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Ich habs hier nur am Rande mitbekommen also Verzeiht meine Unwissenheit - aber es gab doch früher schon so eine Grenze bei FA (hatte da mal vor ca 2 Jahren mit denen Rauf/Runter Telefoniert) aber die Grenze wurde jetzt halt Marktkonform erhöht - ist ja top. Die drüber sind bzw oft schon mal früher machen ne Personengesellschaft, holen sich die Ust und müssen halt versteuern - muss man am Schluss Individuell betrachten. Wenn dei Anlage 2 Personen im Haushalt betreiben darf dann jede Person 25kWp haben ? 😁 Wobei ich den Text "Enpassleistung" und kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] nur falsch lesen kann da die Engpassleistung beim Netzbetreiber eigentlich immer auf die Wechselrichterleistung abzielt. Ich machs wie immer. Ich warte mal ab OB und WAS wirklich kommt, zebrech mir jetzt mal Nicht den Kopf und wenns wirklich Schwarz auf Weiß da ist und nicht vom Obersten Gerichtshof gekippt wird *gg* DANN arbeiten wir Lösungen aus. Des egwige Spekulieren was , wann , wie sein hätte sein können dürfen wollen (siehe Förderungen , Einspeisungen etc) ist doch alles nur Umsonst. Vorher Fakten - DANN drauf reagieren. Der Arme Hund der 0,4kWp zu viel am Dach hätte baut 1 Modul ab und gut ist - hatten wir schon weil wir bei der Ömag um 120W größer waren weil statt 370W dann 375W Module verfügbar waren. Also mal einfach den Ball flach halten und schaun was wirklich kommt .... |
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@pedaaa Ich dürfts echt überlesen haben - WO willst das Posten ? Viele haben das DACH schon VOLL mit "nur" 24kWp :o)) - oder mit traurigen 18kWp Oder die Anlage am Doppelhaus die ich gerade gemplant hab mit 10,12kWp |
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https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_01534/#tab-Uebersicht unten auf "Hier können Sie eine Stellungnahme abgeben" muss mir da noch an Text überlegen und dann rein damit. Wenns nur Gewerbetreibende treffen soll, dann solls so sein. Aber nicht den privaten Depp, der genug Dach zum Vollmachen hat |
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Und der aktiv Geld ausgibt um an der Energiewende mitzuwirken , dann soll er halt auch einen Geldvorteil haben bei Einspeisen Alternativ kannst dir auch deinen 15L Hubraum Super-Duper-SUV-17 Zylinder Benziner kaufen für die Großstadt 😂 Danke fürn Link muss ich mal lesen in ner ruhigen Minute |
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Hallo Gawan, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Versteuern der PV-Anlage / AfA etc. |
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Es wäre natürlich nett gewesen, wenn der Gesetzgeber das 12 Monate vorher kommuniziert hätte, dann kann man sich drauf einstellen ... |
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Das Gesetz ist ja noch nicht verabschiedet. Es ist also noch Zeit die Textzeilen anzupassen. Bzgl. Ankündigung: Es gab in letzter Zeit immer wieder Hinweise darauf, dass eine Steuererleichterung für Private PV Einspeiser geplant ist. Das hatte mich weiter motiviert die Anlage als Privater weiterzubauen und nicht mit Verzicht auf Kleinunternehmerregelung oder als Unternehmen -> quasi voll in die Falle gelaufen 🤨 Nun hab ich sozusagen die schlechteste Variante von allen und zahle doppelt Steuer: - Vorsteuer für die Investition (zahlt Unternehmen nicht) - Einkommenssteuer (zahlt kleiner Privater künftig nicht mehr bzw. weniger) |
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gibts da einen Link dazu?`:) |
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Also die letzten Gesetze /Aussagen wurden doch noch immer /sehrrr oft angepasst oder sind gar nocht gekommen Es steht ja auch dass ein Arbeitnehmer max 3000Eur als Befreiungsbetrag /Jahr in Anspruch nehmen darf Dachte man hat jetzt 3000EUR Gewinnbeteiligung und seit ein paar Tagen 3000EUR Teuerungsbonus welchen man vom Arbeitgeber erhalten kann ? Schau ich mir ans wenns wirklich mal fix ist , alle Spekulationen vorab sind doch immer sinnbefreit |
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jop, da isser: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_01534/#tab-Uebersicht im Gesetzestext steht nicht mehr als ein Satz drin... In den Erläuterungen gibts mehr Infos |
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danke :) |
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Keine Ahnung ob das so funktionieren kann, aber wenn man eine GesbR (nicht gewerblich) macht mit seinem Partner, seiner Partnerin und dann die Erträge splittet sollte ev. wirklich ... rauskommen können? Oder sehe ich das falsch ... wäre nicht das erste Mal bei dem Steuerzeugs. Eventuell ginge auch eine gewerbliche GesbR anmelden (Kleinunternehmer weg) --> Vorsteuerabzug und nach 5 Jahren (degressive Abschreibung) das Gewerbe wieder abmelden und die Steuerfreiheit unkomplizierter weiter genießen Das mit der Steuerbefreiung der ersten 12500kWh wäre wohl wirklich am einfachsten. Bei Neuerrichtung würde ich jetzt die 'gewerbliche' Anlage bauen und mir dann etwas überlegen. |
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oder 2 "separate" Anlagen kleiner 25kWp bauen... (hab ich zum Glück so, also mit 2x extra Einreichplan und 2x extra Förderung. Sollte bzw. Muss durchgehen) |
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wo findet man jetzt die beispiele ?^^ |
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in den Erläuterungen |
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Weil ich's gerade lese ... in OÖ scheinen Anlagen am Dach ja nicht mal anzeigepflichtig zu sein. Diese baurechtliche Anzeigepflicht gilt nur für Photovoltaikanlagen bis 400 kW, soweit sie frei stehen und ihre Höhe mehr als 2 m über dem künftigen Gelände beträgt oder soweit sie an baulichen Anlagen angebracht werden und die Oberfläche der baulichen Anlage ummehr als 1,5 m überragen. Unter dem Begriff "Oberfläche" ist bei Gebäuden z.B. die Fassade oder die Dachfläche zu verstehen; bei sonstigen baulichen Anlagen ist darunter die äußerste Begrenzung gemeint (siehe nachstehende Skizze). In B wirklich mit Einreichplan oder wie ... schräg. |
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ja. ab 10kW Engpassleistung notwendig. Wird aber auf 20kW angehoben. Also etwas weniger Hürden in Zukunft. Aber ganz abschaffen wollte man die Hürden dann doch nicht. |
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es sind schon ein paar Stellungnahmen bzgl. der Gesetzesänderung eingelangt: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_01534/index.shtml#tab-Stellungnahmen Alle begrüßen grundsätzlich die Steuererleichterung, aber auch alle sind bisher gegen die neue künstliche 25kWp Grenze. Ich hoffe ihr habt ein Herz für große, private PV-Anlagen und gebt entweder selbst auch eine Stellungnahme ab, oder klickt auf Zustimmung bei einer der bisherigen Stellungnahmen. Danke! 😘 |
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super pedaaa, vielen dank. bereits zugestimmt 👍 |
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Es ist mehr als fraglich ob die Stellungnahmen den gewünschten Effekt erzielen werden. Vor der Sommerpause vom Parlament soll das Abgabenänderungsgesetz beschlossen werden und dann können wir mal weiter sehen. Jedenfalls ändert das die ganze Sache mit der Besteuerung massiv und die großen Anlagen sind von Fall zu Fall zu beurteilen. Ich bin schon am Erstellen des Steuerleitfadens fürs Forum, nun macht es derweil aber keinen Sinn dies zu posten. Mit der neuen Gesetzgebung wird sicher die überwiegende Mehrheit keine Steuern auf ihre Einkünfte zahlen müssen. Die Auswirkung auf die USt wird auch interessant, wenn die Steuerbefreiung greift bzw. ob es überhaupt eine gibt. |
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Hast eine Idee, wie wir das eher pushen können?! per Thomas Schmid Handy Chat oder ähnl? |
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Ich denke, dass man auch weiterhin auch eine Kleinanlage unternehmerisch (im Sinne des UstG) führen kann. Zumindest sieht die Regierungsvorlage hier keine neuen Regelungen vor. Bei mir wurde die Anlage nunmehr installiert und ich hole mir mit Q2/22 mal die Vorsteuer zurück - dh ich bin jedenfalls noch vor der Gesetzwerdung der Änderung. Nach 5 Jahren spricht dann auch nichts dagegegen in die Steuerfreiheit zu wechseln. Interessant ist, dass die Grenze auf kwh berechnet wird - das ist eine schöne Förderung für jene, die es wahrscheinlich gar nicht brauchen. |
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