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Ich denke, dass man auch weiterhin auch eine Kleinanlage unternehmerisch (im Sinne des UstG) führen kann. Zumindest sieht die Regierungsvorlage hier keine neuen Regelungen vor. Bei mir wurde die Anlage nunmehr installiert und ich hole mir mit Q2/22 mal die Vorsteuer zurück - dh ich bin jedenfalls noch vor der Gesetzwerdung der Änderung. Nach 5 Jahren spricht dann auch nichts dagegegen in die Steuerfreiheit zu wechseln. Interessant ist, dass die Grenze auf kwh berechnet wird - das ist eine schöne Förderung für jene, die es wahrscheinlich gar nicht brauchen. |
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Na ja, pushen. Das wird nicht viele Personen in Österreich betreffen. Im Normalfall hast bei den Stellungsnahmen ja schon Interessensvertretungen dahinter die lobbieren. Auch wenn es jetzt für jene die über 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] haben mehr als o*sch ist, ist es an und für sich eine richtig gute Gesetzesänderung. Bei 12.500 kWh und bei nem Preis von 0,25 Cent bist bei EUR 3.125, absolut steuerfrei. Das ist schon viel Geld. Sehr sinnvoll ist auch die Freigrenze mit kWh anzuführen und nicht in EUR, da man bei steigenden Preisen jährlich nichts verliert. Ich meinte eher in die Richtung, dass man sowohl die Steuerbefreiung als auch die VSt geltend machen kann. In den Erläuterungen wird aber von Privatpersonen geschrieben, weshalb man da mit der USt ja schon Probleme hätte. Anfangs hat man mit der degressiven Afa ja auch noch Verluste, was bei anderen Einkunftsarten auch vorteilhaft ist. Wenn ichs nun richtig einschätze, wird es wohl so sein, dass Anlagen bis 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] deutlich schneller rentabler werden. Wie meinst du das? |
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Du hast es eh schon ausgerechnet: 12.500 x 0,25 = 3.125 sind jetzt steuerfrei Im Gegensatz zu 12.500 x 0,25 x 0,7 = 2.188 welche in die laufende Besteuerung gehen (30 % Pauschalierung). bei einem Grenzsteuersatz von 50 % ist die Entlastung somit bei 1.093 Euro!! Je höher die Einspeisevergütung, desto großer wird die steuerliche Ersparnis! Vorsteuer + Steuerfreiheit ist denke ich schwer möglich. Wobei natürlich der Begriff des Unternehmers lt. UstG und der Begriff der "natürlichen Person" lt. EStG sich nicht ausschließen. Man kann es also darauf angkommen lassen. Nachteil ist, dass durch die degressive AFA in der Variante auch kein Verlust zu berücksichtigen wäre ... und nach 5 Jahren kann man eh rüber wechseln, daher sehe ich jetzt nicht unbedingt den großen Vorteil, das Risiko einzugehen |
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Glaube auch, dass es anfangs besser ist unternehmerisch tätig zu sein um die Verluste zu lukurieren und sich die VSt zu holen. |
Die Rechnung versteh ich nicht ganz, wieso 30% Pauschalierung? ||
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schön, dass ihr dann gleich doppelt profitiert. Freut mich für euch. Ich hab dann das Gegenteil. Ich zahl doppelt drauf: komplette VSt. und viel mehr ESt. Tolle Gesetzesänderung. So richtig fair halt.... Aber bevor ich das mitmache, deklariere ich es als 2 separate Anlagen oder zieh 3 Wochen von Haus zu Haus und sammle Unterschriften gegen diese sinnfreie 25kWp Grenze |
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hast deine PV nicht am gleichen Objekt installiert? Bzw. zwei verschiedene Zählpunkte? |
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Wenn du so wenig verdienst, dass sich das auszahlt, dann zahlst eh keine Steuer 😛 Ist natürlich nicht ernst gemeint, verstehe deinen Ärger schon. Eventuell kannst du die Steuer noch reduzieren, wenn du die Anlage auf eine GesbR mit deiner Partnerin umbaust, dann sollten zumindest die 2 Freibeträge funktionieren, ich kann mir nicht vorstellen, dass das Finanzamt da zickt, das Haus werdet ihr ja auch beide bewohnen 🤔 Falls deine bessere Hälfte recht wenig verdient, wäre auch eine komplette Verschiebung zu ihr möglich. Das zahlt sich erst aus, wenn die 2 Freibeträge weniger ausmachen als der Steuerunterschied. |
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Ups - hatte die falsche Pauschale im Kopf - sind natürlich 45 % + 15 % Gewinnfreibetrag - ändert aber nichts an der Grundaussage, dass hier eine zusätzlich Förderung für Gutverdiener implementiert wird. @pedaa: ich finde die 25 kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] Grenze auch willkürlich und sachlich auch nicht gerechtfertigt. Warum sollen die einen bis 12500 kwh steuerfrei unterwegs sein und andere nicht? Könnte durchaus sein, dass diese Regelung irgendwann gerichtlich gekippt wird. |
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steht nirgends, dass es verschiedene Zählpunkte sein müssen. Am Papier und tatsächlich es ja getrennte Objekte wo die Anlagen draufsitzen. Also gehts aus meiner Sicht. So viel wie unsere Steuerverdreher es sich richten... da muss sowas auch gelten Trotzdem wärs mir lieber, die ziehen nicht so eine dämliche kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Grenze. Geschehen ists ja noch nicht |
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davon geh ich schon stark aus.. Und auch das Beispiel in den Erläuterungen impliziert zwei verschiedene Zählpunkte... Wie viele kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] hast du eigentlich verbaut? Falls es nicht so viel mehr sind als 25kWp, eventuell ein Rückbau sinnvoll? |
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🤣 nicht ernst gemeint, oder ... mehr Steuern zahlen bedeutet (fast) immer auch mehr Geld verdienen.... Rückbau, ja na eh ... |
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Rückbauen wird keiner. Aber das Gesetz würde sicher viele davon abhalten jemals größer als 25kWp zu bauen bzw. zu erweitern. (wenn als Privatperson begonnen wurde zu bauen) |
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Die muss man erst einmal unterbringen an einem Einfamilienhaus |
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das geht schon. Es tummeln sich hier einige im Forum wo 30+ aufs Dach passen. Außerdem denkt ihr zu 1-dimensional. Oft gibt es Nebengebäude oder Carports oder PV Zäune oder, oder. Möglichkeiten gäbe es genug. Auch wird die Leistungsdichte der Module immer besser. Wer was was die auf gleicher m2 Zahl in 5-10 Jahren für Leistung haben. Aber wir sitzen dann weiterhin auf unserm nicht zu Ende gedachtem Gesetz |
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Kein Problem mit aktuellen Modulen 400Wp. Das sind ca. zwei Dachflächen mit je ca. 10x5 m. Dazu noch Carport oder Garage und man kratzt an der 30 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Marke. |
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Auf dem (Walm-)Dach hab ich 22,4kWp und bin quasi voll. Aber ich denke bereits an eine Überdachung vor der Garage (SO seitig), sind mind. 6 Module - sind dann schon 24,8kWp. Und ein Carport werde ich auch mal haben, also xx Module. Und auf dem südseitigen Flachdach passen wohl auch 4 Module. Und die Gartenhütte nicht zu vergessen. Da kommt wirklich was zusammen... |
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Ich denke die 30 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Marke wäre eh gut weil drüber schreiben wohl die meisten Strombetreiber eh eine neue Leitung zum Trafo vor und das werden Privatpersonen nicht machen. |
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Falsch. Die Generatorleistung ist nicht gleich der Engpassleistung des WR WR [Wechselrichter]! Ich hab ja schließlich auch 22,4 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] am Dach, obwohl ich "nur" 16 kW einspeisen darf... Dürfte ich z.B. 30 kW einspeisen, dann würden auch 40-45 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] am Dach (oder sonstwo) Sinn ergeben... |
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Noe is nicht ganz richtig Die 30kW Wechselrichterleistung ist eine natuerliche Huerde fuer Private und Kleinfirmen/Gewerbe/Landwirte weil darueber zusaetzliche Massnahmen elektrisch verbaut werden muessen bzw man oft in andere Tarifklassen kommt Die Modulleistung (kWp) am Dach muss voellig losgeloest betrachtet werden. Jemand mit reiner Suedausrichtung kommt mit 15kWp durch, ein Pultdach Nord, Ost/West etc , Lage(mehr/weniger Schnee) , Nachbarn (Verschattung) etc brauch zb 30kWp um den gleichen Effekt zu erzielen - darum ist die Modulleistung sekundaer betrachtbar Wir haben 10KW Wechselrichter wo 17-19kWp drauf laufen 30kW-WR wo 48-56kWp drauf laufen Die kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Grenze gehoert raus ausn Gesetzestext, weil belanglos und nicht aussagekraeftig Einspeisehoehe bzw Eigenverbrauchsanteil waeren hier viel Aussagekraeftiger 1 |
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Die meisten denken noch zu "Old School Stringlastig" Im neuen Flexiblen Zeitalter "Optimierertechnologie" is halt anders, bei uns auf jedenfall.. Also wir bauen im Schnitt 20kWp, Tendenz eher 25-30kWp - bei PRIVATEN. Vei kleineren Anlagen (10kWp) legen wir trotzdem aufs Maximum aus technisch damit man zukuenftig einfach erweitern kann. Auf alle Flaechen, Garagen, Geräteschuppen, Fassaden (Vertikal), Freiflaeche, was halt das Herz begehrt 😉 |
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