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Netz Nö jetzt wirds lustig

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  •  uzi10
13.12. - 19.12.2024
128 Antworten | 40 Autoren 128
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149
Also für alle die PV bauen, oder umbauen oder umbauen auf Energiespeicher. Da wirds lustig und teuer. Vor allem wenn der Zähler draußen sitzt und ev. Nur ein Zählerbrett da ist und keine Verbindung vorgesehen ist. Und dann auch noch die Überprüfungen von den NA Dingen für grosse Anlagen. Da kommen Kosten. Wie immer scho. Gesagt Netz Nö mag keine PVs


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  •  streicher
  •   Gold-Award
13.12.2024  (#21)

zitat..
Fani schrieb: Diese Maßnahmen werden einschließlich des Anlasses vom Netzbetreiber in geeigneter Form
dokumentiert (z.B. Eintrag ins Betriebsbuch) und betroffenen Anlagenbetreibern auf Anfrage Auskunft erteilt.

Wäre schon gut so eine Abschaltung gemeldet zu bekommen bzw. in irgendeinem Portal auslesen zu können ohne das man den NetzNÖ Kundenservice bemühen muss.




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  •  ds50
  •   Gold-Award
13.12.2024  (#22)

zitat..
RaBo76 schrieb: da eigentlich schon jahrelang für Erzeugungsanlagen >4,6kVA die TOR Regeln vorschreiben, dass die WR WR [Wechselrichter] die Q(U) Kennlinie befolgen müssen. D.h. sobald die Netzspannung oder Netzfrequenz beginnt die definierten Bereiche zu verlassen, müssen die WR WR [Wechselrichter] langsam zurückregeln bzw. wieder hochregeln.

Sicher? Ich bild mir nämlich ein, dass mein SE WR WR [Wechselrichter] das Default mäßig mit der Austria TOR Einstellung nicht macht. Und von meinem Netzbetreiber (in STMK) wurde auch nix vorgeschrieben diesbezüglich.
Mein WR WR [Wechselrichter] schaltet nur hart ab, wenn gewisse Grenzen über eine gewisse Zeit überschritten werden, aber zurückregeln tut er nicht.

Wobei genau sowas ja wohl sehr sinnvoll wäre - auf jeden Fall besser und "humaner" als eine plötzliche 0% Abschaltung.


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  •  RaBo76
13.12.2024  (#23)

zitat..
ds50 schrieb:

───────────────

Sicher? Ich bild mir nämlich ein, dass mein SE WR WR [Wechselrichter] das Default mäßig mit der Austria TOR Einstellung nicht macht. Und von meinem Netzbetreiber (in STMK) wurde auch nix vorgeschrieben diesbezüglich.
Mein WR WR [Wechselrichter] schaltet nur hart ab, wenn gewisse Grenzen über eine gewisse Zeit überschritten werden, aber zurückregeln tut er nicht.

Wobei genau sowas ja wohl sehr sinnvoll wäre - auf jeden Fall besser und "humaner" als eine plötzliche 0% Abschaltung.

Mein Netzbetreiber hat das explizit gefordert und bei der Abnahme kontrolliert ob das Setting im WR WR [Wechselrichter] eingestellt ist (im Fall vom Fronius Symo bildet das AT3E Country Setting das ab).
Wird jedem Netzbetreiber wohl selbst überlassen sein, wieviel Wert er darauf legt.




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  •  atma
  •   Gold-Award
13.12.2024  (#24)
Das bringt nicht nur den Ausbau von PV und Speicher in NÖ zum Stillstand, sondern auch Elektroautos, denn die Ladekosten sind dann kaum noch kalkulierbar.

1
  •  Markus98
13.12.2024  (#25)

zitat..
RaBo76 schrieb:

──────..
ds50 schrieb:

───────────────

Sicher? Ich bild mir nämlich ein, dass mein SE WR WR [Wechselrichter] das Default mäßig mit der Austria TOR Einstellung nicht macht. Und von meinem Netzbetreiber (in STMK) wurde auch nix vorgeschrieben diesbezüglich.
Mein WR WR [Wechselrichter] schaltet nur hart ab, wenn gewisse Grenzen über eine gewisse Zeit überschritten werden, aber zurückregeln tut er nicht.

Wobei genau sowas ja wohl sehr sinnvoll wäre - auf jeden Fall besser und "humaner" als eine plötzliche 0% Abschaltung.
───────────────

Mein Netzbetreiber hat das explizit gefordert und bei der Abnahme kontrolliert ob das Setting im WR WR [Wechselrichter] eingestellt ist (im Fall vom Fronius Symo bildet das AT3E Country Setting das ab).
Wird jedem Netzbetreiber wohl selbst überlassen sein, wieviel Wert er darauf legt.

Das selbe hier. Die 30,6kWp Anlage mit ingesamt 28kW WR WR [Wechselrichter] und derzeit 20kW Engpassleistung wurde diese Woche von der Energienetze Steiermark kontrolliert. Laut dem Mitarbeiter ist auch keine Leistungsmessung für die Zukunft geplant. Nur wenn man mehr als 11kW bei der Wallbox will, wird man höher als 4kW eingestuft.

So weit ich weis, regelt Fronius ab 51,5 Hz die Leistung linear auf bis zu 50% zurück und schaltet dann bei 52,5 Hz ab. Wenns wer genauer weis, bitte posten.


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  •  PVSTC
14.12.2024  (#26)

zitat..
Fani schrieb:

──────..
PVAndyE schrieb:

──────..
Fani schrieb:
Es ist aktuell eine 0 oder 100% Regelung. Also ja, enstpricht einer Abschaltung der Anlage und auch keine Eigenverbrauch (weil Pmax geregelt wird und nicht die Einspeisung).
───────────────

Diese Regelung ist für ich eines der deutlichsten Beispiele, wie (vorlkswirtschaftlich) schädlich die derzeitige organisatorische Verflechtung der lokalen Netzmonopole als Tochtergesellschaft der jeweiligen  Landsenergieversorger ist.

Für den Netzbetreiber ist die Zielsetzung vollkommen ok, daß die PV Anlage am Netzübergabenpunkt abregelt und weiterhin den Eigenverbrauch abdecken kann.

Als Steigbügelhalter für den Landesenergieversorger, ist die Abregelung des Netzbetreibers auf P(max) natürlich eine umsatzfördernde Maßnahme für das Mutterunternehmen.

Je weniger Eigenversorgung, desto höher der Restbezug.
───────────────

So ganz schwarz / weiss sehe ich das nicht. Auch für den Netzbetreiber ist in der Situation der Abregelung der damit verbundene zusätzliche Netzverbrauch u.U. von Vorteil.

Nur mal als Klarstellung, wann diese Regelung überhaupt greift und sich damit schwerlich eine Gewinnmaximierung argumentieren lässt:

In folgenden (technischen) Fällen ist der relevante Netzbetreiber berechtigt, eine vorübergehende
Vorgabe bzw. Einschränkung der Wirkleistung bis hin zur Abschaltung vorzunehmen:
- um eine unmittelbare, auch bloß vermutete Gefahr für Personen oder Sachen abzuwenden;
- wenn dies durch die Befolgung behördlicher Anordnungen, Auflagen usw. erforderlich ist;
- bei einer durch höhere Gewalt oder sonstige, nicht in der Sphäre des Netzbetreibers liegende, Umstände bedingten Verhinderung der Erbringung der Netzdienstleistungen;
- bei Setzung von Maßnahmen zur Vermeidung von Großstörungen und Begrenzung ihrer
Auswirkungen gemäß TOR Systemschutzplan durch die Übertragungsnetzbetreiber;
- bei einem drohenden oder bereits eingetretenen Netzzusammenbruch;
- bei Durchführung betriebsnotwendiger Arbeiten im Netz.
Diese Maßnahmen werden einschließlich des Anlasses vom Netzbetreiber in geeigneter Form
dokumentiert (z.B. Eintrag ins Betriebsbuch) und betroffenen Anlagenbetreibern auf Anfrage Auskunft erteilt.

Hallo Fani!

Wo ist dieser Text her?

Liebe Grüße. PV_STC


1
  •  aspire77
14.12.2024  (#27)

zitat..
atma schrieb:

Das bringt nicht nur den Ausbau von PV und Speicher in NÖ zum Stillstand, sondern auch Elektroautos, denn die Ladekosten sind dann kaum noch kalkulierbar.

Wieso sollte es die E-Autos beeinflussen und was meinst du damit das die ladekosten nicht kalkulierbar sind?

Sehe ich das richtig das ich 2025 für einen Speicher zu meiner bestehenden Anlage einige Hürden nehmen müsste?

Dann können sie sich die Energiewende in die Haare schmieren


1
  •  Zwosti
  •   Bronze-Award
14.12.2024  (#28)

zitat..
aspire77 schrieb:

──────..
atma schrieb:

Das bringt nicht nur den Ausbau von PV und Speicher in NÖ zum Stillstand, sondern auch Elektroautos, denn die Ladekosten sind dann kaum noch kalkulierbar.
───────────────

Wieso sollte es die E-Autos beeinflussen und was meinst du damit das die ladekosten nicht kalkulierbar sind?

Sehe ich das richtig das ich 2025 für einen Speicher zu meiner bestehenden Anlage einige Hürden nehmen müsste?

Dann können sie sich die Energiewende in die Haare schmieren

... oder eher du dir deinen Speicher. Der kleine Mann wird zur Kasse gebeten, die Versorger sind halt auch nur gewinnorientiert.


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  •  Fani
14.12.2024  (#29)

zitat..
PVSTC schrieb:

──────..
Fani schrieb:

──────..
PVAndyE schrieb:

──────..
Fani schrieb:
Es ist aktuell eine 0 oder 100% Regelung. Also ja, enstpricht einer Abschaltung der Anlage und auch keine Eigenverbrauch (weil Pmax geregelt wird und nicht die Einspeisung).
───────────────

Diese Regelung ist für ich eines der deutlichsten Beispiele, wie (vorlkswirtschaftlich) schädlich die derzeitige organisatorische Verflechtung der lokalen Netzmonopole als Tochtergesellschaft der jeweiligen  Landsenergieversorger ist.

Für den Netzbetreiber ist die Zielsetzung vollkommen ok, daß die PV Anlage am Netzübergabenpunkt abregelt und weiterhin den Eigenverbrauch abdecken kann.

Als Steigbügelhalter für den Landesenergieversorger, ist die Abregelung des Netzbetreibers auf P(max) natürlich eine umsatzfördernde Maßnahme für das Mutterunternehmen.

Je weniger Eigenversorgung, desto höher der Restbezug.
───────────────

So ganz schwarz / weiss sehe ich das nicht. Auch für den Netzbetreiber ist in der Situation der Abregelung der damit verbundene zusätzliche Netzverbrauch u.U. von Vorteil.

Nur mal als Klarstellung, wann diese Regelung überhaupt greift und sich damit schwerlich eine Gewinnmaximierung argumentieren lässt:

In folgenden (technischen) Fällen ist der relevante Netzbetreiber berechtigt, eine vorübergehende
Vorgabe bzw. Einschränkung der Wirkleistung bis hin zur Abschaltung vorzunehmen:
- um eine unmittelbare, auch bloß vermutete Gefahr für Personen oder Sachen abzuwenden;
- wenn dies durch die Befolgung behördlicher Anordnungen, Auflagen usw. erforderlich ist;
- bei einer durch höhere Gewalt oder sonstige, nicht in der Sphäre des Netzbetreibers liegende, Umstände bedingten Verhinderung der Erbringung der Netzdienstleistungen;
- bei Setzung von Maßnahmen zur Vermeidung von Großstörungen und Begrenzung ihrer
Auswirkungen gemäß TOR Systemschutzplan durch die Übertragungsnetzbetreiber;
- bei einem drohenden oder bereits eingetretenen Netzzusammenbruch;
- bei Durchführung betriebsnotwendiger Arbeiten im Netz.
Diese Maßnahmen werden einschließlich des Anlasses vom Netzbetreiber in geeigneter Form
dokumentiert (z.B. Eintrag ins Betriebsbuch) und betroffenen Anlagenbetreibern auf Anfrage Auskunft erteilt.
───────────────

Hallo Fani!

Wo ist dieser Text her?

Liebe Grüße. PV_STC

TOR Erzeuger Typ A

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  •  Gemeinderat
14.12.2024  (#30)
@RaBo76 
Einspeisen ins Netz abdrehen (Nulleinspeisung) könnte ich ja noch verstehen aber abschalten?

MEIN Dach
MEINE Erzeugungsanlage
MEINE Verbraucher




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  •  atma
  •   Gold-Award
14.12.2024  (#31)

zitat..
aspire77 schrieb:

Wieso sollte es die E-Autos beeinflussen und was meinst du damit das die ladekosten nicht kalkulierbar sind?

Sehe ich das richtig das ich 2025 für einen Speicher zu meiner bestehenden Anlage einige Hürden nehmen müsste?

Dann können sie sich die Energiewende in die Haare schmieren

Ich bin beruflich sehr viel unterwegs, könnte aber tagsüber mit der eigenen Anlage wenigstens einmal die Woche und am Wochenende mein Auto laden. 
wenn wir einen recht großen Speicher dazu nehmen, dann gehen sich da sicher auch noch ein paar kw draus aus.

wenn die aber den WR WR [Wechselrichter] komplett abdrehen, lade ich dann 100% vom Netz und nicht von meiner Anlage. Dh das kostet ungleich mehr bei eh schon höheren Anschaffungskosten. 

wir wollten im Frühjahr einen Speicher nachrüsten, das wird mit den neuen Regelungen mal so nix.

und früher oder später trifft das alle, weil irgendwann wird jeder WR WR [Wechselrichter] kaputt und muss getauscht werden. 

Die großen (eigenen) Anlagen der Energieversorger sind von der Regelung eh ausgeschlossen. 


1
  •  atma
  •   Gold-Award
14.12.2024  (#32)

zitat..
Gemeinderat schrieb:

@RaBo76 
Einspeisen ins Netz abdrehen (Nulleinspeisung) könnte ich ja noch verstehen aber abschalten?

MEIN Dach
MEINE Erzeugungsanlage
MEINE Verbraucher

Und deren Netz. 

wir hatten schon ein Gespräch mit der econtrol - die dürfen in deren Netz vorschreiben, was sie wollen. 


1
  •  tempo85
  •   Bronze-Award
14.12.2024  (#33)
Was bedeutet diese Übergangsfrist?

Was braucht es wann um in diese Regelung noch nicht hineinzufallen?

Reicht es wenn man jetzt noch den Netzzugung beantragt und nächstes Jahr in Betrieb geht oder muss man dieses Jahr noch die Fertigstellung melden?

1
  •  atma
  •   Gold-Award
14.12.2024  (#34)
Das steht so nicht genau im Dokument der EVN - wir haben am Montag Termin mit PV-Mensch und hoffen, dass der die Infos hat. 
wenn's nur die Antragstellung oder Eingangsdatum bei denen ist, dann reichen wir auch noch schnell ein. 


1
  •  cutcher
14.12.2024  (#35)

zitat..
Gemeinderat schrieb:

@RaBo76 
Einspeisen ins Netz abdrehen (Nulleinspeisung) könnte ich ja noch verstehen aber abschalten?

MEIN Dach
MEINE Erzeugungsanlage
MEINE Verbraucher

Das gilt wenn du dir eine inselanlage gebaut hast

ansonsten:
deren netz - deren regeln

(du sagst ja auch nicht ich hab mir ein auto gekauft das 280kmh geht, deswegen fahr ich 280kmh auf der autobahn...auf der autobahn darfst du das nicht, auf deinem grundstück darfst das natürlich machen!)


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Hallo uzi10,
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  •  tempo85
  •   Bronze-Award
14.12.2024  (#36)

zitat..
cutcher schrieb: Das gilt wenn du dir eine inselanlage gebaut hast

ansonsten:
deren netz - deren regeln


Ein umschalten auf Inselbetrieb sollte doch auch reichen?


1
  •  Fani
14.12.2024  (#37)

zitat..
tempo85 schrieb:

──────..
cutcher schrieb: Das gilt wenn du dir eine inselanlage gebaut hast

ansonsten:
deren netz - deren regeln
───────────────

Ein umschalten auf Inselbetrieb sollte doch auch reichen?

Nein

Aber Netzanschluss stilllegen, Zähler ausbauen geht. Wer A sagt muss dann auch B sagen und komplett ohne Netz auskommen.


1
  •  Berndi
  •   Silber-Award
14.12.2024  (#38)

zitat..
cutcher schrieb:

Das gilt wenn du dir eine inselanlage gebaut hast

ansonsten:
deren netz - deren regeln

(du sagst ja auch nicht ich hab mir ein auto gekauft das 280kmh geht, deswegen fahr ich 280kmh auf der autobahn...auf der autobahn darfst du das nicht, auf deinem grundstück darfst das natürlich machen!)

Es geht darum, dass man dann scheinbar auch nicht mehr die eigenen Verbraucher bedienen darf. Also abschalten anstatt Nulleinspeisung.
Wäre meines Erachtens auch nicht rechtens. 


1
  •  gschnasl
14.12.2024  (#39)

zitat..
atma schrieb:

──────..
Gemeinderat schrieb:

@RaBo76 
Einspeisen ins Netz abdrehen (Nulleinspeisung) könnte ich ja noch verstehen aber abschalten?

MEIN Dach
MEINE Erzeugungsanlage
MEINE Verbraucher
───────────────

Und deren Netz. 

wir hatten schon ein Gespräch mit der econtrol - die dürfen in deren Netz vorschreiben, was sie wollen.


Diese Meinung von der E-Control verstehe ich aber nicht.
Da man sich den Netzbetreiber ja nicht aussuchen kann, sollte eben eine übergeordnete Institution für gleiche Vorgaben für alle Netzbetreiber sorgen.
Aber Netz-NÖ hat scheinbar gute Beziehungen zur E-Control und kann machen was sie wollen (z.B. Leistungsmessung ab 15kVA PV-Anlage).

2
  •  Fani
14.12.2024  (#40)
Leute bitte bleibt sachlich. Auch wenn die Entwicklung für den Einzelnen unerfreulich ist, so ist sie nicht willkürlich und rechtlich durch die TOR der E-Control gedeckt. Dort steht schon seit vielen Jahren die Möglichkeit der WIRKleistungsvorgabe durch den Netzbetreiber drinnen.

Also bitte vorher informieren

1
  •  sir0x
  •   Bronze-Award
14.12.2024  (#41)
Was irgendwer irgendwo irgendwann definiert hat, muss halt nicht zwingend Sinn ergeben. Wenn das schon vor Jahren gemacht wurde, so passt es halt nicht in die heutige Zeit, wo viele schon einen Speicher haben und Nulleinspeisung wohl schon jeder WR WR [Wechselrichter] kann, und somit die Möglichkeit zur Deckung des Eigenverbrauches nicht eingeschränkt werden sollte.

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