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·gelöst· Tatsächliche Umstellung auf Leistungsmessung (Netz NÖ)

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  •  alhei
  •   Bronze-Award
24.11.2023 - 12.3.2025
305 Antworten | 48 Autoren 305
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Eine Frage an jene mit Anlagen ab 15 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]:
wurdet ihr auch tatsächlich auf Leistungsmessung umgestellt (nicht nur vertraglich)?
Meine Anlage läuft seit 05/2022, aber ich habe immer noch die Netzgebühren der pauschalierten Variante. Nicht das mich das stört, aber ich dachte eigentlich dass man nach einem Jahr dann die Anschlussleistung erwirbt und dann eben nach tatsächlicher Leistung auch bezahlt.
Ich traue mich nicht anrufen, vielleicht haben die ja auf mich vergessen...
Ich bekomme übrigens monatlich meine Abrechung über Awattar, d.h. ich sehe auch, was ich da für das Netz bezahle und ich kenne auch meine Leistungsverbräuche über das Netz NÖ-Portal.

  •  cutcher
2.3.2025  (#301)

zitat..
Ebe95 schrieb:

Was ist eigentlich wenn man durch die Leistungsmessung zb. 15kw Netzbereitstellung bekommt und eine Einspeisebegrenzung von 4kva bekommt.
Bekommt man dann auch das Recht das man 15kVa einspeisen darf? Wahrscheinlich nicht, oder?

Nein, deswegen heißt es ja einspeisebegrenzung (einspeiselimitierung)

du musst technisch absichern dass der wechselrichter nicht mehr einspeist, unabhängig wie groß der wr ist


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  •  streicher
  •   Gold-Award
2.3.2025  (#302)
Also ich glaube (zumindest in NÖ) ist es so das man auch die Einspeiseleistung bekommen muss die man auch bei Bezug gekauft hat.

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Hallo alhei,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: [Gelöst] Tatsächliche Umstellung auf Leistungsmessung (Netz NÖ)

  •  Ebe95
2.3.2025  (#303)
Und wenn man jetzt in einen Jahr jedes Monat 15 Minuten 20kw braucht zahlt man ja für 16kw nach, darum dachte ich, dass man danach vielleicht auch 20 kw einspeisen dürfte, weil man dann eigentlich 20kw Bezug gekauft hat.

Wird aber wahrscheinlich nicht funktionieren.

mfg Ebe95

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  •  cutcher
2.3.2025  (#304)

zitat..
Ebe95 schrieb:

Und wenn man jetzt in einen Jahr jedes Monat 15 Minuten 20kw braucht zahlt man ja für 16kw nach, darum dachte ich, dass man danach vielleicht auch 20 kw einspeisen dürfte, weil man dann eigentlich 20kw Bezug gekauft hat.

Wird aber wahrscheinlich nicht funktionieren.

mfg Ebe95

Nein, du zahlst nicht nach sondern die 20kw gelten als erworben 

Bezug und Einspeisung sind dennoch 2 unterschiedliche Dinge (Netzbetreiber wird sich auf die netzstabilität berufen falls er weniger genehmigt)

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  •  RoterFuchs
12.3.2025 10:37  (#305)
Ich bin auch immer noch dran. Habe eine Änderungsanfrage an NÖ geschickt mit Erhöhung meines Netzbezugs. Per Telefon wollte man mir das ausreden, es würde mich einmalig was kosten und dann müsste ich in Netzebene 7 in Leistungsmessung kommen. Ich meinte das sei kein Problem, das wird nicht viel sein, es geht mir um Einspeisung. Daraufhin kam, dass die Einspeisung bestimmt nicht ginge, weil die Trafostation das nicht könne. Ich antwortete, dass die Einspeisung immer gemäß dem Netzbezugsrechts gewährt werden müsse.

Nun will man Rücksprache mit dem Vorgesetzten halten.

Mein Argument zur Erhöhung des Netzbezugsrechts ist unser neues Elektroauto.

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