|
|
||
mein Mann war letzte Woche im Servicecenter und hat dort die Info bekommen, er möge doch eine Mail schreiben... ich glaub, den Weg ins Servicecenter kannst dir ersparen. 🤣 |
||
|
||
Wurdest du da (07/2023) tatsächlich umgestellt (ab da andere Verrechnung), oder war das die Inbetriebnahme der Anlage? Ansonsten bin ich in der gleichen Situation wie du. Verrechnet wird bereits seit 11/2023 nach Leistung, aber im der letzten Rechnung standen immer noch 4kW. Soweit ich das verstanden habe, wird ein Nachkaufen ja nicht sofort schlagend. Dazu muss man erst mal zumindest ein Jahr drüber liegen. D.h. das kann auch erst in einem Jahr dann soweit sein. Anrufen bringt leider gar nix, das kann ich auch bestätigen. 4 Anrufe - 5 unterschiedliche Anworten 😂. Damals - Anfang 2022, als der PVBoom erst losgelegt hatte - konnte man ja noch direkt bei der lokalen Aussenstelle anrufen und da hat einem der Techniker auch Auskunft geben können (war aber ein anderes Thema). Inzwischen werden solche Anfragen einfach gar nicht an einen Techniker weitergegeben, oder zumindest kann man mit denen nicht reden. Da kommt dann eine schriftliche Info, die fürn Hugo ist. |
||
|
||
Hallo alhei, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: [Gelöst] Tatsächliche Umstellung auf Leistungsmessung (Netz NÖ) |
||
|
||
Danke! Ich kann mir das nur so erklären, dass du eben schon vorher 8 kW hattest und somit das Erwerben ausfällt. Es ist damit jedenfalls ein spezieller Fall. Ich würde es zumindest schriftlich/telefonisch hinterfragen (auch wenn das sehr mühsam wird). Mal sehen ob mir sowas auch demnächst ins Haus flattert. |
||
|
||
Es müssten meiner Meinung nach sich nur genügend Leute mal dem Konsumentenschutz, der NÖ-Landesregierung der PV-Austria widmen und denen mit dem Thema auf die Nerven gehen, damit vielleicht mal was passiert. Die Willkür von NetzNÖ muss mal aufhören, denn nichts anderes ist es, wenn man Kunden unterschiedlich behandelt und einfach Dinge macht, dir nirgendwo im Vertrag explizit beschrieben sind (Stichwort Kostentransparenz). |
||
|
||
e-Control wäre auch noch eine Möglichkeit. |
||
|
||
E-Control war ich schon - die arbeiten mit den Netzbetreibern zusammen - erstellen ja auch gemeinsam mit denen die ganzen Vorschriften etc. Deren einzige Antwort ist immer nur "Ist alles wie in den Verträgen steht und auf Verträge haben sie keinen Einfluss". Die E-Control ist komplett unnötig und auch nur ein Verein für paar gute Jobs für Günstlinge, mehr nicht. Eine echte E-Control sollte landesweit einheitliche Regel für alle Netzbetreiber aufstellen, die erstens sinnvoll sind und zweitens dann auch tatsächlich so umgesetzt werden. |
||
|
||
Landesregierung schreibt ähnlich dumme Antworten. Solang aber nur wir zwei uns dort aufregen und der Rest es dann eh wieder hinnimmt, wird nix passieren. und seien wir ehrlich: 95% der Leute verstehen das Thema noch nicht mal - ist halt so für die. |
||
|
||
@alhei ja ich wurde mit Datum der Genehmigung zur Inbetriebnahme der PV am 11.7.2023 auf Leistungsmessung umgestellt. Das sehe ich genau in der monatlichen Abrechnung (bis 10.7.2023 wurden die Netzgebühren noch nach nicht gemessener Leistung verrechnet). Eigentlich müsste ich jetzt seit 7/2024 eine Vereinbarte Netzbereitstellung von 5 kW haben und falls ich im Durchschnitt mehr Leistung bis 6/2025 brauche diese nachkaufen müssen. |
||
|
||
Hat hier jemand im NetzNÖ eine PV die vor 2020 beantragt wurde und > 15kVA Einspeiseleistung hat? Dann schau mal ob in deinem Netzzugangsvertrag was von Leistungsmessung (z.B. wie hier in Posting 15 steht) oder du quasi "ohne Vorabinfo" auf Leistungsmessung umgestellt würdest. Gerne auch per PN. |
||
|
||
also nach etlichen Mails kam jetzt endlich die Antwort dass die Rechnung storniert wurde. Also lag der Fehler wie vermutet bei NetzNÖ. Wenn man sich da nicht genau mit dem Thema auseinandersetzt, zahlt man schnell mal ein Haufen Geld obwohls absolut nicht rechtsmäßig ist. |
||
|
||
Das ist dann ja zumindest etwas positives. Haben Sie dir auch verraten wieviele kW dir nun gehören? |
||
|
||
wir haben heute die Abrechnung bekommen, weil wir Lieferanten gewechselt haben... kein Wort von Leistungsmessung. Auf der Abrechnung steht sogar "nicht gemessene Leistung". 🤣 |
||
|
||
Gute Frage - hab ich natürlich auch gestellt. Da auf der letzten Netzkostenrechnung natürlich 10kW stand hab ich darauf hingewiesen dass es laut meiner Berechnung 11kW sein müsste und gebeten um Bestätigung und Richtigstellung. Als Antwort kam eine Standardantwort dass diese auf 10kW festgelegt ist. Nach nochmaliger Hinweisung dass deren "Beobachtungszeitraum" falsch sei und ich keine vereinbarte Netzbereitstellung von 11kW haben sollte, sollen Sie mir belegen wie sie auf die 10kW kommen. Nach der Mail kam heute endlich die Antwort dass sie die vereinbarte Netzbereitstellung auf 11kW geändert haben und dass sie sich entschuldigen. 🙄 Echt ein Wahnsinn wie Mühsam das Ganze ist/war.... |
||
|
||
Du bekommst wenigstens eine Antwort. Ich leider nicht das sie mich auf Leistungsmessung umgestellt haben, aber es mir nie schriftlich mitgeteilt haben. |
||
|
||
Kurze Frage. Ein Freund in NÖ hat heute das "Angebot" von NetzNoe bekommen und es mir weitergeleitet. Er hatte 14 kW Einspeiseleistung angefragt: Sie haben an oben genannter Adresse gemäß den "Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz der Netz Niederösterreich GmbH" (VNB) für eine − Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 25,00 kVA (Wechselrichter Dreiphasig) den Anschluss an unser Verteilernetz beantragt. Aus netzrückwirkungstechnischen Gründen ist durch den Einbau einer dynamischen Leistungsregelung sicherzustellen, dass die Einspeiseleistung in unser Verteilernetz maximal 8,00 kVA beträgt. Da Sie eine Erzeugungsanlage mit einer Nennscheinleistung größer 15 kVA als Überschusseinspeisung errichten, ist Ihre Bezugsanlage nach einem Netznutzungstarif mit gemessener Leistung abzurechnen (Nachzählerhauptsicherung größer 36 A erforderlich). Ich dachte, daß die zwangsweise Umstellung auf Leistungsmessung bei einer Einspeiseleistung von mehr als 15 kVA stattfindet. So wie ich das Angebot lese, würde er bereits bei 8 kVA Einspeisung auf Leistungsmessung umgestellt werden. Überseh ich da etwas, oder hab ich da etwas falsch verstanden und die WR WR [Wechselrichter] Leistung (unabhängig von der Einspeisung) das maßgebliche Kriterium für die Umstellung ist ? Danke für eine Klarstellung. |
||
|
||
Es zählt leider nur die Nennscheinleistung des Wechselrichters. Egal ob der softwaremäßig dann begrenzt ist oder nicht. |
||
|
||
Leider zählt bei Netz-NÖ die Leistung vom Wechselrichter unabhängig von einem Einspeiselimit. |
||
|
||
Ok, Danke euch Beiden |
||
|
||
Bzw. zählen alle WR WR [Wechselrichter] zusammen, egal ob er die drosselt. Es zählt das was alle gemeinsam können. Wenn er also nicht auf Leistungsmessung umgestellt werden will dann muss er einen Wechselrichter mit max. 15kVA nehmen (den er dann auf 8 kVA weil mehr geben sie ihm scheinbar nicht mit dynamischer Leistungsregelung drosselt). Und an seiner Stelle würde ich auch max. einen 15kVA WR WR [Wechselrichter] machen, den die Leistungsmessung finde ich persönlich nicht so super. Irgendwann soll sie zwar für alle kommen, aber nicht mal die NetzNÖ weiß wann das ist. |
||
|
||
Was ist eigentlich wenn man durch die Leistungsmessung zb. 15kw Netzbereitstellung bekommt und eine Einspeisebegrenzung von 4kva bekommt. Bekommt man dann auch das Recht das man 15kVa einspeisen darf? Wahrscheinlich nicht, oder? |
||
|
||
Nein, deswegen heißt es ja einspeisebegrenzung (einspeiselimitierung) du musst technisch absichern dass der wechselrichter nicht mehr einspeist, unabhängig wie groß der wr ist |
Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen
Kostenlos registrieren [Mehr Infos]