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Glaube allerdings nicht, dass wir AC 22kW ladende Auto in Zukunft so verbreitet sehen werden. |
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Ich habe den 22kW go-e. Aber nicht wegen eines zukünftigen 22kW ladenden Autos (wird wohl eher die Ausnahme bleiben), sondern weil ich eine 32A CEE Dose verfügbar hatte. Es ist egal, woran deine WB hängt und wieviel die theoretisch kann. Wiener Netze erlaubt nur (um nicht aufzahlen zu müssen), 9,9kW. Und das kannst du Software seitig einstellen. Wenn jetzt von deinem Dach 22kW kommen und dein Auto das kann, müsstest du (also der Elektriker) mit dem "Techniker Passwort" eben auf 22kW stellen. Wenn du das Passwort selber hast, was ja nur rein theoretisch sein wird weil nicht erlaubt 😉, könntest du das selber verstellen. |
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Ich habe einen NRGkick mit PV-Überschussladen, wenn Du einen Smart- oder Powermeter hast, der mit der Wallbox "redet" wird das sicher funktionieren. Das Überschussladen haben andere Wallboxen sicher auch. |
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Hi all, ich habe eine Verständnisfrage weil auf der Wiener Netze HP hab ich das nicht eindeutig zuordnen können. Laut meinem Vertrag mit Wiener Netze habe ich folgendes: Derzeit maximale Netznutzung in kW: 4,00 Es gelten die Netzentgelte der Ebene 7. (lt Kleingedrucktem: das vereinbarte Ausmaß der Netznutzung, jedoch jedenfalls 10 kW in der Ebene 7 mit Leistungsmessung und bei einem Jahresstromverbrauch von 15.001 kWh – 25.000 kWh für jede Anlage 10 kW ohne Leistungsmessung) Wenn ich jetzt die 11kW für eine Wallbox vom Elektriker melden lasse, zahle ich dann für die Differenz zwischen 4-11kW (7*235=1.645EUR) oder nur zwischen 10-11kW (235EUR)? Wenn ersteres stell ich mir einfach nur eine 32A Steckdose hin und steck eine mobile WB hin, kostet mit allem drum und dran vor Förderung weniger als 1.600EUR. lg vlzivo |
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In 4kW Netzbezug bleibst du eingestuft, solange du weniger als 15.000kWh im Jahr verbrauchst. |
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Hallo, ich habe eine mobile Wallbox (11 kW) und mein Netzbetreiber verlangt für die Installation von Ladesäulen eine Richtkostenpauschale von 2200 EUR + USt. Nun ist die mobile Wallbox aber keine Ladesäule, sondern wir stecken sie einfach an der Starkstromsteckdose an. Netzbezug haben wir 6kW. Wenn ich die mobile Wallbox nun melde, was ich eigentlich tun wollte um die Förderung zu erhalten, befürchte ich, dass ich die Gebühr bezahlen muss. Hat da jemand Erfahrungen dazu? LG OldaFuzi |
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Grundsätzlich vorweg, bei einer mobilen Ladelösung benötigst du für die Förderung keine Meldung. Abgesehen davon lässt mich die Frage etwas ratlos zurück. Welcher Netzbetreiber? Wofür genau will er eine Richtkostenpauschale? Netzbereitstellung laut Rechnung? |
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Du meinst, du hast ein intelligentes Ladekabel gekauft laut Förderliste. Dann einfach um die Förderung einreichen. Nachdem du keine Wallbox gekauft hast, hast du auch keine Wallbox zum melden. Und eine Ladesäule hast du schon gar nicht. |
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Hallo Bert1210, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Melde- Genehmigungspflicht Wallbox 11kW |
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Das stimmt so nicht, lt. TOR Verteilnetzanschluss ist ein intelligentes Ladekabel genauso meldepflichtig. Die genannten Kosten sind sicherlich ein Missverständnis, die Meldung ist überlicherweise kostenlos. Als Ladeeinrichtungen gelten laut TOR Begriffe auch mobile Ladekabel mit ICCB (in-cable control box), d.h. Ladebetriebsart 2 nach OVE EN IEC 61851-1:2020-01-01 sowie induktive Ladeeinrichtungen. https://www.e-control.at/documents/1785851/1811582/TOR_Verteilernetzanschluss_-_Niederspannung_V1.2.pdf/e1f3db67-1dbf-6329-9fe6-1ce63c9b4bd4?t=1720509810680 |
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Guten Morgen, ich gebe zu bedenken das wahrscheinlich 99% der Österreichischen Bevölkerung mit TOR nur einen Nordischen Gottt kennen. Ich kannte vor diesen Forum auch nicht diesen Begriff. Und nein mobiles Ladegerät (Nrgkick) wird auch nicht gemeldet. |
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Ich hoffe nicht, der heißt nämlich THOR. 😉 |
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So ists. In Österreich wird mit Tor eher Cordoba in Verbindung gebracht. 😉 |
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Zukünftig müssen Ladeeinrichtungen gewisse netzdienliche Eigenschaften haben, ähnlich wie PV Wechselrichter. Die Anforderungen sind bereits in der TOR drinnen und werden aktuell in eine Prüfnorm eingearbeitet. Vermutlich wird es dann entsprechend freigegeben Typen geben. Ich hab die Wallbox lieber jetzt gemeldet, als später eventuell mit einem "alten Modell" ein Problem bei der Meldung zu bekommen (man kann heute auch keinen alten Wechselrichter, der zB kein Q(U) kann, bei einer Neuinstallation verwenden). Die Verwendung einer Wallbox kann man ganz einfach automatisiert über das Lastprofil eruieren, genauso wie das heute bereits bei der Einspeiseleistung gemacht wird (nicht gemeldet PVs oder ohne aktiver Rückleistungsbeschränkung). Ich habs einfach gemeldet und fertig. |
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Es kommt auch immer darauf an wie man es handhabt, die stationären Wallboxen müssen für die Förderung gemeldet werden, hat man keine Fördermöglichkeiten sehe ich nicht den Nutzen etwas zu melden, dem Netzbetreiber kann es faktisch auch egal sein, mittels Smartmeter kann er die Leistung ohnehin messen. Wenn ich 32A CEE Dosen hab bzw nachrüste und eine mobile WB nutze bzw ein Kabel mit Adapter meldet mans ja auch nicht Wir haben 2 16A CEE Dosen, sprich ich könnte auch 2x11 kw laden und es wird nichts gemeldet, weil ich einfach einen Verbraucher an eine Steckdose hänge der dort nicht dauerhaft verbleibt Schwierig wird's nur, wenn jemand selbst Sicherungen einbaut und theoretisch wahllos Dosen setzt und die im sehr unwahrscheinlichen Fall alle gleichzeitig benutzt, dann würde der Verteiler als Ganzes eine unangenehme Wärme abgeben 😂 Wenn ein Elektriker involviert ist und voll im Bilde ist sagt der eh, wennst mehr willst muss der Verteiler ersetzt werden, weil Querschnitte, Sicherungen etc nicht dafür ausgelegt sind, aber den Netzbetreiber für etwas anderes als eine Einspeiseanlage (PV, Wind, Kleinwasserkraft, etc) ins Boot zu holen erachte ich als sinnbefreit Gestern auf der Baumesse wollte mir ein Elektriker einreden, dass Wechselrichter mindestens 5s Umschaltzeit für Notstrom haben müssen, weil schneller von den Netzbetreibern verboten ist 😂 solche Falschaussagen schürt natürlich noch mehr den Hass gegen die Netzbetreiber, da viele Leute sowas für bare Münze nehmen |
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Muss nicht falsch sein -> FRT-Fähigkeit |
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Falls NÖ: auf der Seite von Netz-NÖ hab ich das letzte Woche einfach online gemeldet, kostenlos und unkompliziert. Einfach genau das auch beim Meldevorgang auswählen, dann wird auch nicht nach einer Montagerechnung eines Elektrikers verlangt. Bestätigung hab ich innerhalb von wenigen Stunden erhalten. |
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Danke für die vielen Rückmeldungen. Es ist ein kleiner Netzbetreiber in der Obersteiermark. Für die Förderung brauche ich die 100%-Ökostrom-Bestätigung, die ich aber nur bekomme, wenn ich das Teil melde. Wofür die Richtkostenpauschale ist, weiß ich wirklich nicht. Ich bekam nur die Auskunft, ich müsse die Ladeinfrastruktur melden (mit Datenblatt, Lageplan und allem drum und dran), dann wird das geprüft, und dann bekomme ich die Bestätigung für den Ökostrom. Andererseits verzichte ich lieber auf die paar Hundert Euro Förderung als dass ich da 2.640 Euro bleche... Hoffentlich ist das so! |
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Für die Förderung reicht alternativ die letzte Stromrechnung. |
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Für die Förderung für das Auto reicht auch ein Ladekartenvertrag der dir 100% Ökostrom garantiert. Bei mir wären das 2022 die EnBW, ELLA oder da-emobil.Für die mobile Ladelösung bräuchte ich keinen Nachweis. |
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Ökostrom Nachweis kommt über die Energierechnung vom Energieanbieter und hat nichts mit dem Netzbetreiber zu tun. |
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Gut aufgepasst! |
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