Also für alle die PV bauen, oder umbauen oder umbauen auf Energiespeicher. Da wirds lustig und teuer. Vor allem wenn der Zähler draußen sitzt und ev. Nur ein Zählerbrett da ist und keine Verbindung vorgesehen ist. Und dann auch noch die Überprüfungen von den NA Dingen für grosse Anlagen. Da kommen Kosten. Wie immer scho. Gesagt Netz Nö mag keine PVs
.. Fani schrieb: Diese Maßnahmen werden einschließlich des Anlasses vom Netzbetreiber in geeigneter Form dokumentiert (z.B. Eintrag ins Betriebsbuch) und betroffenen Anlagenbetreibern auf Anfrage Auskunft erteilt.
Wäre schon gut so eine Abschaltung gemeldet zu bekommen bzw. in irgendeinem Portal auslesen zu können ohne das man den NetzNÖ Kundenservice bemühen muss.
.. RaBo76 schrieb: da eigentlich schon jahrelang für Erzeugungsanlagen >4,6kVA die TOR Regeln vorschreiben, dass die WR WR [Wechselrichter] die Q(U) Kennlinie befolgen müssen. D.h. sobald die Netzspannung oder Netzfrequenz beginnt die definierten Bereiche zu verlassen, müssen die WR WR [Wechselrichter] langsam zurückregeln bzw. wieder hochregeln.
Sicher? Ich bild mir nämlich ein, dass mein SE WR WR [Wechselrichter] das Default mäßig mit der Austria TOR Einstellung nicht macht. Und von meinem Netzbetreiber (in STMK) wurde auch nix vorgeschrieben diesbezüglich. Mein WR WR [Wechselrichter] schaltet nur hart ab, wenn gewisse Grenzen über eine gewisse Zeit überschritten werden, aber zurückregeln tut er nicht.
Wobei genau sowas ja wohl sehr sinnvoll wäre - auf jeden Fall besser und "humaner" als eine plötzliche 0% Abschaltung.
Sicher? Ich bild mir nämlich ein, dass mein SE WR WR [Wechselrichter] das Default mäßig mit der Austria TOR Einstellung nicht macht. Und von meinem Netzbetreiber (in STMK) wurde auch nix vorgeschrieben diesbezüglich. Mein WR WR [Wechselrichter] schaltet nur hart ab, wenn gewisse Grenzen über eine gewisse Zeit überschritten werden, aber zurückregeln tut er nicht.
Wobei genau sowas ja wohl sehr sinnvoll wäre - auf jeden Fall besser und "humaner" als eine plötzliche 0% Abschaltung.
Mein Netzbetreiber hat das explizit gefordert und bei der Abnahme kontrolliert ob das Setting im WR WR [Wechselrichter] eingestellt ist (im Fall vom Fronius Symo bildet das AT3E Country Setting das ab). Wird jedem Netzbetreiber wohl selbst überlassen sein, wieviel Wert er darauf legt.
Das bringt nicht nur den Ausbau von PV und Speicher in NÖ zum Stillstand, sondern auch Elektroautos, denn die Ladekosten sind dann kaum noch kalkulierbar.
Sicher? Ich bild mir nämlich ein, dass mein SE WR WR [Wechselrichter] das Default mäßig mit der Austria TOR Einstellung nicht macht. Und von meinem Netzbetreiber (in STMK) wurde auch nix vorgeschrieben diesbezüglich. Mein WR WR [Wechselrichter] schaltet nur hart ab, wenn gewisse Grenzen über eine gewisse Zeit überschritten werden, aber zurückregeln tut er nicht.
Wobei genau sowas ja wohl sehr sinnvoll wäre - auf jeden Fall besser und "humaner" als eine plötzliche 0% Abschaltung. ───────────────
Mein Netzbetreiber hat das explizit gefordert und bei der Abnahme kontrolliert ob das Setting im WR WR [Wechselrichter] eingestellt ist (im Fall vom Fronius Symo bildet das AT3E Country Setting das ab). Wird jedem Netzbetreiber wohl selbst überlassen sein, wieviel Wert er darauf legt.
Das selbe hier. Die 30,6kWp Anlage mit ingesamt 28kW WR WR [Wechselrichter] und derzeit 20kW Engpassleistung wurde diese Woche von der Energienetze Steiermark kontrolliert. Laut dem Mitarbeiter ist auch keine Leistungsmessung für die Zukunft geplant. Nur wenn man mehr als 11kW bei der Wallbox will, wird man höher als 4kW eingestuft.
So weit ich weis, regelt Fronius ab 51,5 Hz die Leistung linear auf bis zu 50% zurück und schaltet dann bei 52,5 Hz ab. Wenns wer genauer weis, bitte posten.
──────.. Fani schrieb: Es ist aktuell eine 0 oder 100% Regelung. Also ja, enstpricht einer Abschaltung der Anlage und auch keine Eigenverbrauch (weil Pmax geregelt wird und nicht die Einspeisung). ───────────────
Diese Regelung ist für ich eines der deutlichsten Beispiele, wie (vorlkswirtschaftlich) schädlich die derzeitige organisatorische Verflechtung der lokalen Netzmonopole als Tochtergesellschaft der jeweiligen Landsenergieversorger ist.
Für den Netzbetreiber ist die Zielsetzung vollkommen ok, daß die PV Anlage am Netzübergabenpunkt abregelt und weiterhin den Eigenverbrauch abdecken kann.
Als Steigbügelhalter für den Landesenergieversorger, ist die Abregelung des Netzbetreibers auf P(max) natürlich eine umsatzfördernde Maßnahme für das Mutterunternehmen.
Je weniger Eigenversorgung, desto höher der Restbezug. ───────────────
So ganz schwarz / weiss sehe ich das nicht. Auch für den Netzbetreiber ist in der Situation der Abregelung der damit verbundene zusätzliche Netzverbrauch u.U. von Vorteil.
Nur mal als Klarstellung, wann diese Regelung überhaupt greift und sich damit schwerlich eine Gewinnmaximierung argumentieren lässt:
In folgenden (technischen) Fällen ist der relevante Netzbetreiber berechtigt, eine vorübergehende Vorgabe bzw. Einschränkung der Wirkleistung bis hin zur Abschaltung vorzunehmen: - um eine unmittelbare, auch bloß vermutete Gefahr für Personen oder Sachen abzuwenden; - wenn dies durch die Befolgung behördlicher Anordnungen, Auflagen usw. erforderlich ist; - bei einer durch höhere Gewalt oder sonstige, nicht in der Sphäre des Netzbetreibers liegende, Umstände bedingten Verhinderung der Erbringung der Netzdienstleistungen; - bei Setzung von Maßnahmen zur Vermeidung von Großstörungen und Begrenzung ihrer Auswirkungen gemäß TOR Systemschutzplan durch die Übertragungsnetzbetreiber; - bei einem drohenden oder bereits eingetretenen Netzzusammenbruch; - bei Durchführung betriebsnotwendiger Arbeiten im Netz. Diese Maßnahmen werden einschließlich des Anlasses vom Netzbetreiber in geeigneter Form dokumentiert (z.B. Eintrag ins Betriebsbuch) und betroffenen Anlagenbetreibern auf Anfrage Auskunft erteilt.
Das bringt nicht nur den Ausbau von PV und Speicher in NÖ zum Stillstand, sondern auch Elektroautos, denn die Ladekosten sind dann kaum noch kalkulierbar.
Wieso sollte es die E-Autos beeinflussen und was meinst du damit das die ladekosten nicht kalkulierbar sind?
Sehe ich das richtig das ich 2025 für einen Speicher zu meiner bestehenden Anlage einige Hürden nehmen müsste?
Dann können sie sich die Energiewende in die Haare schmieren
Das bringt nicht nur den Ausbau von PV und Speicher in NÖ zum Stillstand, sondern auch Elektroautos, denn die Ladekosten sind dann kaum noch kalkulierbar. ───────────────
Wieso sollte es die E-Autos beeinflussen und was meinst du damit das die ladekosten nicht kalkulierbar sind?
Sehe ich das richtig das ich 2025 für einen Speicher zu meiner bestehenden Anlage einige Hürden nehmen müsste?
Dann können sie sich die Energiewende in die Haare schmieren
... oder eher du dir deinen Speicher. Der kleine Mann wird zur Kasse gebeten, die Versorger sind halt auch nur gewinnorientiert.
──────.. Fani schrieb: Es ist aktuell eine 0 oder 100% Regelung. Also ja, enstpricht einer Abschaltung der Anlage und auch keine Eigenverbrauch (weil Pmax geregelt wird und nicht die Einspeisung). ───────────────
Diese Regelung ist für ich eines der deutlichsten Beispiele, wie (vorlkswirtschaftlich) schädlich die derzeitige organisatorische Verflechtung der lokalen Netzmonopole als Tochtergesellschaft der jeweiligen Landsenergieversorger ist.
Für den Netzbetreiber ist die Zielsetzung vollkommen ok, daß die PV Anlage am Netzübergabenpunkt abregelt und weiterhin den Eigenverbrauch abdecken kann.
Als Steigbügelhalter für den Landesenergieversorger, ist die Abregelung des Netzbetreibers auf P(max) natürlich eine umsatzfördernde Maßnahme für das Mutterunternehmen.
Je weniger Eigenversorgung, desto höher der Restbezug. ───────────────
So ganz schwarz / weiss sehe ich das nicht. Auch für den Netzbetreiber ist in der Situation der Abregelung der damit verbundene zusätzliche Netzverbrauch u.U. von Vorteil.
Nur mal als Klarstellung, wann diese Regelung überhaupt greift und sich damit schwerlich eine Gewinnmaximierung argumentieren lässt:
In folgenden (technischen) Fällen ist der relevante Netzbetreiber berechtigt, eine vorübergehende Vorgabe bzw. Einschränkung der Wirkleistung bis hin zur Abschaltung vorzunehmen: - um eine unmittelbare, auch bloß vermutete Gefahr für Personen oder Sachen abzuwenden; - wenn dies durch die Befolgung behördlicher Anordnungen, Auflagen usw. erforderlich ist; - bei einer durch höhere Gewalt oder sonstige, nicht in der Sphäre des Netzbetreibers liegende, Umstände bedingten Verhinderung der Erbringung der Netzdienstleistungen; - bei Setzung von Maßnahmen zur Vermeidung von Großstörungen und Begrenzung ihrer Auswirkungen gemäß TOR Systemschutzplan durch die Übertragungsnetzbetreiber; - bei einem drohenden oder bereits eingetretenen Netzzusammenbruch; - bei Durchführung betriebsnotwendiger Arbeiten im Netz. Diese Maßnahmen werden einschließlich des Anlasses vom Netzbetreiber in geeigneter Form dokumentiert (z.B. Eintrag ins Betriebsbuch) und betroffenen Anlagenbetreibern auf Anfrage Auskunft erteilt. ───────────────
Wieso sollte es die E-Autos beeinflussen und was meinst du damit das die ladekosten nicht kalkulierbar sind?
Sehe ich das richtig das ich 2025 für einen Speicher zu meiner bestehenden Anlage einige Hürden nehmen müsste?
Dann können sie sich die Energiewende in die Haare schmieren
Ich bin beruflich sehr viel unterwegs, könnte aber tagsüber mit der eigenen Anlage wenigstens einmal die Woche und am Wochenende mein Auto laden.
wenn wir einen recht großen Speicher dazu nehmen, dann gehen sich da sicher auch noch ein paar kw draus aus.
wenn die aber den WR WR [Wechselrichter] komplett abdrehen, lade ich dann 100% vom Netz und nicht von meiner Anlage. Dh das kostet ungleich mehr bei eh schon höheren Anschaffungskosten.
wir wollten im Frühjahr einen Speicher nachrüsten, das wird mit den neuen Regelungen mal so nix.
und früher oder später trifft das alle, weil irgendwann wird jeder WR WR [Wechselrichter] kaputt und muss getauscht werden.
Die großen (eigenen) Anlagen der Energieversorger sind von der Regelung eh ausgeschlossen.
Das steht so nicht genau im Dokument der EVN - wir haben am Montag Termin mit PV-Mensch und hoffen, dass der die Infos hat.
wenn's nur die Antragstellung oder Eingangsdatum bei denen ist, dann reichen wir auch noch schnell ein.
(du sagst ja auch nicht ich hab mir ein auto gekauft das 280kmh geht, deswegen fahr ich 280kmh auf der autobahn...auf der autobahn darfst du das nicht, auf deinem grundstück darfst das natürlich machen!)
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(du sagst ja auch nicht ich hab mir ein auto gekauft das 280kmh geht, deswegen fahr ich 280kmh auf der autobahn...auf der autobahn darfst du das nicht, auf deinem grundstück darfst das natürlich machen!)
Es geht darum, dass man dann scheinbar auch nicht mehr die eigenen Verbraucher bedienen darf. Also abschalten anstatt Nulleinspeisung. Wäre meines Erachtens auch nicht rechtens.
wir hatten schon ein Gespräch mit der econtrol - die dürfen in deren Netz vorschreiben, was sie wollen.
Diese Meinung von der E-Control verstehe ich aber nicht. Da man sich den Netzbetreiber ja nicht aussuchen kann, sollte eben eine übergeordnete Institution für gleiche Vorgaben für alle Netzbetreiber sorgen. Aber Netz-NÖ hat scheinbar gute Beziehungen zur E-Control und kann machen was sie wollen (z.B. Leistungsmessung ab 15kVA PV-Anlage).
Leute bitte bleibt sachlich. Auch wenn die Entwicklung für den Einzelnen unerfreulich ist, so ist sie nicht willkürlich und rechtlich durch die TOR der E-Control gedeckt. Dort steht schon seit vielen Jahren die Möglichkeit der WIRKleistungsvorgabe durch den Netzbetreiber drinnen.
Was irgendwer irgendwo irgendwann definiert hat, muss halt nicht zwingend Sinn ergeben. Wenn das schon vor Jahren gemacht wurde, so passt es halt nicht in die heutige Zeit, wo viele schon einen Speicher haben und Nulleinspeisung wohl schon jeder WR WR [Wechselrichter] kann, und somit die Möglichkeit zur Deckung des Eigenverbrauches nicht eingeschränkt werden sollte.