müssen, weil schneller von den Netzbetreibern verboten ist 😂 solche Falschaussagen schürt natürlich noch mehr den Hass gegen die Netzbetreiber, da viele Leute sowas für bare Münze nehmen

1
  •  sir0x
  •   Bronze-Award
19.1.2025  (#95)

zitat..
Lu1994 schrieb: Gestern auf der Baumesse wollte mir ein Elektriker einreden, dass Wechselrichter mindestens 5s Umschaltzeit für Notstrom haben müssen, weil schneller von den Netzbetreibern verboten ist 😂 solche Falschaussagen schürt natürlich noch mehr den Hass gegen die Netzbetreiber, da viele Leute sowas für bare Münze nehmen

Muss nicht falsch sein -> FRT-Fähigkeit


1
  •  Tomlinz
  •   Bronze-Award
20.1.2025  (#96)
Falls NÖ: auf der Seite von Netz-NÖ hab ich das letzte Woche einfach online gemeldet, kostenlos und unkompliziert. 

zitat..
OldaFuzi schrieb: die mobile Wallbox

Einfach genau das auch beim Meldevorgang auswählen, dann wird auch nicht nach einer Montagerechnung eines Elektrikers verlangt. Bestätigung hab ich innerhalb von wenigen Stunden erhalten.


1
  •  OldaFuzi
21.1.2025  (#97)
Danke für die vielen Rückmeldungen. Es ist ein kleiner Netzbetreiber in der Obersteiermark.
Für die Förderung brauche ich die 100%-Ökostrom-Bestätigung, die ich aber nur bekomme, wenn ich das Teil melde. Wofür die Richtkostenpauschale ist, weiß ich wirklich nicht. Ich bekam nur die Auskunft, ich müsse die Ladeinfrastruktur melden (mit Datenblatt, Lageplan und allem drum und dran), dann wird das geprüft, und dann bekomme ich die Bestätigung für den Ökostrom.
Andererseits verzichte ich lieber auf die paar Hundert Euro Förderung als dass ich da 2.640 Euro bleche...

zitat..
Executer schrieb: Die genannten Kosten sind sicherlich ein Missverständnis, die Meldung ist überlicherweise kostenlos.

Hoffentlich ist das so!


1
  •  ck
21.1.2025  (#98)

zitat..
OldaFuzi schrieb: Für die Förderung brauche ich die 100%-Ökostrom-Bestätigung, die ich aber nur bekomme, wenn ich das Teil melde.

Für die Förderung reicht alternativ die letzte Stromrechnung.


1
  •  Stelze
21.1.2025  (#99)
Für die Förderung für das Auto reicht auch ein Ladekartenvertrag der dir 100% Ökostrom garantiert. Bei mir wären das 2022 die EnBW, ELLA oder da-emobil.Für die mobile Ladelösung bräuchte ich keinen Nachweis.

1
  •  Executer
  •   Gold-Award
21.1.2025  (#100)
Ökostrom Nachweis kommt über die Energierechnung vom Energieanbieter und hat nichts mit dem Netzbetreiber zu tun.

1
  •  ck
21.1.2025  (#101)

zitat..
Executer schrieb:

Ökostrom Nachweis kommt über die Energierechnung vom Energieanbieter und hat nichts mit dem Netzbetreiber zu tun.

Gut aufgepasst!


1


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]


next