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Das stimmt so nicht ganz. Du zahlst jährlich/monatlich tatsächlich nur das was du an Leistung genutzt hast (=Grundgebühr). Egal ob du nun 4 oder 9 oder 20kW erworben oder gekauft hast (=Netzbereitstellungsentgelt) . Der Schmäh mit dem Aufdrehen im ersten Jahr sorgt ja nur dafür, dass du dann später nichts zukaufen musst, weil du in einem Folgejahr mehr gebraucht hast, als die kW die du schon "besitzt". Was aber stimmt: auch das "aufdrehen" im ersten Jahr kostet ja schon einiges an "Grundgebühr". |
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Hallo alhei, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: [Gelöst] Tatsächliche Umstellung auf Leistungsmessung (Netz NÖ) |
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Irgendjemand hatte behauptet, dass wenn man danach 3 jahre die Leistung nicht wieder abruft dass der netzbetreiber dann die "erworbenen" kw wieder runtersetzen darf. kennt das wer (oder weiß noch jemand wer das hier im forum geschrieben hatte)? |
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Vermutlich das hier: https://www.energiesparhaus.at/forum-ueberschusseinspeisung-2024-wo/75010_63#874436 Edit: hab das auch bei NetzNÖ gefunden (Punkt 1.2.3): https://www.netz-noe.at/Download-(1)/Verteilernetzbedingungen-Strom/Anhang-Verteilernetzbedingungen-Netz-NO.aspx Edit2: Nicht der Netzbetreiber, sondern der Kunde kann das runtersetzen lassen, wenn er es nicht nutzt. 😉 |
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uA ich habe das gepostet https://www.energiesparhaus.at/forum-ueberschusseinspeisung-2024-wo/75010_64#874561 das steht im ElWOG, gilt also für alle Netze. aber macht ja nur Sinn wenn du zuviel Netzbereitstellung gekauft hast und jetzt drauf kommst du brauchst sie doch nicht. hier im Thread gehts ja in erster Linie um den "hack" sich im ersten Jahr nach Umstellung von Pauschale auf Messung eine höhere Leistung zu erschwindeln. da machts ja keinen Sinn und wo kein Geld geflossen ist kannst auch nix rückfordern? |
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