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·gelöst· Tatsächliche Umstellung auf Leistungsmessung (Netz NÖ)

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  •  alhei
  •   Bronze-Award
24.11.2023 - 19.2.2025
292 Antworten | 46 Autoren 292
15
307
Eine Frage an jene mit Anlagen ab 15 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]:
wurdet ihr auch tatsächlich auf Leistungsmessung umgestellt (nicht nur vertraglich)?
Meine Anlage läuft seit 05/2022, aber ich habe immer noch die Netzgebühren der pauschalierten Variante. Nicht das mich das stört, aber ich dachte eigentlich dass man nach einem Jahr dann die Anschlussleistung erwirbt und dann eben nach tatsächlicher Leistung auch bezahlt.
Ich traue mich nicht anrufen, vielleicht haben die ja auf mich vergessen...
Ich bekomme übrigens monatlich meine Abrechung über Awattar, d.h. ich sehe auch, was ich da für das Netz bezahle und ich kenne auch meine Leistungsverbräuche über das Netz NÖ-Portal.

  •  Gawan
  •   Gold-Award
12.2.2025  (#261)

zitat..
zeki schrieb:

──────..
taschentuch schrieb:

Laut Telefonat mit Netz NÖ lief bei uns die Leistungsmessung seit September 2023 wegen der großen PV-Anlage. Bin mittlerweile nach einem Jahr umgestellt, habe jetzt ein ganzes Jahr lang einmal im Monat gleichzeitig für mehr als 15 min das Elektroauto geladen, den Heizstrahler und das Backrohr laufen lassen und damit erfolgreich 13 kW ersessen. Natürlich muss ich für die 13 kW Netznutzungsentgelt zahlen (ca. 35.-- pro kW).
Vorher hatten wir einen 4-kW-Standard-Haus-Anschluss, das "Aufstocken" von 9 kW auf 13 kW hat überhaupt nichts gekostet. Die 13 kW gehören jetzt mir, sollte ich aber ab September 2024 auf einen Jahresschnitt (nicht einmalig!) von mehr als 13 kW Leistung kommen, muss ich eben jedes kW um über 210.-- nachkaufen.
Kann ich also so bestätigen.
───────────────

....in diesem Glauben war ich auch, bis ich gestern Post von der NetzNÖ bekommen habe.
Sollte laut meinen Aufzeichnungen nach dem ersten Jahr von 8kW auf 11kW aufgestockt worden sein - hab dazu aber nie eine Bestätigung oä. erhalten - du?

Gestern kam ein Brief von der NetzNÖ - ich zitiere:

"Der Leistungsbedarf für Ihre Anlage hat sich erhöht. Nach den "Allgemeinen Verteilernetzbedingungen der Netz NÖ GmbH" samt deren "Anhang" (VNB) verrechnen wir Ihnen folgende Entgelte:
Netzbereitstellungsentgelt Strom - Netzebene 7
bisher 8kW neu 10 kW - EUR 210,65/kW + 20% Umsatzsteuer = 505,56€
Dieser Betrag wird von Ihrem Konto abgebucht....

Wir erlauben uns Sie darauf hinzuweisen, dass die Voraussetzung der Netznutzung die vollständige Bezahlung des Netzzutritts- und des Netzbereitstellungsentgeltes ist."

ist ja ein schlechter Scherz oder?

warum ?
du hast mehr Leistung beantragt und musst die natürlich auch bezahlen


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Hallo alhei,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: [Gelöst] Tatsächliche Umstellung auf Leistungsmessung (Netz NÖ)

  •  zeki
12.2.2025  (#262)

zitat..
Gawan schrieb:

warum ?
du hast mehr Leistung beantragt und musst die natürlich auch bezahlen

inwiefern hab ich das beantragt?

Info war ja, dass man die Leistung der ersten 12 Monate nach Umstellung ersitzt und erst danach nachkaufen muss wenn man über die ersessene Leistung drüber kommt. 🤔

warum muss ich dann jetzt die 2kW kaufen?




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  •  bauherr79
  •   Gold-Award
12.2.2025  (#263)
Vielleicht sollte man diese intransparente Vorgehensweise auch mal dem Konsumentenschutz mitteilen?
Generell werden von NetzNÖ diesbezüglich viel zu unterschiedliche und wenige Informationen bereitgestellt. Im Vertrag steht nur, dass man umgestellt wird, aber weder, wie diese Umstellung verläuft, noch welche Kosten entstehen, noch irgendwas anderes.
Das kann doch so niemals erlaubt sein, dass etwas nichtmal ansatzweise im Vertrag erläutert wird, aber dann scheinbar willkürlich verrechnet wird.

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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
12.2.2025  (#264)

zitat..
zeki schrieb:
Info war ja, dass man die Leistung der ersten 12 Monate nach Umstellung ersitzt und erst danach nachkaufen muss wenn man über die ersessene Leistung drüber kommt. 🤔
warum muss ich dann jetzt die 2kW kaufen?

Weil du vermutlich den Satz aus Posting #15 von NetzNoe anders interpretierst hast als NetzNoe (meine Hervorhebung):

"Da Sie eine Erzeugungsanlage mit einer Nennscheinleistung größer 15 kVA als Überschusseinspeisung errichten, ist Ihre Bezugsanlage nach einem Netznutzungstarif mit gemessener Leistung abzurechnen (Nachzählerhauptsicherung größer 36 A erforderlich).
Wird Ihre Bezugsanlage derzeit nach einem Netznutzungstarif mit nicht gemessener Leistung
abgerechnet, ist die Abrechnung der Netznutzung mit Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage umzustellen. In diesem Fall gilt für Ihre Bezugsanlage das Netzbereitstellungsentgelt für die erste Jahresverrechnungsleistung (d.i. der Mittelwert der 12 Monatshöchstleistungen) ab der Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage als erworben."

Da steht nix drinnen, wie es ab der zweiten Jahresabrechnung gehandhabt wird.

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  •  bauherr79
  •   Gold-Award
12.2.2025  (#265)
Das wäre ja Unsinn, dann müsste man das jedes weitere Jahr nachkaufen immer und immer wieder, weil steht ja dann nichts vom dritten Jahr oder vierten Jahr.
Das ist überhaupt nicht geregelt vertraglich und steht nirgendwo. Die ganzen Verträge sind eigentlich nichtig, was die Leistungsmessung betrifft.
Man stelle sich vor, ein Telekommunikationsunternehmen würde sowas im Vertrag haben, dass dort steht, wenn man mehr als so und so viele Stunden telefoniert, dann wird das pro Minute gemessen und zählt irgendwie dann für die nächsten Rechnungen auch, aber genaues weiß man nicht.
Da würde es sofort Klagen hageln ohne Ende.

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  •  streicher
  •   Gold-Award
12.2.2025  (#266)

zitat..
bauherr79 schrieb:

Vielleicht sollte man diese intransparente Vorgehensweise auch mal dem Konsumentenschutz mitteilen?
Generell werden von NetzNÖ diesbezüglich viel zu unterschiedliche und wenige Informationen bereitgestellt. Im Vertrag steht nur, dass man umgestellt wird, aber weder, wie diese Umstellung verläuft, noch welche Kosten entstehen, noch irgendwas anderes.
Das kann doch so niemals erlaubt sein, dass etwas nichtmal ansatzweise im Vertrag erläutert wird, aber dann scheinbar willkürlich verrechnet wird.

oder man wird umgestellt obwohl man NIE darüber informiert wurde
das wird bei mir ein Fall für die e-Control, weil mittleweile hatte die NetzNÖ mehrere Wochen Zeit sich dazu zu außern. Trotz Nachfrage kam nur als Antwort, dass es an die Fachabteilung übergeben wurde.




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  •  atma
  •   Gold-Award
12.2.2025  (#267)
wie sieht das eigentlich bei denen aus, die opt-out gemacht haben? 
was genau messen die da im ersten jahr? 
eigentlich haben die gar keine werte und können einen dann ja auch nicht umstellen?

wir haben opt-out gemacht, die haben somit ja eigentlich keine 15 min werte. der fall ist auch in keinem ihrer verträge abgebildet. 😅 wir haben zwar eine info bekommen, ab wann leistungsmessung gilt, aber die info mit 12 monaten danach, was jetzt gemessen haben nicht.

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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
12.2.2025  (#268)

zitat..
bauherr79 schrieb:
Das wäre ja Unsinn, dann müsste man das jedes weitere Jahr nachkaufen immer und immer wieder, weil steht ja dann nichts vom dritten Jahr oder vierten Jahr.

Nach deiner Interpretation: Ja vielleicht.

Aber NetzNoe sieht es vielleicht anders und betrachtet das erste Jahr als Übergangsjahr, bei dem sie auf Umsatz quasi verzichten, der ihnen (aus ihrer Sicht) schon von Anfang zustehen würde und erst im zweiten Jahr mit der neuen Verrechnungsmethode beginnen.

Quasi ein "Entgegenkommen" an die Kunden, die in die Leistungsmessung fallen.

Die NetzNoe Variante eines "Leistungsmessungstreuebonus" 😀

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  •  Cyber83
  •   Silber-Award
12.2.2025  (#269)
Trotz optout wird ein mal im Monat das viertelstundenmaximum übertragen.

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  •  alhei
  •   Bronze-Award
12.2.2025  (#270)

zitat..
PVAndyE schrieb: Weil du vermutlich den Satz aus Posting #15 von NetzNoe anders interpretierst hast als NetzNoe (meine Hervorhebung):

"Da Sie eine Erzeugungsanlage mit einer Nennscheinleistung größer 15 kVA als Überschusseinspeisung errichten, ist Ihre Bezugsanlage nach einem Netznutzungstarif mit gemessener Leistung abzurechnen (Nachzählerhauptsicherung größer 36 A erforderlich).
Wird Ihre Bezugsanlage derzeit nach einem Netznutzungstarif mit nicht gemessener Leistung
abgerechnet, ist die Abrechnung der Netznutzung mit Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage umzustellen. In diesem Fall gilt für Ihre Bezugsanlage das Netzbereitstellungsentgelt für die erste Jahresverrechnungsleistung (d.i. der Mittelwert der 12 Monatshöchstleistungen) ab der Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage als erworben."

Da steht nix drinnen, wie es ab der zweiten Jahresabrechnung gehandhabt wird.

Es gibt hier leider ein paar Dinge, wo NetzNÖ intransparent ist, bzw. sich nicht an die Vereibarungen hält:
1. Sie stellen die Abrechnung nicht mit der Inbetriebnahme um. Im Gegenteil, ich kenne niemanden, bei dem das genau mit der Inbetriebnahme passiert ist. Denn erst ab Umstellung kann die Jahresverrechnungsleistung nach Abschluss des ersten Jahr ermittelt werden. Theoretisch haben sie die Werte bei Opt-in, aber die dürften Sie dafür gar nicht (personenbezogen auswerten und) verwenden. Das geht eben erst ab Umstellung, weil sie dann auch die Monatsspitzen selbst erhalten.
2. Die Umstellung erfolgt per unbekanntem Stichtag. Mir ist es (bei monatlicher Abrechnung) dann zufällig aufgefallen. Die Umstellung war bei mir irgendwann November 2023. Die Hälfte das Monats wurde so, die andere so abgerechnet. Es ist mehr als fraglich, ob das zulässig ist, wenn die Umstellung zu einem willkürlichen Termin ohne Information erfolgt.
3. Es wird nirgendwo erklärt wie der Mittelwert ermittelt wird. Das kann man dann über viele Telefonate oder hier im Forum dann nach Recherche herausfinden.
4. Es gibt keine Info über die erworbenen kW. Wenn man Glück hat, findet man diese Info dann irgendwann auf der Rechnung. Es wird aber nicht aufgeschlüsselt dargestellt, warum man wieviel erworben hat.

Bezüglich Nachkaufen:
Ja, wenn man z.B. 8kW bereits gekauft oder eben erworben hat, kann es ein Jahr später passieren dass man nachkaufen muss, wenn die Jahresleistung dann deutlich höher ist.
Die zugekauften kW gehören dann aber einem auch und man muss die nicht jedesmal wieder kaufen (außer man braucht eben noch mehr).
Umgekehrt, kann man angeblich, wenn man nachweislich eine gewisse Zeit (2 Jahre?) darunter liegt, diese aber auch wieder zurückerstattet bekommen.




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  •  EARL
13.2.2025  (#271)
also jetzt ersitzt man sich die leistung doch wieder nicht!? 

ganz ehrlich, was soll dreck! 
... vor einen jahr haben glaub ich mehrere von uns in summe öfter ala 20 x dort angerufen & genau das geklärt!?
weil wir den punkt geklärt haben wollten!

hatte letzte woche ein gespräch, da hatte ich das auch nochmal zufällig erörtert!

also ich gehe noch immer fix davon aus das mir die leistung von 19kw gehören die ich mir dieses jahr erarbeite!



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  •  bauherr79
  •   Gold-Award
13.2.2025  (#272)
Habe auch letztes Jahr hohe Spitzen gehabt, um die Leistung zu ersitzen. Sollten sie mich jetzt nicht umstellen bzw. zu einem späteren Zeitpunkt, bestehe ich auf die Messung für diesen Zeitraum, notfalls per Anwalt.
Von dieser Bande (NetzNÖ) lasse ich mir nichts mehr gefallen. Deren Willkür und Intransparenz ist einfach nur zum Kotzen.

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  •  streicher
  •   Gold-Award
13.2.2025  (#273)

zitat..
bauherr79 schrieb: Habe auch letztes Jahr hohe Spitzen gehabt, um die Leistung zu ersitzen.

Die Frage ist doch ob du das überhaupt noch willst nachdem sich in #260 (https://www.energiesparhaus.at/forum-tatsaechliche-umstellung-auf-leistungsmessung-netz-noe/75503_13#865962) sich herausgestellt hat das du die Mehrleistung gleich nach dem ersten Jahr bezahlen musst. Dann war das nämlich mit den absichtlichen Spitzen erzeugen unnötig, die hättest auch später nachkaufen können wenn du sie wirklich gebraucht hast.




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  •  alhei
  •   Bronze-Award
14.2.2025  (#274)
Also das stelle ich jetzt mal infrage...

@zeki hat keine Details vorgelegt, womit man das plausibel nachvollziehen kann (ich möchte aber auch nichts unterstellen). Vielleicht liegt ein Missverständnis vor.

Mich macht z.B. die Aufstockung von 8 auf 11 kW im ersten Jahr stutzig. Ohne Leistungsmessung hat man da üblicherweise ja nur 4.

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  •  zeki
14.2.2025  (#275)

zitat..
alhei schrieb:

Also das stelle ich jetzt mal infrage...

@zeki hat keine Details vorgelegt, womit man das plausibel nachvollziehen kann (ich möchte aber auch nichts unterstellen). Vielleicht liegt ein Missverständnis vor.

Mich macht z.B. die Aufstockung von 8 auf 11 kW im ersten Jahr stutzig. Ohne Leistungsmessung hat man da üblicherweise ja nur 4.

welche Details willst du denn?
ein Foto vom Brief? hab ihn um meine Daten nicht schwärzen zu müssen ihn 1:1 abgetippt.

Ob ein Missverständnis vor liegt, bin ich gerade noch am überlegen ob ich bei der Hotline anrufen soll oder kommende Woche ins Kundencenter schaue.

Mein Haus hatte bereits einen 8kW Anschluss da das Haus früher landwirtschaftlich genutzt wurde (bevor ich es gekauft bzw. saniert habe) und die hab ich natürlich vom Vorbesitzer übernommen.


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  •  alhei
  •   Bronze-Award
14.2.2025  (#276)
Es geht mir um folgende Details:
  • Wann wurde deine Anlage in Betrieb genommen (ab dann sollte ja umstellt werden)?
  • Ab wann wurde dann in der Abrechnung auch wirklich begonnen nach Leistung zu verrechnen, d.h. welcher Zeitraum war das 1. Jahr?
  • Du bist in dem Jahr dann auf 10 kW gekommen? D.h. die abgerundeten Monatswerte für den Zeitraum durch 12 haben abgerundet 10 kW ergeben?
  • Steht in deinem Vertrag auch genau die Passage wie aus Posting #15

Womit ich jetzt keine Erfahrung habe:
Dein Anschluss war vorher schon auf 8kW: Heißt das, dass du schon vorher leistungsgemessen wurdest? In so einem Fall könnte es vielleicht so ein, dass das "Erwerben" halt nicht anwendbar ist. Vielleicht auch wenn das zwar pauschal abgerechnet wurde aber eben dein Bezug schon auf 8kW fixiert wurde.
Ich habe dazu aber wie gesagt keine Erfahrung...

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  •  waldi
14.2.2025  (#277)
Also ich wurde 7/2023 auf Leistungsmessung umgestellt:
Netz-/Messebene: E7/M7 gemessene Leistung
Lastprofil: H0 Haushalt
Vereinbarte Netzbereitstellung: 4 kW

Bis jetzt habe ich keine Aufforderung bekommen Leistung nachzukaufen. Mein abgerundeter monatlicher 1/4 Stunden Leistungsspitzenwert wird mir halt monatlich als Leistungspreis verrechnet.

Wenn ich die ersten zwölf Monate zusammen rechne und durch 12 Monate dividiere komme ich auf eine abgerundete Leistung von 5kW, also müsste ich eigentlich nach vorhergehender Aussagen 1kW als 'ersessen/gemessen' dazu bekommen und jetzt im nächsten Jahr falls ich über diesen 5kW Durchschnitt komme 'dazu kaufen'. Ich stehe aber noch immer auf Vereinbarte Netzbereitstellung 4kW.

Ich habe aber dazu nur ein Schreiben bei der Genehmigung meiner 16kVA Einspeisung bekommen wo steht, dass ich ab jetzt auf Leistungsmessung im Bezug umgestellt werde.

Nach einigen telefonischen Gespräche mit Netz-NÖ Mitarbeitern konnte mir eigentlich keine/keiner erklären wie das jetzt abläuft.

1
  •  ck
14.2.2025  (#278)

zitat..
waldi schrieb: Nach einigen telefonischen Gespräche mit Netz-NÖ Mitarbeitern konnte mir eigentlich keine/keiner erklären wie das jetzt abläuft.

Nach meinen Erfahrungen mit Netz NÖ (bei anderen Themen), mache ich alles nur noch schriftlich (per Mail), ich kann nur eindrücklich davor warnen sich auf eine telefonische Auskunft zu verlassen, der/die nächste im Callcenter erzählt einem das Gegenteil und man hat nichts in der Hand.


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  •  bauherr79
  •   Gold-Award
14.2.2025  (#279)
Das mit telefonischer Auskunft kann ich nur bestätigen. Ohne jemanden beleidigen zu wollen, aber dort sitzen eigentlich nur Leute, die beim AMS wohl keinen Job mehr finden würden. Die soll einzig und allein die Leute irgendwie zufriedenstellen, ohne dass sie tatsächlich etwas informatives weitergeben oder Fragen tatsächlich beantworten können.
Nur auf Anfragen per E-Mail antworten dann tatsächliche Techniker, die zumindest Ahnung haben sollten. Auch da erhält man bei jeder Anfrage unterschiedliche Antworten, aber die kann man dann notfalls als Beweis verwenden.

1
  •  zeki
14.2.2025  (#280)

zitat..
alhei schrieb:

Es geht mir um folgende Details:

Wann wurde deine Anlage in Betrieb genommen (ab dann sollte ja umstellt werden)?
Ab wann wurde dann in der Abrechnung auch wirklich begonnen nach Leistung zu verrechnen, d.h. welcher Zeitraum war das 1. Jahr?
Du bist in dem Jahr dann auf 10 kW gekommen? D.h. die abgerundeten Monatswerte für den Zeitraum durch 12 haben abgerundet 10 kW ergeben?
Steht in deinem Vertrag auch genau die Passage wie aus Posting #15

Womit ich jetzt keine Erfahrung habe:
Dein Anschluss war vorher schon auf 8kW: Heißt das, dass du schon vorher leistungsgemessen wurdest? In so einem Fall könnte es vielleicht so ein, dass das "Erwerben" halt nicht anwendbar ist. Vielleicht auch wenn das zwar pauschal abgerechnet wurde aber eben dein Bezug schon auf 8kW fixiert wurde.
Ich habe dazu aber wie gesagt keine Erfahrung...

  • Anlage wurde am 06.09.2023 in Betrieb genommen und genau da wurde ich umgestellt auf gemessene Leistung, davor also bis 05.09.23 hatte ich nicht gemessene Leistung.
  • Die abgerundeten Monatswerte von Sept. 23 - Aug. 24 durch 12 ergeben 11,16kW also abgerundet 11kW
  • Ja genau - steht 1:1 so drin wie aus Posting #15

zitat..
ck schrieb:

Nach meinen Erfahrungen mit Netz NÖ (bei anderen Themen), mache ich alles nur noch schriftlich (per Mail), ich kann nur eindrücklich davor warnen sich auf eine telefonische Auskunft zu verlassen, der/die nächste im Callcenter erzählt einem das Gegenteil und man hat nichts in der Hand.


ja da hast du eigentlich recht - kann ich auch bestätigen. Also bringt eigentlich nur der Weg ins Servicecenter was oder eine Anfrage per Mail.

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  •  atma
  •   Gold-Award
14.2.2025  (#281)
mein Mann war letzte Woche im Servicecenter und hat dort die Info bekommen, er möge doch eine Mail schreiben... ich glaub, den Weg ins Servicecenter kannst dir ersparen. 🤣

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