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Nein, deswegen heißt es ja einspeisebegrenzung (einspeiselimitierung) du musst technisch absichern dass der wechselrichter nicht mehr einspeist, unabhängig wie groß der wr ist |
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Also ich glaube (zumindest in NÖ) ist es so das man auch die Einspeiseleistung bekommen muss die man auch bei Bezug gekauft hat. |
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Hallo alhei, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: [Gelöst] Tatsächliche Umstellung auf Leistungsmessung (Netz NÖ) |
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Und wenn man jetzt in einen Jahr jedes Monat 15 Minuten 20kw braucht zahlt man ja für 16kw nach, darum dachte ich, dass man danach vielleicht auch 20 kw einspeisen dürfte, weil man dann eigentlich 20kw Bezug gekauft hat. Wird aber wahrscheinlich nicht funktionieren. mfg Ebe95 |
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Nein, du zahlst nicht nach sondern die 20kw gelten als erworben Bezug und Einspeisung sind dennoch 2 unterschiedliche Dinge (Netzbetreiber wird sich auf die netzstabilität berufen falls er weniger genehmigt) |
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Ich bin auch immer noch dran. Habe eine Änderungsanfrage an NÖ geschickt mit Erhöhung meines Netzbezugs. Per Telefon wollte man mir das ausreden, es würde mich einmalig was kosten und dann müsste ich in Netzebene 7 in Leistungsmessung kommen. Ich meinte das sei kein Problem, das wird nicht viel sein, es geht mir um Einspeisung. Daraufhin kam, dass die Einspeisung bestimmt nicht ginge, weil die Trafostation das nicht könne. Ich antwortete, dass die Einspeisung immer gemäß dem Netzbezugsrechts gewährt werden müsse. Nun will man Rücksprache mit dem Vorgesetzten halten. Mein Argument zur Erhöhung des Netzbezugsrechts ist unser neues Elektroauto. PS: Stand heute: Wenn ich eine Erhöhung von 4KW Leistungsbezug zu 12KW Leistungsbezug mache, dann muss ich einen neuen Vertrag unterschreiben und die neuen Parallellaufbedingungen (inkl. Steuerbox für die Abschaltung) akzeptieren. Weiterhin soll ich dann auf Leistungsmessung beim Bezug umgestellt werden. Wenn das getan wurde, dann darf ich mit 12KW einspeisen. Meine Anlage wird physikalisch nicht geändert. Meine Leitungen zum Trafo werden nicht geändert. Der Trafo wird nicht geändert. Mein damaliger Antrag auf 12KW Einspeisung wurde mit dem Hinweis, dass diese Leistung nicht verfügbar ist abgelehnt, und nun kann die Leistung eingespeist werden, wenn ich 200€ pro KW nachzahle und deren Bedingungen akzeptiere. Es wird physikalisch kein Umbau stattfinden, auch nicht an dem Trafo, bei dem keine 12KW Einspeisung gehen wenn ich 4KW Bezug habe, aber es gehen 12KW Einspeisung wenn ich einen 12KW Bezug bezahlt habe. Ich weiss nicht wie man das nennen soll, aber ich halte das für einen Monopolmissbrauch. Ich habe ja keine Wahl beim Netzanbieter, das Argument die Leistung wäre nicht möglich ist gelogen/falsch und die einzige Möglichkeit mich dennoch anschließen zu können ist die einmalige Zahlung von ca. 1600€ + Mehrzahlungen bei der Abnahme sowie meinen bestehenden Vertrag um die Abschaltung zu ergänzen + einen Umbau wegen eines neuen Netznutzungsvertrages, obwohl das alles nicht nötig gewesen wäre, wenn man mir die Einspeisung bei Antragstellung genehmigt hätte. Die Ablehnung der Einspeisung mit 12KW wegen nicht vorhandener Trafoleistung war glattweg gelogen und alle anderen Bedingungen hätten mich nicht tangiert weil das noch vor Dezember 2024 als Antrag vorlag. Ich werde also zu den neuen Parallellaufbedingungen ebenfalls gezwungen oder soll verzichten. |
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Vielen Dank fürs informieren, 12kw wären schon mal besser als 4kw. Hab auch noch einen Vertrag von 2024 aber die 1600€ wären es mir wert, auch mit der neuen Parallellaufbedienung. |
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Das dachte ich auch. Aber die neuen Bedingungen besagen dass ich einen Anschluss für eine Steuerbox bräuchte. Und die werde ich nie da in den Sicherungskasten reinbekommen und weil das in einem Gang ist auch nicht in der Nähe. Desweiteren möchte ich einfach nicht, dass mich der Netzbetreiber abschalten darf. Also den Wechselrichter auf 0% stellt und ich dann VON IHM Strom kaufen muss..... Ich habe also lieber 4KW und muss im Zweifel mehr Akkus kaufen als mich abschalten zu lassen. Ich weiss, das darf er nur wenn das Netz gefährdet wäre. Aber wenn nun in Netzebene 6 mehr PV dazukäme und dadurch weniger eingespeist werden darf in Netzebene 7, dann schaltet der mich und alle in Netzebene 7 ab. Und gleichzeitig baut DER dann neue PVs, die er in Netzebene 6 anschließt. Was bedeutet: Dieses Jahr schaltet der mich 5 Tage ab. Nächstes Jahr sind es 10 Tage, dann 20, 40..... ich habe dann meine eigene Anlage nicht mehr in der Hand, und das will ich ganz einfach nicht. Zudem mich das Argument stört. Wenn es nun wirklich physisch nicht ginge beim Trafo, dann hätte ich auch am Trafoausbau beteiligt werden können. Aber nein, der Trafo KÖNNTE aber die WOLLEN nicht. Verständlich, die wollen ja Geld für Netzgebühren und Geld für den Stromanbieter, aber die Art ist einfach.... unschön. Mal sehen, vielleicht einigen wir uns ja so, ich halte in jedem Fall auf dem Laufenden. Mein Argument lautet erst einmal: Mein Vertrag aus 2024 (nicht Dezember) soll geändert werden, und zu dem Zeitpunkt gab es die jetzigen Bedingungen noch nicht. Daher weiterhin: Bitte 12KW. Ansonsten lass ich das mal prüfen, ob die das so dürfen, mich belügen. Denn sie MÜSSEN einen Grund angeben wenn sie mehr Einspeisung verweigern. Aber lügen wird wohl nicht gehen (schätze ich mal). |
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Hallo RoterFuchs, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Die brauchen nicht lügen. Die brauchen nur auf den unterschiedlichen Gleichzeitigkeitsfaktor hinweisen, der beim Verbrauch anders ist als beim Einspeisen. 12 kW Einspeisen ist nicht gleich 12 kW Verbrauch in Punkto Netzbelastung. https://www.tugraz.at/fileadmin/user_upload/Events/Eninnov2016/files/lf/Session_G3/LF_Groiss.pdf |
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Bei 4KW Netzbezug darf ich nur 4KW einspeisen weil der Trafo das nicht mitmacht. Wenn ich 1600€ bezahle habe ich 12KW Netzbezug und darf mit 12KW einspeisen. Am selben Trafo, ohne Umbau des Trafos. Mein Lastprofil ändert sich dadurch nicht, wie du richtig feststellst, weil Verbrauch nicht gleich Einspeisen ist. PS: Ob ich mein Fahrzeug laden kann steht auch noch in den Sternen. Da ich nur ein E-Auto habe welches einphasig laden kann könnte das wegen Schieflast nicht möglich sein. Ich habe gesagt, mein Wechselrichter könne den Asymmetric Phase Feeding, sodass zwar mein E-Auto über eine Leitung mit 7KW geladen werden kann, es aber im Netz bei 3x2,7KW bliebe, was bedeutet dass es keine Schieflast gäbe. Das weiss man nicht, weswegen auch das in der Schwebe steht. Andernfalls darf ich mein E-Auto nicht mit meinem Wechselrichter verbinden und selbst wenn vom Dach genug Leistung kommt, darf ich die wegen Schieflast nicht in mein Auto bringen, weil eben der WR WR [Wechselrichter] am Netz angeschlossen ist. PS: Die E-control sagt, sie sei dafür nicht zuständig. Wenn müsse private Klage erhoben werden. Stand sei, dass das Netz NÖ nur 4KW akzeptieren muss. Als ich dann auf Paragraph 17 a, Abschnitt 6, also Netzbezug muss zu 100% gewährt werden kam, wurde sofort "wir sind ja keine Rechtsauskunft" abgewiegelt. Er kenne den Paragraphen so nicht und würde auch nicht weiter darauf eingehen, weil die E-Control dafür nicht zuständig sei. |
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Die E-Control ist wahrlich für die Würste, wie jemand anderer sagen würde. Die arbeiten doch mit den Netzbetreibern zusammen, um denen möglichst viel Ertrag und für sie optimale Bedingungen zu verschaffen. Die E-Control gehört abgeschafft und der Bund sollte eine einheitliche klare Gesetzgebung herausbringen, die für ALLE Netzbetreiber gilt.
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Ja, man könnte dadurch viel Geld einsparen oder es in den Ausbau investieren. |
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also bei mir ist nun1 jahr um durchschnitt sollte 20kw sein (beabsichtigt) eingetragen wurden 9 ... man möge sich bitte nochmal den durchschnitt anschauen ... nunja netzt schaut man es aich nochmal an die grafik ist eindeutig ....20 |
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Meine Jahresabrechnung kommt jetzt auch bald. Was ist, wenn man nicht auf Leistungsmessung umgestellt wurde, obwohl es ja so im Vertrag steht? Können die das dann einfach irgendwann später machen? Oder ist das dann verjährt? Bzw. kann man dann darauf beharren, dass die Messung eben vom 1. Jahr genommen werden muss? |
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Die NetzNÖ stellt Kunden auch auf Leistungsmessung um ohne sie vorher informieren. Und das ist kein Aprilscherz. |
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wir wurden zb auch nicht umgestellt. nachdems aber derzeit so günstiger für uns ist, werd ich mich da nicht beschweren und dann erst im Anlassfall die Diskussion suchen. |
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Mir geht es darum, dass ich dieses Berechnungsjahr (das vergangene) die Leistung absichtlich hoch gehalten habe (hohe Spitzen), um hoch eingestuft zu werden. Wenn die mich jetzt aber sagen wir erst in 2 oder 3 Jahren umstellen, weil sie vergessen haben oder warum auch immer, möchte ich natürlich die Werte von 2024 haben zur Einstufung. Oder gibt es da auch eine Verjährung, dass sie dann garnicht mehr umstellen dürfen, weil Gewohnheitsrecht? Ist leider alles sehr undurchsichtig, was NetzNÖ da macht. |
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wird auf jeden Fall spannend sein wie der Konsument argumentieren möchte, wenn 2024 die Leistungsspitzen (übertrieben) hoch waren und davor+danach niedrig sind und man sich ggf jahre später auf 2024 berufen möchte um die leistung "ersessen" zu haben Entweder würde ich sofort beeinspruchen und umstellen lassen (auch wenn es temporär teurer ist), aber nachträglich wirds wohl schwierig werden bzw wird die argumentationsbasis dünn sein aber du kannst ja bei der evn mal für einen freund nachfragen *zwinker* |
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Ich hab es eh schon öfters hier erwähnt: Die Sache ist völlig intransparent und dort kennt sich keiner aus. Ich selbst steh auch immer noch auf meinen 4kW, obwohl ich längst eingestuft werden sollte. Ich hab das jetzt aber wieder mal zum Anlass genommen um dort anzurufen und "Überraschung", wieder mal jemanden dort erwischt, der die Sache anders sieht. Nämlich dass da laut Vertrag nix erworben wird (ich hab innerlich schon lachen müssen). Er findet die Formulierung im Netzzugangsvertrag etwas "unglücklich". Letztlich hab ich ihn aber dazu gebracht, dass er das intern weiterleitet um mir dann Auskunft zu geben. @bauherr79: Wenn volle 12 Monate in deiner Abrechnung auch mit einem Leistungswert abgerechnet wurden, dann sollten diese 12 Monate für den Wert auch gelten. Ich glaube nicht dass die NetzNÖ hier willkürlich einen Zeitraum auswählen darf. Jetzt kommt es noch darauf an, wie lange das schon abgelaufen ist, weil die das nicht sofort umstellen (zumindest bei mir). Wennst Zeit hast und dir den Spaß gönnen willst, ruf dort an. Ist immer wieder eine "Wundertüte" was man dort so erzählt bekommt. 😂 |
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Ich habe schon wegen anderen "Problemen" dort angerufen zur genüge. Ohne Vorurteil, sondern wirklich nur auf Erahrung bezogen, würde ich da tippen, dort sitzen nur Schulabbrecher, die von irgendwoher günstig angeworben wurden und auf Standardfragen antworten sollen, die sie auf einem Zettel vor sich liegen haben. Eine jede Magistratsabteilung ist dagegen pure Effizenz. Ich möchte mit denen ehrlich gesagt so wenig wie möglich zu tun haben, weil da immer der Blutdruck steigt, wenn man sich den Unsinn anhören muss, den die Leute dort verzapfen. |
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bin ich bei dir und ist bei uns auch so,... wir haben auch extra alles gemeinsam aufgedreht. ich wart aber auf den anlassfall... denn für die höhere leistung zahlst ja auch jährlich kosten - irgendwann wiegt sich das ja auf. wenn das ist, bevor die sich melden, verlange ich das richtige jahr für die einstufung (screenshot ausm portal müsst ja reichen), akzeptieren die das nicht, geh ich zum anwalt. wenn das danach ist, dann ist es ok für mich. |
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Das stimmt so nicht ganz. Du zahlst jährlich/monatlich tatsächlich nur das was du an Leistung genutzt hast (=Grundgebühr). Egal ob du nun 4 oder 9 oder 20kW erworben oder gekauft hast (=Netzbereitstellungsentgelt) . Der Schmäh mit dem Aufdrehen im ersten Jahr sorgt ja nur dafür, dass du dann später nichts zukaufen musst, weil du in einem Folgejahr mehr gebraucht hast, als die kW die du schon "besitzt". Was aber stimmt: auch das "aufdrehen" im ersten Jahr kostet ja schon einiges an "Grundgebühr". |
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