|
|
||
Nein, deswegen heißt es ja einspeisebegrenzung (einspeiselimitierung) du musst technisch absichern dass der wechselrichter nicht mehr einspeist, unabhängig wie groß der wr ist |
||
|
||
Also ich glaube (zumindest in NÖ) ist es so das man auch die Einspeiseleistung bekommen muss die man auch bei Bezug gekauft hat. |
||
|
||
Hallo alhei, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: [Gelöst] Tatsächliche Umstellung auf Leistungsmessung (Netz NÖ) |
||
|
||
Und wenn man jetzt in einen Jahr jedes Monat 15 Minuten 20kw braucht zahlt man ja für 16kw nach, darum dachte ich, dass man danach vielleicht auch 20 kw einspeisen dürfte, weil man dann eigentlich 20kw Bezug gekauft hat. Wird aber wahrscheinlich nicht funktionieren. mfg Ebe95 |
||
|
||
Nein, du zahlst nicht nach sondern die 20kw gelten als erworben Bezug und Einspeisung sind dennoch 2 unterschiedliche Dinge (Netzbetreiber wird sich auf die netzstabilität berufen falls er weniger genehmigt) |
||
|
||
Ich bin auch immer noch dran. Habe eine Änderungsanfrage an NÖ geschickt mit Erhöhung meines Netzbezugs. Per Telefon wollte man mir das ausreden, es würde mich einmalig was kosten und dann müsste ich in Netzebene 7 in Leistungsmessung kommen. Ich meinte das sei kein Problem, das wird nicht viel sein, es geht mir um Einspeisung. Daraufhin kam, dass die Einspeisung bestimmt nicht ginge, weil die Trafostation das nicht könne. Ich antwortete, dass die Einspeisung immer gemäß dem Netzbezugsrechts gewährt werden müsse. Nun will man Rücksprache mit dem Vorgesetzten halten. Mein Argument zur Erhöhung des Netzbezugsrechts ist unser neues Elektroauto. |
Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen
Kostenlos registrieren [Mehr Infos]